Zug Bebauungsplan Nr. 7080- Riedmatt

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
2 ott 2009
In vigore dal
2 ott 2009

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zugo con le zone edificabili.Apri la carta completa

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1711_Zug_7080.pdf

BESTIMMUNGEN

BAUDEPARTEMENT

-

7. PAAKIERUNG ES SIND MAXIMAL TOTAL 378 PARKPLÄTZE ZULÄSSIG. DAVON SIND MAXIMAL28 ABSTELLPLÄTZE FÜR BESUCHER UND KUNDEN OBERIRDISCH AN DEN BEZEICHNETEN STANDORTEN ZULÄSSIG. ES SIND MINDESTENS 650 VELOABSTELLPlÄTZE ZU ERSTELLEN, WOVON MINDESTENS25% OBERIRDISCH IN UNMITIELBARER NÄHE ZU DEN HAUSEINGÄNGEN ANZUORDNEN SIND.

BEBAUUNGSPLAN RIEDMAn

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LEGENDE

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INHALT DES BESCHLUSSES

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8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SOFERN DER BEBAUUNGSPLAN KEINE ABWEICHENDEN BESTIMMUNGEN ENTHALT, GELTEN DIE VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN BAUORDNUNG UND DES ZONENPLANS. DER STADTRAT KANN KLEINE ABWEICHUNGEN BEWILLIGEN. BEl ÄNDERUNGEN DES ZONENPLANS UND/ ODER DER BAUORDNUNG IST DER BEBAUUNGSPLAN ZU ÜBERPRÜFEN.

IM EINFACHEN VERFAHREN GEMÄSS § 40 PBG 1

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PLAN NA: 70BO

DATUM: 19. MAI2009

ERSETZT PLAN NA: 7068 TEILWEISE, GENEHMIGT AM 9. SEPTEMBER 2008

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DAS AUSNÜTZUNGSMASS WIRD DURCH DIE DARGESTELLTEN VOLUMEN BESTIMMT.

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ÄNDERUNG BAUBEREICH 4 GESCHOSSE+ ATIIKAGESCHOSS

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ÄNDERUNG BAUBEREICH 4 GESCHOSSE B BIS I MAX. 22% DES BAUVOLUMENS J MAX. 23% UND K MAX. 20% DES BAUVOLUMENS

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ÄNDERUNG BEREICH FÜR UNTERIRDISCHE BAUTEN

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ERWEITERUNG HALBPRIVATER AUSSENRAUM, GRÜNFLÄCHEN, SPIEL- UND AUFENTHALTSBEREICHE

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VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 19. MAI2009

VOM AMT FÜR RAUMPLANUNG VORGEPRÜFT AM:

1. PUBLIKATION IM AMTSBLATI

UNVERÄNDERTE BESTIMMUNGEN GEMÄSS KBD VOM 9. SEPTEMBER 2008

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1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT

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BAUBEREICH 4 GESCHOSSE+ ATIIKAGESCHOSS

BAUBEREICH 4 GESCHOSSE B BIS I MAX. 22% DES BAUVOLUMENS J MAX. 23% UND K MAX. 19% DES BAUVOLUMENS

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DER PRÄSIDENT: DOLFI MÜLLER

DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENI

Schulhaus Riedmatt 2. PUPUKATION IM AMTSBLATI

2. OFFENTUCHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT

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BEBAUUNGSPLANPERIMETER

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BAUBEREICH 1 GESCHOSS FÜR ÜBERDECKUNG TIEFGARAGENZUFAHRT

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VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION GENEHMIGT AM:

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BEZEICHNUNG BAUBEREICH

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MINDESTABSTAND 6.00 M FÜR TRENNUNG DER BAUBEREICHE (LAGE SCHEMATISCH)

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BEREICH FÜR UNTERIRDISCHE BAUTEN

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HALBPRIVATER AUSSENRAUM, GRÜNFLÄCHEN, SPIEL- UND AUFENTHALTSBEREICHE

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BESTIMMUNGEN 1, ZIEL UND ZWECK DES BEBAUUNGSPLANES MIT DEM BEBAUUNGSPLAN RIEOMATIWERDEN DIE PLANUNGSRECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE QUALITÄTSVOLLE WOHNÜBERBAUUNG AUF DEM GRUNDSTÜCK NA. 73 ZWISCHEN DEM SCHULHAUS RIEDMATT UND DER STEINHAUSERSTRASSE GESCHAFFEN. 2.

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GESTALTUNG BAUTEN, ANLAGEN UND AUSSENRÄUME SIND SO ZU KONZIPIEREN UND ZU GESTALTEN, DASS HINSICHTLICH MASSSTÄBLICHKEIT, FORMENSPRACHE, GLIEDERUNG, MATEAIALWAHL, FARBGEBUNG UND BEPFLANZUNG EINE SEHR GUTE GESAMTWIRKUNG ERZIELT WIRD. DIES GILT AUCH FÜR EINE ETAPP!ERTE REALISIERUNG. DACHFLÄCHEN SIND EXTENSIV ZU BEGRÜNEN, SOFERN DIESE NICHT ALS AUFENTHALTSFLÄCHEN GENUTZT WERDEN.

3 BAUBEREICHE I NUTZUNG 3.1 BAUBEREICHE UND VOLUMEN HAUPTGEBÄUDE DÜRFEN NUR INNERHALB DER IM PLAN FESTGELEGTEN BAUBEREICHE A BIS K ERSTEUT WERDEN. DIE BAUBEREICHSVOLUMEN WERDEN DEFINIERT DURCH DIE BAUBEREICHE UND DIE MAXIMALEN HÖHEN OK DACH UND OK ATIIKA. 3.2 BESCHRÄNKUNG DES BAUVOLUMENS, BALKONE IN DEN KREUZSCHRAFFIERTEN BAUBEREICHEN SIND NUR DIE GEMÄSS LEGENDE BEZEICHNETEN MAXIMALEN VOLUMEN (100% ENTSPRECHEN DEM KREUZSCHRAFFIERTEN VOLUMEN PRO BAUBEREICH) ZULÄSSIG. BALKONE DÜRFEN NICHT ÜBER DIE BAUBEREICHE HINAUSKRAGEN. DAVON AUSGENOMMEN SIND BALKONE IN DEN KREUZSCHRAFFIERTEN BAUBEREICHEN, WELCHE DIESE UM MAX.2.00 M ÜBERKRAGEN DÜRFEN. 3..3 HAUSZUGÄNGE, ÜBERDACHUNGEN IN DEN ERSCHLIESSUNGSFLÄCHEN SIND GESCHLOSSENE, EINGESCHOSSIGE HAUSZUGÄNGE BIS ZU EINER TIEFE VON2.00 M AUSSERHALB DER BAUBEREICHE ZUlÄSSIG. INNERHALB DES BAULINIENRAUMES ENTLANG DER STEINHAUSERSTRASSE SIND GEGEN REVERS NUR FREITRAGENDE ÜBERDACHUNGEN DER EINGANGSBEREICHE ZULÄSSIG. 3.4 GEBÄUDEHÖHE DIE FESTGELEGTE GEBÄUDE- BZW. GESAMTHÖHE (OK DACH MAX BZW. OK ATIIKA MAX) DARF VON KEINEM GEBÄUDETEIL DURCHSTOSSEN WERDEN. DAVON AUSGENOMMEN SIND KAMINE UND KLEINERE TECHNISCH BEDINGTE AUFBAUTEN. 3.5 GEBÄUDEABSTÄNDE HAUPTGEBÄUDE HABEN UNTEREINANDER EINEN MINIMALEN GEBÄUDEABSTAND VON 6.00 M AUFZUWEISEN. DIE LAGE FÜR DIE TRENNUNG DER BAUBEREICHE IST IM ZUGE DER PROJEKTIERUNG FESTZULEGEN. 3.6 WOHNANTEIL DER WOHNANTEIL ÜBER DAS GESAMTE AREAL BETRÄGT MINDESTENS 90 %. 3.7 ATIIKAGESCHOSS DIE ANZURECHNENDE GESCHOSSFLÄCHE DES ATTIKAGESCHOSSES DARF NICHT MEHR ALS 70% DER ANZURECHNENDEN GESCHOSSFLÄCHE DES DARUNTERLIEGENDEN VOLLGESCHOSSES AUFWEISEN.

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RIEDMATT ZU ERSTELLEN 6.2 SPÄTESTENS VOR BEZUG DER LETZTEN ETAPPE IST ENTl..ANG DER STEINHAUSERSTRASSE EIN ÖFFENTLICHER FUSSWEG MIT ANSCHLUSS AN DEN CHAMER VELOWEG UND EIN ÜBERGANG ÜBER DIE RADWEGUNTERFÜHRUNG ZU ERSTELLEN. 6.3 ANPASSUNGEN AN DIE STEINHAUSERSTRASSE UND DIE REALISIERUNG DES WEGNETZES GEHEN ZU LASTEN DES GRUND­ EIGENTÜMERS DES GS 73; DIE FINANZIERUNG IST DURCH DIESEN VOR BAUBEGINN DER WOHNÜBERBAUUNQ AUF GS 73 SICHERZUSTELLEN. STADT UND KANTON ZUG BETElUGEN SICH MIT JE MI\X. 20% AM BAU DES TROTTOIRS UND DEM ÜBERGANG ÜBER DIE RADWEGUNTERFÜHRUNG. 6.4 DIE NEUE WOHNÜBERBAUUNQ IST AN MEHREREN STEUEN HINDERNISFREI UND MÖGLICHST DIREKT AN DAS ÜBERGE­ ORDNETE RADWEGNETZ, INSBESONDERE AN DEN CHAMER VELOWEG ANZUSCHLIESSEN.

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EG Projekt +418.80

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EG Projekt +419.10

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ERSCHLIESSUNGSFLÄCHE

FREIHALTEFLÄCHE FÜR AUSBAU DER ERSCHLIESSUNG (STEINHAUSERSTRASSE)

BÄUME (LAGE SCHEMATISCH)

BEREICHE FÜR BESUCHERPARKPLÄTZE WICHTIGE ÖFFENTLICHE FUSSWEGVERBINDUNG (LAGE SCHEMATISCH) MIT UNENTGELTLICHEM ÖFFENTLICHEM FUSSWEGRECHT

AREALINTERNE FUSSWEGVERBINDUNGEN (LAGE SCHEMATISCH)

BEREICH FUR AREAL2UFAHRT

EINFAHRT/AUSFAHRT TIEFGARAGE (LAGE SCHEMATISCH)

FEUERWEHR UND ALLGEMEINE NOTZUFAHRT (LAGE SCHEMATISCH)

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6. ERSCHLIESSUNG 61 DIE VERKEHRMÄSSIGE ERSCHLIESSUNG FÜR DEN MOTORISIERTEN INDIVIDUALVERKEHR IST NUR INNERHALB DES BEZEICHNETEN BEREICHS IN DIE BESTEHENDE ZUFAHRTSSTRASSE (GS 3035) ZULÄSSIG. VOR BEZUG DER ERSTEN AUSBAU­ ETAPPE IST AUF DER STEINHAUSERSTRASSE EIN LINKSVOASOATJERSTREIFEN FÜR DIE MIV-ERSCHLIESSUNG UND EIN NEUER FUSSGÄNGERÜBERGANG MIT SCHUlZINSEL, SOWIE EIN TROTTOIR VOM KNOTEN BIS ZUR BUSHALTESTELLE

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4, ENERGIE WÄAMEDÄMMUNGEN HABEN DEM MINERGIESTANDAAD ZU ENTSPRECHEN.

AUSSENFLÄCHEN UND OIE MASSNAHMEN DES ÖKOLOGISCHEN AUSGLEICHS IST IM ZUGE DER PROJEKTJERUNG ZU KONKRETISIEREN UND FESTZULEGEN. DAS VORPROJEKT FREIRAUMGESTALTUNG VOM14. JUNI2007 IST HIERFÜR WEGLEITEND. DETAILLIERT AUFZUZEIGEN SIND AUCH DIE UNTERSCHIEDLICHEN FUNKTIONEN DIE DER AUSSENRAUM ÜBERNIMMT (AUFENTHALT, SPIELFLÄCHE, U. Ä.) UND WIE DEREN ÜBERGÄNGE ORGANISIERT UND GESTALTET WERDEN. DAS AUF DEN FLÄCHEN IM AUSSENBEREICH ANFALLENDE METEORWASSER IST GEMÄSS ERSTELLTEM BODENGUTACHTEN (DA. VOLLENWEIDER AG, BERICHT NA.2303/1 VOM22.12.2006) AUSSERHALB DEM BEREICH FÜR UNTERIRDISCHE BAUTEN UND INNERHALB DER GRÜNFLÄCHEN ZU RETENSIEREN RESP. ABZUFÜHREN.

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5. AUSSENRAUM DER BEBAUUNGSPLAN ENTHÄLT DIE RELEVANTEN FESTLEGUNGEN BEZÜGLICH BEFESTIGTEN UND UNBEFESTIGTEN FLÄCHEN, BEPFLANZUNG UND ERSCHLIESSUNGSFLÄCHEN. DIE ART DER BEPFLANZUNG, DIE MATERIALISIERUNG DER

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Hammer Retex AG 6330 Cham

Überbauung Riedmatt 6300 Zug

BAUGRUNDUNTERSUCHUNG

Geologisch-geotechnischer Bericht

Zürich, 22. Dezember 2006 Bericht Nr. 2303/1

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303. 002/vM I Rö/22.12.2006

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Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Baugrunduntersuchung

INHALTSVERZEICHNIS Seite

1.

Auftrag

1

2.

Bauareal und Bauvorhaben

1

3.

Sondierungen

2

4.

Baugrundverhältnisse

2

4.1

Geologische Übersicht

2

4.2

Aufbau der Baugrundschichten

3

5.

Grundwasserverhältnisse

4

6.

Geotechnische Eigenschaften des Bau grundes

5

7.

Grundbautechnische Empfehlungen

6

7.1

Gebäudefundation

6

7.2

Baugrube und Wasserhaltung

7

7.3

Aushubverhältnisse

7

7.4

Seitliche Terrainaufschüttungen

7

7.5

Wasserverhältnisse im Nutzungszustand

7

8.

Überwachung

8

BEILAGEN Beilage - Situation 1:1000

1

- Profil 1, 1 :200

2

- Profil 2, 1:200

3

- Profil 3, 1:200

4

- Bohrprofil B1, 1:100

5

- Ram m diagram me R1 bis R8

6.1

- Protokolle der Sondierschächte 81 bis S9

7.1-7.9

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

6.8

Dole 2303.002 I vM I Rö I 22.12.2006

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Überbauung Riedmatt, 6300 Zug Baugrunduntersuchung

1.

Auftrag

Bauherrschaft

Hammer Retex AG Sinserstrasse 67 6330 Cham

Architekt:

ARGE Ried matt, EM2N, Müller Sigrist, Architekten AG Josefstrasse 92 8005 Zürich

Auftragserteilung: Auftragserteilung durch Herrn D. Amrein (Hammer Retex AG) per E­ Mail am 10. November 2006, aufgrund der Besprechung vom 10. No­ vember 2006 mit unserem Herrn U. von Matt. Grundlage: unsere Offer­ te vom 10. November 2006.

2.

Auftrag:

Baugrunduntersuchung auf dem Areal Riedmatt, GBP Nr. 73 in Zug und Erstellung eines geologisch-geotechnischen Berichtes mit grund­ bautechnischen Empfehlungen.

Plangrundlagen:

Situation und Schnitte vom 27.10.2006, EM2N Architekten AG

Bauareal und Bauvorhaben

Das Bauareal liegt unmittelbar westlich der Steinhauserstrasse, rund 500 m vom Ufer des Zugersees entfernt. Mittlere Koordinaten: 679'800 I 226'200. Das Areal ist heute eine ebene Wiese von etwa 28'000 m2 Fläche. Die Terrainhöhe liegt zwischen Kote 417.8 und 418.7. Südlich angrenzend liegen der Chamer Veloweg und die Wohnüberbauung "Im Rank". Nördlich und westlich angrenzend liegen die Wohnüberbauungen Riedmattstrasse. Das Bauvorhaben umfasst vier parallele Häuserreihen mit fünf oberirdischen Geschossen und einem gemeinsamen Untergeschoss mit Autoeinstellhalle und Kellerräumen. Nach Auskunft des Architekten vom 12.12.2006 ist die Projekthöhenlage +1- 0.00 auf Kote 419.00 m vorgesehen. UK Bodenplatte des Untergeschosses ist auf Kote ca. 416.2 m über Meer, bzw. rund 2 bis 2.5 m unter OK Terrain vorgesehen.

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Dok. 2303.002 I vM I Rö I 22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

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Baugrunduntersuchung

3.

Sondierungen Die Lage der Sondierungen ist in der Situation 1:1000 in Beilage 1 dargestellt. Am 21. November 2006 wurden die Sondierstendorte durch den Geometer Gätzi Vescoli AG Baar in Lage und Höhe eingemessen und abgesteckt. Am 27. November 2006 wurden die neun Sondierschächte S1 bis S9 ausgehoben und von uns geologisch begutachtet. Die Sondierschächte erreichten 3.2 bis 5.8 m Tiefe. Vom 27. November bis 1. Dezember 2006 wurden die acht Rammsondierungen R1 bis R8 durch die Gebr. Mengis AG Luzern ausgeführt. Die Ram mtiefen betrugen 23 bis 27 m. Vom 29. November bis 5. Dezember 2006 wurde die Sondierbohrung B1 durch die Terr Bohr AG Würenlos ausgeführt und von uns geologisch aufgenom men. Die Bohrtiefe be­ trug 31.2 m. Im Bohrloch wurden vier Standard Penetration Tests (SPT) zur Erfassung der Lagerungsdichte der Baugrundschichten ausgeführt. I m Bereich von bindigen (tonig­ sittigen) Baugrundschichten haben wir an möglichst un gestörten Bohrkernen die undrai­ nierte Scherfestigkeit mittels Scherflügelversuchen gemessen. Die Sondierergebnisse und der mulmassliehe Aufbau der Baugrundschichten sind in den geologischen Profilen 1, 2 und 3 in den Beilagen 2 bis 4 dargestellt. Die detaillierten Auf­ zeichnungen und Protokolle der Sondierungen sind in den Beilagen 5 bis 7 enthalten.

4.

Baugrundverhältnisse

4.1

Geologische Übersicht

Das Untersuchungsgebiet Riedmatt liegt im Bereich des Baarerbeckens. Die Felsoberflä­ che liegt hier ca. 75 m unter der heutigen Terrainoberfläche (ältere Bohrung bei der Sied­ lung "Im Rank"). Über dem Fels liegen vermutlich bis ca. 20 m mächtige, mehrheitlich grobkörnige Gletscherablagerungen (Moräne und Schotter). Nach dem Rückzug des Reussgletschers bildete sich im Baarerbecken ein See, dessen Wasserspiegel einige Meter über dem heutigen Zugersee lag (Mittelwasserspiegel Zuger­ see: 413.6 m ü. Meer). ln diesem spät- und nacheiszeitlichen Zugersee lagerten sich mächtige, feinschichtige tonige Silte ab {spät- bis nacheiszeitliche Seeablagerungen). ln der nachfolgenden Warmzeit bildeten sich junge, teilweise seekreideartige Seeablagerun­ gen, in welchen Pflanzenresten und kleine Schneckenschalen eingelagert sind. Durch na­ türliche Erosion und künstliche Eingriffe beim Ausfluss der Lorze in Cham sank der See­ spiegel auf das heutige Niveau ab. Seit dem Gletscherrückzug schüttete die Lorze von Norden her ein Delta in den See. Da­ durch wurde die Bildung von feinkörnigen Seeablagerungen gegen Süden abgedrängt. Weil die Riedmatt im äusseren Deltabereich liegt, sind die Deltaablagerungen hier nicht

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Überbauung Riedmatt, 6300 Zug Baugrunduntersuchung

kiesig, sondern nur sandig und oft mit Seeablagerungen verzahnt. Die obersten Sandab­ lagerungen der Lorze, welche über den jungen See- und Sumpfablagerungen liegen, sind eher als Schwe m mablagerungen denn als Deltaablagerungen zu bezeichnen. Aus der geologischen Karte und auch aus dem neu ausgeführten Sondierschacht S3 geht hervor, dass der ehemalige Uferbereich des Zugersees örtlich von Pfahlbauern besiedelt war.

4.2

Aufbau der Baugrundschichten

Der mutmassliche Aufbau der Baugrundschichten ist in den drei Profilen 1, 2 und 3 in den Beilagen 2 bis 4 dargestellt. Sämtliche tiefgreifenden Sondierungen (Ra m msondierungen und die Sandlerbohrung B1 ) reichen in die spät- bis nacheiszeitlichen Seeablagerungen hinein. OK spät- bis nacheiszeitliche Seeablagerungen liegt in rund 22 bis 25 m Tiefe. Über dieser Grenze setzen die unteren Deltaablagerungen der Lorze ein. Die nord-süd verlaufenden Profile zeigen, wie diese Deltasande gegen Norden an Mächtigkeit gewin­ nen und wie die jungen, teilweise seekreideartigen Seea blagerungen gegen Norden aus­ keilen. Über den jungen Seeablagerungen liegen die sandigen Schwemmablagerungen der Lor­ ze. Sie sind vor allem in der östlichen Hälfte des Areals (Seite Steinhauserstrasse) als saubere Sande ausgebildet. Die Mächtigkeit dieser oberflächennahen Sande nim mt ge­ gen Süden zu. Vermutlich bildete dort die Lorze ein weiteres Sanddelta (obere Deltaabla­ gerungen). Besonders im Westen und im Norden wurden über diesen Schwem mablage­ rungen grosse Anhäufungen von Pflanzenresten und Torf angetroffen, welche wir als Sumpfablagerungen interpretieren. Die oberste Schicht besteht aus durchgehend ca. 1 bis 1.5 m mächtigem, hellbraunem to­ nig-sandigem Silt (Verlandungssedimente) und aus ca. 20 cm Humus. Die Baugrundschichten weisen folgende Eigenschaften auf: Verlandungssedimente

Hellbrauner, schwach bis mässig toniger, schwach sandiger Silt. Zuoberst 20 c m Humus. Konsistenz weich bis knapp steif. Sumpfablagerungen

Dunkelbraun-graue, mässig tonige Silte und tonig-siltige Sande mit sehr vielen Pflanzen­ resten, einzelnen Baumteilen sowie bis 80 c m mächtige Torfschichten. Sehr weich. Schwemm- und obere Deltaablagerungen der Lorze

Graue, nur teilweise schwach siltige Feinsande sowie Mittelsande und Grobsande. Lin­ senartige Schrägschichtung im Bereich von mehreren Dezimetern. Vereinzelt mit einge-

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Überbauung Riedmatt, 6300 Zug Baugrunduntersuchung

schwem mten Pflanzenresten. Oberflächennah locker gelagert, in grösserer Tiefe knapp mitteldicht gelagert. Beim Ausheben der Sondierschächte führten Grundwasserzutritte so­ fort zu Sandausschwemmungen und zum Einsturz der Schächte. Junge Seeablagerungen

Hellgraue und olivgrünliche sowie gelbliche, schwach bis mässig tonige Silte mit wenig bis mässig Feinsand und häufig feinfaserigen Pflanzenresten und weissen Schneckenscha­ len. Zonenweise seekreideartiges, feinporiges Gefüge. Konsistenz sehr weich bis weich. Untere Deltaablagerungen der Lorze

Graue, oft siltige Feinsande und Mittelsande, selten mit eingeschwemmten Pflanzenres­ ten. Linsenartige Schrägschichtung i m Bereich von mehreren Zentimetern bis Dezimetern. Mitteldicht gelagert. Spät- bis nacheiszeitliche Seeablagerungen

Graue, schwach tonige Silte und mässig bis stark tonige Silte sowie sittige Feinstsande. Feinschichtige Wechsellagerung im m m- bis cm- Bereich. Konsistenz knapp steif bis steif.

5.

Grundwasserverhältnisse Das Areal Riedmatt liegt ausserhalb von Grundwasserschutzzonen, Grundwasserschutz­ arealen sowie Gewässerschutz- und Zuströmbereichen (Gewässerschutzkarte Kanton Zug, Ausgabe 2004}. Ende November und anfangs Dezember 2006 wurde der Grundwasserspiegel in den oberflächennahen Schwemm- und Deltaablagerungen auf Kote 415.8 bis 416.6 m über Meer (rund 1.8 bis 2.0 m unter OK Terrain) festgestellt. Während niederschlagsreichen Wetterperioden ist damit zu rechnen, dass der Grundwasserspiegel auf ca. 417.5 und im Extremfall bis 418.0 m ansteigen kann. Das Grundwasser weist eine schwache Strömung in Richtung Süden zum Zugersee auf. Das Gefälle des Grundwasserspiegels beträgt ca. 0.5%. l n den Deltasanden unter den jungen Seeablagerungen ist der Grundwasserspiegel ge­ spannt, weil die Grundwasserspeisung aus leicht höher l iegenden Gebieten im Norden er­ folgt und die undurchlässigen Seeablagerungen die Strömung in Richtung Süden behin­ dern. Wir vermuten, dass der Grundwasserspiegel in diesen Deltasanden gegen Kote 419 bis 420 (rund 1 m über OK Terrain} reicht.

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Dok. 2303.002/vM I Rö /22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

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Baugrunduntersuchung

Geotechnische Eigenschaften des Baugrundes

6.

Angegeben werden, gernäss dem Konzept des SIA Normenwerkes, jeweils d�r geschätz­ te Erwartungswert und der mulmassliehe Streubereich ( Extremwerte). Die einschränken­ den Bemerkungen sind zu beachten. Baugrundschicht

Reibungswinke!

Kohäsion

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cp' (Grad)

c' (kN/m2)

2 ME(MN/m )

k (m/s)

19

24

0

4

< 10"7

(18-20)

(22- 27)

(0 -5)

(2-5)

18

23

0

2

10"7

(1-5)

s 8 (1 o- - 1 o- )

8

5x10"5

(6-12)

(10-3-10"6) < 10"7

Raumlast 3

Verlandungssedimente

Sumpfablagerungen

(16-19)

(19-20)

(30-33)

19

23 * )

2

5

(18-20)

(20-25)

(0-5)

{4-10)

20

31

0

10

5x10"6

{19-21)

(30-33)

(8-20)

(10-4-10-7)

20

25 *)

4

12

< 1 o-7

{19-21)

(23-27)

(0-6)

(8-20)

Untere Deltaablagerun-

Spät- bis nacheiszeitliche Seeablagerungen

26)

31

Junge Seeablagerungen

gen der Lorze

Durchlässig-

20

Schwemm- und obere Deltaablagerungen

(20

Steifigkeit

(Erstbelastung) keit

0

Bemerkungen zu den Bodenkennwerten

-

*

) ln den jungen Seeablagerungen und in den spät- bis nacheiszeitlichen Seeablagerun­

gen ist bei kurzzeitigen Belastungen die undrainierte Scherfestigkeit Cu massgebend. Mit den Scherflügelversuchen am Bohrgut wurden folgende Werte ermittelt: 2 Junge Seeablagerungen: Cu= 10-24 kN/m Spät- bis nacheiszeitliche Seeablagerungen: Cu= 16- 30 kN/m -

2

Für die übrigen Kennwerte wurden keine Versuche durchgeführt, die Werte sind auf­ grund von Erfahrung geschätzt.

-

Die ME'-Werte (Wiederbelastung) betragen ca. das 3-fache der ME-Werte (Neubela­ stung).

-

Durch Auflockerung (Wasser, Frost, Baumaschinen) können die angegebenen Werte massiv verschlechtert werden. Erdbebengefährdung Das Areal Riedmatt liegt in der Gefährdungszone Z1 (geringste Erdbebengefährdung) nach Norm SIA 261 (2003).

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002/vM I Rö/22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Seite 6

Baugrunduntersuchung

7.

Grundbautechnische Empfehlungen

7.1

Gebäudefundation

Als Gebäudefundation kom mt nur eine Pfahlfundation in Frage. Erfahrungen sowie Pfahl­ belastungsversuchs aus der südlich der Riedmatt liegenden Überbauung "Im Rank" zeig­ ten, dass Ram mpfähle erst beim Eindringen in die spät- bis nacheiszeitlichen Seeablage­ rungen eine genügende Tragfähigkeit entwickeln. Beim erwähnten Bauvorhaben wurden 28 m lange, gekuppelte, vorfabrizierte Betonram mpfähle mit Vollquerschnitt von 350 mm

Durchmesser verwendet (System Atlas, Standardausführung mit Minimalbewehrung). Damit wurde eine "zulässige" Pfahlbelastung von 650 kN erreicht (Gebrauchslast). Die durchgeführten Pfahlintegritätsprüfungen zeigten jedoch, dass eine grosse Zahl der Pfäh­ le durch das Ram men beschädigt wurden (Risse und Pfahlbrüche). Dies steht unter An­ derem im Zusam menhang mit den sehr weichen Baugrundschichten und dem für solche Baugrundverhältnisse ungeeigneten Pfahltyp. Auf dem Areal Riedmatt liegen im südlichen und westlichen Bereich vergleichbare Bau­ grundverhältnisse wie "Im Rank" vor. Im Nordosten liegen die unteren Deltaablagerungen der Lorze auf den spät- bis nacheiszeitlichen Seeablagerungen (vgl. Profile 2 und 3). Hier werden Pfähle bereits in den unteren Deltaablagerungen eine gewisse Tragfähigkeit ent­ wickeln. Die Erstellung der Pfahlfundation m ittels vorfabrizierten Betonrammpfählen ist durchaus machbar. Wir empfehlen aber, einen runden Betonpfahl mit Hohlquerschnitt, z. B. System SACAC zu verwenden, der dank seinem Hohlquerschnitt überprüfbar ist und im Schaden­ fall allenfalls saniert werden kann. Allerdings ist zu bedenken, dass die geplante Über­ bauung mitten in einem Wohnquartier liegt und die beim Rammen erzeugten Lärm- und Erschütterungsemissionen für die Bewohner kaum mehr tragbar sind. Als Alternative zu Ram mpfählen stehen Verdrängungsbohrpfähle zur Verfügung. Mit die­ ser Technik werden praktisch keine Erschütterungen erzeugt und die Lärmemissionen sind wesentlich kleiner. Die erreichbaren Pfahllängen sind allerdings beschränkt. Eine weitere Möglichkeit sind Bohrpfähle mit Durchmessern von 35 bis 50 cm, mit denen grössere Pfahllängen erreichbar sind. Bei ihrer Erstellung ist darauf zu achten, dass Grundbrucherscheinungen in den Deltaablagerungen durch Wasserüberdruck im Bohr­ rohr vermieden werden. Für die Abschätzung der Tragfähigkeit der Pfähle können die Erfahrungswerte von der Überbauung "Im Rank" herangezogen werden. Die definitive Bemessung der Pfähle sollte unseres Erachtens anhand von statischen oder dynamischen Pfahlbelastungsversuchen erfolgen.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dol<. 2303.002 I vM I Rö/22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug Baugrunduntersuchung

7.2

Seite 7

Baugrube und Wasserhaltung

Mit UK Bodenplatte auf Kote ca. 416.2 m kommt die Baugrubensohle in die sandigen Schwemmablagerungen und je nach Witterungsverhältnissen bis ca. 1 m unter den Grundwasserspiegel zu liegen. Für die Erstellung der B augrube ist daher eine einwand­ freie Entwässerung der oberflächennahen Schwemmablagerungen mittels Vakuumverfah­ ren (Wellpointanlage) erforderlich. Die Absenkung des Grundwasserspiegels muss jedoch auf das minimal erforderliche Mass beschränkt werden, da sonst übermässige Gelände­ setzungen auftreten und Schäden in der Umgebung und allenfalls an nahe liegenden Ge­ bäuden verursacht werden können. Bei einwandfreier Entwässerung der Baugrundschichten und bei ausreichenden Platzver­ hältnissen ist es möglich, die bis ca. 2.5 m tiefe Baugrube frei geböscht zu erstellen. Die empfohlene Böschungssteilheit liegt zwischen 2:3 bis 1 :1. Im Sandbereich ist eventuell eine Sickerbetonauflage erforderlich. Bei ungenügenden Platzverhältnissen ist als Bau­ grubenabschluss beispielsweise eine Spundwand mit eventueller Abspriessung gegen die Baugrubensohle zweckmässig.

