Naturschutzgebiet Bibersee

Piano delle zone cantonale NSK · Zugo

Documento

Tipo
Piano delle zone cantonale NSK
Cantone
Zugo
Livello
Cantone
Approvato da
RR
Adottato
18 ago 2015
In vigore dal
18 ago 2015

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zugo con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

RRB_2015-08-18_NSK_Schutzplan_Bibersee.pdfApri in una nuova scheda

Testo

I

Regierungsrat

Kanton Zug

Auszug aus dem Protokoll

� 21. AU6. 2015

Sitzung vom 18. Au ust 2015 ek Ve.rsandt am

Natur- und Umweltschutz Erlass des Schutzplans Bibersee, Gemeinde Cham, gernäss dem Gesetz über Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 (GNL; BGS 432.1)

Der Regierungsrat, gestützt auf§ 3 Abs. 2 Bst a GNL,

Mostra tutto il testo

beschliesst: Der von der Baudire �tion ausgearbeitete Schutzplan Bibersee gernäss Beilage wird in

1.

zweiter Lesung beschlossen. Die Baudirektion wird beauftragt, den Schutzplan umzusetzen und die betroffenen Grund­

2.

eigentümerinnen und Grundeigentümer zu benachrichtigen. Mitteilung je mit Beilage an:

3.

Gemeinde Cham

-

Baudirektion

JAmt für Raumplanung Tiefbauamt Landwirtschaftsamt

,("

/

Regierun

!

f

1'

�

1

t des Kantons Zug

Hein Tännler

Renee Spillmann Siegwart

Lan �mmann

stv. Landschreiberin

Seite 2/2

Mit Kantonsratsbeschluss vom 29. August 2013 wurde der Objektkredit für die Renatu-

A.

rierung des Tobelbachs, Gemeinde Cham, bewilligt. Das Renaturierungsprojekt beinhaltet auch die teilweise Wiederherstellung des Bibersees im oberen Bereich des Bachlaufs, wo bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ein See bestanden hatte. Der neue Bibersee konnte wie vorgesehen realisiertwerden. Bereits im Antrag des Regierungsrats vom 15. Januar 2013 wird ausgeführt, dass der Bibersee nach Fertigstellung in ein kantonales Naturschutzgebiet über­ führt werden solle, um den neu geschaffenen wertvollen Lebensraum dauerhaft zu sichern. ln den Beratungen des Kantonsrats zur Renaturierungsvorlage war die Unterschutzstellung des Bibersees unbestritten, die mit dem vorliegenden Schutzplan nun umgesetzt wird. B.

Mit Beschluss vom 16. Juni 2015 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, den

Schutzplan Bibersee öffentlich aufzulegen, die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grund­ eigentümer direkt zu benachrichtigen und schliesslich dem Regierungsrat den Schutzzonen­ plan samt allfälligen Einsprachen in zweiter Lesung zum Beschluss zu unterbreiten. C.

Der Schutzplan wurde im Amtsblatt am 3. und 10. Juli 2015 publiziert und vom 3. Juli

2015 bis zum 3. August 2015 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen keine Ein­ sprachen ein. ln seiner Stellungnahme vom 3. August 2015 erklärt sich der Gemeinderat Cham mit dem ausgearbeiteten Schutzplan vollumfänglich einverstanden.

Aus dem neuen Schutzplan ergeben sich für den Kanton die folgenden Kosten:

A

Investitionsrechnung

1.

Gemäss Budget oder Finanzplan:

2015

2016

2017

2018

.����i��.. 9.€l.R.1.<3.r1J€l..AtJ.�.9.?.�.El.r1...................... ......... .................. bereits geplante Einnahmen

2.

Gemäss vorliegendem Antrag:

�ff���i\fEl AlJ � 9 C3 ��r1

.

.

.:

.

.

.

.

. . ...............

. .. . . . . ..

.

. ..

. .. ...... . ........ ............

. ...... ...

....

.

.

.

effektive Einnahmen

B

Laufende Rechnung (nur Abschreibungen auf Investitionen)

3.

Gemäss Budget oder Finanzplan: bereits geplante Abschreibungen

4.

Gemäss vorliegendem Antrag: effektive Abschreibungen

C

Laufende Rechnung (ohne Abschreibungen auf Investitionen)

5.

Gemäss Budget oder Finanzplan:

.����i��.. 9€lP.1.C3.f1.t.€lr..A.tJ.fiJ\/9.r1�................... ......

.

3000

3000

3000

3000

2000

----------------

bereits geplanter Ertrag

6.

Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand

--------------------------

-----------------------------

------------------------

effektiver Ertrag

Beilage: Schutzplan Bibersee, M 1:5000, Amt für Raumplanung 09.06.2015

2000