Baar Bebauungsplan Nr. 39 - Bahnhofstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- BD
- Adottato
- 13 feb 2018
- In vigore dal
- 13 feb 2018
Carta
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Baar_39_Bahnhofstrasse.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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à 1
Kanton Zug Gemeinde Baar
Bebauungsplan Bahnhofstrasse
1:500 N Bu
Abteilung Planung/Bau Baar, 25.1.2017, 10.5.2017, 20. DEZ. 2017
Der Abteilungsleiter:
Urs Spillmann Vom Gemeinderat verabschiedet am 25.1.2017 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Andreas Hotz Walter Lipp Vorprüfung durch die Baudirektion Zug, 28.3.2017 Der Baudirektor: Urs Hürlimann
1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 19.5. bis 19.6.2017 |
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Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau |
Urs Spillmann
An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.12.2017
Der Gemeindepräsident: Der TL
VARA 7 -5,JAN. 2099 —
2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 25. JAN. 2019
Publiziert im Amtsblatt ZA der Abteilung Planung / Bau
Der Baudirektor: “
Von der Baudirektion genehmigt am:
zug, 13. FEB. 2018
Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan |
Perimeter Art. nono m Geltungsbereich 4 Baubereiche Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinien und Bezeichnung 5 Bereiche für Balkone 5 Bereich für Vordach 5 Maximale Gesamthöhen (in m ü.M.) 6 Pflichtbaulinien für Hauptgebäude 9 Maximale Ausdehnung der Erdgeschosse 10 tr Neue Unterniveaubaulinie zu genehmigen | o! Koordinatenpunkte Grün- und Freiräume Freiflächen 15 | SS Hofbereich 15 | O © Bäume (Lage und Anzahl der Bäume schematisch) 17 Erschliessung Fran Erschliessungsflächen befestigt = Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen Tiefgarage (Lage schematisch) 18 g [m] Oberirdische Parkplätze (Lage schematisch) 19 0000 Öffentliche Fusswege (Lage schematisch) 21 —Ee_ Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge Umwelt NN, Retentionsmassnahmen (Lage schematisch) 22
Informativer Inhalt Bebauungsplan
1/////////) Bestehende Gebäude x Abzubrechende Gebàude L__] Strassenraum
Genehmigte Strassenlinie ceci Abmessung Richtprojekt - Hochbauten Abmessung Richtprojekt - Tiefgarage < Öffentliche Fusswege ausserhalb Geltungsbereich
(OI Aussentreppe
Schnitte |
459.50 =
ca. 17.10
der
Schnitt A-A
A
Situation Bebauungsplan
\ \4 HN) OP
6 we
Der
\) LI
Definition der Baubereiche / Situation Baulinienplan
LT
Pkt. x- Koordinate y - Koordinate
1227603.308 2682180.905
1227604.292 2682183.207 1227610.429 2682197.573 1227611.570 1227607.287 1227608.282
y - Koordinate
14 1227582.393 2682191.214
15 1227594.120 2682186.926 16 1227593.262 2682184.578
2562178574 2562162877 288211 588 208181 298 2662197738 22 , 3 | 5 J
1227573471 | 2682153.820 1227577.078 1227578.496 1227579.949 1227578.555 1227575822 | 2682213315 | 1227563.022 1227559.025
|__2682212.330 |
2682198.722
1227597.952 1227580.915
2682205.223 1227556.426 1227571.632
2002150 400 24 1227567 .160 2682151.549 268210 25 22151 808
2682211.108 2682195.975 2682193.611 2682193.562
Hinweis: Die auf dem Plan aufgeführten Koorinaten der Baubereichseckpunkte beziehen sich auf den Datensatz der amtlichen Vermessung vom 22.1.2016. Bei einer allfälligen Neuvermessung des Gemeindegebiets sind die Koordinaten entsprechend zu transformieren.
ca. 17.10m
_ EEE _ _ s: ne
Schnitt B-B
Bestimmungen
Zweck
! Der Bebauungsplan Bahnhofstrasse bezweckt im Sinne von $ 32 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug und von $ 6 der Bauordnung (BO): « die Erfüllung der Bebauungsplanpflicht gemäss $ 32 der Bauordnung;
* die Realisierung einer Zentrumsüberbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität.
Bestandteile
2: Der Bebauungsplan setzt sich aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den nachstehenden Bestimmungen zusammen.
% Das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung vom 12.7.2017 (inklusive Erläuterungsbericht des Architekten vom 21.4.2017) sowie das Richtprojekt Umgebungsgestaltung vom 21.4.2017 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Geltungsbereich * Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke GS Nm. 11, 12, 18 und 653 und ist im Situationsplan 1:500 festgehalten.
Zahl, Lage und äussere Abmessungen der Gebäude
5. Oberirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der durch Mantellinien begrenzten Baubereiche A, B und C erstellt werden. Die Gebäudelängen sind innerhalb der Baubereiche nicht beschränkt. Die Mantellinien gehen den Abstandsvorschriften gemäss BO und PBG vor. Oberirdisch auskragende Bauteile wie Erker u. dgl. dürfen die Mantellinien nicht überragen. Davon ausgenommen sind Vordächer und freitragende Balkone, welche in die speziell bezeichneten Bereiche ragen dürfen.