7.3

Aushubverhältnisse

Die auszuhebenden Lockergesteine sind normal baggerbar. Bis in ca. 1.5 m Tiefe fallen ausschliesslich tonig-siltige Verlandungssedimente an. Darunter sind saubere Sande und tonig-siltig-sandige Sumpfablagerungen mit Torf zu erwarten (vgl. geologische Profile).

7.4

Seitliche Terrainaufschüttungen

Seitliche Terrainaufschüttungen sollten wegen den oberflächennahen, schlecht tragfähi­ gen und satzungsempfindlichen Baugrundschichten möglichst klein gehalten werden. Dies gilt besonders für den nördlichen und westlichen Bereich der Riedmatt, wo unter den Verlandungssedimenten die äusserst schlecht tragfähigen Sumpfablagerungen liegen. Seitliche Terrainaufschüttungen führen überdies zu negativer Mantelreibung bei den Fun­ dationspfählen.

7.5

Wasserverhältnisse im Nutzungszustand

Im Nutzungszustand wird der Grundwasserspiegel wieder auf seine natürliche Höhenlage ansteigen (vgl. Abschnitt 5). Das Untergeschoss der Überbauung Riedmatt wird perma­ nent bis ca. 1 m tief in den Grundwasserspiegel eintauchen (Annahme UK Bodenplatte auf Kote 416.2 m). Die Bemessung, Konstruktion und Abdichtung des Untergeschosses und die Anschlüsse an die Fundationspfähle sind auf den entsprechenden Wasserdruck und die Auftriebskräfte auszulegen.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621 , 8048 Zürich

Dok. 2303.002 I vM I Rö 122.1 2.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Seite 8

Baugrunduntersuchung

Wegen der hohen Lage des Grundwasserspiegels kann nur ein sehr kleiner Teil des Me­ teorwassers in den sandigen Schwemmablagerungen versickert werden, beispielsweise in einem Retentions- und Versickerungsteich. Die übrige Meteorwassermenge muss in die entsprechende Kanalisation eingeleitet werden.

8.

Überwachung Im Sinne von vorsorglichen Beweisaufnahmen empfehlen wir, an den angrenzenden Ge­ bäuden, Verkehrswegen und Kanalisationsleitungen amtliche Zustandsaufnahmen (Riss­ protokolle und Kanalfernsehaufnahmen) auszuführen. An exponierten Objekten sollten geodätische Kontrollpunkte gesetzt und m ittels Präzisionsnivellement vermessen werden. Während dem Betrieb der Grundwasserabsenkung muss mittels Piezometern innerhalb und unmittelbar ausserhalb der Baugrube kontrolliert werden, dass der Grundwasserspie­ gel nur so weit als unbedingt nötig abgesenkt wird. Die Erstellung von Probepfählen mit Prüfung der Tragfähigkeit wird empfohlen. Bei allfälli­ gen Rammarbeiten ist die Messung der Erschütterungen in Erwägung zu ziehen. Vorfab­ rizierte Betonrammpfähle sind auf allfällige Transport- und Rammschäden zu prüfen. Es soll ein Pfahltyp mit zentralem Loch zum Einführen einer geeigneten Kontrollsonde ver­ wendet werden.

Dr. VollenweiderAG

Zürich, 22. Dezember 2006

Geotechnik Grundbau Tunnelbau

Bericht Nr. 2303/1

Sachbearbeiter: Ch. Röthlisberger, dipl. Natw. ETH, Geologe

Verteiler:

- Ham mer Retex AG Dr. VollenweiderAG

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

1 Exemplar 1 Exemplar

Dok. 2303.002 I vM I Rö/22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Beilagen

Baugrunduntersuchung

BEILAGEN Geologische Profile 1, 2 und 3 in beigehefteter Dokumententasche

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Dok. 2303.002/vM I Rö /22.12.2006

Beilage 7

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Baugrunduntersuchung

AUFNAHMEPROTOKOLLE DER SONDIERSCHÄCHTE S 1 BIS S 9

Ausführungsdatum :

27. November 2006

Bagger:

32-t Raupenbagger, BÜWE AG

Geologische Aufnahmen:

Ch. Röthlisberger, Dr. Vollenweider AG, Zürich

Einmessung der Sond ierschächte:

Gätzi Vescoli AG, Baar

Witterung:

Trocken

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002/vM I Rö/22.12.2006

Beilage 7.1

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 1 Terrainhöhe:

417.79 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung Humus

0.00

-

0.20 m

Humus

0.20

-

1 .60 m

. Hellbrauner, schwach -mass1g toniger

Verlandungs-

Silt mit wenig Feinsand. Weich bis knapp

sedimente

.

steif.

1 .60

-

2.60 m

Grauer, mässig bis stark toniger Silt mit

Sumpfablagerung

Pflanzenresten, zuoberst mit Torfschicht Baumstamm. und liegenden einem Weich.

2.60

-

3.20 m

Torf

3.20

-

5.60 m

Grauer, schwach siltiger Feinsand mit wenig Mittelsand. Einzelne Pflanzenres-

Schwem mab Iagerungen

ten. Nass. Bei 5.0 m Torfschicht, ca. 20 cm mächtig.

5.60 m

Endtiefe. Schwache Wasserzutritte mit Schacht be-

Sandausschwem mungen. ginnt einzustürzen.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002 I vM I Rö /22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Beilage 7.2

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 2 Terrainhöhe:

417.99 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

0.00 -

0.20 m

Humus

Humus

0.20

1.00 m

1.00

-

-

2.90 m

Hellbrauner, schwach bis mässig toniger

Verlandungs-

Silt. Weich bis knapp steif.

sedimente

Braun-grauer, mässig bis stark toniger

Sumpfablagerungen

Silt mit

vielen

Pflanzenresten. Weich.

Zuunterst ca. 30 cm Torf. 2.90 -

5.00 m

Grauer, schwach siltiger Fein- bis Mittel-

Schwemm-

sand. Nach unten zunehmender Grob-

ablagerungen

sandanteil. 5.00 m

Endtiefe.

Schwache bis mässige Was-

serzutritte und Sandausschwemmungen bringen den Schacht sofort zum Einsturz

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002 I vM I Rö /22.12.2006

Beilage 7.3

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 3 Terrainhöhe:

418.10 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

0.00 -

0.20 m

Humus

Humus

0.20 -

1.20 m

Hellbrauner, schwach bis mässig toniger Silt. Weich bis knapp steif.

Verlandungssedimente

1.20 -

1.80 m

Dunkelbrauner, mässig toniger Silt mit viel Torf. Weich bis knapp steif.

Sumpfablagerungen

1.80 -

2.50 m

Grauer, mässig bis stark toniger Silt mit torfigen Pflanzenresten. Weich, nass.

2.50 -

3.20 m

Brauner, mässig Weich, nass.

3.20 -

4.50 m

Grauer, schwach siltiger Feinsand. Nass

Schwemmablagerungen

4.50 -

5.80 m

Hellgrau-gelblicher, schwach toniger Silt mit wenig Feinsand und Schneckenschalen, seekreideartig. Sehr weich. Darin stecken mehrere senkrecht angeordnete, etwa armdicke Holzpfähle.

Junge Seeablagerungen

tonig-siltiger

Torf.

(mit Relikten einer Pfahlbausiedlung?)

Bei 5.0 bis 5.6 m stark torfhaltig, mit vielen brandverkohlten Hölzern und einzelnen gerundeten Kieselsteinen und Knochenbruchstücken. 5.80 m

Endtiefe. Schacht beginnt einzustürzen.

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Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Beilage 7.4

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 4 Terrainhöhe:

418.60 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

-

0.20 m

Humus

Humus

0.20 -

1.80 m

Hellbrauner, schwach toniger Silt mit wenig Feinsand. Zuunterst 20 cm dunkel-

sedimente

0.00

Verlandungs-

brauner Silt mit Torf. Weich.

1.80

-

4.40 m

Grauer, schwach siltiger Fein- und Mit-

Schwemm-

telsand mit vielen Pflanzenresten. Ab ca.

ablagerungen

4 m Tiefe etwas stärker siltig und mit vielen dünnen Torfschichten.

4.40 m

Endtiefe. Schwache Wasserzutritte mit Sandausschwem m ungen ab 2.0 m Tiefe. Schacht stürzt ein.

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Dok. 2303.002 I vM I Rö 122.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Beilage 7.5

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 5 Terrainhöhe:

417.95 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

0.00 -

0.20 m

Humus

Humus

0.20 -

1 .30 m

Hellbrauner, schwach toniger Silt mit wenig Feinsand. Zuunterst braun-grauer, mässig toniger Silt mit einzelnen Pflan-

sedimente

Verlandungs-

zenresten. Weich.

1 . 30

4.2 m

Grauer, schwach siltiger Feinsand mit wenig Mittelsand und einzelnen Pflanzenresten. Ab ca. 3.5 m etwas stärker

Schwemmab Iagerungen

siltig und mit dünnen Torfschichten und Feinsandlagen.

4.20 m

Endtiefe.

Schwache

Wasserzutritte

ab

2.0 m Tiefe mit Sandausschwemmungen. Schacht stürzt trichterförmig ein.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002 /vM I Rö /22.12.2006

Beilage 7.6

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 6 Terrainhöhe:

418.21 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

0.00

-

0.20 m

Humus

Humus

0.20

-

1 .00 m

Hellbrauner, schwach toniger Silt mit mässig Feinsand. Von 0.8 bis 1 .0 m grauer, mässig toniger Silt. Weich.

Verlandungs-

1 .00

-

4.20 m

sedimente

Grauer Mittelsand mit viel Feinsand und

Schwemm-

einzelnen Pflanzenresten. Gegen unten schwach siltig.

ablagerungen

Ab ca. 3.0 m Wechsellagerung aus Silt, Feinsand, Mittelsand und dünnen Torfschichten mit einzelnen Schneckenschalen. Locker.

4.20 m

Schwache Wasserzutritte ab ca. 3.2 m Schacht

mit Sandausschwemmungen. stürzt ein.

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Dok. 2303.002 I vM I Rö /22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug

Beilage 7.7

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 7 Terrainhöhe:

418.17 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

0.00 -

0.20 m

0.20 -

1 .30 m

1 .30 -

3.80 m

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

Humus

Humus

Hellbrauner, schwach toniger Silt mit we­

Verlandungs­

nig Feinsand. Weich bis knapp steif. Zu­ unterst grauer, mässig toniger Silt.

sedimente

Grauer Feinsand mit viel Mittelsand und

Schwemm­

einigen

ablagerungen

Grobsandlinsen.

Nur

selten

schwach siltig.

3.80 m

Endtiefe. Schwache bis mäss1ge Was­ serzutritte ab 2.2 m. Schachtwände bre­ chen laufend ein.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002 I vM I Rö I 22.12.2006

Überbauung Riedmatt, 6300 Zug Baugrunduntersuchung

Beilage 7.8

Sondierschacht S 8 Terrainhöhe:

418.54 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain 0.00

-

0.20 m

0.20

-

1.30 m

M aterialbeschreibung

geol. Bezeichnung

Humus

Humus

Hellbrauner,

schwach

toniger

Silt mit

mässig Feinsand. Weich bis knapp steif.

Verlandungssedimente

Zuunterst 10 cm grauer, mässig toniger Silt mit einzelnen Schneckenschalen. 1.30

-

3.20 m

Grauer, teilweise schwach siltiger Fein-

Schwemm-

sand mit sehr viel Mittelsand. Ab ca. 1.8

ablagerungen

m Tiefe mit viel Grobsand. 3.20 m

Endtiefe.

Schwache bis mässige Was-

serzutritte ab 1.8 m Tiefe mit Sandausschwemmungen. Schachtwände brechen laufend ein.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002 I vM I Rö 122.12.2006

Beilage 7.9

Überbauung Rfedmatt, 6300 Zug

Baugrunduntersuchung

Sondierschacht S 9 Terrainhöhe:

418.58 m ü. Meer

Tiefe ab OK Terrain

0.00 -

0.20 m

0.20 -

0.80 m

0.80 -

2.00 m

Materialbeschreibung

geol. Bezeichnung

Humus

Humus

Hellbrauner, schwach toniger Silt mit we­

Verlandungs­

nig Feinsand. Weich bis knapp steif.

sedimente

Grauer Mittelsand mit Grobsand und Feinkies. Schwache Wasserzutritte bei

Schwem m­ ablagerungen

1 .5 m. 2.00 -

4.00 m

Bräunlich-grauer, schwach bis mäss1g toniger Silt mit einzelnen Sandlagen und vielen

Torfschichten

und

Sumpfablagerungen

Baumresten.

Sehr weich.

4.00 m

Endtiefe. Schacht stürzt wegen Sand­ auschwemmungen ein.

Dr. Vollenweider AG, Badenerstrasse 621, 8048 Zürich

Dok. 2303.002/vM I Rö/22.12.2006

1711_Zug_7080_Umgebungskonzept.pdf

RIEDPARK ZUG Bauherrschaft: Hammer Retex AG, Sinserstrasse 67, 6330 Cham T +41 41 785 18 51, F +41 41 780 90 81, [email protected] Vorprojekt

Freiraumgestaltung, Situation 1:500 Bearbeiter:

FH

Kontrolliert: MF

Datum:

Format:

60x105 cm

Projekt Nr.:

Mostra tutto il testo

Plan Nr.: 172-02

(t,

172

14.06.2007

Rev.:

01.04.2008

Datei:

172-02_080401

Tt

LANDSCHAFTSARCHITEKTEN STRASSBUI!GERALLEE 90 CH-4055 BASEL T +41 61 387 90 59 F +41 61 387 90 55 MAIL@DIPOLCH WWW.DIPOLCH

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1711_Zug_7080_UVB Beurteilung.pdf

Baudirektion

Kantön Zug

Amt fUr Umweltschutz

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

Beurteilung des Berichtes zur Umweltverträglichkeit

Sachbearbeiter: Peter Stofer Zug, 27. September 2007

Postfach, 6301 Zug T 041 728 53 70, F 041 728 53 79 www.zug.ch/afu

Seite 2/12

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Zusammenfassung

3

2 Ausgangslage

3

2.1 Proj ektbeschrieb

3

2.2 UVP-Pflicht und massgebliches Verfahren

3

2.3 Mitberichtsverfahren

4

3 Beurteilung des Berichtes zur Umweltverträglichkeit

4

3.1 Allgemeine Bemerkungen zum UVB

4

3.2 Verkehrsbelastung

4

3.3 Verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung

5

3.4 Parkplatzbedarf

5

3.5 Luftschadstoffbelastung durch Bau und Betrieb

6

3.6 Lärm

8

3.7 Wasser

9

3.8 Boden

9

3.9 Weitere Umweltbereiche

10

3.10 Umweltbaubegleitung

10

4 Schlussfolgerung und Anträge des Amtes für Umweltschutz

0:\Luft\Stellungnahmen\UVP\Riedmatt\UVB-Beurteilung AfU Bebauungsplan Riedmatt, Zug.doc

11

Seite 3/12

1 Zusammenfassung Die Hammer Retex AG beabsichtigt, auf dem GrundstOck GS Nr.

73 im Quartier Riedmatt in

Zug, angrenzend an die Steinhauserstrasse eine WohnOberbauung mit rund 230 Wohnungen zu erstellen. For das eingezonte Gebiet mit einer Fläche von 32'985 m2 wurde der Bebauungs­ plan Riedmatt erarbeitet. Die anrechenbare Geschossfläche beträgt insgesamt ca. 34'300 m2• Der zugehörige Bebauungsplan weist 378 Parkplätze auf. Aus diesem Grund unterliegt das Vorhaben der Umweltverträglichkeitsprufung (UVP). Die geplante Parkplatzzahl im Bebau­ ungsplangebiet liegt im oberen Bereich des empfohlenen Angebotes gernäss der SN-Norm

640 281 Parkieren. Die bedeutendsten Umweltaspekte sind die Luft- und Lärmbelastungen des vom Projekt induzierten Motorfahrzeugverkehrs. Das kantonale Amt für Umweltschutz (AfU) kommt zum Schluss, dass das Projekt WohnOber­ bauuns Riedmatt den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht, falls die im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB} vorgesehenen projektintegrierten Massnah­ men, die in der Beurteilung gemachten Hinweise, Empfehlungen sowie die gestellten Anträge berücksichtigt und umgesetzt werden. l n einigen Umweltbereichen können die nötigen Massnahmen erst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder mit der Umweltbaubegleitung festgelegt werden.

2 Ausgangslage 2.1 Projektbeschrieb 2

Das Bebauungsplangebiet Riedmatt umfasst eine GrundstOckfläche von 32'985 m und wird auf der Ostseite durch die Steinhauserstrasse (DTV 11'300) begrenzt. Es soll in drei Etappen ü­ berbaut werden. Die anrechenbare Geschossfläche beträgt rund 34'300 m2• Der Bebauungs­ plan ist geprägt durch Wohnnutzung ( < 98 %). Rund 400 m2 entlang der strassenseitigen Ge­ bäudezeile sind für Läden vorgesehen. Er weist 378 Parkplätze auf. Für

eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens verweisen wir auf

die VorprOfungs­

Unterlagen des Bebauungsplans Wohnüberbauung Riedmatt und die erläuternden Berichte.

2.2 UVP�Pflicht und massgebliches Verfahren Anlagen mit Parkplätzen für mehr als 300 Motorwagen unterstehen der UVP-Pflich�. Somit ist der vorliegende Bebauungsplan mit

378 Parkplätzen UVP-pflichtig. Das AfU hat die UVP­ Voruntersuchung und das Pflichtenheft fur die Hauptuntersuchung im November 2006 beurteilt. Der Stadtrat von Zug hat den Bebauungsplan und den entsprechenden UVB am 3. Juli 2007 verabschiedet und bei der Baudirektion zur Vorprüfung eingereicht. Die Unterlagen sind am 6. Juli 2007 bei der Baudirektion eingegangen. Entsprechend Art. 12 der Verordnung Ober die Umweltverträglichkeitsprf.lfung (UVPV) wird der UVB vom AfU beurteilt. Das massgebliche Ver­ fahren fOr die Umweltverträglichkeitsprufung (UVP} ist nach kantonalem Recht zu bestimmen

0:\Luft\Stellungnahmen\UVP\Riedmatt\UVB-Beurteilung AfU Bebauungsplan Riedmatt, Zug.doc

Seite 4/12

und gernäss Art. 5 der UVPV dasjenige, das eine frOhzeitige und umfassende PrOfung ermög­ licht, in diesem Fall das Bebauungsplanverfahren. Als entscheidende PrOfbehörde gilt die zu­ ständige Bewilligungsbehörde, hier der Stadtrat von Zug.

2.3 Mitberichtsverfahren

Das Amt fOr Raumplanung veranlasste am 17. Juli 2007 ein Mitberichtsverfahren. Nebst den AfU-internen Fachstellen wurden die Stellungnahme folgender Amtstellen in die nachfolgende Beurteilung einbezogen: -Amt fOr öffentlichen Verkehr {AöV) - Amt fOr Raumplanung (ARP) - Tiefbauamt (TBA)

3 Beurteilung des Berichtes zur Umweltverträglichkeit 3.1 Allgemeine Bemerkungen zum UVB

Der Umweltverträglichkeitsbericht vom 4. April 2007 ist gut strukturiert und nachvollziehbar. Die dargestellten Projektzustände sowie die Untersuchungsperimeter zur Verkehrs-, Luft- und Lärmbelastung wurden nach den Vorgaben der UVPV und des AfU richtig festgelegt. Die Ver­ kehrsbelastung wird mit dem Parameter DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr) ausgewie­ sen. Die Untersuchungen und Berechnungen sind fachlich korrekt. Die Aussagen im UVB bezOglieh Parkplatzbedarf und Verkehrsbelastung basieren auf dem Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Riedmatt (Bericht 06.692, TEAMverkehr, 13. März 2007). Die Mitberichte des ARP, TBA und AöV beziehen sich in erster Linie auf den Bebau­ ungsplan.

3.2 Verkehrsbelastung

Die Bebauung Riedmatt wird Ober die bestehende Zufahrt zur Tiefgarage direkt an die Stein­ hauserstrasse angebunden. Aus dem Bebauungsplangebiet resultiert bei vollständiger Bebau­ ung im Jahr 2014 (Projektzustand 1.1) ein Ziel-/Quellverkehr von 1'360 Fahrten pro Tag (DTV). Je rund 50 % des projektbedingten Zusatzverkehrs wird nach Norden und SOden verteilt. Im Vergleich mit dem projektunabhängigen Verkehrsaufkommen muss mit einer zusätzlichen Be­ lastung auf der Steinhauserstrasse in der Grössenordnung von 6 % gerechnet werden. Die Verkehrsqualität des Knotens Riedmatt ist gernäss Verkehrsgutachten auch mit der Überbau­ ung Riedmatt gut. Wesentliche Einflüsse auf das übergeordnete Strassennetz sind nicht zu erwarten.

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3.3 Verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung Immissionen

Im Kanton Zug treten flächendeckend zu hohe Ozonimmissionen auf. Entlang der Hauptver­ kehrsachsen und in den Zentren der Talgemeinden treten zudem Obermassige Stickstoffdioxid­ (N02) und Schwebestaub (PM10 ) -Immissionen auf. Aufgrund der Obermassigen Immissionssi­ tuation im Kanton Zug wurde am 4 . Juli 2000 der Massnahmeplan Luftreinhaltung von der Re­ gierung verabschiedet. Dieser verlangt eine Reduktion des motorisierten, individuellen Pend­ lerverkehrs zugunsten des öffentlichen Verkehrs oder des Langsamverkehrs. Isoliert betrachtet führt das vorliegende Projekt nicht zu Obermassigen Immissionen. Gesamt­ haft gesehen aber trägt der stetig wachsende motorisierte Verkehr entlang den Hauptver­ kehrsachsen und in den Ballungszentren zu Obermässigen Immissionen bei.

Emissione.n des Strassenverkehrs

Die projektbedingte Zunahme der Luftschadstoffemissionen auf der Steinhauserstrasse liegt unter 5 %. Wir stellen generell fest, dass die verringerten Emissionen neuer Fahrzeuggenerati­ onen durch einen stetig wachsenden Fahrzeugpark und steigende Fahrleistungen kompensiert werden.

3.4 Parkplatzbedarf

Die Gesuchstellerin plant auf dem Bebauungsplangebiet insgesamt 387 Parkplätze zu errich­ ten. Gernäss dem Parkplatzreglement der Stadt Zug sind mindestens 234 Parkplätze erforder­ lich. Da das Parkplatzreglement der Stadt Zug im vorliegenden Fall nur den Minimalbedarf an Parkfeldern festlegt, wird der Parkplatzbedarf im Umweltverträglichkeitsbericht durch die SN­ Norm 640 281 Parkieren ermittelt. Aufgrund der fast ausschliesslichen Wohnnutzung kommt das vereinfachte Verfahren zur Anwendung. Dem Projektperimeter wird der Standort-Typ C zugewiesen (mehr als4 ÖV-Verbindungen pro Stunde, weniger als 2 5% Langsamverkehr). Die Gesuchstellerin kommt zum Schluss, dass nach der SN-Norm 640 281 Parkieren für die ge­ planten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Riedmatt minimal392 und maximal4 18 Parkplät­ ze zu erstellen seien. Allerdings wird der Minimalbedarf nicht mit einem Parkfeld pro Wohnung sondern pro 100 m2 Bruttogeschossfläche veranschlagt. Daher resultiert für die 230 projektier­ ten Wohnungen einen relativ hohen Bedarf von385 Parkfeldern. Insgesamt liegen die geplan­ ten 3 78 Parkfelder knapp 10 Prozent unter dem maximal erforderlichen Parkplatzangebot ge­ mäss der SN-Norm 640 281 Parkieren. Wie bereits festgehalten fUhrt die Überbauung Riedmatt isoliert betrachtet nicht zu Obermassi­ gen Immissionen. Gesamthaft gesehen �ber trägt der stetig wachsende motorisierte Verkehr entlang den Hauptverkehrsachsen und in den Ballungszentren zu Obermassigen Immissionen bei. Im Sinne des vom Regierungsrat verabschiedeten Massnahmenplans Luftreinhaltung muss aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen der Modalsplit zugunsten des ÖV- und des

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Langsamverkehrs im gut erschlossenen Bebauungsplangebiet erhöht werden kann. Um den motorisierten Verkehrzuwachs möglichst gering zu halten, wäre eine Beschränkung der zu erstellenden Parkfelder auf ein Parkfeld pro Wohnung wünschenswert. Als Minimalanforderung ist eine restriktive Bewirtschaftung der öffentlich zugänglichen Parkplätze (ausser Wohnnut­ zung) mit Gebühren ab der ersten Stunde umzusetzen. Als weitere geeignete Massnahme zu­ gunsten des Langsamverkehrs gilt die Erstellung einer genügenden Anzahl von Veloabstell­ plätzen. Die gernäss Verkehrsgutachten 650 benötigten Veloabstellplätze sind zu realisieren und innerhalb der Überbauung möglichst attraktiv zu gestalten. Das Tiefbauamt weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass nach dem Bebauungsplan mindestens 25 % der Zweiradpark­ plätze oberirdisch und in unmittelbarer Nähe zu den Hauseingängen zu errichten seien. Diese untere Limite erscheint zu tief und es solle im Sinne einer attraktiveren Erschliessung durch den Zweiradverkehr geprüft werden, ob dieser Prozentsatz auf beispielsweise 75. % erhöht werden könne. Anträge: •

Sämtliche öffentlich zugänglichen Parkplätze (ausser Wohnnutzung) sind monetär und lenkungswirksam ab der ersten Stunde zu bewirtschaften.

•

Die gernäss Verkehrsgutachten notwendigen 650 Veloabstellplätze sind als Minimalan­ gebot zu realisieren und innerhalb der Überbauung möglichst attraktiv zu gestalten. Der im Bebauungsplan festgelegte Anteil von 2 5 % an oberirdischen und in unmittelbarer Nähe der H auseingänge zu erstellenden Zweiradparkplätzen ist zu erhöhen.

3.5 Luftschadstoffbelastung durch Bau und Betrieb Emissionen während der Bauphase

Im UVB wird das Bauvorhaben auf Grund der Baurichtlinie Luft und der Massnahme 4

des

Massnahmenplans Luftreinhaltung korrekterweise der Massnahmenstufe B zugeordnet. Die höchsten Schadstoffemissionen sind jeweils während der periodischen Aushubphasen zu erwarten. Sie stammen von den eingesetzten Baumaschinen und von den 12'000 Lastwagen­ fahrten die benötigt werden, um die rund 60'000 m3 (fest) Aushub auf der Strasse zu transpor­ tieren. Im Vergleich zu den Gesamtemissionen aus Industrie und Gewerbe auf dem Gebiet der Gemeinde Zug werden während der Aushubphasen zusatzlieh 1 .7 % (0 .2 5 kg/d) Feinstaub­ und 5. 7 % ( 1 1 .5 kg/d) Stickoxidemissionen emittiert. Als weitergehende Massnahme ist daher ein Zielwert von 5 Gramm Stickoxid (NOx) pro Kubik­ meter deponierten Aushubs anzustreben. Dieser Zielwert kann erreicht werden, indem die Transportdistanzen beschränkt und/oder die EURO -Norm Stufen der Lastwagen vorgegeben werden. Sollen beispielsweise EURO 3 - Lastwagen eingesetzt werden, darf die Transportdis­ tanz von der Baustelle zur Deponie maximal 4 Kilometer betragen. Werden hingegen Lastwa­ gen eingesetzt, die dem aktuellen Emissionskonzept EURO 4 entsprechen, er weitert sich die maximal mögliche Transportdistanz auf rund 7 Kilometer.

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Neben dem Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfilter-Systemen und schadstoffarmen Last­ wagen sind Massnahmen zur Staubbekämpfung und Verminderung von Schadstoffen aus thermischen und chemischen Arbeitsprozessen erforderlich. Dabei handelt es sich beispiels­ weise um Emissionen aus der Materialaufbereitung, der Belags- und Dichtungsarbeiten sowie der Oberflächenbehandlung (Grundierungen, Farbanstriche, Verputze etc.}. Im Bebauungsplan können noch keine konkreten Massnahmen festgelegt werden.

