Naturschutzgebiet Twerfallen

Piano delle zone cantonale NSK · Zugo

Documento

Tipo
Piano delle zone cantonale NSK
Cantone
Zugo
Livello
Cantone
Approvato da
RR
Adottato
23 feb 2010
In vigore dal
23 feb 2010

Carta

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RRB_2010-02-23_Einsprachenentscheid_Schutzpläne_Frauental III-Twerfallen.pdfApri in una nuova scheda

Testo

RRB_2010-02-23_Einsprachenentscheid_Schutzpläne_Frauental III-Twerfallen.pdf

Seite 2/3

A.

Gestützt auf§ 3 Abs. 2 Bst. a des Gesetzes Ober den Natur- und Landschaftsschutz vom

1. Juli 1993 (GNL) hat der Regierungsrat am 29. September 2009 die neuen bzw. abgeänder­

ten Schutzpläne für 30 kantonale Naturschutzgebiete festgesetzt. Gernäss§ 21 GNL lagen die Schutzpläne vom 23. 10.2009 bis am 21.11. 2009 auf den Kanzleien der betroffenen Gemeinden

sowie im Amt für Raumplanung öffentlich auf zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs der

Betroffenen. B.

Bei der Baudirektion gingen gegen die Schutzpläne zwei Einsprachen ein:

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Einsprache vom 9. 11. 2009 von

gegen den

Schutzplan Twerfallen.

Einsprache vom 12. 11.2009 von

gegen den Schutzplan

Frauental III.

C.

Mit den beiden Einsprechern konnten erfolgreiche Bareinigungsgespräche geführt wer-

den. ln beiden Fällen können die Anliegen der Einsprecher mit einer relativ geringfügigen Re­

duktion der Zone B erfüllt werden. Die Änderungen sind in den beiliegenden Schutzplänen dar­

gestellt. D.

Unter der Voraussetzung, dass die Zone B des Schutzplans Twerfallen gernäss Planbei­

lage reduziert wird, hat

seine Einsprache am 24.11.2009 zurückgezogen. Un­

ter der Voraussetzung, dass die Zone B des Schutzplans Frauental lll gernäss Planbeilage re­

duziert wird, hat

seine Einsprache am 3. 12.2009 ebenfalls zurückgezogen. Beide

Voraussetzungen sind mit dem vorliegenden Beschluss erfüllt, weshalb die Einsprachen als er­ ledigt abgeschrieben werden können.

E.

Die Naturschutzgebiete umfassen als Zone A den eigentlichen Lebensraum der zu schüt-

zenden Pflanzen- und Tierarten (Engerer Schutzbereich). Die Zone B (Umgebungsschutzflä­

che) schützt die Zone A vor schädigenden Einflüssen und bildet den Übergang zur umgeben­

den Landschaft. Mit der von den Einsprechern geforderten Reduktion der Zone B kann der

Schutz der Zone A gleichwohl sichergestellt werden. Die Ziele der Unterschutzstellung bleiben

in beiden Fällen gewährleistet. F.

Die Anpassung der Schutzpläne ist gernäss§ 38 Abs. 4 PBG im Amtsblatt zu publizieren.

Die Baudirektion ist mit der Durchführung der Publikation beauftragt.

Seite 3/3

Aus den Schutzplananpassungen ergeben sich fOr den Kanton keine Kosten.

n

2.

Gernass vorliegendem Antrag: effektive Au

ben

effektive Einnahmen

3.

Gernass Budget oder Finanzplan:

bereits

4.

ante Abschreibu

Gernass vorliegendem Antrag: effektive Abschreibu

5. bereits

6.

Gernass vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand

effektiver E

n

RRB_2010-02-23_Schutzplananpassung_Twerfallen_Plan.pdf

Schutzplananpassung Twerfallen 4.05

Informationsinhalt (Beschlossen vom Regierungsrat am 29.09.2009)

D

D

Zone A (engerer Schutzbereich) Zone B (Umgebungsschutzbereich)

Anpassung

D

Entlassung aus Schutzplanperimeter

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Massstab 1 :5000

0

50

Standort:

300

200

100

Grundstück N r.:

264

Gemeinde:

Menzingen

400

500111

Öffentliche Auflage vom:

Publikation im Amtsblatt:

o·····

··· ' ·

Zug, den

·12. MRZ. 2010

....... J�:..f.e�,J.Q.m ...............

Im Namen des Regierungsrates

Der Landammann:

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Kanton Zug

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Der Landschreiber: . .

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. ... ..L..... . . © .1\m t für Raumplanung Zug\ 25.11.2009