Teilrevision Dorfstrasse / Dorfmatt

Piano delle zone · Zugo

Documento

Tipo
Piano delle zone
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
In vigore dal
25 feb 2011

Carta

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File

Genehmigung Zonenplanaenderung Dorfstr Dorfmatt .pdfApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigung Zonenplanaenderung Dorfstr Dorfmatt .pdf

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Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt vom 22. Dezember 2010 sowie des Bebauungsplanes Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe l, vom 13. Dezember 2010 Gemeinde Baar

Die Baudirektion, gestützt auf $$ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721 .1 1) und $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BcS 153.3),

beschliesst: Die vom Gemeinderat Baar am 22. Dezember 2010 im einfachen Verfahren gemäss S 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt wird genehmigt

1

2

Der an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 der Einwohnergemeinde Baar im ordentlichen Verfahren gemäss S 39 PBG beschlossene Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe I, wird genehmigt.

3

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit mÖglich beizulegen.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (Beilagen: 4 Expl. Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt; Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe l, inkl. Freiraumgestaltung) - GIS-Fachstelle (Beílage: 1 Expl. Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt; Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe 1, inkl. Freiraumgestaltung) - Amt für Denkmalpflege und Archäologie - Amt für öffentlichen Verkehr Einwo h n e rg e mei n ùÉ 6å gËr at er Baudirektion Itschutz Planung / Baômt für Um Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (Beilage: 1 Expl. ZonenAkten$lr. ru g Dorfstrasse / Dorfmatt; Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etap01. raumgestaltung) 4

Bauvorstand

Abteilungsleiter Siedlungi- und Verkehrsplanung i':r Sekretar¡ôt Rechtsd¡ênst Bauberatung / Baupoiizei

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Amt ftlr Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt; Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe l, inkl. Freiraumgestaltung)

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Zug,25. Februar 2011 lMOcl / 15830

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lm Jahre 2006 setzte der Gemeinderat Baar für das Gebiet Dorfstrasse / Dorfmatt e¡nen behördenverbindlichen Quartiergestaltungsplan fest, der die planerischen Aspekte im betroffenen Gebiet koordiniert. Der Quartiergestaltungsplan zeigt neben städtebaulichen Vorgaben eine sinnvolle Lösung für eine gemeinsame Erschliessung auf und schafft damit die Voraussetzung für eine hochwertige und etappierbare bauliche Weiterentwicklung. Er dient als Beurteilungshilfe für Bebauungspläne und Bauvorhaben in diesem Gebiet.

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Nun besteht vis-à-vis der Schule Dorfmatt ein konkretes Bauvorhaben. Weil das Grundstiick in der Kernzone A mit Bebauungsplanpflicht liegt, musste filr das Bauvorhaben ein Bebauungsplan erarbeitet werden. Der Bebauungsplan erstreckt sich an der Dorfstrasse bis zum schützenswerten Grosshaus. lm räckwärtigen Bereich reicht der Bebauungsplan bis zur Tiefgarage der Schule Dorfmatt. Da lediglich trber einen Teilbereich des Quartiergestaltungsplanes eine Bauabsicht besteht, wurde der Bebauungsplan in unterschiedlichen Bearbeitungstiefen etappiert ausgearbeitet. Über die vorliegende erste Etappe werden abschliessende Aussagen zur Bebauung, zur Verkehrserschliessung und zum Freiraum grundeigentümerverbindlich gesichert. lm restlichen Bereich bestehen zur Zeit keine konkreten Bauabsichten. Hier werden nur die oberirdischen Erschliessung für den motorisierten Verkehr sowie die öffentlichen Fusswegverbindungen geregelt. Das Erschliessungskonzept garantiert, dass dieser Bereich in den Folgeetappen unter- als auch oberirdisch erschlossen werden kann. Das Richtprojekt bildet die verbindliche Grundlage für die Gestaltung des Freiraums. Das gesamte Bebauungsplangebiet ist fär Fussgänger mit einem feinmaschigen Fusswegnetz durchzogen. Die bestehenden Fusswege bleiben erhalten. Zwischen Schule Dorfmatt und der Dorfstrasse entsteht ein platzartiger Freiraum ar multifunktionalen Nutzung. lnselartige, erhöhte Sitz- und Pflanzflåchen sollen trotz der darunter liegenden Einstellhalle eine adäquate Begrünung mit hoher Aufenthaltsqualität ermöglichen. Die zweckmässige Anordnung der privaten Tiefgaragenplätze soll mit dem Einbezug des gemeindlichen Schulareals ermöglicht werden. ln Abstimmung zum Bebauungsplan war deshalb eine geringftJgige Zonenplanänderung erforderlich. Private Tiefgaragenbereiche mussten von der Zone des öffentlichen lnteresses für Bauten und Anlagen (OlB) in die Kernzone A umgezont werden.

B. Der Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe l, sowie die Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt wurden vom Amt für Raumplanung am 16. Juni 2010 vorgeprl.tft und am 2. und 9. JulÍ2010 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 2. Juli bis und mit 2. August 2010 ging keine Einwendung ein. Der Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe l, wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 beschlossen. Am 22. Dezember 2O10 hat der Gemeinderat Baar die Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss der Gemeindeversammlung und der Beschluss des Gemeinderates wurden am 7 . und 14. Januar 2011 im Amtsblatt publiziert und vom 7. bis und mit 26. Januar 2011 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen. C.