Antrag: Die Bautransportemissionen sind gernäss Vollzugshilfe Luftreinhaltung bei Bautranspor­

•

ten {BUWAL VU-5021-D, 2001) auf 5 Gramm Stickoxid (NOx) pro Kubikmeter abtrans­ portierten Aushubs zu beschränken. Eine entsprechende Auflage ist in die Baubewilli­ gung aufzunehmen, in die Submission zu integrieren und von der Umweltbaubegleitung zu kontrollieren.

Empfehlung: Die detaillierten emissionsbegrenzenden Massnahmen sind vom Bauherrn in Abspra­

•

che mit der Baubehörde nach den Vorgaben der Baurichtlinie Luft (BUWAL VU-5024-D, 2002) festzulegen in die Submission zu integrieren und von der Umweltbaubegleitung zu kontrollieren.

Emissionen der Gebäudeheizung/Energie Die Bauherrschaft plant eine "Annäherung an den Minergie-Standard", was wir sehr begrüssen. Gegenober dem gesetzlich vorgeschriebenen Isolationsstandard lassen sich mit der Minergie� bauweise der Heizenergiebedarf und die Luftschadstoffemissionenum um rund 50 % senken. Entsprechend niedrig fallen die progostizierten Stickoxid-Emissionen aus (120 kg/a). Grund­ sätzlich empfehlen wir den (restlichen) Wärmeenergiebedarf zu einem hohen Anteil durch er­ neuerbare Energien zu decken.

Antrag: •

Die WohnOberbauung ist im Minergie-Standard nach SIA 380/1 zu erstellen. Der Ener­ gienachweis ist im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen.

Empfehlung: •

Der Wärmeenergiebedarf soll zu einem hohen Anteil durch erneuerbare Energien ge­ deckt werden. Der Bebauungsstandort ist grundsätzlich fOr den Einsatz von Grundwas­ ser-Wärmepumpen bzw. Erdsonden in Kombination mit Solarenergie zur Warmwasser­ nutzung geeignet.

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Hinweis:

Da das untere gespannte Grundwasserstockwerk nicht durch Erdsondenbohrungen ver­

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letzt werden darf, sind Erdsondenbohrungen auf eine Tiefe von 50 Metern beschränkt. Grundwassernutzung aus dem unteren Grundwasserstockwerk ist jedoch möglich.

3.6 Lärm Vom Projekt induzierter Verkehrslärm

Aufgrund der prozentual geringen Verkehrzunahmen sind nur geringe Auswirkungen zu erwar­ ten. Der Verkehr aus dem Bebauungsplangebiet führt zu keinen neuen Immissionsgrenzwert (IGW) -Überschreitungen. Entlang der Steinhauserstrasse ist die projektbedingte Zunahme der Lärmbelastung bei bereits im Ist- bzw. Ausgangszustand vorhandenen IGW-Oberschreitungen nicht wahrnehmbar. Damit werden die Vorgaben von Art. 9 LSV eingehalten.

Projekt als lärmempfindliche Nutzung

For das Projekt gelten die Vorgaben von Art. 31 35 der Lärmschutz-Verordnung ( LSV). Insbe­ -

sondere sind bei den lärmempfindlichen Nutzungen entlang der Steinhauserstrasse, d.h. in den Baubereichen J und K (vgl. Bebauungsplan), die IGW der Empfindlichkeitsstufe 111 fOr Stras­ senverkehrslärm gernäss Anhang 3 LSV einzuhalten. Sie betragen for Wohnräume am Tag 65 dB(AJ und in der Nacht 55 d BcA>· Die Grundrisse der Wohnungen werden erst im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Im UVB wird festgehalten, dass die JGW auf der Mantellinie im Projektzustand Z1 .1 . um 1 dBcAl Ober­ schritten werden. Mit gestalterischen Massnahmen an den Gebäuden (z.B. seitliche Fenster in einspringende, evtl. verglaste Balkone) können die IGW jedoch eingehalten werden. Antrag: •

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die Einhaltung der IGW bei den lärm­ empfindlichen Räumen in einem detaillierten Lärmgutachten nachzuweisen.

Belastung durch lärmige Anlagen und Nutzungen

Gernäss UVB sind im Bebauungsplangebiet keine gewerbliche Nutzungen mit erheblichem Betriebslärm vorgesehen. Aus Sicht des AfU sind wegen der engen Bebauung Störungen durch haustechnische Anlagen nicht auszuschliessen. Haustechnik-Anlagen ( Heizung, Lüftung, Klima) im Bebauungsplange­ biet sind als neue ortsfeste Anlagen nach Art. 2 Abs.1 LSV zu betrachten. Das gleiche gilt für allfällige lärmerzeugende Nutzungen. Der von diesen Anlagen ausgehende Lärm darf gernäss Art. 7 LSV bei den lärmempfindlichen Nutzungen im Bebauungsplangebiet sowie in der Umge­ bung die Planungswerte nicht Oberschreiten.

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Antrag:

Im Baubewilligungsverfahren ist der Baubehörde eine Lärmprognose nach Art. 25 Abs.1

•

USG für die Haustechnik-Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima) einzureichen. Es gelten die Planungswerte nach Anhang 6 LSV.

Baulärm /Erschütterungen:

Im UVB werden die Massnahmenstufen anhand der Baulärm-Richtlinie (BAFU 2006) richtig festgelegt. Für die lärmige Bauphase und die lärmintensiven Bauarbeiten gilt die Massnahmen­ stufe B. Im Bebauungsplanverfahren können noch keine konkreten Massnahmen festgelegt werden. Gernäss UVB beabsichtigt die Bauherrschaft, auf Rammarbeiten weitestgehend zu verzichten. Empfehlung:

Die detaillierten emissionsbegrenzenden Massnahmen sind vom Bauherrn in Abspra­

•

che mit der Baubehörde nach den Vorgaben der Baulärm-Richtlinie des BAFU festzule­ gen und in die Submission zu integrieren. Soweit bautechnisch möglich, sind die Ge­ bäudefundationen und die Baugrubenabschlüssen ohne Rammarbeiten zu erstellen.

3.7Wasser

Die Retentions- und Versickerungsflächen sind im Bebauungsplan bezeichnet. Die Details sind im Bewilligungsverfahren zu klären.

3.8 Boden

An der stark befahrenen Steinhauserstrasse mit einem heutigen DTV von über 11'000 Fahrten ist aufgrund der Immissionslage mit erhöhten Schadstoffwerten im Boden zu rechnen. Die Ver­ wendung des Bodenmaterials richtet sich nach der BUWAL-Wegleitung "Verwertung von aus­ gehobenem Boden bzw. Wegleitung Bodenaushub". Antrag: •

Die unmittelbar an der Steinhauserstrasse liegenden Böden sind nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle gernäss BUWAL-Handbuch "Probenahme und Probenvorbe­ reitung fOr Schadstoffuntersuchungen in Böden bzw. Bodenprobenahme VBBo" auf Schadstoffe zu untersuchen. Eine entsprechende Auflage ist in die Baubewilligung auf­ zunehmen, in die Submission zu integrieren und von der Umweltbaubegleitung zu kon­ trollieren.

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3.9 Weitere Umweltbereiche

Die Untersuchungen zum Bebauungsplan Riedmatt zeigen, dass die Umweltverträglichkeit des Projekts teilweise erst im Baubewilligungsverfahren abschliessend beurteilt und sichergestellt werden kann. Dies gilt insbesondere in den Bereiche, Bauökologie, Energie und Lichtemissio­ nen. Hinweis:

Die nötigen Massnahmen in den Bereichen Bauökologie, Energie und Lichtemissionen sind im Sinne von Kapitel 9 des UVB im Baubewilligungsverfahren festzulegen und tor die Umsetzung ins Pflichtenheft der Umweltbaubegleitung aufzunehmen.

•

3.10 Umweltbaubegleitung

Das Schwergewicht der Umweltbaubegleitung wird in den Bereichen Baulärm und Lufthygiene liegen. Ebenf�lls von Bedeutung sind die Bereiche Baustellenentwässerung, Umgang mit Bo­ den und Bauökologie. Antrag: •

Die Umweltbaubegleitung soll die notwendigen Massnahmen mit den zuständigen Fachstellen des AfU absprechen und die Umsetzung kontrollieren. Ein vom AfU ge­ nehmigtes Pflichtenheft soll Aufgaben und Verantwortlichkeiten regeln und zusammen mit dem Baugesuch an die Baubewilligungsbehörde eingereicht werden. Eine An­ sprechperson ist dem AfU frühzeitig zu melden.

Hinweis: •

Die im "Handbuch für Baustellen" (Amt für Umweltschutz des Kantons Zug, Oktober 2006) zusammengestellten bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften für die Bau­ phase sind zu beachten.

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4 Schlussfolgerung und Anträge des Amtes für Umweltschutz

Das Amt fOr Umweltschutz (AfU) kommt - gestützt auf die ins Mitberichtsverfahren einbezoge­ nen Fachstellen - zum Schluss, das Projekt Bebauungsplan Langweid, Rotkreuz, könne unter Vorbehalt der nachfolgend gestellten Anträge, als umweltverträglich bezeichnet und demzufol­ ge bewilligt werden.

Anträge:

Bereich Parkplätze I Verkehr

1.

Sämtliche öffentlich zugänglichen Parkplätze (ausser Wohnnutzung) sind monetär und lenkungswirksam ab der ersten Stunde zu bewirtschaften.

2.

Die gernäss Verkehrsgutachten notwendigen 650 Veloabstellplätze sind als Minimalan­ gebot zu realisieren und innerhalb der Oberbauung möglichst attraktiv zu gestalten. Der im Bebauungsplan festgelegte Anteil von 25 % an oberirdischen und in unmittelbarer Nä­ he der Hauseingänge zu erstellenden Zweiradparkplätzen ist zu erhöhen.

Bereich Luft

3.

Die Bautransportemissionen sind gernäss Vollzugshilfe Luftreinhaltung bei Bautranspor­ ten (BUWAL VU-5021-D, 2001) auf 5 Gramm Stickoxid (NOx) pro Kubikmeter abtranspor­ tierten Aushubs zu beschränken. Eine entsprechende Auflage ist in die Baubewilligung aufzunehmen, in die Submission zu integrieren und von der Umweltbaubegleitung zu kon­ trollieren.

4.

Die WohnOberbauuns ist im Minergie-Standard nach SIA 380/1 zu erstellen. Der Energie­ nachweis ist im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen.

Bereich Lärm

5.

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist die Einhaltung der IGW bei den larmemp­ findlichen Räumen in einem detaillierten Lärmgutachten nachzuweisen.

6.

Im Baubewilligungsverfahren ist der Baubehör.de eine Lärmprognose nach Art. 25 Abs.1 USG für die Haustechnik-Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima) einzureichen. Es gelten die Planungswerte nach Anhang 6 LSV.

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Bereich Boden

7.

Die unmittelbar an der Steinhauserstrasse liegenden Böden sind nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle gernäss BUWAL-Handbuch "Probenahme und Probenvorberei­ tung für Schadstoffuntersuchungen in Böden bzw. Bodenprobenahme VBBo" auf Schad­ stoffe zu untersuchen. Eine entsprechende Auflage ist in die Baubewilligung aufzuneh­ men, in die Submission zu integrieren und von der Umweltbaubegleitung zu kontrollieren.

Umweltbaubegleitung

8.

Die Umweltbaubegleitung soll die notwendigen Massnahmen mit den zuständigen Fach­ stellen des AfU absprechen und die Umsetzung kontrollieren. Ein vom AfU genehmigtes Pflichtenheft soll Aufgaben und Verantwortlichkeiten regeln und zusammen mit dem Bau­ gesuch an die Baubewilligungsbehörde eingereicht werden. Eine Ansprachperson ist dem AfU frühzeitig zu melden.

Amt für Umweltschutz

�.li.L-Rainer Kistler Amtsleiter

Verteiler:

Stadt Zug (2 Exemplare) Amt für öffentlichen Verkehr Amt für Raumplanung Tiefbauamt Amt für Umweltschutz

0:\Luft\Stellungnahmen\UVP\Riedmatt\UVB-Beurteilung AfU Bebauungsplan Riedmatt, Zug.doc

1711_Zug_7080_UVB.pdf

Ham me r Retex AG Genera l u n ternehmung Sinserstrasse 67 6330 Cham

BEBAUUNGSPLAN WOHNÜBERBAUUNG RIEDMATT, ZUG

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHT (UVB)

(0631 I 4. April 2007)

DipI. Kulturing. ETH I SIA • Sumpfstrasse 3 • 6300 Zug • Tel. 041-7 40 11 69 •

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

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U m weltverträglichkeitsbericht UVB

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Inhaltsverzeichnis

Seite

Zusammenfassung. . ..... ..... . . . ........ . . . . . . . . .... .... . . . . . . . . ... . ... .... ... ......... . .. . ... .. .. . . . . . .. ....... 3 .

1.

Allgemeines

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1 .2. Situationsübersicht .

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Projektbeschrieb . . . . . . . . .... . . . . . . . . . . . . .. . . . . .. . . .

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2.1 . Flächen und Nutzungen .. ... . . . .

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2.2. Geplante Anzah l Parkplätze ... 2. 3. Beurteilung der Parkplatzzahl .

3.

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1 .4. Zeithorizonte 2.

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1 . 1 . Ausgang slage u nd Auftrag 1 .3. Vorgehen

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3.1 . Vorgehen u nd Peri meter ..... .

3.2. Istzustand (ZO) . .. . .

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Verkehrstechnische Grundlagen ... .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .

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11

3 . 3. Ausgangszustand (Z1 0) ........ ............................. ................. ....................... . . ..................... 1 1 3.4. P rojektbedi n gter Ziei -/Quellverkehr . . . ... . . ... ... . . . . . . . . . . . . . ... 1 2 .

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3.5. Totale Verkehrsbelastung i m Jahr 201 4 ........................... ....................... ..... . . . .................... 1 3 3.6. Baustellenverkehr (ZB) .... ... . . .. .

4.

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4.1 . Strassenlärm

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4.4. Baulärm ............... ... .

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4.3. Industrie- u n d Gewerbelärm

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5. 1 . Emissionen der Gebäudeheizung . 5.2. Emissionen des Strassenverkehrs

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5.4. Immissionen ( N02, PM1 0 und Ozon)

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5.3. Emissionen Bau maschinen und Bautransporte ..... . . . . . ..

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6.1 . Grundwasser

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6 . 2. Oberflächengewässer (inkl. Fischerei) ... . . .

6 . 3. Siedlungsentwässerung . . . . ... .

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6.4. Baustellenentwässerung . . . . .

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Wasser . . . . . . . . ... . . . . . ... . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. .

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Lufthygiene .

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4.5. Erschütteru ngen u n d Körperschall . . . . . . . ..... .. . .

6.

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Lärm und Erschütterungen . . . . . . . . . .. . . .. ..... . . . . .. . . . .. . . . . ....... ... . . .. .. . . . . . . . ... . . .. ..... 14

4.2. S BB-Lärm

5.

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Bebauungsplan Riedmatt, Zug

- 2 -

Umweltverträglich keitsbericht UVB

Seite

Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung)

7.

Boden .............................................................. ........... ............... . ............................. 22 .

7. 1 . Bodenverlust .. . .

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8.

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23

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Weitere Umweltbereiche ........................................ ...... .......... ............................... 23 ..

8. 1 . Bauökologie 8.3. Energie

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8.2. Abfall- und Material bewi rtschaftung

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8.4. Lichtemissionen

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8.6. Nicht relevante U mweltbereiche

23

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8.5. F lora, Fau na, Lebensraume .

9.

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7.2. Bodenzusammensetz ung 7 . 3. Altl asten

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24 24 24 24

25

Baubewilligungsverfahren und Umweltbaubegleitung .... ........... ..................... .... 25 .

9.1 . Baubewi l lig ungsverfah ren

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9.2. U mweltbaubegleitung (Pflichte n heft)

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25 26

10. Inhaltsverzeichnis Anhang. ........ ... ...................... ..... ............................................ 26 .

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11. Grundlagen I Literatur .............. ................. ............................................................... 26 .

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12. Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 28

Bebauungsplan Riedm att, Zug

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

3

Zusammenfassung Projekt und UVP-Pflicht

Die Hammer Retex AG beabsichtigt, in den kommenden Jahren i m Zentrum des Quartiers Riedmatt i n Zug eine Ü berbauung mit rund 230 Wohnungen zu realisieren. Der zugehörige Bebauungsplan weist 378 Parkplätze auf. Aus d i esem G ru nd u nterl iegt d as Vorhaben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP, mehr als 300 Parkplätze für Personenwagen). Vorgehen

I m Rahmen der Voruntersuchung wurde für jeden U mweltbereich a bgeklärt, ob er für das Bauvorhaben von Bedeutung ist oder n icht. Für U mweltbere iche, in denen nicht genügend Daten vorhanden waren, wu rden im Pflichtenheft die erforderlichen Abklärungen für d ie Hauptuntersuchung festgelegt. Nach der Stellungnah me d e s kantonalen Amtes für Umwelt­ schutz wurden d ie erforderlichen Untersuchungen d urchgeführt und der vorl iegende Umwelt­ verträglich keitsbericht (UVB) erstellt. Beurteilung der Anzahl Parkplätze •

•

Gernäss Parkplatzreglement der Stadt Zug s i n d für den Bebauungsplan Riedmatt i m Mi­ n i m u m 234 Parkplätze zu realisiere n . E ine maximale Anzahl ist n icht vorgeschrieben , der G re nzbeda rf l iegt bei 392 Parkplätzen (gilt n u r als Richtwert). Mit der geplanten Anzahl von 378 Parkplätzen ist das Parkplatzre glement der Stadt Zug kla r e ingehalten. Nach neuer VSS-Norm sind für den Bebauu n gsplan Riedmatt (Standort Typ C) minimal 392 und maximal 407 Parkplätze e rforderlich . Die geplante Anzahl von 378 Parkplätzen liegt etwas unter dem minimal erforderlichen Wert.

Verkehr

Die Zufa h rt zum Bebauungsplan Riedm att erfolgt ü ber d i e Steinhauserstrasse. Diese weist heute e i n e d u rchschnittliche tägliche Verkeh rsbelastung (DTV) von rund 1 1 '300 Fahrzeugen a uf. Als Folge der S iedlungsentwicklung i m Raum Zug ist bis zum Jahr 201 4 - unabhängig vom Bebauungspla n - eine Zunahme auf rund 1 2'000 Fah rzeuge zu erwarten. Der Ziel-/Quellverkehr aus dem Bebauungsplan Riedmatt wird bei rund 1 '360 Fahrten pro Tag liegen (DTV). Die Fahrzeuge werden voraussichtlich etwa j e zur Hälfte nach Norden und Süden verkehre n. Auf der Steinhauserstrasse steigt d ie Verkehrsbelastung damit auf rund 1 2'680 Fahrzeuge pro Tag an. D ie proj e ktbedi ngte Verkeh rsbelastung beträgt weniger als 6 %. Im Vergleich m it dem projektunabhäng igen Verkehrsaufkommen ist d ie zusätzliche Be­ lastung d u rch den Bebauungsplan Riedmatt gering. Die U ntersuch ungen im Verkehrsgutachten zeige n , dass die Kapazität des Knotens bei der E infahrt zum Bebauungsplan Riedmatt auch m it d e m zusätzlichen Verkeh r aus dem Bebau­ u ngsplan a usre ichend ist. Lärm Projekt als lärmempfindliche Nutzung: l n der strassenseitigen Gebäudereihe wird der I mmissionsgrenzwert ( IGW) auf der Mantel l inie knapp überschritte n . ln d iesem Bereich sind gestalterische Massnahmen am Gebäude vorgesehen (seitliche Fenster in einspringende, evtl. verg laste Balkone), welche zu einer Lärm re d u ktion um 3 bis 8 dB(A) fü h ren. Mit diesen Massnahmen können d ie Vorgaben der Lärmschutzverordnung erfüllt werden. Der definitive Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs n och zu e rbringen.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

Umweltverträglich keitsbericht UVB

- 4 -

Entlang der Steinhauserstrasse i st der I GW im I stzustand bei den exponiertesten Gebäuden überschritten. Gernäss Lärmschutzverordnung d arf der Mehrverkehr a u s dem Bebauungsplan nicht zu einer wahrnehmbaren Lärmzunahme führen. Die Berechnung zeigt, dass der projektbedingte Verkehr eine Lärmzunahme um we� niger als 0.3 dB(A) zur Folge hat. Diese Veränderung liegt deutlich unter der Wahrnehm� barkeltsschwelle von 1 d B(A). Entlang der Zufahrt zeigt d ie Berechnung , dass der IGW a uch mit dem Verkehr aus dem Be� bau ungsplan für alle benachbarten Gebäude deutlich unterschritten bleibt. I nsgesamt sind d ie Vorschriften der Lärmschutzverordnung betreffend Meh rbeanspruchung von Verkehrsanlagen ü beral l eingehalten. Strassenlärm: Projektauswirkungen

F ü r den Beba uungsplan R iedmatt g ilt die Massnahmenstufe B der Baulärm� richtlinie. Für die Fundation sind Bohrpfähle vorgesehen. Die Baugrubenabsch l üsse können weitgehend geböscht a usgeführt werden. Damit werden die beiden lärmintensivsten Quellen (Rammen von Pfä hlen und Spundwänden) eliminiert und die Vorgaben der Baulärm-Richt� Iinie im Bereich Fundation I Baugrubenabsch lüsse erfüllt . Baulärm

Erschütterungen Durch den Verzi cht auf Rammarbeiten werden auch d ie Erschüt­ terungen günstig beeinflusst und stark reduziert. Allfäll ige Kontrollmassnahmen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu regeln.

Lufthygiene Heizungsemissionen Die Bauherrschaft strebt bezüg lich I solation bei allen Gebäuden den Minergie-Standard an. Als Energieträger steht zurzeit Erdgas im Vordergrund. ln diesem Fall liegen d ie zukünftigen Stickoxid-Emissionen bei rund 120 kg/a . Im Vergleich mit den ü b­ rigen Emissionen in der U mgebung sind die Emissionen der Gebäudeheizung gering . Im Rahmen des Baugesuchs muss d ie Kaminhöhe d imensioniert werden. Als weitergehende Massnahme wird im weiteren Projektverlauf der Einsatz von a lternativen Systemen zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs geprüft (Solarenergie, G rundwasser­ Wärmepumpen, Erdwärmesonden) .

Der projektbed ingte Verkehr führt auf der Stein­ Emissionen des Strassenverkehrs h auserstrasse zu einer Erhöhung der Emissionen u m weniger als 5 %. Im Verg leich mit den projektunabhängigen Emissionen in der Umgebung ist der Einfluss des Bebauungsplans Riedmatt gering. Der Bebauungsplan Riedmatt ist eine Baustelle der Kategorie B. Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse müssen dem S tand der Technik entsprechen. Es sind Basismassnahmen und spezifische Massnahmen vorzusehen. Die Baustellenemissionen s ind während des Aushu bs vergleichsweise hoch. Diese Tatsache wird allerdings durch d ie beg renzte Dauer der Aushu bphasen relativiert. Auch ist ein weniger intensiver Aushubbetrieb a l s unzweckmässig zu beurteilen, da die Schadstofffracht über die gesamte Bauzeit nicht reduziert wird. Baustellen-Emissionen

Immissionen Im Ist- und Ausgangszustand i st der Jahresmittel-Grenzwart für Stick­ stoffdioxid (N02 ) und fü r Feinstau b (PM1 0) im strassenseitigen Bereich des Bebau ungsplans knapp überschritten. Beim Ozon ist sowoh l der maximale Stundenmittelwert als auch die Anzah l Stundenwerte über dem Grenzwert deutlich ü berschritten. Die Zunahme der Immissionen durch den Bebau ungsplan Riedmatt ist gering (mit Modell­ rechnungen nicht sinnvol l quantifizierbar). Die Beurteilung bezüg lich der Grenzwerte bleibt auch mit dem Projekt für a l le Sch adstoffe unverändert.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

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Weitere relevante Umweltbereiche Siedlungsentwässerung

Das Regenwasser aus d em Bebauungsplangebiet muss ge­ mäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Zug retensiert werden . Eine proviso­ rische Berechnung zeigt, d ass ein Retentionsvolumen von rund 2 00 m3 erforderlich ist. Die­ ses Volumen wird voraussichtlich im S üdteil des Bebauungsplangebietes unterirdisch reali­ siert. Damit können kritische Proj e ktau swirku ngen im Bereich Siedlungsentwässerung aus­ g eschlossen werden. Die Detailplanung und allfällige Opt imierung der Entwässerung erfolgt a uf Stufe Bauprojekt Bodenverlust Durch den Bebauungsplan g eht natürlich gewachsener Boden im Um­ 2 fang von rund 30'000 m verloren. Das H umusmaterial wird etwa z u r Hälfte wieder im Be­ bauungsplan eingesetzt (Umgebungsgestaltung), der Rest wird auf andere Baustellen in der Region oder i n die Depo n ie des Unte rnehmers gef ü h rt. Aufgrund der rechtskräftigen Einzonung des g esamten Grundstücks wäre auch o hne den vorl iegenden Bebauungsplan m ittel- bis langfristig eine bauli che N utzung und damit ein Ver­ lust des natürlichen Bodenaufbaus zu erwarten . Bodenzusammensetzung Im östl ichen Teil des Bebauungsplans können eventuell e rhöhte Schwermetallbelastungen vorhanden sein. ln d iesem Bereich wird das Humusmate­ rial praktisch vollu mfänglich abtran sportiert. Die Weiterverwendung muss sich nach der BAF U - Wegleitung Bodenaushub richte n . Flora, Fauna, Lebensräume Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen N utzung stellt das Bebauungsplangebiet heute keinen besonderen ökologischen Wert dar. im Bereich Flora, Fauna, Lebensräume sind daher keine relevanten negativen Auswirkungen absehbar. Mit der vorgesehenen Umg ebungsgestaltung wird das Gebiet vor alle m im Südteil ökologisch a ufgewertet. Abfall- und Materialbewirtschaftung

Vom gesamten Aushubvolumen von rund 60'000 m3 werden e rfahrungsger n äss rund 10 b is 1 5 % nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wieder hinterfüllt Nach Möglichkeit wird f ü r die H interfüllung das anstehende Material einge­ setzt Ue nach Materialeignung, Zwischendeponie auf der Baustelle). Andernfalls muss das g esamte Aushubmaterial a btranspo rtiert u nd geeignetes Hinterfüllmaterial zugeführt werden. Das Schwergewicht h i nsichtlich Bauökologie l iegt beim Einsatz von Re­ Bauökologie cyclingbaustoffen (z. B . im Bohrpla num, beim Beton f ü r die Fundation sowie in Fundations� schi chten unter Strassen und Plätzen). Lichtemissionen Die Vorgaben in der Empfehlung zu r Vermeidung von Lichtemissionen des BAFU werden im Verlauf der weiteren Projektierung geprüft (Bauprojekt).

Nicht relevante Umweltbereiche

l n den Teilbereichen Oberflächengewässer, G rundwasser, Altlasten sowie i n den Bereichen Stö rfälle und N I S (Nichtion isierende Strahlu ng) hat das P rojekt keine relevanten Auswirkun­ gen. Aufgrund der Lage i m S iedlungsgebiet sind alle n icht explizit erwähnten Nutzungen (u.a. Landwirtschaft, Forstwirtschaft) für den Bebau ungsplan nicht relevant. E benso sind in den Bere ichen Landschafts- und Ortsbildschutz, Heimatschutz u nd Kulturobjekte sowie Archäo� logi e keine massgebenden P rojektauswirkungen absehbar.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

Umweltverträglich keitsbericht UVB

" 6 "

Baubewilligungsverfahren und Umweltbaubegleitung

ln einzelnen Bereichen kann die Umweltverträglichkeit erst in einer s päteren Projektphase abschliessend s ichergestellt werden. Auf Stufe Baubewi lligung ist der Bereich Strassenlärm im Detai l zu bearbeiten. Im Bereich Lufthygiene I Energ ie ist das Energ iekonzept zu erstellen und d ie Kaminhöhe ist zu dimensi­ onieren. Weiter sind die Retentionsmassnahmen für die Siedlungsentwässerung im Detail zu planen. Das Schwergewicht der U mweltbaubeg leitu n g wird in den Bereichen Baulärm und Luft­ hyg iene liegen. Ebenfalls von Bedeutung s ind die Bereiche Baustellenentwässerung, Um­ gang mit Boden und Bauökologie.

Gesamtbeurteilung

Insgesamt entsprechen beim Projekt Riedmatt a l le Bestandtei le, welche auf Stufe Be­ bauungsplan geregelt werden, den Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung. Unter ge­ bührender Berücksichtigung der Umweltaspekte im weiteren Projektab lauf (Bauprojekt I De­ tai l p rojekt I Bauausfüh rung) steht einer Geneh migung des Bebauungsplans Riedmatt aus umweltrechtlicher Sicht nichts entgegen.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

1.

Allgemeines

1.1.

Ausgangslage und Auftrag

- 7 -

Umweltverträglich keitsbericht UVB

Die Hammer Retex AG beabsichtigt, in den kommenden Jahren im Zentrum des Quartiers Riedmatt in Zug eine Wohnüberbauung zu realisiere n . Der zugehörige Bebauungsplan weist 378 Parkplätze auf [ 1 ] . Gemäss U mweltschutzgesetz [2] und Anhang 1 1 .4 der Verordnung über die Umweltverträglich keitsprüfung (UVPV, [3]) ist das Bauvorhaben damit UVP-pflichtig (meh r als 300 Parkplätze). Der Auftrag bestand i n der Durchfüh rung der Hauptu ntersuchung und im Erstel len des Um­ weltverträglichkeitsberichtes (UVB).

1.2.

Situationsübersicht

ln der folgenden S ituationsübersicht ist das P rojektgebiet u nd die angrenzenden Strassen­ abschnitte dargestellt (zu den Abschnittsnu mmern vg l . Kap . 3 . 1 ) . '

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Massstab ca. 1 : 8'000

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

1.3.

