Baar Bebauungsplan Nr. 40 - Inwil Dorf

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
31 gen 2019
In vigore dal
31 gen 2019

Carta

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Baar_40_Inwil_Dorf.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Bebauungsplan Inwil Dorf, Baar Bestimmungen

Situation Bebauungsplan

Bestimmungen Zweck

892

Kanton Zug

Grienb

Gemeinde Baar

1.

Mostra tutto il testo

A

achstr

1a

17

asse

720

B

Bebauungsplan Inwil Dorf

C

716

D

5

19

452.60

1:500

26

20

15

A 6

.50

455.15

35 8

21

4

4347

4346

715

2

22

28

456.65

36

2830a

7.

13

12

46

48

59

I

49

H

P2

58

57

50

41

42

1249

457.40

454.10

4352

4

P3

266a

51

2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018

63

4351

60

454.70

56

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau

8.

1202

44 43

711

1202

39

40

4354

An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.6.2018 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:

31

45

286a

Arbachstrasse

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau Urs Spillmann 32

6.

458.60

30

4349

33

5.

4350

38

G

4348

34

37

455.80

47

F

9.

3841 2814a

3842 3843

2816a

61

62

2817a

54 55

Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am

451.40

11.

3844

4353

53

10.

2815a

52

N

4.

2

35

29

Geltungsbereich

3

Der Baudirektor: Urs Hürlimann

452.40

C

12.

A

C

10

20

30

40

2198a

50 m

3891

13.

2819a

14.

4

Baubereiche A 455.35

Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinien und Bezeichnung

5

Maximale Gesamthöhen (in m ü.M.)

7

452.60

455.05 452.40

E

15.

454.10

F

451.40

H

Grundstück-/Perimetergrenze

455.25

ca. 16.20

Geltungsbereich

Schnitte

ca. 16.80

Art.

Grundstück-/Perimetergrenze

Perimeter

ca. 16.50

Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan

16.

Kleinbauten / Nebengebäude

9

Pflichtbaulinien für Hauptgebäude

12

17.

18.

Schnitt A - A 458.60 455.80

455.35

21

Hofbereich

21

Grundstück GS Nr. 1249

31

Bäume (Lage und Anzahl der Bäume schematisch)

22

G

Treppenanlage

Tiefgaragezufahrt

19.

Erschliessungsstrasse

Grienbach

Schnitt B - B

Erschliessung Erschliessungsflächen

Wendeplatz

24

Oberirdische Parkplätze (Lage schematisch)

25

Öffentliche Fusswege (Lage schematisch)

27

Brücke für Fussgänger (min. 2 m breit)

28

C

20.

21.

Kleinbaute

22.

Erschliessungsstrasse

Grienbach

24

B ca. 15.90

23

456.65

ca. 14.40

Erschliessung weitere Grundstücke

457.50 Grundstück-/Perimetergrenze

23

Grundstück-/Perimetergrenze

Bestehendes Gebäude, Assek.-Nr. 266a

Arealzufahrt / Zufahrt Parkplätze

Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen Tiefgarage (Lage schematisch)

P

454.70

I

ca. 18.60

Freiflächen

D ca. 14.80

Grün- und Freiräume

C

457.40

ca. 16.30

Koordinatenpunkte Grundstück-/Perimetergrenze

11

Grundstück-/Perimetergrenze

8

23.

Schnitt C - C

Grundstück-/Perimetergrenze

Schützenswertes Gebäude, Assek.-Nr. 286a

Grienbach

Informativer Inhalt Bebauungsplan

A

ca. 11.50

455.15

Grundstück-/Perimetergrenze

28

25.

Erschliessungsstrasse

Bestehende Gebäude Grienbach

Schutzobjekt gemäss Ortsbildschutzzonenplan/ Schützenswertes Gebäude gemäss kantonalem Inventar

26.

Wald

27.

Schnitt D - D

Aussentreppe

28.