Mit Schreiben vom 6. Januar 2011 reichte der Gemeinderat Baar den Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe I sowie die Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt an den Regierungsratzur Genehmigung ein. Nach $ 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und

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A.

lm Jahre 2006 setzte der Gemeinderat Baar fflr das Gebiet Dorfstrasse / Dorfmatt einen behördenverbindlichen Quartiergestaltungsplan fest, der die planerischen Aspekte im betroffenen Gebiet koordiniert. Der Quartiergestaltungsplan zeigt neben städtebaulichen Vorgaben eine sinnvolle Lösung für eine gemeinsame Erschliessung auf und schafft damit die Voraussetzung für eine hochwertige und etappierbare bauliche Weiterentwicklung. Er dient als Beurteilungshilfe filr Bebauungspläne und Bauvorhaben in diesem Gebiet.

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Nun besteht vis-à-vis der Schule Dorfmatt ein konkretes Bauvorhaben. Weil das Grundstück in der Kernzone A mit Bebauungsplanpflicht liegt, musste für das Bauvorhaben ein Bebauungsplan erarbeitet werden. Der Bebauungsplan erstreckt sich an der Dorfstrasse bis zum schltzenswerten Grosshaus. lm rückwärtigen Bereich reicht der Bebauungsplan bis zur Tiefgarage der Schule Dorfmatt. Da lediglich t¡ber einen Teilbereich des Quartiergestaltungsplanes eine Bauabsicht besteht, wurde der Bebauungsplan in unterschiedlichen Bearbeitungstiefen etappiert ausgearbeitet. Über die vorliegende erste Etappe werden abschliessende Aussagen zur Bebauung, zur Verkehrserschliessung und zum Freiraum grundeigentümerverbindlich gesichert. lm restlichen Bereich bestehen zur Zeit keine konkreten Bauabsichten. Hier werden nur die oberirdischen Erschliessung fttr den motorisierten Verkehr sowie die öffentlichen Fusswegverbindungen geregelt. Das Erschliessungskonzept garantiert, dass dieser Bereich in den Folgeetappen unter- als auch oberirdisch erschlossen werden kann. Das Richtprojekt bildet die verbindliche Grundlage für die Gestaltung des Freiraums. Das gesamte Bebauungsplangebiet ist für Fussgänger mit einem feinmaschigen Fusswegnetz durchzogen. Die bestehenden Fusswege bleiben erhalten. Zwischen Schule Dorfmatt und der Dorfstrasse entsteht ein platzartiger Freiraum zur multifunktionalen Nutzung. lnselartige, erhöhte Sitz- und Pflanzflächen sollen trotz der darunter liegenden Einstellhalle eine adäquate Beg ri.inung mit hoher Aufenthaltsq ualität ermÖglichen. Die zweckmässige Anordnung der privaten Tiefgaragenplätze soll mit dem Einbezug des gemeindlichen Schulareals ermöglicht werden. ln Abstimmung zum Bebauungsplan war deshalb eine geringfügige Zonenplanänderung erforderlich. Private Tiefgaragenbereiche mussten von der Zone des Offentlichen lnteresses für Bauten und Anlagen (OlB) in die Kernzone A umgezont werden.

B.

Der Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe l, sowie die Zonenplanånderung Dorfstrasse / Dorfmatt wurden vom Amt für Raumplanung am 16. Juni 2010 vorgeprüft und am 2. und 9. Juli 2010 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 2. Juli bis und mit2. August2010 ging keine Einwendung ein. Der Bebauungsplan Dorfstrasse/ Dorfmatt, Etappe l, wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 beschlossen. Am 22. Dezember 2010 hat der Gemeinderat Baar die Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss der Gemeindeversammlung und der Beschluss des Gemeinderates wurden am7. und 14. Januar 2011 im Amtsblatt publiziert und vom 7. bis und mit 26. Januar 2011 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

C.

Mit Schreiben vom 6. Januar 2011 reichte der Gemeinderat Baar den Bebauungsplan Dorfstrasse / Dorfmatt, Etappe I sowíe die Zonenplanänderung Dorfstrasse / Dorfmatt an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach $ 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und

Plan Genehmigung Dorfstr Dorfmatt .pdf

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Gemeinde Baar

Kanton Zug

Anpassung Zonenplan Dorfstrasse/Dorfmatt 1 :1 '000

Abteilung Planung/Bau am: 10. Mär22010 Der Abteilungsleiter

Urs Spillmann

Vom Gemeinderat beschlossen am: 10. März 2010 Der Gemeindepräsident

Der Gemeindeschreiber

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Andreas Hotz

Walter Lipp

Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion am: 16. Juni 201 0 Der Baudirektor Heinz Tännler

1. Publikation im Amtsblatt am: 2. Juli 2010 bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau

Öffentliche Auflage bei der Abteilung Planung / Bau vom: 2. Juli 2010 bis:2. August 2010

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Vom Gemeinderat beschlossen am: 22. Dezember 201O Der Gemeindepräsident

Der

/)/// 2. Publikation im Amtsblatt Nr.: 1 + 2 bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau

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Öffentliche Auflage bei der Abteilung Planung / Bau vom: 7. Januar 201 1 bis: 26. Januar 201 1

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von der Baudirektion genehmigt

am: 2 5. FEB. 20ll Der Baudi

rechtskräftige Zonierung (Zonenplan vom 5. Juni 2005)

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Zone öffentliches lnteresse für Bauten und Anlagen (OelB)

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Wohnzone (W3) Kernzone A (KA) Kernzone B (KB) Zone öffentliches lnteresse für Bauten und Anlagen (OelB)

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