Umweltverträglich keitsbericht UVB

8 -

Vorg ehen

Das Vo rgehen bei der E rarbeitung des U mweltvert räglich keitsberichtes (UVB) richtete sich nach d e r UVP - Ve ro rdnung [3] und nach dem UVP - H andbuch [4]. Im Rahmen der Voruntersuch u ng wurde für jeden Umweltbereich abgeklärt, ob er für das Bauvorhaben von Bedeutung ist oder n icht. Wo die e rhobenen Daten fü r die Beurteilung aus­ reichend waren , konnte auf weitere Abklärungen verzichtet werden. l n diesen Bereichen wu rden die E rgebnisse der Vorunte rsuchung im vorliegenden UVB zusammengefasst. F ü r U mweltbereiche, in denen nicht genügend Daten vorhanden waren, wurden im Pflichten­ h eft die erforderlichen Abkl ä ru ngen für die Hauptu ntersuchung festgelegt. D ie Vorunter­ suchung mit dem Pflichtenheft wu rde a m 27. Oktober 2006 abgeschlossen [5]. Die Stellung­ nahme des kantonalen Amtes fü r U mweltschutz (AfU) zu Voruntersuchung und Pflichtenheft datie rt vom 23. November 2006 [6]. Eine Relevanzmatrix wurde bereits i m Rahmen der Voruntersuchung erarbeitet. Aufgrund der Stellu ngnahme des AfU und der H auptuntersuch ung ergaben sich keine Ä nderungen (vgl. Anhang A1 ).

1.4.

Zeitho rizonte

Die Realisierung der Woh nüberba uung Riedmatt wird ab Ende 2007 voraussichtlich in 3 Etappen mit e in e r Bauzeit von je ru nd 2 Jahren e rfolgen. Damit i st der Abschl u ss der Ü ber­ bauung per Ende 201 3 zu erwarte n . Die Beurteilung des Gesamtprojekts erfolgt fü r das Jahr 2 0 1 4. Die E i ngabe des Bebauungsplans findet i m Jahr 2 007 statt. Damit ergeben sich die folgen­ den Betriebszustände zur U nters u ch ung: zo

Istzustand

2007, heutig e S ituation

Z1.0

Ausg angszustand

2 0 1 4 ohne Bebauungsplan Riedmatt

Z1.1

Projektzustand

201 4 mit Bebauungsplan Riedmatt

I nn e rhal b des Bauzusta ndes sind d ie Aushubarbeiten am kritischsten. Die Aushuba rbeiten für die 1 . Etappe erfolgen voraussichtlich Ende 2007. Daher werden die Bauzustände wie folgt definiert: ZB.O

Ausgangszustand Bau

2007 ohne Baustelle

ZB.1

Bauzustand

2007 m it Baustelle (Aushubbetrieb)

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

- 9 -

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

2.

Projektbeschrieb

2.1.

Flächen und Nutzungen

2 Der Bebauungsplan Riedmatt u mfasst eine G rundstücksfläche von rund 33'000 m . Die an­ 2 rechenbare Geschossfläche (aGF) beträgt ca . 34' 350 m . Die geplanten Gebäude sind mä­ andera rtig u m 2 Grünhöfe und 2 Wohn höfe angeordnet. S ie weisen jeweils 4 Vollgeschosse und ein Attikageschoss auf. 2 Der Bebau ungsplan ist geprägt durch Wohnnutzung (> 98 %, aGF ca. 33'950 m ) . Ein kleiner 2 Teil i n der strassenseitigen Gebäudezeile ist für Läden vorgesehen (aGF ca . 400 m ) . I nsgesamt s i n d rund 2 30 Wohnungen m i t 2 . 5 b i s 6.5 Zimm e rn geplant. Das Schwergewicht liegt bei den 4.5- und 5 .5-Zimmerwohnungen. Rund 85 % der Wohnungen werden im Stock­ werkeigenturn verkauft, bei den übrigen Wohnungen ist eine Ve rmietung vorgesehen . Die Art der Läden kann noch n icht i m Detail spezifiziert werden.

2.2.

Geplante Anzahl Parkplätze

Die Bauherrschaft plant für die verschiedenen N utzungen im Bebauungsplangebiet die fo l­ gende Anzahl Parkplätze (PP): Nutz u n g

Fläche 2 (aGF, m )

PP für Bewo hner I Anges te l l te

PP für Kunden I Besucher

Totale Anza h l Parkplätze

Wohnen

33'950

344

20

364

400

3

11

14

34'300

347

31

378

Läden Total

2.3.

Beurteilung der Parkplatzzahl

2.3.1. PP-Nachweis gernäss Parkplatzreglement der Stadt Zug

Der P P-Nachweis gernäss Parkplatzreglement der Stadt Zug [7] ist im Anhang A2 im Detail aufgefüh rt. I m Folgenden sind die E rgebnisse zusammengefasst: Nutz u n g

Effektiver PP-Beda rf

Ben utzer

minimal

Richtwert I Grenzbedarf

Wohnen

Bewohner

204

340

Wohnen

Besucher

20

34

Läden

Angestel lte

2

5

Läden

Besucher

8

13

Total Beba u u n gsplan Riedmatt

234

392

Das Parkplatzreglement der Stadt Zug enthält für das Gebiet Ried matt (Bauzone B) keine maximale ParkplatzzahL Als Richtwert für die Beurteilung wird der Grenzbedarf eingesetzt. Die geplante Anzahl von 378 Parkplätzen liegt leicht unter dem Grenzbedarf und deutlich über dem mi nimalen Bedarf. Insgesamt ist das Parkplatzreglement der Stadt Zug klar ei n­ gehalte n .

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

2.3.2.

Umweltverträglich keitsbericht UVB

- 10

PP-Nachweis nach VSS-Norm 640 281

Auch die Parkplatzermittlun g nach neuer VSS-Norm 640 281 [8] ist detailliert im Anhang A2 aufgeführt. Da es sich bei m Bebauungsplan Ried matt p raktisch um reine Wohnn utzung han­ delt (vgl. Kap. 2 . 1 ) , wird das vereinfachte Verfah ren nach Kapitel C der VSS-Norm an­ gewandt. Die Bedienerhäufig keit des öffentlichen Verkehrs l iegt übe r 4-mal pro Stu nde, der Langsam­ verkehrsantei l beträgt wen iger als 25 %, d a ra u s erg i bt sich der Standort-Typ C (vgl. dazu Kap. 3.4). Im Folgenden ist das resu ltiere nde "e rforderliche Angebot" zusammengefasst: ....

r--

·····

Nutzung

E rfo rderliches Angebot

Ben utzer

m i n i mal

ma xi ma l

Bewohner

367

367

Wohnen

Besucher

18

29

Läden

Angestellte

2

3

Besucher

5

8

Total Bebau ungsplan Ried matt

392

4 07

"_

Wohnen

Läden

!---··

······-·

....

Gemäss VSS-Norm 640 2 8 1 e rg i bt sich für den Bebauungsplan Riedmatt ein e rforderliches Angebot von minim al 392 und maximal 407 Pa rkplätzen. Die geplante Anza h l von 378 Park­ p lätzen liegt etwas u nter dem min imal erforderlichen Wert.

3.

Verke h rstechnische G ru n d la g e n

3. 1.

Vorgehen u n d Perimeter

3.1.1.

Koordination mit dem Verkehrsgutachten

P a rallel zur UVP-Hauptuntersuchung wird d u rch das B ü ro Teamverkehr, Cham ein Verkehrs­ g utachten erstellt [9] .. Die Defin ition der unters u chten Zustände ist m it den im UVB erforder­ lichen Daten koordiniert. Um Doppelspurigkeiten z u vermeiden, liegt das Schwergewicht des Verkehrsgutachten s beim S pitzen stundenverke h r u nd bei den Kapazitätsberechnungen. Da­ gegen wird im vorliegenden UVB-Kapitel pri m ä r der durchsch nittliche täg liche Verkeh r er­ mittelt (DTV, als G ru nd lage für die Beu rteilung der Umweltauswirkungen im Bereich Lärm u nd Lufthyg iene).

3.1.2.

Untersuchungsgebiet

Der Perimeter für den Bereich Verkehr wurde in der Voruntersuchung [5] abschliessend de­ fin iert. Die Untersuchung beschrä n kte sich auf d ie folgenden Strassen abschnitte (vgl . dazu S ituationsübers icht im Kap. 1 . 2): von

bis

Tiefgarage _ Knoten Zanggenrüti

Steinhauserstrasse

21

Erschliessun g I Zufahrt Steinhauserstrasse Nord

Zufahrt Bebauungsplan

22

Steinhauserstrasse Süd

Zufahrt Bebauungsplan

Knoten Lorzen (LSA)

Abs . N r .

Strasse

11

Ausserhalb dieser 3 Abschnitte sind keine u mweltrelevanten Verkehrszunahmen vorhanden.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

3.2.

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

- 11 -

Istzustand (ZO)

3.2.1. Verkehrsmengen

Die Verkehrsmenge auf der Ste inhauserstrasse lässt sich a u s dem aktuellen Lärm kataster [1 0] ableiten, welcher seinerseits auf den UNO-Zählungen a u s dem Jahr 2005 basiert. Das Verkeh rswachstum auf der Steinhauserstrasse betrug in den Jahren 2000 bis 2005 wen iger als 1 % pro Jahr. Für die Hoch rechnung von 2005 bis 2007 wird eine totale Zunahme von 2 % a ngenommen . Dies führt fü r die Abschnitte 2 1 und 22 a uf einen durchschn ittlichen täg­ lichen Verkehr (DTV) von rund 1 1 '300 Fahrzeugen im lstzustand. Für d ie Zufahrt (Abschn itt 1 1 ) lässt sich aufgrund der heutigen Anzahl ersch lossener Park­ plätze (insgesamt 58 PP für Wohnnutzu ng) im Istzustand e i n DTV von rund 200 Fahrzeugen abschätzen .

3.2.2. Verkehrszusammensetzung

Sowoh l im Lärmkataster [ 1 0] als auch i m Lärmsanierung sprojekt fü r d ie Steinhauserstrasse [ 1 1 ] sind beim N2-Anteil die Richtwerte der Lärmsch utzverordnung (LSV, [1 2]) von 1 0 % tags und 5 % nachts ausgewiesen . Die effektiven N2-Anteile liegen erfah rungsgernäss eher et­ was tiefer. Im vorliegenden Bericht werden auf den Absch n itten 21 u nd 22 - für die Betroffe­ nen auf der sicheren Seite liegend - ebenfalls die L SV-Richtwerte eingesetzt. Auf der Zufahrt (Abschn itt 1 1 ) wird der N2-Antei l d u rch d ie An Iieferung und die Motorräder bestimmt. Er lässt sich modellmässig mit 4 % tags u nd 2 % n achts abschätzen.

3.3.

Ausgangszustand (Z1.0)

3.3.1. Verkehrsmengen

Wie i m Kap. 3. 1 .2 erläutert, betrug die Verkehrszunahme auf der Steinhauserstrasse zwi­ schen 2000 und 2005 weniger als 1 % p ro Jahr. Dara uf aufbauend wird d ie zukünftige Ver­ änderung zwischen 2007 und 2 0 1 4 pauschal mit 6 % abgeschätzt. Damit ergibt sich für den Ausg angszustand auf den Absch nitten 2 1 und 22 ein DTV von je rund 1 2'000 Fahrzeugen. Auf der Zufahrt (Abschnitt 1 1 ) wird sich d ie Verkeh rsbelastung von 2007 bis zum Ausgangs­ zustand 20 1 4 nicht verändern . Der DTV l iegt auch im Ausgangszustand bei 200 Fahrzeugen.

3.3.2. Verkehrszusammensetzung

Bei der Verkehrszusammensetzung sind zwischen 2007 und dem Ausgangszustand auf a l­ len d re i untersuchten Abschn itten keine Veränderungen zu erwarten . Die im Kap. 3.2.2 aus­ gewiesenen N2-Anteile werden a uch fü r den Ausgangszustand übernommen.

Bebauung splan Riedm att, Zug

3.4.

U m weltverträglichkeitsbericht UVB

- 12 -

Projektbedingter Ziel-/Quellverkehr

3.4.1. ÖV-Erschliessung

Die ÖV-Ersch liessung des Bebauungsplans Riedmatt ist bestimmt durch die Buslinie 6 Zug Steinhause n mit den Haltestellen Ried m att und Rank. Die Gehdistanz zum Zentrum des Be­ bauungsplangebietes beträgt von beiden Haltestellen rund 200 m, d ie Taktfrequenz liegt bei 1 5 M i n uten , in den Hauptverkehrszeiten besteht eine Verdi chtung auf 7 . 5 Minute n . Zusätz­ lich verke h re n ab der Stadtbahnh a ltestelle C ho l lermühle (Gehdistanz rund 500 m) 4 Züge pro Stunde n ach Zug u nd Cham. Deta i llierte Angaben zum Fahrplan sind im Anhang des Verkehrsgutachtens [9] enthalten . Insgesamt wird d ie ÖV-Ersch liessung des Bebau ungs­ plangebietes Riedm att als gut beurteilt.

3.4.2. Langsamverkehr (Modal Split) a) Fahrräder

Die Lage des Bebauungsplans unmittelbar nördlich des Chamer Radwegs ist ideal für Rad­ fah rten nach Zug oder Cham. Auch Steinhau sen und Baar sind mit dem Fah rrad relativ d i rekt und sicher z u erreichen (Radwege, Radstreifen). Damit ist der Standort Ried matt bezüglich Fahrrad- Erschliessu ng als gut zu beurteilen. Die Anzahl Abstellplätzen fü r Fah rräder i m Bebau ungsplan Riedmatt ist n icht gesetzlich ge­ regelt. Das städtische Parkplatzreglement sieht nur für Projekte in der Zone A (Zentrum) eine minimale Anzah l von Abstellplätzen vor, das Gebiet Riedmatt liegt ausserhalb der Zone A. Die VSS-Norm 640 065 gibt a ufg rund der Standortq ualität für das Gebiet Riedmatt 0.6 Fahr­ rad-Abstellplätze pro Zimmer vor. Mit dem a ktuell geplanten Wohnungsspiegel ergibt d ies für den Bebauungsplan einen Bedarf von rund 650 Abstellplätzen (vgl . Verkehrsgutachten [9]). I m Bebauungsplangebiet Riedmatt sind gemäss aktuellem Projektstand ru nd 1 50 un­ gedeckte Abstellplätze bei den Hauseingängen vorgesehe n . Zusätzlich werden i n der Tief­ garage rund 500 Veloabstellplätze realisiert, welche über Treppen I Rampen i n die Wohn hö­ fe erschlossen werden. b) Fussgänger

Das Fusswegnetz in der Umgebung des Bebauu ng splans ist fein maschig. Weil n u r wenig Arbeitsplätze und Einkaufsmög lichkeiten in Gehdistanz in liegen, ist - bezogen a uf die Er­ wachsenen - n u r ein unterdurchschn ittlicher Fussgängera nteil am Gesamtverkehr zu erwar­ ten . c) Totaler Anteil Langsamverkehr

Die Auswertung der Pendlerstatistik ist i m Verkehrsgutachten [9] enthalte n . Der totale Anteil Langsamverkehr am gesamten Verkehrsaufkommen liegt unter 25 %.

Bebauungsplan Riedm att, Zug

- 13 -

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

3.4.3. Verkehrsaufkommen (MIV)

Beim motorisierten Individualverkehr (M IV) lässt sich der projektbedingte Ziel-/Quellverkehr aus dem Bebau ungsplan Ried matt aufgrund der geplanten Parkplatzzahl an hand von Richt­ werten für das Spezifische Verkehrspotential (SVP) p ro Pa rkplatz wie folgt ermitteln: Ziel-/Quellverke h r

Wohnen Läden Total

Verkeh rsmenge DTV

Effektives PP-Angebot

Verkeh rspotential SVP

Bewohner I Angestellte

Besucher

Bewohner I Angestellte

Besucher

Bewohner I Angestellte

Besucher

344

20

3.5

4

1 '204

80

3

11

3

6

9

66

867

318

1 '2 1 3

Gesamttotal Ziei-/Quel lverke h r, gerun det

1 46 1 '360

Vom gesamten Ziel-/Quellverkehr entfallen 89% a uf d ie Fah rten der Bewo h ne r. Die Fahrten von Angestellten und Besuchern machen lediglich rund 11 % aus.

3.4.4. Verteilung des Ziei-/Quellverkehrs (MIV)

I m Verkehrsg utachten [9] sind verschiedene Zäh lu ngen bei den benachbarten Einfahrten in die Steinhauserstrasse (Rank, Ried matt) ausgewertet. Aufgrund d ieser Daten ist davon aus­ zugehen, dass sich der Ziel-/Quellverkehr aus dem Bebauungsplan Riedmatt auf der Stein­ hauserstrasse zu je 50% in Richtung Norden und Süden verteilt.

3.5.

Totale Verkehrsbelastung im Jahr 2014

l n der folgenden Tabelle ist d ie totale Verkehrsbelastung i m Jahr 20 1 4 (mit Projekt, Z1 . 1 ) zusammengestellt und mit den Werten i m modellmässigen Ausgangszustand (20 1 4 ohne Projekt, Z1 .0) verglichen: Abs.

Strasse

Nr.

11 21 22

Erschliessung I Zufahrt Steinhauserstrasse Nord Steinhauserstrasse Süd

Verke h rs belastu ng DTV

projektbedingte Zunahme

Z1 .0 (oh n e)

Z 1 .1 (mit)

absolut

200

1'560

1 '360

-

1 2'000

1 2'680

680

5. 7 %

12'000

12'680

680

5. 7 %

in%

Die zusätzliche Verkehrsbelastung d u rch den Bebauungsplan Riedmatt beträgt auf der Steinhauserstrasse wen iger als 6 %. Im Verg leich mit dem projektunabhängigen Verkehrs­ aufkommen ist die zusätzliche Belastung d u rch den Bebauungsplan Riedmatt gering. Die U ntersuchungen i m Verkehrsgutachten zeige n , dass die Kapazität des Knotens bei der E infahrt zum Bebauungsplan Riedmatt auch mit dem projektbedingen Verkeh r ausreichend ist. Für weitere Angaben zur Verkehrskapazität wird a uf den separaten Bericht verwiesen [9] .

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

3.6.

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

- 14 -

Baustellenverkehr (ZB)

Massgebend für den Baustellenverke h r ist die Aushubphase (grösstes Verkehrsaufkommen). Gernäss Angaben der Bauherrschaft fallen in der Etappe 1 rund 27'000 m 3 Aushub an (Festmass). Unter Berücksichtigung der Auflockerung von rund 20 % entspricht dies einem Tran s portvolumen vo n 32'400 m 3 (lose). Mit einer du rchsch n ittlichen Ladung von 12 m 3 pro L astwagen ergeben sich 2'700 F u h ren bzw. 5'400 Lastwagenfahrten. ln den Etappen 2 und 3 ist d ie Aush ubmenge und d a m it der Baustellenverkeh r deutlich geringer (21 '000 bzw. 1 2'000 m 3 fest, ganzer Bebauungsplan 60'000 m 3 fest). Für die Aushu bphase der Etappe 1 sind rund 2 Monate , d . h. 45 Arbeitstage vorgesehen. Daraus resultiert ein täglicher Lastwagenverkehr von 1 20 Fah rten. Zu den möglichen De­ poniesta ndorten verkehren d ie Lastwagen auf der Steinhauserstrasse voraussichtli ch mehr­ heitlich Richtung Norden. Auf d iesem Q uerschn itt ist im Jah r 2007 (Ausgangszustand Bau) e i n DTV von rund 1 1 '300 Fahrzeugen zu erwarten (vgl. Kap. 3.2). Der Anteil Schwerverkehr macht erfa hrungsgernäss zwischen 4 u nd 6 % oder 500 bis 700 Lastwagenfah rten pro Tag aus. I m Verg leich zu diesen Belastungen i st der Anteil Baustellenverkeh r von 1 20 Last­ wagenfahrten n icht relevant.

4.

Lärm u n d Erschütteru n g e n

4.1.

Strassenlärm

4.1.1.

Projektbedingter Mehrverkehr

Gernäss Lärmschutzverordnung (LSV, Art. 9 , [1 2]) darf der projektbedingte Mehrverkehr nicht d azu führen, dass der I mm i ssion sg renzwe rt (IGW) ü bersch ritten wird . Bei sanierungs­ pflichtigen Strassenabschn itten darf kei ne wah rnehmbar stärkere Lärmbelastung entstehen. E ntlang der Steinhauserstrasse i st der IGW i m I stzustand bei den exponiertesten Gebäuden ü berschritten . Im Rahmen der Lärmsan ieru ng (2003) wurde n kei ne ba ulichen Massnahmen realisiert, sondern E rleichte rungen verfügt. Da mit bleibt der IGW weiterhin überschritten. Massgebend für den Mehrverke h r aus dem Beba uungsplan ist gernäss LSV das Kriterium der wahrneh mbaren Lärmzunahme. Die projektbed ingte Verkehrszunahme auf der Stein­ hauserstrasse liegt bei rund 6 % (Abschnitte 21 u nd 22, vgl . Kap . 3 .5), was einer Zu nahme der Lärmbelastung u m wen iger als 0 . 3 d B (A) entspricht (Berech nu n g m it Modell Stl 86+, [ 1 3]). Diese Veränderung liegt deutlich u nter der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 dB(A). Auf dem Abschnitt 1 1 (Erschliessung I Zufahrt) liegen die Emissionen im Zustand Z1 . 1 bei 67 d B (A) tags , bzw. 54 d B (A) nachts. Die Be rechnung mit dem Modell "BAFU 1 5" [ 1 4] zeigt, dass d e r I GW der ES II bereits in e i nem Abstand von 5 m ab Achse unterschritten ist. Die Lärm belastung bei den exponiertesten Gebäuden, welche einen Achsabstand von mehr als 20 m a ufweisen, liegt damit deutlich u nter I GW. Zusa m menfassend sind die Vorgabe n der Lärmschutzverord nung zum projektbedingten Mehrverke h r klar eingehalten .

4.1.2.

Schutz vor Aussenlärm (Projekt als lärmempfindliche Nutzung)

Das P rojekt als lärmempfind l iche Nutzung muss d ie I mmissionsg renzwerte (I GW) einhalten (Art. 3 1 , LSV). Der strassen seitige Teil des Bebauungsplangebietes liegt in der Empfind­ lichkeilsstufe ES 111. Der I GW l iegt tags bei 65 d B (A) und nachts bei 55 d B (A).

Bebauungsplan Riedm att, Zug

Umweltverträglich keitsbericht UVB

- 15 -

Der Abstand der Mantellinie von der Strassenachse (MIV) beträgt rund 1 6 m . Eine provi­ sorische Lärmberech nung zeigt, dass der IGW a uf der Mantellinie im Zustand Z1 . 1 um 1 dB(A) überschritten wird. Gemäss Anga be des Architekten sind gestalterische Mass­ nahmen am Gebäude vorgesehen (seitliche Fenster in einspringende, evtl. verglaste Balko­ ne), welche zu einer Lärmredu ktion um 3 bis 8 d B (A) füh ren. Mit diesen Massnahmen kön­ nen die Vorgaben der Lärmsch utzverord nung e rfüllt werden . Die Grundrissgestaltung der einzelnen Woh n u ngen ist nicht Bestandteil des Bebauungs­ plans, sondern wird erst im Bauprojekt fü r das Baugesuch festgelegt. Der definitive Nach­ weis der IGW-Ein haltung ist daher erst im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.

4.2. 588-Lärm Die Bahnlinie verläuft mehr als 200 m vom Bebau ungsplangebiet entfernt. Relevante SBB­ Lärmbelastungen können aufg rund dieses g rossen Abstandes ausgeschlossen werden.

4.3. Industrie- und Gewerbelärm I m Bebauung splan sind g rassmehrheitlich Woh ngebäude und wenig Ladenflächen ohne stö­ rende Lärmemissionen vorgesehen. ln der nahen Umge bung sind keine Gewerbebetriebe vorhanden. Damit ist der Bereich Industrie- u nd Gewerbelärm für den Bebauungsplan Ried­ matt n icht relevant.

4.4.

Baulärm

4.4.1.

Ermittlung der Massnahmenstufe

Die Beurteilung des Baulärms richtet sich nach der Baulärm-Richtlinie [1 5]. Der Schnelltest zeigt, dass Massnahmen grundsätzlich erfo rderlich sind (Abstand zu benach barten lärm­ empfind lichen Räu men kleiner als 300 m , lärmige Bauphase > 1 Woche). Die Massnahmenstufe (Stufe A: schwächste Massnahmen , Stufe C : strengste Massnahmen) lässt sich für die verschiedenen Bauarbeiten wie folgt festlegen: Massnahmenstufe für lärmige Bauphase: Dauer der l ärmigen Bau phase

mehr als 1 Jahr

Lärmem pfi ndl ichkeit der angrenzenden Gebiete

ES I I und ES 111

� Massnah menstufe B

Massnahmenstufe für lärmintensive Bauarbeiten: Dauer der lärmintensiven Bauarbeiten

weniger als 1 Jahr

Lärmem pfind l ichkeit der angrenzenden Gebiete

ES II und ES 111

� Mas s n a h menstufe B

Bebauungsplan Riedm att, Zug

U m weltverträglichkeitsbericht UVB

16 -

D i e Massnahmen der Stufe B sind d adurch cha ra kterisiert, d ass sie die Bauarbeiten be­ schränkt beeinflussen können. M aschinen und Geräte haben dem anerkannten Stand der Technik zu entspreche n . Massnahmenstufe für Bautransporte:

Bei den Bautransporten zeigt der Schnelltest, dass d ie Massnahmenstufe ermittelt werden muss (das Vorhaben ist UVP- pflichtig). Der Baustellenverkehr wurde für d i e intensivste Aushubph ase auf durchschnittl ich 1 20 Fah r­ ten pro Arbeitstag e rm ittelt (vgl. Kap. 3 . 6) . Ü ber d i e gesamte Bauzeit ist eine d eutlich gerin­ g e re Belastung von ca. 30 bis 5 0 täglichen Fahrten zu erwarten. Dies e ntspricht einem durchschnittl ichen wöchentlichen Verkehr Ft von 1 50 bis 250 Fahrten über d ie g anze Bau­ zeit. M assgebend für d ie Beurteilung ist mit der Steinhauserstrasse eine Hauptverkeh rs­ strasse. Das Kriterium Ft < 940 ist erfüllt. --7 Es gilt die Massnahmenstufe A. Die Massnahmen der Stufe A d ü rfen die Bautransporte n icht beeinflussen. Die T ransport­ fahrzeuge müssen lediglich d ie Normalausrüstung aufweisen.

4.4.2.

Massnahmenkatalog

G ernäss Angabe der Bauherrschaft sind i m g anzen Bebauungsplan R iedmatt Boh rpfähle vorgesehe n . Die Baugrubenabschlüsse können weitgehend g eböscht ausgefüh rt werden. Damit werden d ie beiden lärmintensivsten Quellen (Rammen von Pfählen und Spund­ wänden) eli m iniert und die Vorgaben der Baulärm-Richtlinie im Bereich Fundation I Bau­ g rubenabschlüsse e rf üllt. Der Massnahmenkatalog für d ie übrigen Bereiche kann erst bearbeitet werden, wenn de­ taillierte Angaben zum Baubetrieb vorhanden sind. Diese Daten l iegen auf Stufe Be­ bauungsplan noch n icht vor. Im vorl iegenden UVB ist daher keine weitere Beurteilung mög­ l ich. Die Festlegung allfälliger weiterer Baulärm-Massnahmen muss - ebenso wie d ie Kon­ t rolle d e r geplanten Massnahmen - i m Rahmen der U mweltbaubegleitung erfolgen.

4.5. Erschütterungen und Körperschall Bezüglich Erschütterungen sind ebenfalls die lärm intensiven R ammarbeiten a m kritischsten. W ie vorstehend e rläutert, sollen a lle Rammungen durch lärmarme Verfahren e rsetzt werden. D iese alternativen Verfahre n sind i n der Regel auch d eutlich erschütterungsärmer. Die verbleibenden E rschütterungen können i n d iesem Fall als nicht relevant beurteilt werden. Die Fundation und d ie Baugrubenabschlüsse werden nach Umfang und Bautechnik erst auf Stufe B auprojekt i m Detail bekannt sei n . Sollte s ich dabei zeigen, dass aus bautechn ischen G ründen oder wegen Platzmangel s einzel ne Rammungen e rfo rderlich sind, sind eventuell Massnah men zur Kontrolle der E rschütterungen festzulege n. D iese Festlegung (z.B. Rissaufna h men und Schadensprotokolle vorher I nachher, evtl . Er­ schütterungsmessungen während der Bauzeit) e rfolgt zweckmässigerweise i m Rah men der B aubewilligung .

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

5.

Lufthygiene

5.1.

Emissionen der Gebäudeheizung

- 17 -

Umweltverträ glichkeitsbericht UVB

5.1.1. Wärmeenergiebedarf

Das Energiekonzept ist n icht Gegenstand des Bebauungsplans. Aus diesem Grund liegen keine detaillierten Angaben zum Wärmeenerg iebedarf vor. Die Bauherrschaft strebt be­ züg lich Isolation den Minerg ie-Standard an. Aufgru nd von Richtwerten lässt sich der Wärme­ e nerg iebedarf der geplanten Ü berbauung wie folgt abschätzen: N utzu n g

Beda rf I Standard

Fläche 2 (m )

Richtwert 2 ( MJ/m *a)

Energiebedarf

2'750

Wohnen I Läden

Heizu ng, Mi nergie

34'350

80

Wohnen I Läden

Warmwasser

34'350

75

Energiebedarf total, geru ndet

(GJ/a)

2'580 5'300

5.1.2. Ermittlung und Beurteilung der Emissionen

D ie Art der Wärmeerzeugung ist auf Stufe Bebauungsplan noch n icht festgelegt. Im luft­ hygien isch ungünstigsten Fall ist gernäss Angabe der Bauherrschaft von einer vollständigen Wärmeerzeugung durch Gasfeuerungen auszugehen (der Energ ieträger Heizöl wird voraus­ s ichtlich nicht eingesetzt) . D e r E nerg iebedarf von 5'300 GJ/a entspricht rund 1 '470 MWh/a. Bei modernen Low-NOx­ Feuerungen sind mit dem B rennstoff Erdgas Emissionsfaktoren von 80 mg NOxfMWh zu er­ warten. Daraus resultieren i m ungü nstigsten Fall zukünftige Stickoxid-Emissionen von rund 1 20 kg/a . Beim Einsatz von a lternativen Energ ieträgern (vgl. 5. 1 .3) sind die Emissionen ent­ spre chend geringer. Im Verg leich mit den Strassenverkehrsem issionen in der Umgebung sind die Emissionen auch bei Gasheizung gering . Hinweis: Die Kaminhöhe ist i m Rahmen der weiteren P lanung noch zu dimensionieren (gemäss Luftreinhalteverordnung LRV, [16)].

