Steinhausen einfacher Bebauungsplan Nr. 03 - Oele

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Numero
2021-212
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione semplice
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
GR
Adottato
4 ott 2021
In vigore dal
4 ott 2021

Carta

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File

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Testo

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eÖse:.

e d ® Gemeinde Li

Kanton Zug Steinhausen © Gemeinde Steinhausen

Aktenexemplar

2021-089

Nr. 03 - Oele, 1:500 22. Juni

Einfacher Bebauungsplan |

1. Öffentliche Auflage vom .25.,06.2021.. bis 26.03.2021

Mostra tutto il testo

inigk von der Abteilung Bau und Umwelt

2. Öffentliche Auflage

Publiziert im Amtsblatt Nr. .kS lora ani asi vedi bara sur Besch inigt von der Abteilung Bau und Umwelt

Massstab 1:500 | DI |

604 025 10 25m \ 1 \ er m

Legende

Orientierungsinhalt

Bestehende Bauten

Abzubrechende Bauten und Anlagen

Festsetzungsinhalt

] Geltungsbereich

Baubereich mit Gebäudemantellinie und maximaler Gesamthöhe (in m ü.M.)

pres

| ss] | Baubereich Nebengebäude mit maximaler Gesamthöhe (in m ü.M.) Kr Pi n Ia ____l Richtprojekt i 1 Einstellhalle (Lage schematisch) G Gemeinschaftsraum

| Erschliessungsfläche (Hartbelag)

e e e è e Öffentlicher Fuss- und Veloweg (Pianoweg)

DIREI Zu- und Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) PP Oberirdische Parkplätze Vv Abstellplätze Velos R Retention

| i | Freifläche A: Platzbereiche (Chaussierung / Ortbeton etc.) Freifläche B: Freiraum begrünt / befestigt inkl. Zugänge (Pflanzflächen / Wiesen / Kies / Sand etc.)

\ i Li i Freifläche C: Stauden / Gehölze

Spielfläche ñ Tr £ + ki Bäume / Sträucher (schematisch) ut E Entsorgung/UFC: 3 Unterflurcontainer für gebührenpflichtigen Hauskehricht C Grüncontainer

Oelestrasse

438.00 m ü.M.

Hochwachtstrasse

Schemaschnitt

Bestimmungen

Zweck 1. Der einfache Bebauungsplan Oele bezweckt: a. Eine einwandfreie städtebauliche Einordnung der Neubauten; b. Eine hohe architektonische und freiräumliche Qualität sicherzustellen;

Bebauung

2. Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

3. Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereichen erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile dürfen den Baubereich um maximal 1.5 m überragen. Die in den Baubereichen festgelegten Höhenkoten dürfen nur durch untergeordnete und technisch notwendige Aufbauten um maximal 1.00 m überschritten werden.

4. Beim Hauptgebäude ist nur ein Flachdach zulässig. Beim Nebengebäude sowie bei Kleinbauten sind auch andere Dachformen möglich.

Nutzung

5. In allen Baubereichen sind Wohnungen und nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig.

6. Im Haus Oele ist ein Gemeinschaftsraum zu realisieren, welcher für den gesamten Perimeter zur Verfügung steht. Der Gemeinschaftsraum darf nicht zu kommerziellen, gewinnorientierten Zwecken genutzt werden. Eine Gewerbenutzung ist im Gemeinschaftsraum nicht zulässig. Dies gilt jedoch nicht für das Gästezimmer, welches auch als nicht störender Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb genutzt werden kann.

7. Es sind maximal 2'617.7 m? anrechenbare Geschossflächen (aGF) und maximal 392.65 m? verglaste Terrassen/Balkone/Loggia (WGF) zulässig.

8. Terrassen, Balkone und Loggia der Vollgeschosse dürfen verglast werden, sofern die maximal erlaubte Fläche WGF eingehalten ist. Diese dürfen nicht beheizt werden und über keine heiztechnischen Installationen verfügen. Die Verglasungen müssen einheitlich ausgeführt werden und sich in das Gesamtkonzept integrieren.

Erschliessung

9. Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen.

10. Insgesamt sind maximal 25 Parkplätze (inkl. Besucherparkplätze) für den MIV zu erstellen. In der Einstellhalle sind mindestens 10 % davon mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten. Bei den restlichen Parkfeldern sind — mit Ausnahme der Besucherparkplätze — die baulichen Vorkehrungen so zu treffen, damit eine einfache Nachrüstung weiterer Ladestationen möglich ist (power to garage).

11. Die Anzahl Abstellplätze für Motorräder und Roller betragen mindestens 10 % der Anzahl Parkfelder für den MIV.

12. Die Parkplätze sind grundsätzlich unterirdisch im Perimeter Einstellhalle zu erstellen. Oberirdisch sind maximal acht Parklätze an den bezeichneten Orten zulässig. Davon sind mindestens deren drei als Besucherparkplätze zu markieren und müssen ständig zur Verfügung stehen. Oberirdische Parkplätze sind sickerfähig zu gestalten.

13. Es sind mindestens 80 Veloabstellplätze zu realisieren. Es sind sowohl Kurz- wie Langzeitabstellplätze zu erstellen. Kurzzeitabstellplätze sind in der im Situationsplan dargestellten Abstellflächen an gut zugänglicher Lage in der Nähe des Hauseingangs zu realisieren. Im Aussenbereich können Veloabstellplätze mittels Kleinbauten überdacht werden.

14. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes kann die Anzahl Abstellplätze reduziert werden.

Freiraum

15. Die Bepflanzung hat mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur Verfügung haben. Die Bepflanzung muss zu einer ökologischen Aufwertung beitragen.

16. Die Aussen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bevölkerung im Sommerhalbjahr vor übermässiger Wärmeentwicklung geschützt ist. Dazu gehören eine ausreichende Beschattung, die Förderung von Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen und Pflanzenbewuchs sowie Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren.

17. Die Freifläche A ist als gemeinschaftlicher Begegnungsraum hindernisfrei und mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig auszustatten.

18. Der "Pianoplatz" ist als Siedlungsplatz auszugestalten sowie als Spiel- und Begegnungsbereich aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar zu gestalten. In diesem Bereich sind einheimische hochstämmige Bäume zu pflanzen.

19. Der öffentliche Fussweg (Pianoweg) von der Hochwachtstrasse zur Oelestrasse muss mit mindestens 2.00 m Breite beibehalten werden.

20. Es sind kindergerechte Spielflächen von mindestens 20 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossflächen zu realisieren und zweckmässig auszustatten.

Umwelt

21. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, ausgenommen sie werden als Terrasse genutzt oder im Bereich technischer Einrichtungen wie PV-Anlagen und dgl.

22. Die Anforderungen der Lärmschutzverordnung müssen erfüllt werden.

23. Neubauten sind nach erhöhten energietechnischen Standards zu erstellen.

Ver- und Entsorgung

24. Das auf den Dächern und im Aussenbereich anfallende Meteorwasser ist sofern möglich auf dem Baugrundstück versickern zu lassen oder der Retention zuzuführen und anschliessend abzuführen.

25. An der Ecke Hochwacht-/Eichholzstrasse ist eine Unterflurcontaineranlage zu realisieren. Diese Anlage ist öffentlich zugänglich und nutzbar.

Schlussbestimmungen

26. Sofern dieser einfache Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von $ 57 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (V PBG) Ausnahmen gestatten.