Teilrevision Klinik Zugersee
Piano delle zone · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano delle zone
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- BD
- In vigore dal
- 25 apr 2014
Carta
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File
Genehmigung Zonenplanaenderung Klinik Zugersee.pdfApri in una nuova scheda
Testo
/ - Kanton Zug Gemeindeaufsicht
Baudirektion
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Genehmigung der Zonenplanänderung Klinik Zugersee StadtZug
Die Baudirektion,
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gestUtzt auf §§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- �nd Baugesetzes (PBG} des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und § 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Nov·em ber 1999 (BGS 153.·3}, beschliesst:
1.
· Die vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug am 25. Februar 2014 im ordentlichen Ver fahren gernäss § 39 PBG beschlossene Zonenplanänderung Klinik Zugersee wird geneh migt. .
2.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgerichf
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des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine BegrUndung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufOgen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. _Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung Klinik Zugersee in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird. 3.
Mitteilung an: Stadtrat von Zug, Stadthaus am Kolinplatz, Postfach 1258, 6301 Zug (Beilage: Je 6 Expl. Zonenplanänderung .Klinik Zugersee, Mst. 1:2'000, Schreiben des Baudepar tements der Stadt Zug vom 4. März 2014, Umzonungsgesuch des Vereins Barmher
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zige BrUder Zug vom 14. März 201:3, Schreiben des Psychiatriekonkordats Uri, Schwyz und Zug vom 7. März 2013 sowie 4 Vorlagen zuhanden des Grossen Ge meinderats der Stadt Zug fOr die 1. und die 2. Lesung)·. Baudirektion Amt fOr Denkmalpflege und Archäologie Amt fOr Umweltschutz Amt fOr Wald und Wild Grundbuch- und Vermessungsamt, GlS-Fachstelle Amt fO Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: Je 2 Expl. llständigen Genehmigungsdossiers)
Zug, 25. April 2014/51700/3.2.1.2/41/huad
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A.
·Seit 30 Jahren sichern die Barmherzigen Brüder Zug_ als Träger und Eigenturner der
Psychiatrischen Klinik Zugersee (PK Zugersee} zusamm�n mit dem Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug ein hochstehendes Behandlungsangebot für p�ychisch kranke Mensch�n aus dem Konkordatsgebiet Die Barmherzigen Brüder beabsichtigen, sich'aus der Trägerschaft zurOckzuziehen, da der Orden in der Schweiz kaum mehr Nachwuchs hat. ln Ver. . handJungen haben sich die Barmherzigen Bruder mit dem Konkordat darauf geeinigt; dass ein Teil des GS 1639 in Zug Oberwil abgetreten werden.soll. Da die Klinik regelmassig an Kapazi tätsgrenzen stösst, beinhaltet das Verhandlungsergebnis zusätzliche Flachen nördlich und
westlich de( bestehenden Zone des öffentlic�en Interesses fOr Bauten und Ahlagen (OeiB}. Diese Flächen befinde·n sich heute in der Landwirtsch�ftszone und können somit nicht im Sinne einer Erweiterung der Klinik genutzt werden.· Mit der. vorliegenden ZonenplanärJderung wird ei ne Fläche von rund 11"'400 m2 auf GS 1639 vpn der Landwirtschaftszone in die Zone OeiB umgezont. Ferner werden .die Fläche östlich des Klinikareals bis zur Oberbodenstrasse und die · . Fläche im sudwestlichen Anschluss an das klinikareal bis zum MOlibach von der Landwirt�
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. schaftszone in die Zone des öffentlichen. Interesses fOr Erholung und Freihaltung umgezont. . Dabei llandelt es sich um eine Umzonung innerhalb des Nichtbaugebiets. Die Zufahrt von . der _ Widenstras$e zum Klinikar�al wird von der Landwirtschaftszone in Verkehrsfläche umgewid- . --
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met. Der Perimeter fOr dEm Planungswert na·ch § 11 der Bauordnung der Stadt Zug v�m 7. April 2009 .(80} wird auf die neu in die OeiB einzuzonEmde Fläche ausgedehnt. Der gesamte Be reich innerhalb der OeiB wird zudem mit einer Bebauungsplanpflicht Oberlagert
· B. . Die Zonenplanänderung Kli. nik zugersee wurde am 3. Junl2013 durch die Baudirekti. on vorgeprüft Der Vorprüfungsbericht enthält drei Vorbehalte. Die beiden Vorbehalte der Vor. profung bezOglieh Einhaltung der _LarmschutZverordnung (LSV) w�rden berücksichtigt. So wur..
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den die Planlegenden und Plandarstellungen angepasst. Der Vorbehalt betreffend Freihaltebe- .· reich fOr Aussenraumanlagen im westlichen Teil �nd dessen Sicherung im anzupassenden Be- . bauungsplan wurde zur Kenntnis genommen. Das Anliegen der kantonalen Denkmalpflege wird in den Folgeplanungen des Konkurrenzverfahrens gernäss § 34 der Bauordnung der Stadt Zug (BO} und dann in der Bebauungsplanänderung zu .berücksichtigen s�in. Die Zonenplanände rung Klinik Zugersee wurde am 18. un.d 25. Oktober 2013 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 18. Oktober bis und mit 18. November 2013 gingen keine Einwen�un
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gen gegen die Zonenplanänderung ein. Am 25. Februar 2014 wurde die Zonenplanänderung Klinik Zugersee vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug im ordentlichen Verfahren gernäss § 39 PBG beschlossen. Der Beschluss wurde am 4. und 11. April 2014 im Amtsblatt publiziert und vom 4. bis und mit 23. April 2014 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingeg·angen. . Wir weisen darauf hin, dass die denkmalpflegerischen Anliegen im Rahmen des Be� bauungsplans zu regeln sind. Die kantonale Denkmalpflege vertr!tt die Meinung, dass ein Er
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weiterungsbau Richtung Norden möglich ist und dass di� Zone westlich des Franziskusheims _ als freie Fläche zu erhalten ist. Am 4. Marz 2014 reichte der Stadtrat von Zug die Zonenplanänderung Klinik Zugersee zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsverordnung vom 23.� November 1999 ist die Bauvorschriften, ·zonen- und Bebau .Baudirektion tor die Genehmigung von gemeindlichen . f ungsplänen zuständig, ·so ern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendüngen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Ge
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nehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu·erteilen. Im vorliegenden Fall sind. die Kri terien für eine Delegation der GenehmigurJgsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion
gegeben. Der Genehmigung der Zon�nplanänder· ung Klinik Zugersee steht nichts entgegen.