Risch Bebauungsplan Nr. 15 - Buonaserstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Numero
- RI-2019-076.01 und RI-2019-076
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- BD
- Adottato
- 14 apr 2023
- In vigore dal
- 14 apr 2023
Carta
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Testo
Gemeinde Risch
Bebauungsplan Buonaserstrasse 1:500 Plan vom 8. November 2022
Öffentliche Auflage
vom
Pubiliziert im Amtsblatt am:
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sichß eit
Von der Baudirektion genehmigt am: Zug, 14, APR. 2023
860.74 108.11.2022 I Ibo
3 bis 6
c- ” 3
Der Baudirektor:
ris BBP Buonaserstrassevwx
664
Gemeinde Risch
32
Bebauungsplan Buonaserstrasse 1:500
1591 33
1753
Plan vom 8. November 2022 159 159 bis
6.47 34.16
A1
32.50
B1
1
Vom Gemeinderat beschlossen am: 44
Der Gemeindeschreiber
D
A
43
3
2 2 .5
3
3 2 0 .0
PV
5
2304
4 1635
1 3 .2
C
0
1
C2
7 .5 2
PO
PV
7 .6 1
1 8 .7
631
0
1009
4 .6 5
A2
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit 764
PV
B2
PV Publiziert im Amtsblatt
2
35.77
Der 45 Gemeindepräsident
30.26
C1
6 .8 7
6 .2 4
PV
36.02
PV 14.00
6.19
30.00
2
6.35
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit
PT
6.31
Pubiliziert im Amtsblatt am:
6.13
6.02
vom
6.61
Öffentliche Auflage
1592
PV
C
PO
4 5 .8 6
7 .5 3
PV
773
C
PO
39 52
991
1636 860.74 I 08.11.2022 I lbo
ris_BBP_Buonaserstrassevwx
41 628
LEGENDE
1042
725
851 51 626
Verbindlicher Planinhalt
Bebauungsplan-Perimeter 50
Baufelder und Umgebung
Baufelder Pflichtbaulinie 53
Südliche Flucht Annexbauten gemäss Art. 4, Abs. 4 (Lage schematisch) 785
Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
08.11.2022
Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün»
Bauweise
Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» 734
Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» 54
811
Art. 4 Perimeter Unterniveaubauten
Baufelder
1
Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete.
2
Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Ge-
schosshöhe zu erstellen.
Erschliessung (Lage schematisch)
3
Öffentliche Fusswegverbindung
4
Öffentliche Veloverbindung
Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind
in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der Baufelder C1/C2 und D.
Zufahrt Behindertenparkplätze / Anlieferungsachse PV
Veloabstellplätze (Kurzzeit)
PT
Oberirdische Vorfahrt Taxi
PO
Oberirdische Behindertenparkplätze / Anlieferung
Bauten und
ausserhalb des Baufeldes erstellt werden:
Gebäudeteile
a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungs-
ausserhalb der
anlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr
Umgebung 1907
Gestaltungsgrundsätze
sung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein.
Bepflanzung Hochstamm
max. 25.90
1
Es sind nur Flachdächer zulässig.
Dach- und
2
Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8
Fassadengestaltung
und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderwei-
Art. 6 Richtprojekt / Wettbewerbsergebnis
B1
A1
c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m.
20
50 m
Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
N 08.11.2022
3
ten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende
A2
B2
Art. 1 Zweck und Ziele
massnahmen auszubilden.
