Teilrevision Nordstrasse
Piano delle zone · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano delle zone
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- BD
- In vigore dal
- 28 apr 2010
Carta
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Genehmigung Zonenplanaenderung Nordstrasse.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigung Zonenplanaenderung Nordstrasse.pdf
Baudirektion
-
Kanton Zug
Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Nordstrasse Gemeinde Baar
Die Baudirektion,
gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem ber 1999, beschliesst:
1.
Die vom Gemeinderat Baar am 24. März 2010 im einfachen Verfahren gernäss§ 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Nordstrasse wird genehmigt.
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2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be schwerdeschrift muss einen An�rag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (Beilage: je 4 Expl. Zo nenplanänderung Nordstrasse und Planungsbericht) GIS-Fachstelle (Beilage: je 1 Expl. Zonenplanänderung Nordstrasse und Planungsbe richt) Sekretariat der Baudirektion, Fachstelle Landerwerb/Immobiliengeschäfte -
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Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: je 2 Expl. Zonenplanänderung Nordstrasse und Planungsbericht)
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) rungsrat
Reg
Zug, 28. Apri12010l AMAL/14115
Seite 2/2
A.
Bei der Projektierung der Nordzufahrt Baar I Zug wurden für den damals geplanten
Strassenbereich im Zonenplan Verkehrsflächen ausgeschieden. Mit der nun erstellten Kan.: tonsstrasse resultierten an mehreren Stellen Abgrenzungsdifferenzen zwischen der effektiven Verkehrsfläche und der angrenzenden Bauzone. Die Differenzen ergaben sich mit dem Bau der Kantonsstrasse respektive mit den daraus folgenden Grundstücksmutationen. Damit keine . Restflächen bestehen bleiben und die betroffenen Grundeigentümer eine hinreichende Rechts sicherheit haben, werden diese Abgrenzungsdifferenzen im Rahmen einer Zonenplanänderung behoben. B.
Die Zonenplanänderung Nordstrasse wurde durch das Amt für Raumplanung am
12. Januar 2010 vorgeprüft und am 29. Januar und 5. Februar 2010 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 29. Januar bis am 1. März 2010 gingen gegen die Zo nenplanänderung Nordstrasse keine Einwendungen ein. Am 24. März 2010 wurde die Zonen planänderung N.ordstrasse vom Gemeinderat Baar im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 1. und 9. April 2010 im Amtsblatt publiziert und vom 1. bis und mit 21. Ap ril 2010 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regie rungsrat eingegangen. C.
Mit Schreiben vom 24. März 2010 reichte der Gemeinderat Baar die Zonenplanände
rung Nordstrasse an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsver ordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplanen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Re gierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung Nordstrasse steht nichts entgegen.
Plan Genehmigung Nordstrasse.pdf
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Kanton Zug
Gemeinde Baar
Zonenplanänderung GS Nrn. 3032, 3040 und 4096 Nordstrasse 1 :1 '000
Abteilung Planung/Bau Baar, 16, Dezember 2009 / 21. Januar 2010
Der Abteilungsleiter:
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Vom Gemeinderat verabschiedet am 16, Dezember 2009 Der
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Gemeindepräsident:
Der
Jz Vorprüfung durch kantonale Amt für Raumplanung Zug,12. Januar 2010 Der Kantonsplaner:
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr, 6 vom 29. Januar 2010 bis 1.ttlär22010 Publiziert im
Amtsblatt
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren beschlossen am 24.\ulärz Der Gemeindepräsident:
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Der Ge
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im Erdgeschoss Rathausstr, 6 vom 1. April 2010 bis 21. April 2010
Publiziert im Amtsblatt
Bescheinigt von der Abteilu ng Planung i Bau
/Æ, Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 2 B. Al]fl, 20.10
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Neue Zonierung
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Bauzonen
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Arbeitszone
(Bz 5.0)
IV
RBWA4 Reserve-Bauzone (BZ 0,9)
Nicht-Bauzonen L
Landwirtschaftszone
U berlag ernde Festleg u ngen
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Bebauungsplanpflicht allgemein
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Einhaltung Planungswert nachzuweisen (vgl. $ 15 Abs. 3 und 4 Bauordnung)
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Weitere Informationen Verkehrsfläche / Bahnareal
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