5.1.3. Weitergehende Massnahmen

Die Bauherrschaft beabsichtigt, den Einsatz von Solarenergie zur Warmwassererzeugung im E ne rgiekonzept zu untersuchen. Ebenso soll auf Stufe Bauprojekt die Möglichkeit von Erd­ wärmesenden oder Grundwasser-Wärmepumpen geprüft werden (vgl . Kap. 9.1 ). Seide Mög lichkeiten sind weitergehende Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoff­ e missionen. Eine Angabe von Kosten ist auf Stufe UVB nicht möglich.

5.2.

Emissionen des Strassenverkehrs

5.2.1. Vorgehen I Genauigkeit

Aufg rund der geringen Zunahme der Verkehrsbelastung wi rd auf d ie Definition eines Peri­ m eters verzichtet. Stattdessen erfolgt die Beurteilung für den Strassenabschnitt mit der g rössten projektbedingten Zunahme (vg l . Voru ntersuchung [5]) . Die Verkehrszunahme ist auf d e r ganzen Steinhauserstrasse zwischen der Lichtsignalanlage Lorzen und dem Knoten

Umweltverträglich keitsbericht UVB

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

18 -

Zanggenrüti identisch . Nachfolgend wird der Abschn itt Nr. 2 1 mit einer Länge von ru nd 360 m untersucht (Steinhauserstrasse Nord , mehr betroffene Anwohn er) . Die Berech nung der Strassenverkehrsemissionen erfolgt für die Schadstoffe C02 , NOx. PM1 0 und VOC abschnittsweise a nhand des BAFU - Berichtes Nr. 355 und des zugehörigen Handbuchs [1 7] . Die Verkeh rssituation auf der Ste i n hauserstrasse wird als "Hauptverke h rs­ strasse i n ne ro rts, vorfahrtsberechtigt mit geringen Störungen" beurteilt (10, HVS 1 ). Beim projektunabhängigen Verkeh r wird modellmässig ein Lastwagenanteil von 1 0 % u nd ein Lieferwagenante i l von 5 % berücksichtigt. Beim Ziel-/Quellverkehr aus dem Bebauungs­ plan Riedmatt werden der Lastwagenanteil und der Lieferwagenanteil je auf 2 % geschätzt. Insgesamt sind bei den a ngegebenen E m issionsdaten aufgrund von Vereinfachungen im Be­ rechnungsmodel l (Geschwindig keit, Fahrverhalten, Fahrzeugzustand usw.) Unsicherheiten von 1 5 bis 25 % zu erwarte n . Diese Genauigkeitsangabe gilt für Absolutwerte. Aussagen ü be r das Verhältnis zwischen verschiedenen Zuständen - wie z.B. die projektbedingte Zu­ n ah me- h aben eine eher g rössere Zuverlässigkeit (mittlere Fehler von 5 bis 1 0 %) wei l sys­ tematische Modellfehler kom pens iert werden.

5.2.2.

Ergebnisse

Die Berechnung der Strassenverkeh rs-Em issionen ist i m Anhang A3 detailliert aufgeführt. I m Folgenden s i nd d i e E rgebnisse zus ammengestel lt: -

E missionen

Stick-

Koh len was -

au f dem Absch n it t N r . 21

o xide N Ox

sersto f e HC

Ste inhauserstrasse Nord

(kg / J ah r)

Partikel

Koh len-

P M1 0

d io xid C02

(kg /Ja hr )

(kg /Ja h r)

(t J / ahr)

98.5

30.8

299

1 9.9

302

20.4

315

..•

1 '260

I stzustand (ZO)

·-·····

Ausgang sz ustand (Z1 .0)

887 ...

88.8

Zustand mit Projekt (Z1 . 1 )

905

90.8

18

2.0

0.5

13

2. 0%

2.3%

2.6%

43 . %

f---'-

!---

·

·--------·

p ro jektbedingte

absolut

Z unahme

in %

·---·

Wie aufg ru n d der Verkehrsdaten zu erwarten war, ist d ie projektbedingte Zunahme der Luft­ schadstoffemissionen gering. Weil der Lastwagenantei l beim Ziel-/Quellverkehr kleiner ist als bei m projektuna bhängigen Verkeh r, ist die Zu nahme der Emissionen tiefer als d ie Verkeh rs­ zunahme. S ie liegt bei allen Schadstoffen u nter 5 % und d am it innerhalb der Unsicherheiten des eingesetzten Berech nu ngsmodells. Im Vergleich mit der vorh andenen Bel astung i n der Umgebung sind die projektbed ingten Verkehrsemissionen d u rch den Bebauungsplan R iedm att geri ng.

5.2.3.

Weitergehende Massnahmen

Es ist offensichtlich , dass eine Reduktio n des Ziei-/Quellverkehrsaufkommens zu einer Re­ d u ktion der Emissionen im Perimeter füh rt. Bei Wohnnutzu ngen ist das Verkeh rsaufkommen e rfah ru ngsgernäss d u rch e i ne Beschränku ng der Parkplatzzah l nur schwer beeinflussbar. Weitere Massnahmen zur Verkehrsredu ktion werde n als unverhä ltnismässig beurteilt.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

5.3.

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

- 19 -

Emissionen Baumaschinen und Bautransporte

5.3. 1 . Emissionsberechnung Baumaschinen

Die Emissionsberechnung beschränkt sich auf die Aushu bphasen Ueweils intensivster Ma­ sch ineneinsatz). Gernäss Abschätzung i m Kap. 3 . 6 ist während der intensivsten Aushub­ phase ein täg liches Aushubvolumen von ru nd 600 m 3 (fest) zu erwarten. U m d ieses Volumen zu bearbeiten , wird voraussichtlich eine grosse Baumasch ine (Gewicht ca . 25 Tonnen, Leis­ tung 1 50 bis 200 kW, Dieselverbrauch ca . 25 Liter/Std. , E insatzzeit ca. 8 Std./Tag) ein­ gesetzt. Zusätzlich ist davon auszugehen , dass eine m itteigrosse Baumasch i ne (Gewicht ca. 1 8 Tonnen , Leistung 80 bis 1 20 kW, Dieselverb rauch ca. 18 Liter/Std . ) während rund 4 Stunden pro Tag i n Einsatz stehen wird . Die Emissionen der Bau maschinen werden nach d e m BAFU Handbuch "Offroad-Datenban k" [1 8] berechnet. Das Vorgehen i m Einzelnen richtet sich nach der "Verbrauchsmethode". Die Emissionsfaktoren sind leistungsabhängig festgelegt, die m ittlere Leistung wird durch ein­ malige Iteration aus dem Dieselverbrauch bestimmt. Beim PM1 0 wird ein Korrekturfaktor von 0 . 1 0 berücksichtigt (nach H andbuch [ 1 8]), da auf der Baustelle Riedmatt nur Maschinen eingesetzt werden dürfen , welche mit Partikelfiltern ausgerüstet sind (vg l . Mitteilung Nr. 1 4 zur Luftreinhalteverordnung [1 9] . ln d e r folgenden Tabelle s i n d d i e resultierenden E missionen zusammengestellt. Zum Ve r­ gleich sind zudem die E missionen auf dem Absch n itt 21 der Ste inhauserstrasse (Richtung Norden, Länge 360 m) im Jahr 2007 aufgefüh rt: Emissionen im Jah r 2007 in kg/d

Stickoxide NOx

Ko h lenwasserst. HC

Partikel PM1 0

dioxid co 2

Baustellen -Emissionen in der Phase Aus h u b

3.5

0.27

0.08

820

Emissionen Steinhauserstrasse (Absch nitt N r. 2 1 , 360 m)

11.1

1 .8

0. 1 4

700

Kohlen-

Beim Kohlend ioxid l iegen die Emissionen in der gleichen G rössenordnung wie die Strassen­ verkehrsem issionen auf dem Abschnitt 2 1 . Bei den übrigen Schadstoffen sind d ie Bauste l­ lenemissionen rund zwei- bis sechsmal höher. I nsgesamt sind die E missionen auf der Baustelle i n der Aushubphase vergleichsweise hoch . Allerd ings ist bei der Beu rteilung die begrenzte Dauer des Aushubs zu berücksichtigen. Eine Reduktion der täg lichen Frachten wäre durch einen weniger intensiven Aushubbetrieb mög­ lich und eine entsprechend längere Bauphase möglich. Da d iese Massnahme auf d ie totale Schadstofffr acht ü be r die gesamte Bauzeit keinen E i nfluss hat, wird sie als u nzweckmässig beurteilt.

5.3.2. Emissionsbegrenzende Massnahmen

Massgebend für die Begre nzung der Baustellenemissionen ist die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" (BAFU 2 002 , [20]). Für d ie Zentralschweiz sind d ie Massnahmen i m Merk­ blatt "Gib 8 ! " der ZUDK [2 1 ] konkretisiert. Der Bebauungsplan Riedmatt, Zug ist gernäss Merkblatt eine Baustel le d e r Kategorie B. Das Projekt l iegt in der Agglomeration . Sowohl die 2 Dauer (> 1 Jahr) , als auch die Fläche (> 4'000 m ) u n d die Kubaturen (> 1 0'000 m 3) der Bau­ stelle liegen gernäss Baurichtlinie Luft über dem G re nzwert für d ie Massnah menstufe B. Maschinen, Geräte u nd Arbeitsprozesse müssen dem Stand der Technik entsprechen. Es sind Basismassnahmen und spezifische Massnahmen vorzusehen. Wichtigste Vorgabe ist die Partike lfi lterpflicht fü r alle Bau maschinen über 1 8 kW Leistung. Diese Massnah me ist in

Bebauungsplan Riedm att, Zug

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

- 20 -

d i e Ausschreibung der Bauarbeiten zu integriere n . l n der vorstehenden Emissions­ berech n ung ist dieser Punkt bere its berücksichtigt. Die Kontrolle der Partikelfilterpflicht sowie d ie Anordnung allfälliger weiterer Massnahmen (z. B . S chm utzschleusen bei der Baustellenausfahrt zur Reduktion der Staubentwicklung) erfolgt im Rahmen der U mweltbaubeg leitung .

5.3.3.

Emissionen des Baustellenverkehrs

Aufg ru nd der E rgebnisse im Kap. 3 . 6 u nd g estützt auf Erfa h rungen aus vergleichbaren Pro­ jekten bzw. Baustellen sind die Emissionen des Baustellenverkehrs im untersuchten Gebiet vernach lässigbar (im Vergleich mit den E missionen des Strassenverkehrs oder m it denen der Baumasch i nen). Gernäss Pflichtenheft erfolgte keine deta illierte U ntersuchung.

5.4.

Im missionen (N02, PM10 u nd Ozon)

Die i m missionsse itige Beurteilung erfolgt aufg rund der Ergebnisse des interkantonalen Luft­ messnetzes I N-Luft (Jahresbericht 2005, [22]). Der strassenseitige Bereich des Bebau ungs­ plans Riedmatt ist der Standort-Katego rie 2 zuzuord nen (Agg lomeration, strassennah). I m Istzustand ist der Jahresmittei-Grenzwert der LRV [ 1 5] fü r Stickstoffdioxid (N0 2) und für Feinstaub (PM 1 0) knapp überschritten . Beim Ozon werden sowohl der maximale Stunden­ m ittelwert als auch die Anzahl Stundenwerte über dem Grenzwert deutlich übersch ritten. Bis z u m Ausgangszustand 20 1 4 ist fü r den Raum Zug - Steinhausen - Cham keine wesent­ liche Reduktion der Luftschadstoff-Belastungen zu e rwa rten , weil die Wirkung von tech­ n ischen Massnah men (Abgasvorsch riften) d u rch die Siedlungsentwicklung und die Mobili­ tätszun a h me teilweise kompensiert wird . Die aufgeführten Grenzwerte werden weiterhin ü berschritten sei n . D e r Bebauungsplan Ried matt bringt tendenziell e i n e Zun a h me d e r Immissionen m it sich . Weil d ie zusätzlichen Emissionen verhältnismässig gering sind (vgl . Kap. 5 . 1 und 5.2), sind bei den Immissionen lediglich sehr kle i ne Veränderu ngen zu e rwarten , welche mit Modell­ rech n u ngen nicht quantifiziert werden können. Die Beurtei lung bezüglich der LRV-Grenz­ werte bleibt gegenüber dem Ausgangszustand für alle Schadstoffe u nverändert.

6.

Wasser

6.1.

Grundwasser

Der Bebau ungsplan Ried matt l iegt a usserhalb von genutzten und/ode r geschützten Grund­ wasservorkommen [23] . Im ganzen Gebiet ist gemäss Grundwasserka rte [24] ein "ober­ flächennaher Grundwasserspiegel in geringdurchlässigen sandigen Deltaablagerungen und Seekreide" kartiert. Im Bereich Grundwasser sind m it dem Bebauungsplan Ried matt keine relevanten Auswirkungen zu erwarten .

Bebauungsplan Riedm att, Zug

6.2.

- 21 -

U mweltverträglichkeitsbericht UVB

Oberflächengewässer (inkl. Fischerei)

Auf dem Gebiet des Bebauungsplans Riedmatt sind keine offenen Oberflächengewässer vorhanden. Am Westrand des Areals verläuft eine Meteorwasserleitung, welche südwestlich des Bebauungsplangebietes in einen kleinen, neu geschaffenen Bach mündet. Diese Leitung wird mit der Ü berbauung bei Bedarf verschoben. Es handelt sich dabei aber nicht um ein eingedoltes Gewässer, sondern um eine Able itung von Regenwasser aus dem nördlich an­ grenzenden S ied lungsgebiet (vgl . h istorische Gewässerkarte). Damit ist der Bereich Ober­ flächengewässer (inkl. Fischerei) i m UVP-Verfah ren n icht relevant. Hinweis: Die Wasserelemente , welche im Woh npa rk geplant sind (vg l . Umgebungsplan) fallen - unabhängig von deren Gestaltung - nicht unter das Gewässerschutzgesetz.

6.3.

Sie � lungsentwässerung

Die Entwässerung des Bebauungsplangebietes m uss sich nach den Vorgaben des Ge­ nerellen Entwässeru ngsplans der Stadt Zug (G EP) richten . Der GEP sieht für den gesamten Bebauungsplan das Trennsystem vor. Das Regenwasser ist vor der Einle itung in d ie Kanali­ sation bis auf einen Anfall von 30 I I s * h a Grundstücksfläche zu retensieren (eine Versicke­ ru ng ist aufgrund des hohen Grundwasserspiegels im Gebiet des Bebauungsplans Riedmatt kaum in relevantem Ausmass möglich). Gemäss Angabe der Bauherrschaft wird vora ussichtlich auf einem grossen Teil der Dach­ flächen eine extensive Beg rünung realisiert. Zusammen m it den Flächenangaben des Land­ schaftsarch itekten ergibt sich für das Retentionsvolumen die folgende provisorische Be­ rechnung: 1. Grundlagen und Flächen

2

2

A rt der Oberfläche

Fläch e ( m )

Abfl ussbeiwert

Red uzierte Fläche (m red)

Dachflächen , hart

ca. 1 '800

0.90

1 '620

Dachflächen , extensiv begrü nt

ca. 6'700

0.50

3'350

Strassen und P lätze (hart)

ca. 7'700

0.90

6'930

Wege, gekiest

ca. 2'500

0.35

875

Grünflächen

ca. 1 4'400

0. 1 0

1 '440

Total Perimeter Bebau u ngsplan

ca. 33' 1 00

1 4'200

2. Berechnung des Retentionsvolumens

Zu lässiger Abfluss (Vorgabe GEP Stadt Zug)

30

I I s * ha

Fläche B P Riedmatt (s. oben links)

3.31

ha

Zu lässiger Abfluss aus BP Riedmatt

99.3

IIs

Red uzierte Fläche B P Riedmatt (s. oben rechts)

1 .42

hared

spezifischer Abfluss (Drosselabfluss)

69.9

I I S * hared

Jährlichkeit (analog G E P Stadt Zug)

5

Reg ion I Zone Spez. Retentionsvol umen (VSA 2002 [25], Diagramm S. 82) Retentionsvol u men BP Riedmatt, p rovisorisch

Jahre

Mittelland 3 1 43 m I hared ca. 200

m

3

Bebauungsplan Riedmatt. Zug

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

22 -

Das Retentionsvolumen wird voraussichtlich i m s ü dlichen Teil des Bebauungsplans u nter­ i rd isch realisiert (evtl . mit dem System E LWA-Biock, analog Ü berbau ung Herti VI in Zug , ). Dieses Vorgehen wird a uf Stufe UVB I Bebauungspla n als geeignet beu rteilt. Kritische Aus­ w i rkungen des Beba u u ngsplan s R iedmatt auf den Bereich Siedlungsentwässerung können d a mit ausgeschlossen werden . Die Detailplan u ng de r E ntwässeru ng erfolgt analog zu vergleichbaren P rojekten erst i m Bau­ bewilligungsverfa h ren . Dabei ist zu beachten, dass d er G ru ndwasserspiegel led iglich ru nd 1 m u nter Terrai n liegt. Aus d iesem Grund sind auch Massnahmen zur Reduktion des unter­ i rd ischen Retentionsvolumens wie d ie teilweise Anordnung von E instauvolu men auf den be­ g rü nten Dachflächen und/oder d e r Einsatz von porösen Belägen (Saibro o.ä.) zu prüfe n . Die Randbedingungen für d ie defin itive Berechnung des Retentionsvolumens sind in Zusammen­ a rbeit m it der Abteilung Stadtentwässerung festzulegen.

6.4.

Baustellenentwässeru n g

F ü r die "E ntwässerung v o n Baustellen" g ilt e i n Merkblatt der ZUDK [26]. Die Details d e r Bau­ stellenentwässerung werden e rst in späteren Projektphasen geregelt. Die erfo rderlichen Massna hmen werden d a her zweckmässigerweise durch die Umweltbaubegleitung festgelegt und kontrolliert. Dies g ilt insbesondere auch für die Störfallvorsorge.

7.

Boden

7 . 1.

Bodenverlust

2 Der Bebauungsplan Riedmatt u mfasst eine Fläche von rund 33'000 m und ist heute land­ wirtschaftlich genutzt. Pra ktisch auf der gesamten Fläche ist noch der u rsprüngliche, n atür­ lich gewachsene Boden aufbau vo rhanden. Mit der geplanten Ü berbauung g eht dieser Bodenaufbau i m g anzen Bebauungsplan gebiet verloren. Das Humusmaterial wird aber zum Teil wieder für die zukü nftige Umgebungs­ g e staltung eingesetzt. Dazu wird es etappenweise und getrennt nach Oberboden und Unter­ boden abgetragen, i m Gebiet des Bebauung splan s zwischendeponiert und n ach Abschluss d e r Bauarbeiten wied e r eingebaut. M it der Ü berbau ung n i m mt d ie G rü nfläche i m Bebauungsplangebiet ab. Daher kann nur rund die Hälfte des H u musvolumens wieder i m Projekt eingesetzt werden. Ü berschüssiges B o­ denmaterial wird a bgeführt, nach Möglichkeit auf a nderen Baustellen in der Region wieder e i ngesetzt oder in eine Aushubdeponie entsorgt. Die Randbedingungen fü r d ie ei nzelnen Arbeitsschritte und die Depots richten sich nach dem Me rkblatt "Umgang m it Boden" der ZUDK [27] . Diese Vorgabe wird zweckmässigerweise i n d i e Ausschreibung der E rdarbeiten i ntegriert (Detailprojekt). Die Umsetzung u nd Kontrolle e rfolgen im Rahmen d e r Umweltbau begleitung (vgl. Kap. 9 .2) .

Hinwe is:

Das ganze Ge biet des Bebauungsplans ist rechtskräftig ei ngezont. Auch ohne den vorliegenden Bebauungspla n wäre mittel- bis langfristig eine bauliche Nutzung und da­ mit ein Verlust des natü rlichen Bodenaufbaus zu erwarten.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

7.2.

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

23 -

Bodenzusa mmensetzung

Die Realisierung des Beba uungsplans Ried matt erfolgt voraussichtlich in 3 Etappen von West n ach Ost. l n den Etappen 1 und 2 sowie i m westlichen Tei l der Etappe 3 (östlicher G rünhof) sind bezüglich S chadstoffbelastung des H umus keine P robleme zu erwarten. Das a n stehende H u musmaterial kan n ohne weitere Untersuchung je nach Bedarf ein gesetzt oder a btransportiert werden . Der östliche Rand der Etappe 3 l iegt i m N ahbereich der Ste inhauserstrasse. ln d iesem Be­ reich können im Humus eventue ll e rhöhte Schwermetall be lastungen vorhanden sei n . Der Bebauungsplan sieht in d iesem Gebiet meh rheitlich befestigte Flächen vor (strassenseitig wird ein eher städtisches Erscheinungsbild angestrebt). Das vorhandene Hu musmate ria l wird d a her praktisch vollumfänglich a btransportiert. Die weitere Verwendung muss sich nach d e r BAFU-Weg leitung Bodenaush u b [28] richten. Die Kontrolle erfolgt im Rah men der Um­ weltbaubegleitung (vg l . Kap. 9 .2).

73 .

.

Altlasten

Wie bereits erwähnt, ist das gesamte Bebauungsplangebiet l andwirtschaftlich genutzt. Im Altlaste n-Verdachtsflächen -Kataster ist kein Eintrag vo rha nden . Der Bereich Altlasten ist fü r den Bebauungsplan Riedmatt nicht relevant.

8.

Weitere U mweltbereiche

8.1.

Bauökologie

Der Bereich Bau ökologie umfasst primär die Material- und KomponentenwahL Bau­ ö kologisches Ziel ist eine Red uktion der Umweltbelastung durch ökologische Leistungs­ beschreibungen . I m Vordergrund stehen dabei die Merkblätte r des Trägerverbandes eco­ devis (www . eco-devis.ch). Für den Beba uungsplan Riedmatt l iegt das Schwergewicht h insichtli ch Bauökologie- wie bei v e rgleichbaren Ü berbauungen - beim Einsatz von Recyclingbaustoffen zur Schonung der n atürlichen Kiesressourcen. Diese Massnahme ist in den folgenden Bereichen i m Deta il zu p rüfe n : •

Recycling-Material i m Bohrplanu m für die Pfahlfundation

•

Recycling-Beton für Fu ndation (insbeso ndere Magerbeton)

•

•

Recycli ng-Material für Fund ation sschichten u nter versiegelten Oberflächen i n der Umgebung (Strassen, Plätze, Wege) Aushub statt Kies für die Hinterfü llung

Verbindliche Angaben zu Material- und Komponentenwahl sind auf Stufe Bebauungsplan n icht möglich. Die Vorgaben im Bereich Bauökologie können erst in der Ausschreibung fest­ g e legt werden . Diese erfolgt in der Regel nach dem Bau bewillig ungsverfa h ren . Die bau­ ö kologischen Massnahmen sind daher im Rahmen der Umweltbaubeg leitung u mzusetzen u nd z u kontrollieren (vgl . Kap. 9 . 2) .

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

8.2.

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

- 24 -

Abfall- und Materialbewi rtschaftu ng

Das Aushubvol u men für d e n gesamte n Bebauungsplan Ried matt l iegt b e i ru nd 60'000 m 3 (vg l. Kap. 3.4). E rfahrungsgernäss wird ru nd 1 0 b i s 1 5 % dieses Volu mens nach Abschluss der Tiefba ua rbeiten wieder hinte rfüllt Dieser M aterialanteil soll auf der Baustelle zwischen­ deponiert werden (Ve rmeidung von Tran s porten , Kostene i nsparungen). Dieses Vorgehen ist nur bei ausreichender Materialqua lität möglich ( D u rchlässigkeit, Verd ichtbarkeit). Andernfalls muss das gesamte Aushubmaterial a btra nsportiert u nd geeignetes Hinterfüllmaterial zu­ geführt werden. Gernäss Gru ndwasserkarte ist im Gebiet des Beba u u ngsplans Ried matt mehrheitlich san­ diges Material sowie teilwei se Seekreide - d . h. für d i e Hinterfüllung eher schlecht geeignetes Material - zu erwarten. Detaillierte Baugrunduntersuchungen liegen noch n icht vor und sind erst für das Bauprojekt vorgesehen. E be nso ist d ie Ermittlung der Hinterfüllvolumen pro Etappe erst Gegensta nd des Bauprojektes. Die M aterialbewirtschaftung im Bereich Aushu b kann daher auf Stufe Bebauungsplan n icht weiter s pezifiziert werden. Die Behandlung des Bodenmaterials (H u m u s u nd Unterboden) ist i m Kap. 7 d a rgestellt. Je nach Mächtig ke it des Unterbodens ist ein Abtransport vo n 1 0'000 bis 20'000 m 3 über­ schüssigem Bodenmaterial zu erwarten.

8.3.

Energ ie

Wie bereits i m Kap. 5.3 dargelegt, ist das E nerg iekonzept nicht Gegenstand des Bebauungs­ plans. Die gernäss Bauherrschaft geplante Annäherung an den Minerg ie-Standa rd für die Gebäudeisolation ist aus energetischer Sicht zu beg rüssen. I m Rahmen der Baubewilligung ist der detai l lierte Energ ienachweis gernäss S IA-Norm 380/1 [29] zu e rbringen (vgl . Kap. 9 . 1 ). Bezüglich Energ ieträger steht i m a ktuellen Stand d e r Planung Erdgas i m Vorderg rund (vgl. Kap. 5 . 1 ). Auf Stufe Bauprojekt wird ein detaill i ertes Energ iekonzept erarbeitet. Darin sollen Alternativen wie Solarenerg ie ( B rauchwarmwasser) sowie der Einsatz von Erdwärmesonden oder G rundwasse r-Wärmepumpen geprüft werden .

8.4.

Lichtemissionen

Das Bu ndesamt für Umweltschutz hat im Jahr 2005 eine "Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen" publiziert [30] . Die darin enthalte n e n Vorschläge sind jeweils auf Stufe Bau­ projekt zu prüfen und umzusetzen (vgl. Kap. 9 . 1 ) .

8.5.

F lora, Fauna, Lebensräume

Die u n bebauten Flächen i m Bebauungsplan werden im Istzustand landwirtschaftlich genutzt. Aus ökologischer S icht stellt das Beba uu ngsplangebiet keinen besonderen Wert dar. Aus diesem G rund sind mit dem Bebauungsplan i m Bere ich Flora, Fauna, Lebensräume auch keine relevanten negativen Auswirkungen a bsehb a r. Mit der vorgesehenen Gestaltung (vgl . Umgebu ngsplan ) wird d a s Gebiet vor allem im S üd te i l ökologisch aufgewertet.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

8.6.

Nicht relevante Umweltbereiche

8.6.1.

Nichtionisierende Strahlung (NIS)

25 -

Der Abstand des Bebauungsplans zur Bahn linie beträgt meh r als 200 m . Andere mass­ gebende Quellen für N ichtion isierende Strahlung (N IS) s i n d n icht vorhanden. Der Bereich N IS ist für den Bebauu ngsplan Ried matt n icht relevant.

8.6.2. Störfälle

Der Bebauungsplan sieht hauptsächlich Wohnnutzung u n d einzelne Läden vor. Betriebe, welche der Störfallve ro rd nung u nterliegen, sind nicht vorgesehen. Für den Betriebszustand i st der Bereich Störfälle n icht relevant. Für den B a uz ustand wird auf die Angaben Be reich Baustellenentwässerung verwiesen (Kap. 6 .4).

8.6.3.

Übrige Umweltbereiche

Sämtliche Flächen i m Bebauungsplan Ried matt sind rechtskräftig eingezont. Daher sind alle nicht explizit erwä hnten Nutzungen (u.a. Landwirtschaft, Forstwirtschaft) fü r den Bebauungs­ plan n icht relevant. Ebenso sind in den Bereichen Landschafts- und Ortsbildschutz, Heimat­ schutz und Kulturobjekte, Archäologie o . a . keine relevanten Auswirkungen durch das Projekt absehbar.

9.

Bau bewi l l i g u n gsverfahren u n d U m weltbau beg leitu n g

Die U nters uchungen z u m Bebauungsplan Riedmatt in Z u g zeigen, dass die Umweltver­ träglichkeit in einzelnen Bereichen erst in einer späteren Projektphase absch liessend sicher­ gestel lt werden kan n .

9.1.

Baubewi lligu ngsverfahren

ln den folgenden Bereichen sind detaillierte Proj e ktangaben erforderlich , welche erst auf Stufe Bauprojekt e ra rbeitet werden. Daher sind die entsprechenden Daten i m Rahmen des Baugesuchs zu era rbeiten und i n der Baubewilligung zu beurteilen : Strassenlärm E rsch ütt(:lrungell L ufthygiene

r-- ��-�

S iedlungsentwässerung E nergie

Lichtemissionen

Nachweis der IGW-Einhaltung in der strasse nseitigen §�bäudezeile evtL Festleg ung der f3c:�ndbedingu ngen zur Kontrolle der Erschgtterungen, - D i m ensionierung der Kaminhöhe Detail planung der Retentionsmassnah men (Volumen, Lage) Prüfen von Alternativen (u.a E instau auf Dachflächen, poröse Beläge) Energiekonzept mit Prüfung von Alternativen wie Solarenergie, E rdwärmesonden oder Grundwasser-Wärmepumpen - Energienachweis nach S IA 380

-

-

-

-

-

P rüfu ng und Umsetzung der E m pfehlu ng zur Vermeidung von Lichtemissionen ..