| 08.11.2022 chen, eine Lösung zur abschnittsweisen Höhengliederung der Fassaden aufzuBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen
–
Hohe städtebauliche Qualität an der Buonaserstrasse
–
Ermöglichen von Leben im Alter
–
Vielseitige Wohn- und Nutzungsformen
–
Sicherung der Alters- und Pflegeeinrichtungen an einem zentralen Standort
–
Langfristige Entwicklungsmöglichkeiten über den ganzen Perimeter
–
Stärkung eines durchmischten Zentrums Rotkreuz
–
Hohe Aufenthalts- und Erschliessungsqualität innerhalb des Areals
–
Öffentliche Nutzung wie Verwaltung oder Bildung
Nutzung und Höhen 4
Bestandteile
–
1
Art. 7 Nutzungsmass
Wohnen
Weitere Nut-
Öffentliche
aGf Maximal
aGf [m2]
zungen (Ar-
Nutzungen
[m2]l
beit, Verkauf)
aGf [m2] Max. 10%
6’200
Richtprojekt für die Baufelder A1/A2 vom 6. Juni 2019 und für die Baufelder
B1/B2
Max. 25%
Max. 25%
Min. 60%
6’800
B1/B2 vom 3. Mai 2019
C1/C2, D
Max. 60%
Max. 60%
Min. 40%
11’600
–
Planungsbericht vom 5. Dezember 2019
–
Lärmgutachten vom 4. Juni 2019
–
Verkehrsgutachten vom 5. Dezember 2019
–
Retentionskonzept vom 2. Dezember 2019
2
Bauordnung und
1
Höhenmasse
ches Wegrecht einzuräumen.
1
Der Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» ist so zu gestalten, dass eine
A1
A2
B1
B2
C1
C2
D
Min.
453.90
445.20
456.80
445.20
456.80
445.00
453.90
Max.
454.90
445.80
457.80
445.80
457.80
446.00
454.90
Auf den Gebäuden in den Baufeldern A1, B1, C1 und D ist ein Attikageschoss zu
Veloabstellplätze, Parkplätze,
Baufeld A1/A2: 40
und Begegnungsraum. Er ist verkehrsfrei zu gestalten und ermöglicht Durchwe-
-
Baufeld B1/B2: 35
| 08.11.2022 Bebauungsplan Buonaserstrasse, gungen in Querrichtung zwischen den Baufeldern. Die Bestimmungen Haupterschliessungswege
-
Baufeld C1/C2 und D: 75
Der Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» dient
folgende minimalen und maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):
Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias 3
Bau-
und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig.
feld
Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind
in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der
Die Parkplätze sind grundsätzlich im Perimeter Tiefgarage zu erstellen.
4
Im Bereich Oberirdische Parkplätze sind nur Behindertenparkplätze und die An-
lieferung zulässig. Alle öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab
5
plätze und Entsorgung
der ersten Minute zu bewirtschaften. Die Erstellung der benötigten Velo- und Autoabstellplätze kann auf die jeweilige
Bauetappe abgestimmt werden.
Erschliessung und Verkehr 1
Art. 16 Entsorgung
Mobilitätskonzept
1
Mit jeder Bauetappe ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die
übergeordnete Gesamtentwicklung abgestimmt ist. 2
3
Für die Oberkante des Attikageschossbodens im Rohbau zuzüglich allfälliger
sind im Baugesuchsverfahren aufzuzeigen. Bei der etappierten Bebauung des Areals ist für die Bewirtschaftung der Unter-
flurcontainer der Baufelder A1/A2 ein provisorischer Wendehammer zulässig. So-
Im Mobilitätskonzept zeigt die Bauherrschaft auf, wie die Mobilität aller Nutzer-
Im Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein:
Die Unterflurcontainer sind in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für
Unterflurcontainer zu realisieren. Anzahl und genaue Lage der Unterflurcontainer
2
a) Ziele
weit dieser ausserhalb des Perimeters liegt, erfordert die Baubewilligung für die Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
Baufelder A die entsprechende Zustimmung der Grundeigentümerin.
08.11.2022
Es sind ausreichend Retentionsbecken zu erstellen. Die detaillierte Lage und die
Art. 17 Retention
b) Projektbeschrieb mit den wichtigsten Eckdaten (Nutzungen und zu erwar-
Volumina der Retentionsflächen sind im Baugesuchsverfahren auf der Basis des 8
Gutachtens der CES Ingenieure vom 2. Dezember 2019 aufzuzeigen.
tende Nutzergruppen, Parkfeldanzahl, Anzahl Veloabstellplätze, Anbindung
A1
A2
B1
B2
C1
C2
D
Min.
451.40
-
454.30
-
454.30
-
451.20
erwarteten Verkehrsaufkommens)
Max.
452.00
-
454.90
-
454.90
-
452.20
c) Information und Anreize, betriebliche und infrastrukturelle Massnahmen zur
Fuss-/ Veloverkehr und öffentlicher Verkehr, wichtigste Ziele und Quellen des
Baufelder C1/C2 und D.