Pkt.

x - Koordinate

y - Koordinate

Pkt.

x - Koordinate

y - Koordinate

Pkt.

x - Koordinate

y - Koordinate

Pkt.

x - Koordinate

y - Koordinate

1

1226303.202

2682920.997

17

1226286.299

2682868.048

33

1226246.051

2682843.566

49

1226234.720

2682852.141

Zu genehmigende Spezialbaulinie für Gewässerraum (seperates Verfahren)

2

1226302.141

2682929.904

18

1226302.028

2682841.440

34

1226255.993

2682842.541

50

1226235.026

2682855.102

3

1226287.743

2682928.190

19

1226303.536

2682856.063

35

1226266.293

2682841.478

51

1226225.452

2682856.089

Statische Waldgrenze

4

1226288.804

2682919.283

20

1226299.439

2682853.864

36

1226267.367

2682869.838

52

1226216.524

2682857.011

5

1226304.104

2682900.044

21

1226288.998

2682857.562

37

1226266.143

2682885.792

53

1226213.142

2682857.359

Öffentliche Fusswege ausserhalb Geltungsbereich

6

1226299.263

2682914.346

22

1226279.464

2682858.545

38

1226263.500

2682885.589

54

1226215.521

2682847.287

7

1226284.674

2682909.414

23

1226278.317

2682847.426

39

1226249.097

2682884.488

55

1226211.654

2682842.936

8

1226288.974

2682896.695

24

1226277.955

2682843.923

40

1226249.240

2682882.624

56

1226220.905

2682841.982

9

1226295.847

2682897.252

25

1226287.898

2682842.897

41

1226243.463

2682884.058

57

1226236.960

2682868.977

10

1226274.525

2682892.623

26

1226298.198

2682841.835

42

1226243.606

2682882.193

58

1226238.479

2682883.709

11

1226273.569

2682905.087

27

1226270.123

2682841.083

43

1226244.428

2682871.437

59

1226238.632

2682885.191

12

1226256.120

2682903.748

28

1226271.631

2682855.706

44

1226244.683

2682868.105

60

1226225.001

2682885.099

Bushaltestelle Ebel

13

1226257.077

2682891.284

29

1226267.534

2682853.507

45

1226250.066

2682871.869

61

1226222.120

2682886.894

14

1226299.326

2682871.589

30

1226257.093

2682857.205

46

1226250.321

2682868.536

62

1226220.447

2682870.680

Entwässerungsanlage mit Leitungen (Lage schematisch)

15

1226295.129

2682887.029

31

1226247.559

2682858.188

47

1226264.720

2682869.636

63

1226223.481

2682870.367

16

1226282.101

2682883.488

32

1226246.412

2682847.068

48

1226233.538

2682840.679

Genehmigte Strassenlinie

Aussenkante Untergeschoss Entsorgungsstelle Hydrant

Hinweis: Die auf dem Plan aufgeführten Koorinaten der Baubereichseckpunkte beziehen sich auf den Datensatz der amtlichen Vermessung vom 7.11.2016. Bei einer Neuvermessung des Gemeindegebiets sind die Koordinaten zu transformieren. Die innerhalb des Planungsperimeters dargestellten Grundstücksgrenzen beruhen auf der Mutation vom XX.XX.XXXX.

N

Bauten, Anlagen und Freiflächen sind sowohl für sich als auch in Bezug zu ihrer baulichen und landschaftlichen Umgebung im Sinne der qualitativen Anforderungen von § 17 BO besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. Gebäudegruppen sind bezüglich architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung, usw. differenziert zu gestalten. Folgende Baubereiche bilden jeweils eine Gebäudegruppe: - Gruppe 1: Baubereiche A, B, C, D und Schutzobjekt - Gruppe 2: Baubereiche G und I - Gruppe 3: Baubereiche E, F und H Für die Gebäudegruppe 1 gilt: - die Gebäude sind differenziert zu gestalten; - die Gebäude haben sich bezüglich Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung besonders gut in das bauliche Umfeld zu integrieren. Ein besonderes Augenmerk gilt der sorgfältigen Detailausbildung der Dachränder und Fensteröffnungen, welche auf wenige Fenstertypen zu reduzieren sind. Die Sockelpartie des Gebäudes A ist so auszubilden, dass ein besonders guter Bezug zur Arbachstrasse und zum Platz erreicht wird; - es sind nur Schrägdächer zulässig; - im Erdgeschoss kann unter Voraussetzung einer besonders guten Fassadengestaltung von § 34 Abs. 5 lit e BO abgewichen werden. In den Obergeschossen sind die Fenster so auszubilden, dass sie als stehende Rechtecke ausgebildet sind; Die besonders gute Gestaltung dieser Gebäudegruppe ist im Sinne von § 34 BO und den vorstehenden Ergänzungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sicherzustellen. Die Gebäude der Gruppen 2 und 3 sind mit Flachdächern zu versehen. Diese sind extensiv Bebauungsplan Inwil Dorf, Baar zu begrünen und dürfen nicht Bestimmungen als Terrassen genutzt werden. Auf die Dachbegrünung kann im Bereich von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie verzichtet werden. Die Umgebung ist gemäss dem Richtprojekt Umgebung differenziert zu gestalten und in unterschiedlich nutzbare Zonen zu gliedern. An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. Suter • von Känel • Wild • AG