..•

-·······

Bebau ungsplan Riedmatt, Zug

9.2.

Um weltverträglichkeitsbericht UVB

- 26 -

U mweltbaubegleitung (Pfl ichten heft)

Die folgenden Bereiche sind in der U mweltba ubegleitung zu bearbeiten bzw. zu kontrollieren. --·----��

- Kontrolle der P a rtikelfilterpflicht - Anord nu �g a llfäll iger weiterer Massnahmen zur Scha_�stoffreduktion

Luft Wasse r

�--------

EinhaltUf'ls;J Z U DK-Merkblatt "Entwässeru ng von Baustellen"

-·

Boden

Umsetzung und E i n h altung ZU DK-Merkblatt "Umgang mit Boden" - Kontrolle der Vorgaben i n der ZUDK 'Wegleitu n g Bodenaushub'' -

-·····

Bauökolog i e

1 0.

----

�- ·

Festlegu ng und Kontrolle der Baul ärm- M assna hmen (Baumaschi nen)

Baul ärm

-

�i nsatz vgn Recycli ngmaterial

------

I n h altsverzei chnis A n h a n g

Anhang Nr.

Themenbereich

Inhalt

A1

Relevanzmatrix

A2

Parkplätze

N achweis nach Reglement Stadt Zug und VSS-Norm

A3

Lufthygiene

E m issionsberechnung a lle Zustände (ZO , Z1 .0, Z1 . 1 )

11.

G ru n d l agen I Literatu r

[1 ]

Beba uungsplan Riedmatt, Zug, U nte rlagen E2MN Architekten Zü rich , März 2007 (inkl . U mgebungsplan, Dipol Landschaftsarchitekten , Zürich)

[2]

Umweltsch utzgesetz (USG) vom 7. Okt. 1 983

[3]

Verordnung über die UVP (UVPV) vom 1 9. Okt. 1 988

[4]

H a n d buch Umweltverträg lich keitsprüfun g UVP, BAF U , Bern, Sept. 1 990

[5]

Bebauungsplan Ried matt, Zug: UVP-Verfa h ren: Bericht zur Voruntersuchung I Pflich­ ten h eft für die Hauptuntersuch u n g , Ingenieurb ü ro Sägesser Zug, 27. Oktober 2006

[6]

Bebauungsplan Wohnüberbau un g Riedmatt, Zug UVP-Verfah ren: Stellungnahme zur Voruntersuchung und ergänzende Auflagen zum Pflichtenh eft, kantonales Amt für U mweltsch utz, Zug , 23. November 2006

[7]

Parkplatzreg lement der Stadt Zug vom 26. Juni 200 1

[8]

VSS-Norm 640 281 : Parkiere n , Angebot an P arkfeldern für Personenwagen , Vereini­ g un g Schweizerischer Strassenfachleute, VSS , Züri ch , 2006

[9]

Beba uungsplan Riedmatt, Zug: Verkeh rstechn ische Untersuchung, TEAMverkehr, Cham , März 2007

[1 0]

Lärm kataster Kantonsstra ssen , Stadt Zug: Amt für Umweltschutz, Zug , November 2006

Bebauungsplan Riedm att, Zug

U m weltverträ glichkeitsbericht UVB

- 27 -

[1 1 ]

Lärmsanierungsprojekt Steinhauserstrasse Zug: Tiefbauamt Kanton Zug I I ngenieur­ büro Sägesser, Zug , 9 . Oktober 2003

[1 2]

Lärmschutzverordnung (LSV) vom 1 5. Dez. 1 986, a kt ueller Stand

[ 1 3]

Strassenlärmmodell Stl 86, BAFU I E M PA: Bern 1986 (Para meter A = 43, gernäss Mitteilungen zur LSV, Nr. 6, BAFU 1 995 -7 Bezeich nung Stl 86+)

[ 1 4]

Strassen lärmmodell für überbaute Gebiete, Schriftenreihe U mweltschutz Nr. 1 5, BAFU , Bern , 1 99 1

[ 1 5]

Baulärm - Richtlinie, BAFU , Bern , 2 . Februar 2000

[ 1 6]

Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 1 6 . Dez. 1 985, aktueller Stand

[ 1 7]

Handbuch Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs 1 950 - 201 0, BAFU Sch riftenreihe U mweltschutz Nr. 355 , Version 2 . 1 , Bern Februa r 2004

[1 8]

BAFU, Handbuch Offroad-Datenbank, Version 1 .4, Bern , 2004

[1 9]

Mitteilungen zur Luftreinhalteverord nung, N r. 1 4, BAFU , Bern , 2003

[20]

Richtlinie zur Luftreinhaltung auf Baustellen (BauRLL) , vom 1 . September 2002

[2 1 ]

Merkblatt "Gib 8!", Zentralschweizer U mweltschutzdirektionen (ZUDK) , 2004

[22]

Die Luftqualität in der Zentralschweiz, Jahresberichte 2004 und 2005, Zentral­ schweizer Umweltschutzdire ktionen (www . i n-luft.ch )

[23]

Kanton Zug Gewässerschutzkarte 1 : 25'000, Ausgabe 2 004, Amt für U mweltschutz, Zug

[24]

Kanton Zug Gru ndwasserkarte 1 : 25'000, Ausgabe 2000, Amt für U mweltschutz, Zug

[25]

Regenwasserentsorgung, Richtlinie zur Versickeru ng , Retention und Ableitung von N iedersch lagswasser i n S iedlu ngsgebiete n , Verband Schweizer Abwasser- und Ge­ wässersch utzfachleute, VSA, Zürich , 2002 (inkl. Update 2004)

[26]

Entwässerung von Baustellen, Merkblatt der ZUDK, Februar 2001

[27]

Umgang mit Boden, Merkblatt der ZU DK, April 2000

[28]

Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub), BAFU Bern , 200 1

[29] [30]

S IA Norm 38011 : Thermische Energie im Hoch bau, Zü rich, 2001 Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen, BAFU, Bern 2005

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

1 2.

Umweltverträglichkeitsbericht UVB

Abkürzungsverzeichnis

AfU

Amt fü r Umweltschutz des Kantons Zug

BAF U

Bundesamt für U mwelt, Wald und Landschaft

BP

Bebauungsplan

d B (A) co2

Dezibel (A-bewertet) Kohlendioxid

DTV

Durchschn ittl icher täglicher Verkehr

ES GJ

Empfind I i eh ke itsstufe Gigajoule (Energ ieeinheit)

HC ha

Kohlenwasserstoffe 2 Hektare ( 1 0'000 m )

IGW

I mmissionsgrenzwert

K

Kelvin

kW

Kilowatt

kWh

Kilowattstunde

1/s

Liter pro Seku nde

Lfw L RV

Lieferwagen Luftreinhalteverordnung

LSV

Lärmschutzverord nung

LW Mfz

Lastwagen Motorfahrzeug

MWh

Megawattstunde (=1 000 Kilowattstu nden)

M IV

motorisierter Individualverkehr

N Ox

Stickoxide

N 02

Stickstoffdioxid

N2 ÖV

Anteil stark lärmiger Fah rzeuge (Lastwagen , Busse, Motorräder u . ä. ) Öffentlicher Verkeh r

PP

Parkplatz

PW USG

Personenwagen U mwe ltsch utzgesetz

UVB

Umweltverträgl ichkeitsbericht

UVP

Umweltverträglich keitsprüfung

VSA

Vereinigung S chweizerischer Abwasserfach leute

vss

Vereinigung S chweizerischer Strassenfachleute

ZB ZUDK

Bauzustand Zentralschweizer Umweltschutzdi re ktionen

zo

Istzustand (2007)

Z1 .0

Ausgang szustand (Referenzzustand 20 1 4)

Z1 . 1

Zustand mit P rojekt (20 1 4)

IJ g

Mikrog ramm ( 1 o-6 g)

- 28 -

Beba u u ngsplan Riedm att, Zug

Anhang A1

Um weltverträglichkeitsbericht UVB

Relevanzmatrix I m Rahmen der UVP - Hauptuntersuchung wurden vor alle m die Bereiche Verkehr, Baulärm , Lufthyg iene u n d Siedlu ngsentwässerung beu rteilt. D i e übrigen Bereiche weisen nur Aus­ wirku ngen von geringerer Bedeutung a uf oder sind fü r die Beurteilung des Bebauungsplans Riedmatt nicht relevant. Teilgebiet

Umweltbere i c h

BauIstAusgangs zustand zustand zustand (ZB . 1 ) Bau (ZO) (ZB.O)

Verke h r

X

Lärm und Strassen lärm E rsch ütte- S B B - Lärm rungen l ndustrie-/Gewerbelärm

-

Baulärm Lufthygiene

-

-

Erschütteru ngen

-

Em issionen Verkeh r

X

Em issionen Heizung

-

Em issionen Baustelle Wasser

-

-

Imm issionen

X

Grundwasser

-

O berflächengewässer

-

Siedlu ngsentwässeru ng

-

Bodenverlust

Betriebszu stand ohne Bebauungsplan (Z1 .0)

Betriebszustand mit Bebauungsplan (Z1 . 1 )

+

+

X

X

-

-

+

+

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

X

-

+

-

-

-

X

X

-

-

X

-

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X

X

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-

-

-

X -

-

-

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-

+

-

-

X

+

-

-

+

-

-

-

-

+

-

Bodenzusam mensetzung

+

-

Altlasten

-

-

-

Bauökologie Abfall - und Material bewi rtschaftung

-

-

+

-

+

-

+

-

-

-

+

-

-

+

-

-

-

-

-

-

-

-

Boden

-

Flora, Fauna, Lebensräume

-

E nerg i e

-

-

-

Lichtimmissionen

-

-

Störfälle

-

-

N ichtionisierende Strahlung

-

-

Landwirtschaft, Forstwi rtschaft, Jagd Land schafts- und Ortsbildschutz

-

-

-

-

Heimatsch utz und Kulturobjekte

-

Archäologie

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Legende: relevant, i n der Hauptu ntersuchung detailliert untersucht von geringerer Bedeutung, i n der Voruntersuchung absch liessend beurteilt nicht relevant (oder n icht auf Stufe Bebauu ngsplan z u bearbeiten)

-

-

-

-

-

-

-

Umweltverträgl i chkeitsbericht UVB

Bebauu ngsplan Riedmatt, Zug

Anhang A2

Parkfeldnachweis nach Parkplatzreglement Stadt Zug (26. J u n i 2001 ) PP-Ben utzer

N utzu n g

aGF

G renzbedarf '

I

Kriteri um gern äss Parkplatzreglement Bewoh ner Besucher

Wohnen Wohnen

33'950 33'950

m 2 aG F pro PP 1 00 1 000

1 P P I 1 00 m2 aGF 1 PP / 1 '000 m2 aGF

Anz. PP 340 34

i

Angestellte Besucher

400 400

1 PP I 80 m 2 aG F 1 P P I 30 m 2 aGF

80 30

!

5 13

S u btotal Läden Total B P Ried matt

1)

I

34'350

I

B B

373

S ubtotal Woh nen

Läden 2) Läden 2}

Zone

B B

i

Effektiver Bedarf

in % m in. 60 60

I

40 60

Anzahl PP min. I max. 1 ) 204 340 20 34

m ax. 1 ) 1 00 1 00

224

1 00 1 00

2 8

18

10

392

234

374 I

5 13

.

_392

18

in der Bauzone B existieren keine maximalen PP-Zahlen , als Richtwert wird der Grenzbedarf ( 1 00%) ausgewiesen

2) im Parkplatzreglement als 'Verkaufsgesch äfte" bezeichnet

Parkfeldnachweis nach VSS SN 640 281 (g ültig ab 1 . Februar 2006) N utzun g

PP-Ben utzer

Bewohner Besucher

Wohnen Wohnen

BGF 1 )

36'670 36'670

S pezifisches Angebot (Richtwerte)

I

Kriterium gernäss VSS-Norm 1 PP I 1 00 m 2 BGF 1 P P 1 1 '000 m2 BGF

m2 BGF pro PP 1 00 1 000

Angestellte Besucher

430 430

1 . 5 P P I 1 00 m2 VF 3.5 PP I 1 00 m2 VF

3) 3)

i

1 00 42. 9

S ubtotal Läden Tot;JJ BP Riedmatt

,

Standort

Typ

367

-

37

c

in %

min. 1 00 50

Anzahl PP

max. 1 00 80

37'1 00

·

----·

4 10

c c

m in. 367

50 50

80 80

I i

m ax.

I

396

18

i

403

Su btotal Woh n en

Läden 2) Läden 2)

I

Anz. PP

Erforderl i c h es Angebot

385

2 5

367

29 3 8

14

7

11

41 8 ..

392

407

1 ) gernäss Angabe des Architekten i st d i e BGF rund 8 % grösser als die aGF 2) es wurden die Normwerte für "übrige", d . h. nicht kundeni ntensive Verkaufsgeschäfte eingesetzt 3 ) 1 00 m2 Verkaufsfläche (VF) entspricht ca. 1 50 m2 BGF

I

.......�lJ�IAf�ltl,lertr�gli���e, it�be ric;b!�l)Y!I. . ...

····················�

- ·-········�

Berechnung der Strassenverkehrsemissionen: Abschnitt 21

1 Steinhauserstrasse Nord

Anteil PW 85.0 %

Ant. Lfw 5.0 %

Ant. LW

Länge

1 0.0 %

360 m

1 Emissionsberechnung gernäss Bafu N r . 355:

i Em. -faktoren

Personenwagen Lieferwagen i Em. -faktoren Las!1Af99et1 (SNF) l Ernissionen auf Abschnitt 21 : i Em. -faktoren

...

[g/km] [g/km] (g/km] Jkg/a]

DTV

(Kat PW-km/d

Lfw-km/d

NOx

HC

Part

3'457. 8

1 1 '300

0.024 0.076 0.420

0. 1 36 0.506 7 .078

98.5

1'261

fJ..�.�.9.�.1l.9l:l:Z:l1Stt;� ll�..:Z:� :9•.. l:\l.�.ll'l.t.li<:.�.�.!.Y� rk�.�r.. .i.�!...Pr �J�.�tfr.e�.,m.:..:.d. . . . . .......... . . . . . ..... . .... ... . .... .. . . . . ... .......... . ....... ,Steinhauserstrasse Nord (Kat: Länge PW-km/d Anteil PW Ant. Lfw Ant. LW DTV 5.0 %

1 0. 0 %

(Kat: PW-km/d

Lfw-km/d

Länge

DTV

I Emissionsberechnung gernäss Bafu Nr. 355: Personenwagen i Em.-faktoren Lieferwagen : f::m .-faktoren LaS!\Af§lgen (§lf\J�) i Emissionen auf Abschnitt 21 : i Em . -faktoren

t?l1samrnensteiiu�9 tor Querschnitt [ Istzustand ZO lAusgangszustand Z1.0 i Projektzustand Z1 .. . 1 1prolekt&edingte zi.inahme i pr()je,�tbe,� il1gte Zunahme .:i.n.......'X .,_o, ..... . . ............. .................... ·

2 1 6.0 0.004 0.021 0.083

Steinhauserstrasse Nord Anteil PW Ant. Lfw

2.0 %

Lfw-km/d

0.0 1 4 0.036 0.425

360 m

[g/km] [g/km] [g/km] J�g/a]

[kg/a] [kg/a]

... .Jk.9!§ll [kg/a]

HC

88.8

235.0

680

""""" •• ••••••••••""'"N""""--

HC

NOx

0. 1 02 0.331 4.593

0.014 0.036 0.425

18

HC

NOx

1 '260 887 905

18

2 . 0%

•• ''

98.5 88.8 90.8 2.0 2.3%

I

406.8

C021'

146.8 1 1 83.0! 677.8

299'4591 i

0. 1 02 0.331 4.593

NOx

LW-km/d ,

· ··················--·· ----···········"'"

[g/km] [g/km]

887

2.0 %

30.8

1 2'000

J�g/a]

96.0 %

0.004 0.035 0. 1 57

360 m

Emissionsberechnung gernäss Bafu N r. 355: iEm.-faktoren Personenwagen I Em.-faktoren Lieferwagen Lastwaget1 J?f\J �) l Em.-faktoren · Emissionen auf Abschnitt 21 :

Ant. LW

3'672.0

203.4

10, HVS 2) :

Part

1 9.9

4.9

Part

0.004 0.021 0.083

0.5

Part

30.8 1 9.9 20.4 0.5 2.6%

10, HVS 2) 1

LW-km/d 1 43 ?:91

C02,

1 34.5 ! 1 72.6 683.{

1

301'583

10, HVS 2) !

LW-km/d1

C02!

1 34.5! 1 72.6 ' 683.4!

1 3'064

·········

I

co2!

29{ioöö ; 302'000! 3 1 5'000

13•öööi

4.3% 1

1711_Zug_7080_Verkehrsgutachten.pdf

TEAMverkehr.zug

..

verkehrsingenieure

Stadt Zug

Bebauungsplan Riedmatt Verkehrsgutachten 06.692 / 13. März 2007

TEAMverkehr.zug

Auftraggeber

Hammer Retex AG Daniel Amrein Projektleiter Sinserstrasse 67, 6330 Cham

Mostra tutto il testo

Verfasser

TEAMverkehr.zug verkehrsingenieure, oscar merlo zugerstrasse 45, ch-6330 cham fon 041 783 80 60 fax 041 783 80 61 [email protected] www. teamverkehr.ch

Oscar Merlo, [email protected] Dipl. Bauingenieur ETH/SIA, Verkehrsingenieur SVI Guido Gisler, [email protected] Dipl. Ingenieur FH in Raumplanung, Verkehrsingenieur

TEAMverkehr.zug

Inhaltsverzeichnis

1

Ausgongsloge / Auftrog

2

Grundlogen

3

Porkfelderberechnung

3.2

3.3

5

Berechnung nach dem Parkplatzreglement der Stadt Zug

3

3.1.1

Grenzbedarf

3

3.1.2

Effektiver Bedarf

4

Berechnung nach VSS SN 640 281, Parkieren

5

3.2.1

Grenzbedarf

5

3.2.2

Reduzierter Bedarf

6

Vergleich Berechnung/Projekt Parkfelder

8

----

�

4.1

Betrachtete Knoten

9

4.2

Zustände (Zeithorizont)

9

4.3

Verkehrsverteilung

10

4.4

Verkehrsaufkommen

11

Knotenberechnungen

5.2

7

3

N ochweis Leistungsfähigkeit Knoten

5.1

6

-

----

____

3.1

4

----

2

----

Berechnung Knoten Steinhauserstrasse/naue Bebauung Riedmatt

12

5.1.1

ZO 2007 Ist-Zustand

14

5.1.2

Z0.1 2007 mit Bebauung Riedmatt

15

5.1.3

Z1.0 2014 ohne Bebauung Riedmatt

16

5.1.4

Z1.1 2014 mit Bebauung Riedmatt

16

5.1.5

Z2.0 2020 ohne Bebauung Riedmatt

18

5.1.6

Z2.1 2020 mit Bebauung Riedmatt

19

Fazit

19

Bedarf an Zweiradabstellplätzen

----

-

6.1

Standardbedarf

22

6.2

Einstufung

23

6.3

Standardbedarf für verschiedene Nutzungen

23

6.4

Berechnung der Zweiradabstellplätze Überbauung Riedmatt

24

6.5

Fazit

24

Schlussfazit

----

-

TEAMverkehr.zug

An hang

______ ________________________________________

A1

TEAMverkehr.zug

1

Ausgangslage / Auftrag Im Rahmen des Bebauungsplanes Riedmatt sind die verkehrliehen Auswirkungen der gesamten Bebauung aufzuzeigen. Die zu betrachtenden Zustände wurden zusammen mit dem Tiefbauamt des Kt. Zug festgelegt. Die Leistungsfähigkeit der Knoten (Einmündungen) ist zu beurteilen. Die Beurteilung wird für die Morgen· und Abendspitzenstunde erstellt. Falls notwendig, sind entsprechendeMassnahmen zur Verbesserung der Situation aufzuzeigen

Bebauungsplan Ried matt, Zug

1

TEAMverkehr.zug

2

Grundlagen Die Berechnungen und Annahmen der Verkehrstärke und -Verteilung basieren auf den folgenden Grundlagen:

Verkehrserhebung Für die Berechnung der Leistungsfähigkeit dienen die Zahlen der Spitzenstundenerhebung, welche im Rahmen des Gutachtens durchgeführt wurden. Die Erhebung wurde an den folgenden Ein­ mündungen in die Steinhauserstrasse durchgeführt: _ -

Im Rank

-

Riedmatt (neue Bebauung)

-

Riedmatt

·

-

.-.. _-

••

,"'/ ' " /,"

*·�

;

18

/ .>· alt rl� r�:'d

Stadtbahnhaltestelle ...... �hollermüli : � e

"fl".q,.._r z e n

l

. Abbildung 1 Situation mit Perimeter

_

,, ... J

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

2

TEAMverkehr.zug

3

Parkfelderberechnung Die Anzahl Parkfelder, die für die Bebauung Riedmatt notwendig sind, wird einerseits mit den Werten des Parkplatzreglements 1 der Stadt Zug und andererseits mit der VSS -Norm SN 640 281 Parkieren2 berechnet. Anschliessend werden die berechneten Parkfelderzahlen mit denen des Pro­ jekts verglichen.

3.1

B e rechn u n g nach dem Parkpla tzreglement der Stadt Zug Die Stadt Zug verfügt über ein eigenes Parkplatzreglemene. Das Reglement ist besser auf die städtischen Verhältnisse ausgerichtet als die Berechnungsmethode der VSS-Norm, jedoch sind in ihm nicht für alle Nutzungen Richtwerte für die Parkfelderberechnung definiert

3.1.1 Grenzbedarf

� Wohnen

Bewohner

Besucher Subtotal Wohnen

Verkaufsgeschäfte Personal Ku nde n Subtotal Verkauf TOTAL

•

GRENZBEDARF

aGF(m2)

33 0 9 ' 5 400 34'350

Bemerkung

Parkplatzreglement

I

1r;1oorn2 aGF 1P/1000m2 oGF

1 1

MFH

MFH

I

1 P/BOm2 aGF 1 P/30 m2 aG F

I

1 P/BGF 100 1000

I

80 30

1 1

f

340 34 373 5 13 18 3 2 9

8 Bauzone hat keine rnox. Einschränkung, als Richtwert wird 100% angenommen

" Im Parkplatzreglement als Verkaufsgeschäfte definiert

Tabelle 1 Grenzbed arf Parkfelder nach Parkplatzreglement

1 Porkplatzreg lement Stadt Zug, 26. Juni 2001

2 VSS SN 640 281 Parkieren, Angebot an Parkfeldern für Personenwagen, Fe bru a r 2006 3 Parkplatzreglement Stadt Zug, 26. Juni 2001

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

3

TEAMverkehr.zug

3.1.2 Effektiver Bedarf

Der effektive Bedarf an Abstellplätzen ist der prozentualeAnteil am Grenzbedarf. Er richtet sich nach dem Mass der Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel. Die Bauzonen wurden auf­ grund ihrer Erschliessungsgüte in die Zonen A und B eingeteilt. Die Riedmatt wurde dabei in die Zone B4 eingeteilt. ln der Zone B gibt es keine Einschränkung der Menge an Parkfeldern. Es wird für den Bebauungsplan ein theoretischer Wert von 100% angenommen, wie er in der ZoneA des Parkplatzreglementes angewendet wird.

�

Effektiver Bedarf Reduzierter

Reduzierter

Zone

Bedarf in P

Bedarf in% max.*

min.

Wohnen

Bewohner

B

Besucher

B

min.

60 60

1

100 1 00

60 60

1

1 00 100

1

Subtotal Wohnen

Verkaufsgeschäfte Personal

B

Kunden

B

Subtotal Verkauf TOTAL

ma

1

x.*

204 20 224

340 34 373

3

5 13

8 11

18

235

392

Tabelle 2 Effektiver Bedarf Parkfelder noch Parkplatzreglement Stadt Zug

Mit der Berechnungsmethode nach Parkplatzreglement der Stadt Zug sind für die Bebauung Riedmatt zwischen 235 und 392 Parkfelder zu erstellen.

4 Anhang zum Parkplatzreglement der Stadt Zug, 26. Juni 2001 .

Bebauungsplan Ried matt, Zug

4

TEAMverkehr.zug

3.2

Berechnung nach VSS SN 640 281, Parkieren

3.2.1 Grenzbedarf Basierend auf den Richtwerten5 für das spezifische Parkfeld-Angebot werden die zu erstellenden Parkfelder nutzungsspezifisch aufgelistet. Der Grenzbedarf geht dabei von einer theoretischen MIV-Erschliessung von 100% aus.

� Wohnen

BGF(m2)

366 ' 0 7

Bewohner Besucher

1 1

Bemerkung

Subtotal Wohnen

Verkaufsge:schäfte Personal

430

Kunden Subtotal Verkauf

TOTAL

286m2 VF* / Grupp e 2**

1

286m2 VF* / Gruppe 2**

!

I 1

GRENZBEDARF

- l I

I 1

VSS N orm

1P/BGF

p

1P/100m2 BGF

100

367

(min.)+ 10%

I

15P/100m2 VF

3.5P/100m2 VF

6

7 29

1

37'100

37

403 4

10

14

418

'Annahme 150m2 BGF entspricht in etwa 100 m2 Vf **Gruppe 2 (übrige, nicht kundenintensive Verkoufsgeschöfte wie Papeterie, Uhren usw.)

Tabelle 3 Grenzbedarf Parkfelder nach VSS Norm

��--- -��-··�·--

5 SN VSS 640 281

Parkieren, Tab. 1 Richtwerte für das spezifische Parkfelder-Angebot, Februar 2006

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

5

TEAMverkehr.zug

3.2.2 Reduzierter Bedarf

Für die Berechnung des reduzierten Bedarfs wird über den Standort-Typ die Erschliessung durch den Langsamverkehr (Velo- und Fussgängerverkehr) und den öffentlichen Verkehrs berücksichtigt.

ÖV Die Bushaltestelle Riedmatt ist in Fussdistanz von 300m gelegen. Die Bushaltestelle wird in Rich­ tung Zug zwischen 06.00 und 20.00 Uhr im Schnitt fünfmal pro Stunde bedient. Im Minimum wird die Haltestelle viermal pro Stunde bedient. ln den Spitzenstunden werden die Kurse zusätz­ lich auf acht Verbindungen pro Fahrtrichtung verdichtet (AnhangA).Die Stadtbahnhaltestelle Chollermüli ist mit einer Fusswegdistanz von max. 700m gut zu Fuss erreichbar. Die Stadtbahn bedient die Haltestelle von 06.00 bis 20.00 Uhr viermal pro Richtung A ( nhangA). Das Areal ist sehr gut durch den ÖV erschlossen.

LV Im Rahmen der Pendlerstatistik6 sind die Verkehrsmittelanteile der Arbeitspendler der Stadt Zug abgeschätzt worden (ohne Schüler und Auszubildende). Dabei zeigt sich, dass 53% der Weg- und Zupendler den Personenwogen benutzen und 42% mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Der Anteil des Langsamverkehrs ist mit 5% sehr gering. Wie die folgendeAbbildung zeigt, ist auch der MIV-Anteil der Binnenpendler mit 30% eher hoch, jedoch ist der LV-Anteil an den Bin­ nenpendlern mit 44% deutlich höher. Der öffentliche Verkehr hat mit 26% den niedrigsten Anteil an Binnenpendlern.

Wegpendler

Zupendler

Binnenpendler

I Zug

·I

Steinhausen

- 1

Risch

•

)

)

Unterägeri

• _L

I I

I

I

Neuheim 80%

60%

40%

20%

0

--öV

20%

40%

60%

MIV

I

80%

0

I

20%

I

40%

60%

--LV·

Abbildung 2 Verkehrsmittelanteile pro Gemeinde der erwerbsmässigen Weg-, Zu und Binnenpendler(Quelle: Analyse der Pendlerbewegungen 2000 des Kantons Zug)

6 Analyse der Pendlerbewegungen 2000 des Kantons Zug, Auswertungen der Pendlerstatistik 2000, Janu-

ar 2004 Amt für Raum planun g des Kantons Zug

·

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

6

TEAMverkehr.zug

Von den insgesamt 9'240 in Zug wohnhaften Pendlern (S umme Weg- und Binnenpendler) geben rund 2160 Personen oder 23% als Hauptverkehrsmittel den Langsamverkehr an. Dies aufgrund des hohen Anteils an Binnenpendlern (6'261 Personen) in Zug. Für die Riedmatt muss aufgrund der grossen Distanz zum Zentrum von Zug von einem tieferen Anteil des Langsamverkehrs ausgegangen werden. Im Quartier ist ein Lebensmittelladen vorhan­ den, jedoch müssen die Bewohner für grössere Einkäufe in die Stadt oder in Einkaufszentren aus­ weichen. Diese sind nicht in Fusswegdistanz und für die Velofahrer ist das Einkaufen von grösse­ ren Mengen nicht attraktiv. Die Arbeitsplätze in der Region Zug liegen nicht in Fussdistanz zvrO Ried matt. Die Riedmatt ist für den MIV gut erschlossen. Der Autobahnanschluss Zug ist ohn e . grosse Behinderungen in den Spitzenstunden zu erreichen. Über die Schochenmühlistrasse kön­ nen die Arbeitsplatzgebiete von Baar und Zug mit dem Auto schnell erreicht werden. ' Deshalb ist ein Anteil des Langsamverkehrs am gesamten erzeugten Personenverkehr von unter

25% zu erwarten. Die Bebauung Riedmatt wird dem Standort-Typ C zugeordnet.

Zuord nung der S tan dort-Typen Anteil Langsamverkehr

am gesamten erzeu gten Personenverkehr

Mit erschlossenen Einwohnern gewichtet e Be die nhäufigke it des öffentlichen Verkehrs während der massgebende n Betriebszeit >

>5 0% 25 ...50% < 25%

4 ma l pro Stunde

1 .. .4-mal pr o St unde

Nicht mit dem ÖV

A

B

c

B

c

D

c

D

E

-

Tabelle 4 Zuordnung Standorttypen aus VSS-Norm SN 640 281, Parkieren

erschlossen

Parkfelder-Anqebot in % der Richtwerte

Standort-TY2_ A B c D E

Minimum

20% 40% 50% 70% 90%

Maximum

40% 60% 80% 90% 100%

Tabelle 5 Abminderung der Richtwerte über Stand orttypen aus VSS·Norm SN 640 281, Parkieren

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

7

TEAMverkehr.zug

�

REDUZIERTER BEDARF Standort Typ

Bedarf in min.