Umwelt
Förderung des Benützens des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehrs, Car-Sharings, der Bildung von Fahrgemeinschaften Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder
anlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr
3
die benötigen Erschliessungsflächen für Rettung, Anlieferung, Behindertenpark-
zepte sicher.
schosshöhe zu erstellen.
Insgesamt dürfen im gesamten Perimeter maximal 150 Parkplätze erstellt wer-
-
Seiten zurückzusetzen.
undurchsichtiger und spiegelnder Absturzsicherungen und Brüstungen gelten
ausserhalb der
ren.
Der Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» dient als öffentlich zugänglicher Frei-
eigentümer stellen dauerhaft die Umsetzung und den Betrieb der Mobilitätskon-
Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Ge-
a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungs-
Die Bemessung der Veloabstellplätze erfolgt gemäss gültiger VSS Norm. Kurz-
zeitabstellplätze sind in der im Situationsplan bezeichneten Bereichen zu realisie-
den. Für die einzelnen Baufelder gelten jeweils folgende Richtwerte:
Die Attikageschosse sind um mindestens 2.5 m und um maximal 3.0 m auf allen
2
Gebäudeteile
1
stelle zu koordinieren.
gruppen zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und bewältigt wird. Die Grund-
3
ausserhalb des Baufeldes erstellt werden:
Die Fusswegverbindungen müssen behindertengerecht ausgestaltet sein.
6
Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete.
Bauten und
3
2
4
1
08.11.2022
d) Rechtsverbindliche lenkungswirksame Massnahmen.
Art. 18 1
Lärmschutz
garage sind auf mindestens 10 m Länge (gemessen ab Einfahrt oben) absorbie-
e) Monitoring / Controlling 4
5
Umgebung
gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.
Baufelder
Art. 15 folgen entlang der Fassaden. Platzmittig sind parkartige Gartenräume und Sitz-
erstellen. 2
Art. 5 Den im Situationsplan eingezeichneten Fusswegverbindungen ist ein öffentli-
realisieren. Die Umgebungsgestaltung ist mit der zuständigen kantonalen Dienst-
3
Für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion gelten folgende minimalen und
feld
Attikageschosse
4
dende Grossbäume sowie ein Brunnen zu erstellen. Im südlichen Platzteil sind
Mit Ausnahme an der Meierskappelerstrasse sind im Erdgeschoss keine Woh-
Bau-
Art. 9 3
cher und grosszügig auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. 2
maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):
08.11.2022
Bauweise
Baufelder
Fusswegverbindungen
Die im Plan dargestellten Fusswegverbindungen sind öffentlich zugänglich, si-
Aufenthalt und ist verkehrsfrei zu gestalten. Es sind ausreichend schattenspen-
lagsflächen bis an die Fassade und strassenbegleitende Baumbepflanzungen zu
Art. 12
Art. 4 1
6
gebungen. Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
etc.) fallen nicht darunter.
als rückseitige Verbindungsachse für den Fuss- und Radverkehr und beinhaltet
die Vorschriften der kommunalen Bauordnung und der übergeordneten Gesetz-
Gesetze
Der Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» ist öffentlich zugänglich, dient dem
sichere Querung der anliegenden Kantonsstrassen möglich ist. Es sind Hartbe-
nungen zulässig.
Wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten
Stellung zur
Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, Post
Für die Bauprojekte müssen qualifizierte Landschaftsarchitekten beigezogen
gelegenheiten zu erstellen.
Art. 8
11 altri articoli
Art. 3 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisie-
Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren.
2
klusive: virtuelle Geschosse)
Min. 10%
Richtprojekt Umgebung vom 2. Dezember 2019
4
seite zu nehmen.
In den Baufeldern sind folgende anrechenbaren Geschossflächen zulässig (in-
Min. 80%
–
Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte
Zufahrt.
Rotkreuz ist zu gewährleisten und es ist bei der Gestaltung Bezug auf die Erdge-
A1/A2
Bericht des Preisgerichts vom Oktober 2018 für die Baufelder C1/C2 und D
3
Grünflächen vorzusehen. Der Sichtbezug zwischen Schule Waldegg und Bahnhof
Baufeld
–
08.11.2022
schossnutzungen und den Dorfmattplatz auf der gegenüberliegenden Strassen-
Wegleitende Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
Wegleitende
Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
nicht zulässig.