Die Arealzufahrt hat ab der Arbachstrasse zu erfolgen. Die Strasse ist so zu planen, dass an bezeichneter Stelle die Erschliessung weiterer Grundstücke möglich ist. Die Erschliessungsflächen sind so zu gestalten, dass tiefe Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden. Die Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle hat an schematisch bezeichneter Lage zu erfolgen. Die Tiefgaragenzufahrt ist zusammen mit einem platzartigen Wendebereich gut in die Umgebung zu integrieren. Für die Baubereiche A bis I, das Schutzobjekt (Assek-Nr. 286a) sowie das Restaurant auf dem Grundstück GS Nr. 799 sind in der unterirdischen Einstellhalle maximal 130 Parkfelder für Bewohner, Angestellte und Besucher zulässig. An dem im Situationsplan bezeichneten Standort P1 dürfen maximal 10 oberirdische Parkfelder für Besucher des Restaurants (GS Nr. 799) erstellt werden. An den Standorten P2 und P3 dürfen jeweils 4 Parkfelder für Besucher realisiert werden. Die 6 Parkplätze des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück GS Nr. 1249 besitzen Bestandesgarantie. Bei baulichen Änderungen im Sinne von Ziffer 32 dieser Bestimmungen, ist das zulässige Parkplatzangebot gemäss VSS-Norm neu zu bestimmen. Es sind mindestens 178 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon ist mindestens 1/3 gedeckt in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Die im Bebauungsplan eingetragenen öffentlichen Fusswege müssen zu Lasten der Grundeigentümer erstellt und unterhalten werden. Die unentgeltlichen Fusswegrechte zugunsten der Öffentlichkeit sind zu Lasten der Grundeigentümer im Grundbuch einzutragen.

Umwelt

Koordinaten

Treppenanlage zur Überwindung von Niveauunterschied

Die zulässige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der Bauordnung für die Bauzone Kernzone A (KA) und Kernzone B (KB), wobei Abweichungen gemäss den nachfolgenden Ziffern 14 bis 16 zulässig sind. In den Baubereichen D bis I darf der minimale Gewerbeanteil von 40% um max. 20% reduziert werden, wenn im Ausmass der Reduktion preisgünstige Wohnungen im Sinne des kantonalen Wohnraumförderungsgesetztes realisiert und die Wohnungen zu diesem Zweck erhalten werden. In den Erdgeschossen der Baubereiche A und C sowie in den zum Hofbereich orientierten Räumen im Erdgeschoss des Baubereichs B sind publikumsorientierte Gewerbenutzungen anzuordnen. In den Erdgeschossen der Baubereiche D, E, F, H und I sowie in den vom Hofbereich abgewandten Räumen im Baubereich B sind Wohnnutzungen zulässig.

Erschliessung

24.

Abzubrechende Gebäude

Baubereich E 1'295 m2 Total 8'125 m2 Unter Einhaltung der gesamthaft zulässigen anrechenbaren Geschossfläche sind innerhalb des Geltungsbereichs Flächenverlagerungen zwischen den Baubereichen um bis zu 5% zulässig. Im Baubereich A sind die 2 Fassaden, inKänel Abweichung Suter • von • Wild • AG zur Fassadenlinie gemäss Ortsbildschutzzonenplan Inwil, auf die Pflichtbaulinien zu stellen.