Wohnen Bewohner

c

Besucher

c

Subtotal Wohnen

Verkaufsgeschäfte Personal

c

Kunden

c

50 50

Subtotal Verkauf

TOTAL

Bed arf in P

% max.

100 50

Typ A

Reduziert er

Reduzierter

1

1

Tabelle 6 Reduzierter Bedarf Parkfelder nach VSS-Norm

max.

min.

100 80

367 18 385

1

367 29 396

80 80

�I 7

3

I

B

11 407

3921

Mit der Berechnungsmethode nach VSS sind für die Bebauung Riedmatt zwischen 392 und 407 Parkfelder zu erstellen.

3.3.

·

Vergleich Berechnung/Projekt Parkfelder Parkplatzreglement Stadt Zug

vss

iiii -l: -,1�� 0.';Jj V�;�rkauf ..

..

Total Differenz zu Projekt * Annahme max. Wert

Tabelle

min.

385 7 392 14

max.

396 11 407 29

min.

224 11 235 -143

Pr ojekt

max.*

373 18 392 14

378 378

100 %

7 Vergleich Parkfelderberechnung mit dm Projekt Riedmatt

Nach VSS-Norm sind zwischen 392 und 407 Parkfelder zu erstellen. Nach den Vorgaben des Parkplatzreglementes der Stadt Zug sind zwischen 235 und 392 Parkfelder zu erstellen, wobei die maximale Zahl durch die Annahme eines Wertes von 100% des Grenzbedarfes festgesetzt wurde.

8

Nach Projekt werden für die Bebauung Riedmatt total 3 7 Parkfelder erstellt. Dieser Wert liegt leicht unter den minimal zu erstellenden Parkfeldern noch VSS. Nach R egl ement der Stadt Zug liegt der Wert innerhalb der Spanne minimaler und maximaler Bedarf.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

8

TEAMverkehr.zug

4

Nachweis Leistungsfähigkeit Einmündung

4.1

Betrachtete Knote n (Einmündu ngen) Die durch die Bebauung Riedmatt betroffenen Knoten werden ouf die Leistungsfähigkeit hin ü­ berprüft. Es handelt es sich dabei um die Einmündung Bebauung Riedmatt/ Steinhauserstrasse.

nallu�

nCI

(.

Abbildung 3 Betrachteter Knoten Leistungsfähigkeit

4.2

Zustände (Zeithorizont) Der Nachweis der Leistungsfähigkeit wird für die folge nden Zustände erbracht: •

zo

2007 Ist-Zustand

•

Z0.1

2007 mit Bebauung Riedmatt

•

Z1.0

2014 ohne Bebauung Riedmatt

•

Z1.1

2014 mit Bebauung Riedmatt

•

Z2.0

2020 ohne Bebauung Riedmatt

•

Z2.1

2020 mit Bebauung Riedmatt

Die Verkehrszahlen basieren auf der ständigen Verkehrserhebung des Kantons Zug auf der Stein­ hauserstrasse (LSA Lorzen) und den Verkehrserhebungen vom 02. Oktober 2006 (TEAMverkehr).

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

9

TEAMverkehr.zug

4.3

Verkehrsverteilung Für die Verteilung des durch die Bebauung Riedmatt zusätz lichen erzeugten Verkehrs wird ein gleicher Anteil des Verkehrs von jeweils SO% in Richtung Steinhausen und Zug für die Zu- und Wegfahrten angenommen. Diese Verteilung hat sich aufgrund der nicht klaren Verkehrsvertei­ lung (siehe Anhang D) der beiden �inmündungen im Rank und Riedmatt aufgedrängt. Eine klare Hauptlast ist aufgrund der unterschiedlichen Zahlen in der Morgen- und Abendspitze nicht zu de­ finieren. Die Ströme sind auch zu klein, um eine klare Aussage zu machen. Die Verteilung pendelt sich bei beiden Einmündungen im Schnitt um SO% ein .

-

•••

J'

"

. / .;. '

II

I

{/ tlj • II rf •• I

Parimeier neu� Bebauung-...> Riedmatt

. I I '

" r

•' 11 a

I l ".· •

/ Abbildung 4 Annahme Verkehrsverteilung Bebauung Riedmatt

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

10

TEAMverkehr.zug

4.4

Verkehrsa ufkommen Die Berechnung des künftigen Verkehrsaufkommens in der Morgen- und Abendspitzenstunde wurde oufgrund der Anzahl Parkfelder und des spezifischen Verkehrspotentials (SVP) ermittelt. Folgende Erfahrungswerte flossen in die Berechnung ein:

Abendspitzenstunde 17.00- 18.00 Uhr Nutzung

Zufahrten

We fahrten

Zufahrten

Wohnen

0.05

0.10

0.40

Wohnen

0.05

0.20

0.20

0.50

0.50

0.10

0.25

0.90

0.90

Kunden

Tabelle 8 Spezifisches Verkehrspotential SVP in der Morgen- und Abendspitzenstunde

PP Projekt

�

SVP

SVP

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00-08.00 Uhr

17.00- 18.00 Uhr

l

l

Fahrten/h

We�fahren Zufahrten WeQfahren Zufahrten Wegfahren Zufahrten Weqfahren Zufahrten

Wohnen Bewohner

326

0.30

Besucher

34

0.05

Subtotal Wohnen

!

l

Fahrten/h

360

Verkaufsgeschäfte Personal

5

0.05

Kunden

13

0.05

Subtotal Verkauf

18

TOTAL

378

I

I

0.05

98

0.05

2

0.50

0

0.25

1 99

I

I

16

0.10

2

0.20

3

0.50

3

0.90

18

I

I

0.40

33

0.20

7

0.10

3

0.90

12 39

I

I

130 7

1 12 137

Tabelle 9 Berechnlmg Zu- und Wegfahrten in den Spitzenstunden Bebauung Riedmatt

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

11

TEAMverkehr.zug

5

Knotenberechnungen

5.1

Berechnung Knoten (Einmündung) neue Bebauung Riedmatt Die Bebauung Riedmatt wird über die bestehende Zufahrt zu einer Tiefgarage direkt an die Stein­ hauserstrasse angebunden. ln der folgenden Berechnung wird der Einfluss der Bebauung auf die Leistungsfähigkeit des Knotens und der Steinhauserstrasse überprüft.

Grundlage Berechnung Anhand der prognostizierten Verkehrsentwicklung kann überprüft werden, ob der neue Knoten den Verkehr bewältigen kann. Bei der jeweiligen Verkehrsstärke wird die zu erwartende Verkehrs­ qualität abgeschätzt. Die Verkehrsqualität dient als Entscheidungsgrundlage, ob eine Änderung der Regelungs- oder Ausbauform des Knotens zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und der Verkehrssicherheit notwendig ist. Die Beurteilung der Verkehrsqualität wird anhand der Methode der Zeitlückentheorie durchge­ führt (VSS-Norm SN 640 0227). Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Zeitlücken im Hauptstrom durch Fahrzeuge des Nebenstroms gefüllt bzw. ausgenützt werden. Anhand der Reserven können die einzelnen Verkehrsströme einer Qualitätsstufe zugeordnet wer­ den. Angestrebt werden sollte eine Qualitätsstufe zwischen A und C. Verkehrsströme mit der Qualitätsstufe D können mit Einschränkungen toleriert werden . Die für die Beurteilung der Ver­ kehrsqualität kritischen Fahrbeziehungen sind: Das Linksabbiegen, das Links- und Rechtsein­ münden sowie das Queren des Knotens. Die Berechnungen wurden mit dem Programm KNOSIMO durchgeführt. Die Werte dieser Be­ rechnung sind im Detail im Anhang D zu sehen.

7 SN 640 022, Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität, Belastbarkeit, Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, Mai 1999

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

12

TEAMverkehr.zug

Qualitätsstufe

Mittlere Wartezeit

A

Beurteilung des Verkehrszustandes

sehr gut

Ausgezeichnete Verkehrsqualität Höchstens geringe Zeitverluste. Die

sehr gut

Gute Verkehrsbedingungen. Geringe Beeinflussung der untergeordneten

Mehrzahl der Fahrzeuge muss in der Regel nicht warten. B 1J

10-15

Ströme durch die vortrittsberechtigten Ströme. Die Wartezeiten sind tole. rierbar.

c

15-25

gut

Befriedigende Qualität. Deutliche Beeinflussung der untergeordnete.n Ströme. Spürbarer Anstieg der Wartezeit. Bildung von Stau, der aber bezüg­ lich zeitlicher Dauer und räumlicher Ausdehnung keine nennenswerte Beeinträchtigung darstellt.

D 2J

25-45

ausreichend

Ausreichende Verkehrsqualität Auslastung nahe bei der zulässigen Belas­ tung. Behinderungen in Form von Haltevorgängen. Stabilität der Verkehrssi­ tuation hinsichtlich Stau und Wartezeiten.

Tabelle 10 Qualitätsstufen Knoten ohne Lichtsignalanlagen gernäss SN-Norm 640 022; 1) Ziel: Qualitätsstu­ fe A-C; 2) tolerierbar; Qualitätsstufe D

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

13

TEAMverkehr.zug

5.1.1 ZO 20071st-Zustand

Morgenspitze 07.00- 08.00 Uhr Qualitäts­

Steinhauserstraue Notd 505

329

326

Verkehrsbeziehung

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend: Sehr g ute Verkehrsqualität

B

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauser;tr. Süd:

327

Steinhau1erstroue Süd

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

505

Beurteilung

Von Steinhouserstr. Süd kommend:

Qualitätsstufe Knoten (Einmünd ung)

Abendspitze 17.00- 18.0� Uhr Qualitäts­

Steinhauserstrosse Nord 468

437

434

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrosse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Sehr g ute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

neue Bebauung Riedmatt 467

440

Steinhauserstraue Süd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Tabelle 1 1 Leistungsbeurteil� ng Einmündung neue Bebauung Ri edma tt ZO 2007 Ist-Zustand

Beurteilung Die Leistungsbeurteilung zeigt, dass die Einmündung eine sehr gute Verkehrsqualität aufweist. Die mittleren Rückstaulängen sind in den Verkehrsspitzenstunden weniger als ein Fahrzeug. Die Rückstaulänge von 95% aller Fahrzeuge auf der Steinhauserstrasse liegt in den Verkehrsspitzen­ stunden ebenso unter einem Fahrzeug. Die Einmündung ist verkehrstechnisch in Ordnung.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

14

TEAMverkehr.zug

5.1.2 Z0.1 2007 mit Bebauung Riedmatt

Morgenspitze 07.00- 08.00 Uhr Qualitäts· Steinhauserstraue Nord

505•9

329•50

326

505;50

327•9

Steinhauserstraue Süd

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Ried matt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Abendspitze 17.00- 18.00 Uhr Qualitäts· Steinhauserstrasse Nord

436120

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

465tl0

435169

Steinhauserstraue Süd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Gute Verkehrsqualität

C

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Gute Verkehrsqualität

c

Tabelle 12 Leistungsbeurteilung Einmündung neue Bebauung RiedmattZ0.1 2007 mit Bebauung Riedmatt

Beurteilung Die Leistungsbeurteilung zeigt, dass die Einmündung eine sehr gute Verkehrsqualität aufweist. Die mittleren Rückstaulängen machen in den Verkehrsspitzenstunden weniger als ein Fahrzeug aus. Die Rückstaulänge von 95% aller Fahrzeuge auf der Steinhauserstrosse ist in der Abendspit­ zenstunde ein Fahrzeug. Die Einmündung ist verkehrstechnisch in Ordnung.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

15

..

. .

TEAMverkehr.zug

5.1.3 Z1.0 2014 ohne Bebauung Riedmatt

Morgenspitze 07.00- 08.00 Uhr Qualitäts­ Steinhouseratrasse Nord

541

Verkehrsbeziehung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

353

350

541

Beurteilung

Geradeaus Steinhouserstrosse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

Linkseinmünder in Steinhouserstr. Nord:

Sehr g ute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhouserstr. Süd:.

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Ried matt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

351

Stelnhouserstraase Süd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Abendspitze 17.00- 18.00 Uhr Qualitäts­ Verkehrsbeziehung

Steinhouaerstrasse Nord

502

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

469

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt.kommend:

466

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Sehr g ute Verkehrs!Jualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Ried matt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

neue Bebauung Riedmatt 498

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

472

Stelnhouseratraase Süd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Tabelle 13 Leistungsbeurteilung Einmündung neue Bebauung Riedmatt Z1.0 2007 ohne Bebauung Ried· matt

Beu rtei l un g Die Leistungsbeurteilung zeigt, dass die Einmündung eine sehr gute Verkehrsqualität aufweist. Die mittleren Rückstaulängen sind in den Verkehrsspitzenstunden weniger als ein Fahrzeug. Die. Rückstaulänge von 95% aller Fahrzeuge auf der Steinhauserstrasse liegt in den Verkehrsspitzen­ stunden ebenso unter einem Fahrzeug. Die Einmündung ist verkehrstechnisch in Ordnung.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

16

TEAMverkehr.zug

5.1.4 Z1 .1 201 4 mit Bebauung Riedmatt

Morgenspitze 07.00- 08.00 Uhr Qualitäts­ Steinhauserstrane Nord

54 h 9

353•50

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Sehr g ute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

B

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Von Bebauung Riedmatt kommend:

541>50

351 t9

Steinhauserstrasse Süd

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Abendspitze 1 7.00 - 1 8.00 Uhr Qualitäts­ Steinhauserstrasse Nord

502•69

469!20

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

498tZO

472>69

Steinhauserstrasse SOd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Gute Verkehrsqualität

C

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Gute Verkehrsqualität

c

Tabelle 14 Leistungsbeurteilung Knoten Einmündung Riedmatt Z1.1 2007 mit Bebauung Riedmatt

Beurteilung Die Leistungsbeurteilung zeigt, dass die Einmündung eine sehr gute Verkehrsqualität aufweist. Die mittleren Rückstaulängen machen in den Verkehrsspitzenstunden weniger als ein Fahrzeug aus. Die Rückstaulänge von 95% aller Fahrzeuge auf der Steinhauserstrasse ist in der Abendspit­ zenstunde ein Fahrzeug. Die Einmündung ist verkehrstechnisch in Ordnung.

Bebauungsplan Ried matt, Zug

17

TEAMverkehr.zug

5.1.5

Z2.0 2020 ohne Bebauung Riedmatt

Morgenspitze 07.00- 08.00 Uhr Qualitäts·

Stelnhauserstrnase Nord 574

374

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität _

8

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Steinhauserstrasse SOd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Abendspitze 17.00- 18.00 Uhr Qualitäts­

Steinhauserstrasse Nord 532

497

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

529

501

Steinhauserstraue SOd

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

8

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Tabelle 15 Leistungs beurteilung Einmündung neue Bebauung RiedmattZ2.0 2007 ohne Bebauung Riedmatt

Beurteilung Die Leistungsbeurteilung zeigt, dass die Einmündung eine sehr gute Verkehrsqualität aufweist. Die mittleren Rückstaulängen sind in den Verkehrsspitzenst unden weniger als ein Fahrzeug. Die Rückstaulänge von 95% aller Fahrzeuge auf der Steinhauserstrasse liegt in den Verkehrsspitzen­ stunden ebenso �nter einem Fahrzeug. Die Einmündung ist verkehrstechnisch in Ordnung.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

18

TEAMverkehr.zug

5.1.6

Z2.1 2020 mit Bebauung Riedmatt

Morgenspitze 07.00- 08.00 Uhr Steinhauserstrolle Nord

Verkehrsbeziehung

Qualitäts­

Be urte i lung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Geradeaus Steinhouserstrosse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

57415 0

372•9

Steinhauserstrosse Süd

Linkseinmünder in Steinhouserstr. Nord:

Sehr g ute Verkehrsqualität

B

Rechtseinmünder in Steinhouserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

B

Gerodeaus Steinhouserstrosse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Sehr gute Verkehrsqualität

B

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Abendspitze 1 7.00 - 1 8.00 Uhr Qualitäts­

Steinhauserstrosse Nord . 5J2•69

4971 zo

Verkehrsbeziehung

Beurteilung

stufe

Von Steinhauserstr. Nord kommend:

Gerodeaus Ste.inhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Rechtsabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Von Bebauung Riedmatt kommend:

529o20

501o69

Steinhauserstrosse Süd

.Qualitätsstufe Knoten (Einmündung)

Linkseinmünder in Steinhauserstr. Nord:

Gute Verkehrsqualität

C

Rechtseinmünder in Steinhauserstr. Süd:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Geradeaus Steinhauserstrasse:

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Linksabbieger Bebauung Riedmatt

Ausgezeichnete Verkehrsqualität

A

Gute Verkehrsqualität

c

Von Steinhauserstr. Süd kommend:

Tabelle 16 Leistungsbeurteilung Einmündung neue Bebauung Rie dm a t t Z2.1 2007 mit Bebauung Riedmatt

Beurteilung Die Leistungsbeurteilung zeigt, dass die Einmündung eine sehr gute Verkehrsqualität aufweist. Die mittleren Rückstaulängen machen in den Verkehrsspitzenstunden weniger als ein Fahrzeug aus. Die Rückstaulänge von 95% aller Fahrzeuge auf der Steinhauserstrasse ist in der Abendspit­ zenstunde ein Fahrzeug. Die Einmündung ist verkehrstechnisch in Ord nung.

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

19

TEAMverkehr.zug

5.2

Fazit Der Mehrverkehr der neuen Bebauung Riedmatt hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Ein­ mündung neue Bebauung Riedmatt/ Steinhauserstrasse. Mit einer mittleren Rückstaulänge von unter einem Fahrzeug auf der Steinhauserstrasse, ausgelöst durch den linksabbiegenden Verkehr, wird die Leistungsfähigkeit der Steinhauserstrasse nicht beeinträchtigt. Der Knoten weist bis 2020 eine gute Verkehrsqualität auf, wobei auf der Kantonsstrosse in allen Zuständen eine ausgezeich­ nete Verkehrsqualität (QS-Stufe A) vorhanden ist.

Zusammenstellung der Qualitätstufen der Zustände Zusammenstellunq Qualitätsstufen Zustand

MSP Knoten

ASP Knoten

neue Bebauung Riedmatt-

neue Bebauung Riedmatt-

Steinhauserstrosse

Steinhauserstrosse

Qualitätsstufe

Qualitätsstufe

2007 Ist-Zustand

B

B

2007 mit Bebauunq Riedmatt

B

c

2014 ohne Bebauunq Riedmatt

B

B

2014 mit Bebauunq Riedmatt

B

c

2020 ohne Bebauunq Riedmatt

B

B

2020 mit Bebauunq Riedmatt

B

c

Tabelle 17 Zusammenstellung Qualitätsstufen/Zustände der betrachteten Einmündung

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

20

TEAMverke hr.zug

6

Bedarf an Zweiradabstellplätzen Der massgebende Nachweis wurde anhand der gültigen VSS-Norm SN 640 065 ,Leichter Zwei radverkehr, Abstellanlagen, Bedarfsermittlung" berechnet. Im Folgenden werden die einzelnen Berechnungsschritte dargestellt.

Bebauungsplan Riedmatt Zug

21

TEAMverkehr.zug

6.1

Stan d ardbedarf Der Standardbedarf ist der Bedarf an Abstellfeldern bei einer bestimmten Nutzung. Massgebend ist dabei der Bedarf im Einzugsgebiet für Zweiradfahrende. Der Bedarf an Abstellfeldern für Spezialfahrräder und Motorfahrräder ist im Standardbedarf ent­ halten.

Indikator

Kommunale Verhältnisse Stufe A

Beschreibung

Stufe C

Stufe B

Stufe D

Die Topographie im

Es sind nicht alle

Verhältnisse der

Verhältnisse der

Siedlungsgebiet ist für

Voraussetzungen für

Stufe C bestehen bei

Stufe D sind in der

das leichte Zweirad

Stufe C erfüllt

flacher Topogra phie

Schweiz heute

wenig geeignet, die

im Siedlungsgebiet,

kaum zu verzeich-

Zweiradinfrastruktur ist

gut ausgebauter

nen, könnten ober erreicht werden. Sie

wenig ausgebaut und

Zweiradinfrastruktur

/oder das leichte

und hoher Populari

können als Zielvor·

Zweirad ist kein allge-

tät des Zweirades.

gabe gewählt werden.

mein akzeptiertes

Solche Verhältnisse

Verkehrsmittel. lnsbe-

treten verbreitetet in

sondere wenn das

Klein- und Mittel-

Siedlungsgebiet in

stiidten des Deut-

Gebirgs- und Hügella-

s�hweizer Mittellan·

gen liegt, können

des auf.

Verhältnisse der Stufe A vorliegen. Kommunaler Durchschnitt der Verkehrsanteile des leichten Zweirades für verschiedene Verkehrsarten AlleWege

bis 8%

8... 15%

Binnenpendler-

bis 15%

15... 25%

I

15... 25%

25.. .40%

25... 35%

35.. 55%

verkehrswege Verkehrsanteile des leichten Zweirades bei verschiedenen Nutzungen Arbeiten

bis 8%

8.. 15%

15. . 25%

25.40%

Dienstleistungs-

bis 8%

8.. 15%

15... 25%

25.40%

bis 5 %

5 .10%

10...20%

20.. 30%

bis 15%

15.. 30%

30...40%

40 .. 60%

betriebe, Besucher Verkaufsgeschäfte des täglichen Bedorfes, Kunden Bahnhöfe

Tabelle 18 Einstufung6 der Gemeinden im Einzugsgebietaufgrund von Indikatoren

8 SN VSS 640 065, Leichter Zweiradverkehr; Abstellanlagen, Bedarfs er mittlu ng

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

22

TEAMverkehr. zug

6.2

Einstufung Das Gebiet der Riedmatt ist gut mit dem Velo z u erreichen. D i e geplante Überbauung Riedmatt liegt in Fusswegdistanz zu den beiden Bush altestellen Rank und Riedmatt der ZVB. Ebenfalls z u Fuss zu erreichen ist die Stadtbahnhaltstelle Chollermüli. Die Kantonale Radwegroute Cham ­ Zug führt entlang der Bebau u ng Riedmatt und unterquert dabei die Steinhauserstrasse. Die Auswertung des Mikrozensus 2000 für den Kanton Zug weist beim Einkaufsverkehr einen Ve­ loanteil von 9.3% und beim Freizeitverkehr einen Anteil des Veloverkehrs von 6.9% auf. Damit liegen die Werte über dem Schweizer Durchsch nitt. Der Veloverkehrsanteil am Gesamtverkehr wird im vorliegenden Fall auf die Stufe B9 eingeschätzt.

6.3

Sta nd ardbeda rf für verschiedene Nutzungen Bei den Wohnnutzungen wird ein Abstellfeld pro Zimmer gerechnet, da die spezifischen Bruttage­ schossflächen je nach Art der Dienstleistung sehr unterschiedlich sind und der Standardbedarf deshalb auf die Einheit .Arbeitsplatz" bezogen wird. Der Anteil der Beschäftigten, die mit dem Zweirad zur Arbeit fahren, schwankt auch innerhalb derselben Branche und Betriebsgrösse stark, was es beim Festlegen von Pflichtabstellplatzzahlen und beim Bemessen des zu realisierenden Angebotes zu berücksichtigen ist.

Nutzun g

Bezugseinheit

Stufe A

Stufe B

Stufe C

Stufe D

Wohnen

AbstellfelderI Zimmer

0,5....0,6

0,5...0,6

0,5... 0,6

0,6 ... 0,8

Arbeitsplätze•

Abstellfeld er/

0,5.... 0,8

0,8.... 1.5

1,5... 2,5

2,5...4

0, 1 ...0,25

0,25... 0,5

0,5... 1

1...2

10 Arbeitsplätze Kunden vo n

AbstellfelderI

Verkaufsgeschäf·

100m2 Verkaufsfläche

ten

- Sonstige Ge· schäfte• Tabelle 1 9 Standardbedarf für verschiedene N utzun g e n

9 Eine eindeutige, rechtsverbindl iche Klassierung der ÖY-Erschliessung ist aufgrund von unterschiedlichen Interpretationsmöglich keiten der YSS-Norm nicht möglich 10 Annahme:

1 M ita rbeiter/3 0m2 Verka ufsfläche; Total Verkaufsfläche Überba uung Riedmatt 286m2

entspricht 1 0 Arbeitsplätzen 11

Alle übrigen Verkaufsgeschäfte ausser Lebensmittelgeschöfte, mittlere und kleinere Filialen der Grass­

verteiler sowie Quartierzentren

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

23

"

TEAMverkehr.zug

6.4

Berech nung der Zweira dabstellplätze Üb erba uung Riedmatt Überbauung Riedmatt Nutzung

Bezugseinheit

Stufe B

Annahme

Zim mer /

S te l l p l ätze

Arbeitsplötze Wohn e n

AbstellfelderI Zimmer

0,5 ... 0,6

0,6

1'07 7 Z

646

Arbeitsplötze 12

AbstellfelderI

0,8... 1,5

1,5

10A

2

0,25 ... 0,5

0,5

3A

2

10 Arbeitsplötze Kunden von

AbstellfelderI

Verkoufsgeschöf-

100m2 Verkaufsfläche

ten - Sonstige Geschöfte13 To beile 20 Berechnung Veloabstellplötze Ü berbo u u ng Ried matt

Die Annahme des maximalen Faktors der Stufe B beruht a uf der ungenauen Einteilung in die kommunalen Stufen. So liegt der Wert zwischen den Stufen B/C und deckt somit beide Stufen ab.

6.5

Fa zit Für die geplante Ü berbauung Riedmatt sind gesamthaft 650 Veloabstel iplätze zu realisieren:

Zweirodstellplätze

Proj ekt

Wohnen

646

Arbeitsplötze (Dienstleistung)

2

Besucher (Dienstleistung)

2

Toto I

650

12 Annahme: 1 M itarbeiter/30m2 Verko ufsflöche; Total Verkaufsfläche Überbo uung Riedmatt 286m2 entspricht 1 0 Arbeitsplötzen 13 Alle übrigen Verkaufsgeschäfte ausser Lebensmittelgeschäfte, mittlere und klein ere Filialen der Grass­

verteiler sowie Quartierzentren

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

24

TEAMverkehr.zug

7

Schlussfazit l n d e r Beba u u ng Riedmatt s i n d 3 78 Parkfe l d e r g eplant Das P a rkplatzreglement d e r Stadt Zug hat keine obere Begre nzung des M ax i m o l wertes d e r Anza h l Po rkfe l d e r. Wird e i n e theoretische Grösse von 1 00% d es Grenzwe rtes o n g e n omm e n, könnten 39 2 Parkfelder e rstel l t werde n . D i e Verkeh rserze u g u n g d e r Beb a u u n g Ried matt h a t keinen wesen t l i c h e n Einfl uss a uf d a s ü berge­ ord nete Strassen netz. D i e B u s l i n i e 6 wird d u rch den M ehrve rkehr d e r Beba u u ng n i cht beeinflusst. Die Leistungsfä hi g keit des d i rekt betroffe n e n Knotens ist bis z u m bere c h n eten Zusta nd Z2.1 2020 g ewä h rleistet. ln d e r Beba u u n g s i n d total 650 Vel o a bste l l p lätze zu rea l is i e ren . Diese sollte n n a ch Mög l i c h keit gedeckt und nah bei den H a uszug ä n g e n p l a tziert s e i n .

Bebauungsplan Riedmatt, Zug

25

TEAMverkehr.zug

An hang

A

ÖV-Erreichbarkeit

B

Verkehrsg ru ndlagen

C

Verkehrserhebung vom 02. Oktober 2006

D

Verkehrsverteilung Knoten im Ra n k und Ried matt

E

Leistungs berechnungen Knoten neue Beba uung Rie dmatt

----

----

----

__________

2

-

-

2

/ Steinhauserstr. _1 3

Anhang

Al

TEAMverkehr.zug

A

ÖV-Erreichba rkeit Bushaltestelle Rank, Werktags 1 7.00 - 1 8.00 Uhr

O mln

45 mln

Haltestelle Rank Buslinie 6 Zug · Steinhausen · (Cham) Buslinie 6 (Cham) · Steinhausen · Zug

30 mln

Stadtbahnhaltestelle Chollerm üli, Werktags 1 7.00 - 1 8.00 Uhr O mln

15 min

Holtelteile Challermüli S.Behnllnle 1 Baar • Zug • Cham · (Luzern) S.BehnUnle 1 (Luzern) • Cham · Zug · Baar

30 mln

Anhang

A2

TEAMverke hr.zug

Fa h rplan ZVB Linie 6 Richtung Zug

(Cham) - Steinhausen - Zug

6

"

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I

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Abfahrtzeiten Haltestelle: Riedmatt

Samstag

Montag • Freitag 5

41

56

6

11

26

38

48

7

56

5

41

6

1 1

41

7

11

41

8

11

26

411 41 1

111

411

56

9

1 11

411

56

10

111

41l

56

11

1 11

411

41

56

12

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411

41

56

13

111

411

26

41

56

14

111

411

26

41

56

15

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411

11

26

41

56

16

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11

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12

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56

17

11

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26

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41

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18

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11

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41

56

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41

11

26

41

12

1 1

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13

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56

14

11

56

15

11

16 17 18

1 11

41 1

18

1 11

41 1

19

1 11

41 1

19

111

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20

111

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19

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411

20

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11

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7

11

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5 6

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08p

8

48p

Sonntag

21

111

411

21

1 11

41 1

21

1 11

41 1

22

1 11

41!

22

1 11

41 1

22

1 11

41 1

23

1 11

411

23

1 11

41 !

23

1 11

41 1

0

1 1p

41p

0

111

0

1 1p

Gutig ab 10. Dezember 2006 A : verkehrt nur a m : 7 . Juni und 1 5 . Aug. sowie 1 .