©. Die maximal zulässigen Gesamthöhen ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten festgelegten Höhenkoten. Kein Bauteil darf diese Höhenkoten überschreiten. Davon ausgenommen sind einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Kamine und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. Diese sind zusammenzufassen und zentral anzuordnen.
7 Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Im Hofbereich dürfen ausser gedeckter Veloabstellplätze, Containerunterstände sowie Pergolas keine Kleinbauten realisiert werden. Innerhalb der bezeichneten Freifläche können einzelne Kleinbauten erstellt werden.
8. Die maximal zulässigen anrechenbaren Geschossflächen (aGf) werden wie folgt auf die einzelnen Baubereiche aufgeteilt:
Baubereich A 2'320 m? Baubereich B 1'250 m? Baubereich C 740 m? Total 4'310 m?
9. Wo Pflichtbaulinien bestehen, müssen die Fassaden des 1., 2. und 3. Obergeschosses auf diese gestellt werden. Davon ausgenommen sind Fassadenrücksprünge für Logien.
1 Die maximale Ausdehnung der Erdgeschosse ergibt sich aufgrund der im Situationsplan gestrichelt dargestellten Abgrenzungslinien. Erdgeschosse entlang der Bahnhofstrasse haben eine Geschosshöhe von mindestens 4.10 m aufzuweisen.
Nutzweise
'! Die zulässige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der Bauordnung für die Bauzone Kernzone A (KA). Zwischen den Baubereichen A und B dürfen die Gewerbeanteile transferiert werden, sofern zusammen der minimal geforderte Gewerbeanteil gemäss Bauordnung eingehalten wird.
‘2 Der minimale Gewerbeanteil darf auf max. 30 % reduziert werden, wenn die Reduktion als preisgünstige Wohnungen im Sinne des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes erstellt wird und die Wohnungen zu diesem Zweck erhalten werden.
13 In den Erdgeschossen der Baubereiche A, C und D sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen. Im Erdgeschoss des Baubereichs B sind in Richtung Westen auf einer Fläche 145 m? Wohnnutzungen zulässig.
Gestaltung
'* Gebäude in den Baubereichen A, B und C sind bezüglich architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung, usw. differenziert zu gestalten.
5 Bauten, Anlagen und Freiflächen sind sowohl für sich als auch in Bezug zu ihrer baulichen und landschaftlichen Umgebung im Sinne der qualitativen Anforderungen von $ 17 BO besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben.
1: In den Baubereichen A, B und C sind nur Flachdächer zulässig. Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen und dürfen nicht als Terrassen genutzt werden. Auf die Dachbegrünung kann im Bereich von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie verzichtet werden.
‘7° An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiràume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden.
Erschliessung
‘8 Die Zu- und Wegfahrten der gemeinsamen Tiefgarage der Baubereiche A und B hat ab der Bahnhofstrasse an der im Bebauungsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt muss ins Gebäude integriert werden. Die Tiefgararge des Baubereichs C ist durch eine unterirdische Verbindung zur Tiefgarage auf dem Grundstück GS Nr. 17 zu erschliessen. Die Parkplàtze des Baubereichs D sind in der gemeinsamen Tiefgarage der Baubereiche A und B anzuordnen sowie im Baubewilligungsverfahren für die Tiefgarage auszuweisen.
1% In unterirdischen Einstellhallen sind maximal 44 Parkplätze für Bewohner, Besucher und Angestellte zulässig. In den im Situationsplan schematisch bezeichneten Standorten dürfen insgesamt 4 oberirdische Parkplätze angeordnet werden, wovon ein Parkplatz als Behindertenparkplatz zu reservieren ist.
20. Es sind mindestens 113 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon ist mindestens 1/3 gedeckt im
Bereich der Hauszugänge anzuordnen.
Von der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. 11 bis zur südlichen Grenze des Grundstücks
Nr. 653 muss zulasten der Grundeigentümer ein Fussweg für die Öffentlichkeit erstellt werden.
Der Fussweg hat die gesamte Fläche zwischen den Erdgeschoss-Fassaden und den Grund-
stücksgrenzen entlang der Bahnhofstrasse zu umfassen. Das unentgeltliche Fusswegrecht ist
zulasten der Grundeigentümer im Grundbuch einzutragen.
21.
Umwelt
22. Das Gebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern. In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen sind Massnahmen zur Retention und Ableitung von Oberflächenwasser umzusetzen. Die Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen.
Schlussbestimmungen
2°. Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen.
24 Bei Neubauabsichten und somit Abbruch des bestehenden Gebäudes Assek.- Nr. 48a im Baubereich D muss der Bebauungsplan Bahnhofstrasse angepasst werden. Dazu ist an diesem städtebaulich wichtigen Ort ein architektonisch überzeugendes Richtprojekt zu erarbeiten. Dabei sind auch Ausdehnung des Erdgeschosses sowie die Fortsetzung der Arkade entlang der Bahnhofstrasse zu klären.
25. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
26. Der Gemeinderat kann kleine Änderungen des Bebauungsplanes im Sinne von $ 40 Abs. 1 Bst. a PBG beschliessen (einfaches Verfahren). Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen.
27. Der Bebauungsplan Bahnhofstrasse tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft.
VA
7 di 17
Schnitt C-C