3

Umwelt

Gewässerraum

Oberirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der durch Mantellinien begrenzten Baubereiche A bis I erstellt werden. Die Mantellinien gehen den Abstandsvorschriften gemäss BO und PBG vor. Oberirdisch auskragende Bauteile wie Erker u. dgl. dürfen die Mantellinien nicht überragen. Für die Höhenlage der Erdgeschosse ist das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung wegleitend. § 14 V PBG kommt nicht zur Anwendung. Die maximal zulässigen Gesamthöhen ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten festgelegten Höhenkoten. Kein Bauteil darf diese Höhenkoten überschreiten. Davon ausgenommen sind einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Kamine und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie dürfen ausserhalb der Baubereiche nur an den bezeichneten Lagen in Erscheinung treten. Zur Strassenlinie längs der Arbachstrasse ist ein Abstand von min. 2.5 m einzuhalten. Kleinbauten und Nebengebäude in der Grösse des Richtprojekts dürfen nur in den vorgesehenen Bereichen erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze. Die maximal zulässigen anrechenbaren Geschossflächen (aGf) werden wie folgt auf die einzelnen Baubereiche aufgeteilt: Baubereich A 310 m2 Baubereich F 1'305 m2 2 Baubereich B 710 mBebauungsplan G 1'350 m2 Inwil Dorf,Baubereich Baar 2 Baubereich C 615 mBestimmungen Baubereich H 1'075 m2 Baubereich D 580 m2 Baubereich I 885 m2

Gestaltung

Grienbach

Sichtbarkeit von Unterniveaubauten zulässig

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im Situationsplan.

Nutzweise

6

711

2818a

D

5

3890

2819

B

0

Der Bebauungsplan setzt sich aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den nachstehenden Bestimmungen zusammen. Das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung vom 21.9.2017 sowie das Richtprojekt Umgebungsgestaltung vom 21.9.2017 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

Zahl, Lage und äussere Abmessungen der Gebäude

11 2. Untergeschoss

Quartierfreiraum gemäss QGP Baarermatt Ost 27

P1

10

1. Untergeschoss

23

24

208a

1

Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp

1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018

Publiziert im Amtsblatt

35068

16

455.05

Publiziert im Amtsblatt

3

17 7

Vorprüfung durch die Baudirektion Zug, 4.12.2017

3.

2

9

455.

25

Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann

457

D

E

1

B

14

455.25

Vom Gemeinderat verabschiedet am 18.10.2017 Der Gemeindepräsident: i.V. Hans Steinmann

Bestandteile 2.

3164 18

Abteilung Planung/Bau Baar, 18.10.2017

3443

Der Bebauungsplan Inwil Dorf bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung: • die Erfüllung der Bebauungsplanpflicht gemäss § 32 der Bauordnung; • die Sicherstellung von besonders guten ortsbaulichen, architektonischen und aussenräumlichen Qualitäten und insbesondere die Integration von Neubauten in das bauliche Umfeld der Ortsbildschutzzone.

29.

Der im Situationsplan ausgeschiedene Gewässerraum des Grienbachs ist naturnah zu gestalten und extensiv zu bewirtschaften. Mit Ausnahme der bezeichneten Fusswegverbindung dürfen keine Anlagen innerhalb des Gewässerraums erstellt werden. Das Gebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern.

Schlussbestimmungen 30.

31.

32.

33.

34.

Mit einem ersten Baugesuch sind ein detaillierter Umgebungsplan sowie ein Konzept zur Retention über den gesamten Geltungsbereich zur Bewilligung einzureichen. Der Umgebungsplan beinhaltet insbesondere auch einen sorgfältig geplanten Platzbereich zwischen den Gebäuden A, B, C und Riegelhaus. Bei Bauabsichten auf dem Grundstück GS Nr. 1249 muss der Bebauungsplan Inwil Dorf revidiert werden. Davon ausgenommen sind Renovationen sowie untergeordnete Erweiterungen am bestehenden Gebäude und Veränderungen an der Umgebung, die den Zonenbestimmungen entsprechen. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Der Gemeinderat kann kleine Änderungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 40 Abs. 1 Bst. a PBG beschliessen (einfaches Verfahren). Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Der Bebauungsplan Inwil Dorf tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.