Nov. 2007 am 8. Oez:-ember 2007 gllt der Samstagsfahrplan

I : verkehrt bis Postplatz, anschliessend weiter als Linie 4 bis lnwil

p : verkehrt bis Postplatz

Anhang

A3

TEAMverkehr .zug

Fahrplan ZVB Linie 6 Richtung Steinhausen

(Cham) - Steinhausen - Zug

6

I

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'1.

Abfahrtzeiten Haltestelle: Riedmatt

Montag - Freitag 5

41

Sonntag

Samstag

56

5

47A

41

6

1 11

411

11

41

7

111

41 1

5

41

6

11

7

6

11

26

38

48

7

08p

11

1 8p

26

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41

8

03p

11

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26

41

56

8

11

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41

56

8

1 11

411

9

11

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41

56

9

11

26

41

56

9

1 11

411

10

11

26

41

56

10

11

26

41

56

10

111

411

11

11

26

41

56

11

11

26

41

56

11

111

411

12

11

26

41

56

12

11

26

41

56

12

111

411

13

11

26

41

56

13

1 1

26

41

56

13

1 11

411

14

11

26

41

56

14

1 1

26

41

56

14

1 11

411

56

15

1 11

411

56

16

1 11

411

56 48p

56

15

11

26

41

56

15

11

26

41

16

11

26

41

56

16

11

26

41 41

17

11

1 8p

26

33p

41

48p

18

03p

11

1 8p

26

41

56

41p

56

56

17

11

26

18

1 11

41 1

17

1 11

41 1

18

111

411

19

11

26

19

1 11

41 1

19

1 11

411

20

1 11

411

20

1 11

41 1

20

1 11

411

21

111

411

21

1 11

41 1

21

111

411

22

1 11

411

22

1 11

41 1

22

111

411

23

111

411

23

1 11

41 1

23

1 11

41 1

0

11p

41p

0

1 11

0

1 1p

Oüllig ab 1R Dezember 2006

A : verkehrt nur am: 7. Juni und 1 5. Aug. sowie 1 .

Nov. 2007

I : verkehrt bis Postplatz, anschilessend weiter als Linie 4 bis lnwil

p . verkehrt bis Postplatz am 8. Oez:ember 2007 gilt der Samstagsfahrplan

Anhang

A4

•

a::l

s ::I

Baudirektion des Kantons Zug Amt für Raumplanung

... 0 ::I c

Vmehrsplanung

Kantonale Verkehrszählungen Entwicklung 2000 - 2005

Durchschnittlicher täglicher Verkehr

Gea.inde Zug Zug Zug Zug

Zug Zug

Zug Zug

01/12a 01/12b 01112c

01/50

Zug Zug

Otxrigeri Obenlgeri Obenlgeri

Obenlgeri Menzingen Menzingen Menzingen Menzingen Menzingen Menzingen Baar Saat

Baar Baar Baar

Saat

Baar -

Zlhlstelle

Verl<ehrsbezjehung

Chamer-/Aabachstrasse (LSA) Chamer-/Aabachstrasse (LSA) Chamer-/Aabachstrasse (LSA) Chamer-ISteinhauserslrase (LSA) Chamer-ISteinhauserstrasse_l._ LSAl Chamer-!Steinhauserstrasse (LSA)

LSA++ Cham LSA - Aabachstrasse LSA <-+ VOtstadt Cham ... Lorzen Steinhausen - Lorzen Zug ++ Lorzen

Artherstrasse, Roosi/Kantonsspi1al

Gen.-Guisan-strasse, ZVS..Werkstatt Grabenstrase Ägeristtas,e Kloster

01/952

Zug

Zug

)> U1

01/10C

01/59

Zug Zug Zug Zug

... ::I <.C

01/10a 01/10b

01/57 01/58

Zug

?; ::r

Zählstelle

Zug

Lolhenbach

Knoten Steinhauser-ISchochenmühlestr.

01/61a

Knolen Steinhauser-ISchochenmühlestr.

01/61b

Knoten Steinhauser-ISchochenmühlestr.

01/61c 011962b

Kreisel Aabach-/Gubelstrasse K- -Gubelsttas$e

01 1964

Grienbac:h-11 nwilerrie0-/Ba

01/962a

01/962c 02/50 02151

04152 04153

Menzingen West

05150 05151a 05/51b - -·-

.

Zug - Ägeri Menzingen ++ Edlibach Nidfuren <-+ Edlibach Neuheim ++ Edlibach

LOthaitigen Neufeld (LSA)

04155 05/01a

·

Schochenmühle Autobahnanschluss Baar Autobahnanschluss Baar

. . . .

8'600

10'500

25'200

noo

- -

-

abs

in %

19'300

17500

15'400

·2'100 ·300 -1'600

-12%

-420

�%

�

-2% ·1%

-11%

-320

-2%

900

4%

1 80

1%

400

4%

80

1%

900

3%

180

1%

400

5%

80

1%

700

4%

140

1%

300

3%

60

1%

13%

140

3%

10'500

10700

10'700

29'200

25'800

28'800

28'300

T800

8'000

8700

8'400

.

17600

16'000

9'900

9'300 5"200

4'600

12700

22'800

11'100

29'200

8'800 1 1'600 16700 9'600

5'900

700

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Q

(Q Cl) :s

9'000

1'800 1'000

1'400 4'500

1'500 1'000

1'100

5'400

2'900

3'200

1'900 1 ' 1 00 T300

2'000 noo

9'600 5'100

13'800 19'900

8'400

12'600

24'400 4'900 17600

11'500 5'800

3'900

4700

2'200

2700

10'700

1 3700

Baar ._. Riedmatt Baar/Zug - Anschluss N4a Einfahrt Richtung Zürich

. . · -· . .

in "·

21 '900

Baar ++ Blickensdorf

-·

abs

5'500

23'800

Neufeld ... Zug

Falken (LSA)

2005

21'200

Neufeld .... Anschluss N4a

Neufeld ... Baar

Neufeld (LSA) Neufeld (LSA)

05/01b 05/01c

18'300

lndUSirie ... lnwitemedslrase

Nidfuren ++ Schmittli

Nidfwen

04154

20'000

Kreisel ++ Feldstrasse i(no;sel - Baatei'Siras$e

Obetageri ++ Unter.�geri Obetilgeri .... Morgarten Menzingen ... 8osladet

Lorzentobelbrücke

2000

4'900 18'600

Durchschnitt/J

1995

14'300

Knoten .:. Zug Knoten ... Steinhausen Knolen ... Schochenmühlestrasse

AJosen - Raten

Bost-.

Risi

1990

Zug ... Wak:towi1

Morgarten ... Sattel

04151

1985

Zug - Ägeri

Schornen L.an<li

1980

12'500

Kreisel .... Chamerslrase

Garbi, Mittenllgeri

02153 04150

Zug ... Oberwil Zug ++ Cham Zug ... Oberwil

Kleisei Aabach-/Gubelslrasse

Giregg

02152

05108

in S Jahren

(DTV)

Nummer der

iD <·

�

6'800 2'100 1'100 6'200 3'100 2'300 8'300 10'800 5700 3'600 4'200 15'900 15'100 25'500 14'300 5'200 19700

2'600 1'500

8'600 3'800 2700 9'900 13'100 6'400 5'100

keine Angaben 1 1'500

3'100

400

15%

80

3%

3'200

600

23%

120 40

5%

13%

18%

140

4%

200

keine Angaben 1'300 noo 5'100 0

37% 1 2%

7% 2%

20%

260

15%

9'300

1

1700 200 keine Angaben 4'500

3700 1 1 ' 1 00

700 1'000 1'200

0%

240

3%

0

4% 0%

160 -120

-1%

5'400

6'200

800

1 8'500

17'900

�00

12'100

12'500 26'400 18'600

400

3%

-500 600

-2%

80 -100

0%

3%

120

1%

900

4%

180

1%

26'900 18'000

7'100 etMtzt durch 01111 24700

25'600

1

1 _ :��

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3% 1%

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c c.c

TEAMverkeh r.zug

C

Verkehrserhebung vom 02. Oktober 2006

06.692 Zug, Bebauungsplan Riedmatt Knoten Steinhauserstrasse - Neue Bebauung

ZUSAMMENSTELLUNG 7.00 - 8.00

Strö mePersonenwagen

Strassen Neue Bebauung

1 .1

Motorräder

Velo / Mofa

2

__

1 .2

? g

1 .3

Steinhauserstr. Nord

Lastwagen

2. 1 2.2

461

19

4.2

293

19

4.3

1

9

PWE

_g_

2

� _g_

13

498

6

323

2.3 3.1 3.2 3.3

Steinhauserstr. Süd

Legende:

u

4.1

Neue Bebauung Neue Bebauung Neue Bebauung

nach nach nach

21=

Steinhauserstr. Nord

nach

Neue

2.2 ;

Steinllauserstr. Nord

nach

2.3 �

Steiohauserstr. Nord

nach

1.2 ; 1.3=

[PWE I h)

1

32 ;

nach

Steinhauserstr. Nord

nach

SteinhauserSII Nord

3.3 =

nach

Steinhauserstr. Süd

Bebauung

41

Steinhausersir Süd

nach

Steinhauserstr. Süd

42=

Steinhauserstr. Süd

nach

43:

Steinhauserstr. Süd

nach

Neue �

Stelnhauserstr. Nord

Neue Bebauung

Neue Bebauunq

5

Steinhauserstr. Süd

3.1 "

Steinhauserslf. Süd

3

Steinhausersir. Nord

Anhang

A6

TEAMverkehr.zug

06.692 Zug, Bebauu ngsplan Riedmatt Knoten Steinhauserstrasse - Neue Bebauung

Strassen

ZUSAMMENSTELLUNG 1 7.00 • 1 8.00

StrömePersonenwagen

Neue Bebauung

Lastwagen

Motorräder

12

8

9

10

Velo / Mofa

PWE

18

430

4

Steinhauserstr. Nord

2.1 2.2 2.3 3.1 3.2 3.3

Steinhauserstr. Süd

Legende:

1.1 � 1 2�

4.1 4.2

406

4.3

6

Neue Bebauung Neue Bebauung

nach nach

6

Steinhausersir SUd

3.1

nach

3.2 �

1.3�

Neue Bebauung

nach

Ste�nhauserstr. Nord

3.3 �

2 1 :

Steinhauserstr. Nord

nach

Neue Bebauung

4.1 =

Steinhausersir Süd

2.2 �

Steinhauserstr, Nord

4.3 =

Steinhauserslr. Süd

2.3 =

Steinhausersir Nord

[PWE I h]

nach nach

S!eiohaUS()fs!r. Süd

4.2=

Steinhausersir Süd

Sieinllauserstr. Nord

nach

Neue Bebauung

nach

Sieinhauserstr. Süd

nach

nach nach

Steinhauserstr. Nord

Neue Bebauung

Neue Bebauunq

460 Steinhauserstr. Süd

Steinhausersir. Nord

436

Anhang

A7

TEAMverkehr.zug

06.692 Zug, Bebauungsplan Riedmatt Knoten Steinhauserstrasse - Im Rank

ZUSAMMENSTELLUNG 7.00 - 8.00

Velo 1 Mofa

PWE

27

2

28

1

30

13

492

6

293

StrömePersonenwagen

Sirauen

Im Rank

1.1

Lastwagen

Motorräder

1 .2 Steinhauserstr. Nord

1 .3

30

2. 1

8

2.2

455

19

4.2

263

19

4.3

9

8 9

2.3 3.1 3.2 3.3 Steinhauserstr. Süd

Legende:

4.1

1.1 �

Im Rank

nach

1.2�

Im Rank

nach

1.3�

Im Rank

nach

9 3.1

nach

32=

rladl

Im Rank

SteinhauS8lstr. Nord

3.3=

lladl

Steinhause�str. Süd

Steinhauserste Süd

Sleinhauserstr. Nord

2 1

Sternhauserste Nord

nach

Im Rank

4.1 :

Steinhauserstr. Süd

2.2 =

Steinhauserslr. Nord

nach

4.2 =

Steinhausers!r. Süd

nach

Steinhausmslr. Nord

2.3 �

Steinhauserslr. Nord

Steinhauserstr. Süd

nach

4.3 :

Steinhausersir Süd

nach

Im Rank

[PWE / h)

nach

Im Rank

520 Steinhauserstr. Süd

Steinhauserstr. Nord

302

Anhang

A8

TEAMverkehr.zug

06.692 Zug, Bebauungsplan Riedmatt Knoten Steinhauserstrasse - Im Rank

ZUSAMMENSTELLUNG 1 7.00 - 1 8.00

Ström ePersonenwagen

Strassen

Im Rank

Lastwagen

Motorräder

VelO / Mofa

PWE

1

13

13

1.1 1 .2

Steinhauserstr. Nord

1 .3

7

7

2.1

23

23

2.2

413

12

4.2

405

9

4.3

25

I

8

6

437

10

17

429

1

1

26

2.3 3. 1 3.2 3.3 4.1

Steinhauserstr. Süd

Legende:

Im Rank

nach

Im Rank

nach

1.3 "

Im Rank

nach

Steinhauserstr. Nord

21

Stemhauserstr. Nord

nach

Im Rank

4.1 =

Steinhauserstr Süd

nach

nach

Steinhauserstr. Süd

4.2 =

Steinhauserstr. Süd

nach

Stetnhauserstr. Nord

nach

Im Rank

1.1 =

1.2 =

2.2=

Steinhauserstr. Nord

2.3 �

Steinhauserstr. Nord

Steinhau..,..str. Süd

nach nach

r18d1

3.3 =

4.3 =

nach

Steinhauserstr. Süd

Steinhauserstr. Nord Im Rank

Steinhauserstr. SUd

Im Rank

[PWE / h] 20

450

3.1 3.2 =

49

460

Steinhauserstr. Süd

Steinhauserstr. Nord

454

436

Anhang

A9

TEAMverke h r.zug

06.692 Zug, Bebau ungsplan Riedmatt ZUSAMMENSTELLUNG 7.00 - 8.00

Knoten Steinhauserstrasse - Riedmattstrasse

Strassen

St römePersonenwagen

Motorräder

Velo / Mofa

PWE

41

1 .1

Riedmatt

Lastwagen

1 .2 Steinhauserstr. Nord

4

1 .3

51

2.1

13

2.2

421

19

4.2

287

19

4.3

9

9

13

2.3 3.1 3.2 3.3 4.1

Steinhauserstr. Süd

Legende:

1.1 =

Riedmatt

nach

1.2�

Riedmalt

nach

1.3 =

Riedmalt

nach

Steinhauserstr. Süd

5

317

2

10 Steinhausersk. Nord

3.1

nach

3.2=

noch

Riedmalt

Stmnhauserstr. Nord

3.3=

noch

Sleinhauserstr. Süd

2.1 =

Sleinha�serstr. Nord

nach

Riedman

4.1

Steinhausersir Süd

2.2 �

Steinhauserstr. Nord

nach

Stcinhauserstr. Süd

4.2 =

Steinhliuserstr. Süd

nach

Stcinhauserstr. Nord

2.3 =

Steinhauserstr. Nord

nach

4.3=

Steinhausersir Süd

nach

Riedman

nach

Riedmatt

[PWE / h)

501 Steinhauserstr. Nord

Steinhauserstr. Süd

327

Anhang

A10

TEAMverkehr.zug

06.692 Zug, Bebauungsplan Riedmatt ZUSAMMENSTELLUNG 1 7.00 1 8.00

Knoten Steinhauserstrasse - Riedmaustrasse

•

StrömePersonenwagen

Strassen

1.1

Riedmatt

Lastwagen

Motorräder

Velo / Mofa

PWE

5

30

1

31

28

1 .2 Steinhauserstr. Nord

1 .3

31

2 1

63

1

2

7

68

2.2

409

12

8

7

433

4.2

346

9

10

15

369

4.3

63

4

64

2.3 3.1 3.2 3.3 4.1

Steiohauserstr. Süd

Legende:

1.1 =

Riedmalt

nach

1.2 =

Riedmau

nach

1.3 =

Riedmatt

nach

3.1

nach

3.2 "

nach

Riedmatt

Stelnhauserstr. Nord

3.3 =

fladl

Steinhauserstr. Süd

Steinhauserstr. Sild

Steinhauserstr. Nord

2.1 �

Stetnhauserstr. NOI'd

nach

RiedmaU

41

Sreinhauserstr Süd

nach

2.2=

Steinhauserstr. NOI'd

nach

Steinhausers!r. Süd

4.2 =

Stcinhauserstr Süd

nach

S!einhauscrstr. NOI'd

2.3 =

Steinhauscrs!r. NOI'd

nach

4.3 =

Steinhausorstr. Süd

nach

Riedmatt

Riedmatt

[PWE / hJ 61

132

463 Steinhauserstr. Sild

Steinhauserstr. Nord

433

Anhang

All

..

•

TEAMverkehr.zug

D

Verkehrsverteilung Einmündung im Rank und Riedma tt

Verkehrsverteilung

Verkehrsverteilung

MSP 07.00 - 08.00 Uhr

MSP 07.00 - 08.00 Uhr

im Rank

Riedmatt

I! //s

48%

52%

.

3%

\\ \\

47 %

Steinhausen

Zug

II /�

4 6%

.

54%

o%

Verkehrsverteilung

Ve rkehrsverteilung ASP 17.00 - 18.00 Uhr

im Rank

Riedmatt

I! //s

3%

Zug

35%

\\ \\ ·.

I I /�

49% ..

47 %

Steinhausen

9%

Zug

6o%

Steinhausen

Zug

ASP 17.00 - 18.00 Uhr

6 5%

\\ \\

51 %

\\ \ 51 % \ Steinhausen

Anhang

A12

•

•

TEAMverkehr.zug

E

Leistu ngsberechnungen Einmü ndung neue Bebauung Riedmatt ZO 2007 Ist-Zustan d M o rgens pitze

Übersicht von 07:00 bis 08:00 Knotenpunktbezeichung : Steinhauserstrasse / neue Bebauung Riedmall Z0 (2007) Name der Datei

: C: \692_Zug_Ried matt\Zo. EI N

Obersicht \'Oll 07:00 bis 08:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

II

II

H

1'1.

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gcs

mitt

8�%

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8.�%

95%

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gcs

mitt

max

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)sec)

)sec) )Pkw )Pkw ) Pkw ) Pkw

1-1

H

Strom

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-F.J

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1 - 1 ) Pkw )Pkw )Pkw

-EI

-EI

-EI

-F.)

1-1

I

0.1

1 3.0

1 7.0

22.0

0.0

0

0

I

I

0

A

2

0.0

0.0

�.0

12.7

0.0

0

0

2

0

0.0

3

321

321

0

A

8

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

499

499

0

A

9

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

2

2

0

A

10

1 .3

2 1 .2

29.0

1 28.6

0.0

0

0

2

4

1.0

2

4

4

0

B

12

0.6

1 6. 1

24.0

U9

0.0

0

0

2

1 .0

2

0

A

Sum

2.0

0.1

1 28.6

0.0

1.0

2

0.0

3

828

Obersicht von 07:00 bis 08:00

3

2

10

u

� � A .12()

I l

D

�Kfz •

OKf1.

1i

9 2

8 503

B

c A=Stcinhnuscrstmssc SUd

C=

ll=Stcinhauscrstrassc Nord D=ncnc ßcbnuung Riedmatt

TEAMverkehr Bearbeiter : cd

CH-6330 Cham 1 2.03.2007 1 3 : 12:43

Anhang

A13

•

•

TEAMverkehr.zug

Abendsp itze

Übersicht von 1 7 :00 bis 1 8:00 Knotenpun ktbezeichung : Steinhauserstrasse / neue Bebauung Riedmatt

7J) (2007) : C:'692_Zug_Riedmatt\Zo A S P. EIN

Name der Datei

Übersicht \'Oll 17:00 bis 18:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

H

II

gcs

mill

8�%

max

mill

85%

95%

max

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mill

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)sec) ! Pkw ! Pkw (Pkw

) Pkw

1-1

1-1

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-EI

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Fz.

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ang.

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1 -1 ) Pkw ! Pkw ) Pkw

-RI

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1-1

-EI

-EI

-RI

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0

A

428

428

0

A

I

1 .0

13.5

1 6.0

56. 1

0.0

0

0

I

4

1.0

2

0.6

0.1

4.0

37.5

0.0

0

0

4

7

0.0

8

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

455

455

0

A

9

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0 ·

0.0

0

7

7

0

A

10

1.5

25.4

43.0

108.6

0.0

0

0

4

1.0

4

4

0

B

12

1 .2

15.5

20.0

42.5

0.0

0

0

5

1.0

5

5

0

A

Sum

4.3

0.3

108.6

0.0

0.0

903

4

Übersicht vo11 17:00 bis 18:00

3

10

11

� � A 6 434

I l

D

llKfz� 9 7 H 461 •

=..;ir':OKft.

B -

-

- -

c A=Stcinhnuscrstmssc Sud

C=

B=Stcinhauscrstmssc Nord D=11cuc Bebauung Riedmau

CH-6330 Cham

TF.A Mvcrkchr Bearbeiter : cd

1 2.03.2007 1 3 :48:37

Anhang

A14

TEAMverkehr.zug

Z0.1 2007 mit Bebauung Riedmatt

Morgenspitze

Übersicht von 07:00 bis 08:00 Knotenpunktbezeichung : Steinhauserstrasse / neue Bebauung Riedmatt ZO (2007) mit Bebauung Name der Datei

: C:\692_Zug__Riedmatt\Zo mit Bebauung MSP.EIN

Übersicht von 07:00 bis 08:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

H

H

H

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ges

miu

85%

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miu

85%

95%

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ges

mitt

max

ang.

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I mini

I sec I

I sec I

I sec I I Pkw I Pkw

J Pkw I Pkw

H

1-1

H I Pkw I Pkw

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-EI

-EI

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-EI

-EI

-EI

-EI

QSV

1-1

I

1 .7

1 3.4

17.0

47.9

0.0

0

0

2

8

1.0

4

8

8

0

2

0.8

0.1

4.0

37.5

0.0

0

0

5

10

0.0

5

323

323

0

A

8

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

497

497

0

A

0

A

A

9

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0.0

0

II

II

0

10

23.5

25. 1

37.0 256.9

0.3

I

6

70

1.2

6

56

56

0

H

12

14.8

1 6.8

23.0 100.2

0. 1

0

4

tiO

1.1

4

53

53

0

A

Sum

40.8

2.6

256.9

0. 1

0.2

6

<J.Ill

6

Übersicht 1·on 07:00 bis 08:00

5.l

52

10

lZ

� � A 10 I 326 l

D·

OKf,"t:;;..,_ •

9 II 8 503

� lKft.

B

•

c A=Steinhauscrstmssc Sud

C=

B=Stcinhnuscrstmssc Nord

D=neuc Bebauung Riedmull

TF.AMvcrkchr

Bearbeiter : cd

CH-6330Cham

1 2.03.2007 1 3:2 1 :24

Anhang

A15

TEAMverkehr.zug

Abendspitze

Übersicht von 1 7 :00 bis 1 8:00 Knotenpunktbezeichung : Steinhauserstrasse / neue Bebauung Riedmatt

ZO (2007) mit Bebauung : C:I692_Zug_Riedmatt\Zo mit Bebauung ASP.EIN

Name der Datei

Übersicht 1•on 1 7:00 bis 1 1!:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

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II

H

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max

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1-1

1-1

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-EI

(Pkw ( Pkw

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-EI

-EI

QSV

1-1

I

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1 4.4

19.0

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0. 1

0

4

95

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10

76

76

0

A

2

1 1 .2

1.6

4.0

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0. 1

0

8

1 54

0.4

9

-125

425

0

A

I!

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

456

456

0

A

9

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

77

77

0

A

10

12.4

3 1.9

48.0 243.5

0.2

0

5

27

1.2

5

23

23

0

c

12

6.4

15.3

20.0

68.2

0. 1

0

4

27

1.1

4

25

25

0

A

Sum

48. 1

2.7

243.5

0.1

OJ

10

1 082

0

8

Übersicht l'on 1 7:00 bis 11!:00

23

2-1

u

10

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D

OKfz� •

A 75

I

-134 z

9 76

II 461

ifdKft.

B -

-

-

-

c A=Stcinhnuserstmsse SucJ

C=

ll=Stcinhuuscrstmssc Nord D=ncuc Beoouung RiedmilU

CH-6BO Cham

TEAMverkehr

Bearbeiter : cd

1 2.03.2007 1 3 :54: 3 1

Anhang

A16

TEAMverkehr.zug

Z1.0 20 1 4 ohne Bebauung Riedmatt

Morgenspitze

Übersicht von 07:00 bis 08:00 Knotenpunktbezeichung : Steinha userstrosse / neue Bebauung Ri edmatt Zl (20 14) Name der Datei

: C:I.692_Zug_Riedmatt\Z I MSP.EI N

Übcrsicht l'on 07:00 bis 01!:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

H

H

H

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)sec)

)sec)

) Pkw

) Pkw

) Pkw

)Pkw

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1-1

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-EI

-EI

-EI

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1 -1 )Pkw )Pkw )Pkw

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1·1

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·EI

0

A

345

345

0

A

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0. 1

12.3

15.0

1 8.5

. 0.0

0

0

I

1.0

2

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0.0

4.0

7.9

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0

0

2

0.0

8

0.0

0.0

o.o

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

534

534

0

A

9

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

Q

0

0

0

0.0

0

2

2

0

A

10

1.2

19.8

25.0 I R 8

0.0

0

0

2

4

1.0

4

4

0

H

12

0.5

15.5

I R.O

47.6

0.0

0

0

2

1.0

2

2

0

A

Sum

1.9

0.1

1 5 1 .8

0.0

0.0

887

2

Übcrsichi i'OII 07:00 bis 01!:00

3 10

2 11

J � -

D

- -

OKf''i

A I

I

350 2

9 2 8 539

�Kft.

B

•

-

-

-

-

c A=Sicinhauscrstmssc SUd

C=

ll=Sicinhnuscrslmssc Nord l>=neue Bebauung Ricdomtll

C'H-6JJO Ch:tm

TF.AMvcrkchr

Bearbeiter : cd

1 2.03.2007 1 3 :27: 1 0

Anhang

A17

TEAMverkehr.zug

Abendspitze

Übersicht von 1 7 :00 bis 1 8:00 Knotenpun ktbezeichung : Steinhauserstrasse / neue Bebauung Riedmatt Z l (2014) : C:\692_Zug_Ried matt\Z I ASP.EIN

Name der Datei

Übersicht \"Oll 17:()(1 bis I 8:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

H

H

H

Fz.

Fz.

gcs

mitt

85%

mnx

mill

85%

95%

max

gcs

miu

max

nng.

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Imin!

f sccf

f scc f

fsccf

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1-1

H

Strom

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-EI

-EI

Fz. QSV wart.

1-1 ! Pkw ! Pkw !Pkw -EI

-EI

-EI

-EI

1-1

I

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12.8

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34.0

0.0

0

0

4

1.0

4

4

0

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2

0.5

0. 1

4.0

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0.0

0

0

5

6

0.0

6

459

459

0

A

8

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

-190

-190

0

A

9

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

8

8

0

A

10

1.4

22.8

36.0

78.2

0.0

0

0

4

1.0

.j

4

0

H

12

1.2

15.6

20.0

42.0

0.0

0

0

5

1.0

5

5

0

A

Sum

3.9

0.2

78.2

0.0

0.0

5

6

970

Übersicht \'On 17:00 bis 18:00

4

3

u

10

J � -

A 6

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D

-

-

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9 8

8 494

B -

-

-

c A=St�inhnuscrstmsse SUd

C=

ll=Stcinhauscrstmssc Nord D=ncuc llcbnuung Ricdmnll

TEAMverkehr Bearbeiter : cd

CH-6330 C'ham 1 2.03.2007 1 3 :59:2 1

Anhang

A18

TEAMverke hr.zug

Z1 . 1 201 4 m it Bebauung Riedmatt Morgenspitze

Übersicht von 07:00 bis 08:00 Knotenpunktbezeichung : Steinhauserstrasse / neue Bebauung Riedmatt Zl (20 14) mit Bebauung Name der Datei

: C:\692_Zug_Riedmatt\Z I mit Bebauung MSP.EIN

Übersicht \'Oll 07:00 bis 08:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

H

H

H

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max

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I Pkw ! Pkw I Pkw I Pkw

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1-1

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1-1 I Pkw I Pkw I Pkw -E I

-EI

-EI

1-1

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1 3.7

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0

0

2

8

1.0

2

8

8

0

2

0.8

0.1

4.0

32.2

0.0

0

0

6

II

0.0

7

346

346

0

A

8

0.0

0.0

0.0

0.0

0.0

0

0

0

0

0.0

0

534

534

0

A

0.0

0.0

A

9

0.0

0.0

0.0 .

0

0

0

0

0.0

0

II

II

0

10

2.�.6

27.2

44.0 296.3

0.3

I

2

6

72

IJ

6

56

56

0

H

12

1 6.0

18. 1

25.0 234.0

0. 1

0

6

62

1.2

6

53

53

0

R

Sum

44. 1

2.6

296,3

0.1

0.2

7

1 009

6

Übersicht von 07:00 bis 08:00

5.1

52

10 ·

u

� ·.� -

A 10 350

I

l

D

-

COKft.

-

llKf!.'"t::.- 9 I I 8 539 •

B

c A=Steinhauserstmssc SUd

C=

B=Stcinhauserslmssc Nord D=ncuc Bebauung Riedmall

[

Bearbeiter : cd

TEAMverkehr

·

CH-6330 Cham

1 2.03.2007 1 3:32: 1 2

Anhang

A19

TEAMverkehr.zug

Abendspitze

Übersicht von 1 7:00 bis 1 8:00 Knotenpunktbezeichung : Steinhauserstrasse I neue Bebauung Riedmatt Zl (20 14) mit Bebauung Name der Datei

: C:'692_Zug_Riedmatt\Z l mit Bebauung ASP.EIN

Übersicht \'On 1 7:00 bis I !1:00

vz

vz

vz

vz

RS

RS

RS

RS

H

H

H

1'7.

Fz.

gcs

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Bearbeiter : cd

C'H-6330 C'ham

TEAMverkehr 1 2.03.2007 14:04:2S

Anhang

A20