1
Art. 11 aGf [m2]
Art. 2 D
Art. 14 Umgebungsbereiche
in der Gemeinde Risch
1526
Im Baugesuchsverfahren ist, mittels Materialisierung, Farbgebung oder derglei-
zeigen.
Haushälterische Bodennutzung
161
werden.
mäss Bericht des Preisgerichts vom Oktober 2018.
1906
ren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur
7
auszubilden.
1905
Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen
6
Auf den Dach- und Terrassenflächen sind ausreichend Retentionsmassnahmen
1904
Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art.
nutzt werden. Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder
1903
Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des
13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentions-
6
–
C2
Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen ge-
chen Richtprojekts LUPO vom 6. Juni 2019 und des Wettbewerbsergebnisses ge-
Es werden folgende Ziele verfolgt:
4
5
Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen.
2
Gehölze zur Verfügung haben.
gen sind davon ausgenommen.
4
Der Bebauungsplan Buonaserstrasse sichert die Umsetzung des städtebauli-
Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Ar-
Stadtraums beitragen.
5 1
C1
Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung
sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstun-
3
Allgemeine Bestimmungen
wirkung entsteht.
vom 2. Dezember 2019.
tig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien 10
Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formen-
sprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamt-
2
max. 28.80
610
1
Art. 10 ernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschlies-
max. 25.90
und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dau-
760
5
1911
max. 28.80
733
Wegleitender Planinhalt
0
08.11.2022
Schnitte 1:500 (orientierend) b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos
Retention
1933
Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.
Baufelder
Containerstandorte
739
1902
Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder
Art. 5 Ein- / Ausfahrt Tiefgarage
C
Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias
und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig.
rend zu verkleiden. 2
Das Mobilitätskonzept und die vertragliche Sicherstellung der Umsetzung, ein-
Die Decke und die Wände (oberhalb 0.5 m) der geschlossenen Rampe der Tief-
Im Baubewilligungsverfahren sind die Anforderungen für lärmbelastete Gebiete
gemäss Art. 22 USG und Art. 31 LSV sowie für die Errichtung ortsfester Anlagen
schliesslich Monitoring / Controlling, sind vom Gemeinderat vor Erteilung der
nach Art. 25 USG und Art. 7 LSV zu überprüfen und nachzuweisen.
ersten Baubewilligung zu genehmigen.
b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein. c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m.
Art. 10 Gestaltungsgrundsätze
1
Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formen-
sprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht. 2
Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung
vom 2. Dezember 2019. 1
Es sind nur Flachdächer zulässig.
Dach- und
2
Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8
Fassadengestaltung
und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderwei-
Art. 6 Qualitätssicherung
stalten, dass eine sichere, konfliktfreie Erschliessung erfolgt. 2
Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätze in der Anlieferungsachse sind mit
einer Wendemöglichkeit für Personenwagen auszugestalten. Eine durchgehende
Art. 19 ten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende
lässig. Die Verbindung ist so zu gestalten, dass die Sicherheit der FussgängerIn-
Gehölze zur Verfügung haben.
nen- und RadfahrerInnen (einschliesslich Schulwegsicherheit) gewährleistet
Konzeptänderung
Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des
sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstun-
Stadtraums beitragen.
gen sind davon ausgenommen.
5
Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art.
Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen ge-
13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentions-
nutzt werden.
massnahmen auszubilden.
Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder
Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr sowie MIV, Ver- und Entsor-
gung und Anlieferung erfolgt über die dargestellten Zufahrten. Sie ist so zu ge-
Verbindung (West-Ost) ist nur für die Anlieferung und Ver- und Entsorgung zu-
4
4
Verkehrserschliessung
1
Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Ar-
3
tig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien
3
Art. 13 6
Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen
Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |
08.11.2022
den soll, und bei grösserer Veränderung am heutigen Alterszentrum Dreilinden,
Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte
Zufahrt. 7
Art. 20 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisie-
Ausnahmen
4
vom städtebaulichen Richtprojekt oder vom Umgebungsplan abgewichen werist ein neues qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.
bleibt. 3
Für wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich
ren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren. Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, Post
Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestatten, sofern keine wesentlichen Interessen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann.
1908