Steinhausen einfacher Bebauungsplan Nr. 03 - Oele
Piano d'utilizzazione speciale · Zugo
Documento
- Numero
- 2021-212
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Piano di edificazione semplice
- Cantone
- Zugo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeinde (Gde.)
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 4 ott 2021
- In vigore dal
- 4 ott 2021
Carta
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File
002_Einfacher Bebauungsplan Nr. 03.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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eÖse:.
e d ® Gemeinde Li
Kanton Zug Steinhausen © Gemeinde Steinhausen
Aktenexemplar
2021-089
Nr. 03 - Oele, 1:500 22. Juni
Einfacher Bebauungsplan |
1. Öffentliche Auflage vom .25.,06.2021.. bis 26.03.2021
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inigk von der Abteilung Bau und Umwelt
2. Öffentliche Auflage
Publiziert im Amtsblatt Nr. .kS lora ani asi vedi bara sur Besch inigt von der Abteilung Bau und Umwelt
Massstab 1:500 | DI |
604 025 10 25m \ 1 \ er m
Legende
Orientierungsinhalt
Bestehende Bauten
Abzubrechende Bauten und Anlagen
Festsetzungsinhalt
] Geltungsbereich
Baubereich mit Gebäudemantellinie und maximaler Gesamthöhe (in m ü.M.)
pres
| ss] | Baubereich Nebengebäude mit maximaler Gesamthöhe (in m ü.M.) Kr Pi n Ia ____l Richtprojekt i 1 Einstellhalle (Lage schematisch) G Gemeinschaftsraum
| Erschliessungsfläche (Hartbelag)
e e e è e Öffentlicher Fuss- und Veloweg (Pianoweg)
DIREI Zu- und Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) PP Oberirdische Parkplätze Vv Abstellplätze Velos R Retention
| i | Freifläche A: Platzbereiche (Chaussierung / Ortbeton etc.) Freifläche B: Freiraum begrünt / befestigt inkl. Zugänge (Pflanzflächen / Wiesen / Kies / Sand etc.)
\ i Li i Freifläche C: Stauden / Gehölze
Spielfläche ñ Tr £ + ki Bäume / Sträucher (schematisch) ut E Entsorgung/UFC: 3 Unterflurcontainer für gebührenpflichtigen Hauskehricht C Grüncontainer
Oelestrasse
438.00 m ü.M.
Hochwachtstrasse
Schemaschnitt
Bestimmungen
Zweck 1. Der einfache Bebauungsplan Oele bezweckt: a. Eine einwandfreie städtebauliche Einordnung der Neubauten; b. Eine hohe architektonische und freiräumliche Qualität sicherzustellen;
Bebauung
2. Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
3. Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereichen erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile dürfen den Baubereich um maximal 1.5 m überragen. Die in den Baubereichen festgelegten Höhenkoten dürfen nur durch untergeordnete und technisch notwendige Aufbauten um maximal 1.00 m überschritten werden.
4. Beim Hauptgebäude ist nur ein Flachdach zulässig. Beim Nebengebäude sowie bei Kleinbauten sind auch andere Dachformen möglich.
Nutzung
5. In allen Baubereichen sind Wohnungen und nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig.
6. Im Haus Oele ist ein Gemeinschaftsraum zu realisieren, welcher für den gesamten Perimeter zur Verfügung steht. Der Gemeinschaftsraum darf nicht zu kommerziellen, gewinnorientierten Zwecken genutzt werden. Eine Gewerbenutzung ist im Gemeinschaftsraum nicht zulässig. Dies gilt jedoch nicht für das Gästezimmer, welches auch als nicht störender Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb genutzt werden kann.
7. Es sind maximal 2'617.7 m? anrechenbare Geschossflächen (aGF) und maximal 392.65 m? verglaste Terrassen/Balkone/Loggia (WGF) zulässig.
8. Terrassen, Balkone und Loggia der Vollgeschosse dürfen verglast werden, sofern die maximal erlaubte Fläche WGF eingehalten ist. Diese dürfen nicht beheizt werden und über keine heiztechnischen Installationen verfügen. Die Verglasungen müssen einheitlich ausgeführt werden und sich in das Gesamtkonzept integrieren.
Erschliessung
9. Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen.
10. Insgesamt sind maximal 25 Parkplätze (inkl. Besucherparkplätze) für den MIV zu erstellen. In der Einstellhalle sind mindestens 10 % davon mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten. Bei den restlichen Parkfeldern sind — mit Ausnahme der Besucherparkplätze — die baulichen Vorkehrungen so zu treffen, damit eine einfache Nachrüstung weiterer Ladestationen möglich ist (power to garage).
11. Die Anzahl Abstellplätze für Motorräder und Roller betragen mindestens 10 % der Anzahl Parkfelder für den MIV.
12. Die Parkplätze sind grundsätzlich unterirdisch im Perimeter Einstellhalle zu erstellen. Oberirdisch sind maximal acht Parklätze an den bezeichneten Orten zulässig. Davon sind mindestens deren drei als Besucherparkplätze zu markieren und müssen ständig zur Verfügung stehen. Oberirdische Parkplätze sind sickerfähig zu gestalten.
13. Es sind mindestens 80 Veloabstellplätze zu realisieren. Es sind sowohl Kurz- wie Langzeitabstellplätze zu erstellen. Kurzzeitabstellplätze sind in der im Situationsplan dargestellten Abstellflächen an gut zugänglicher Lage in der Nähe des Hauseingangs zu realisieren. Im Aussenbereich können Veloabstellplätze mittels Kleinbauten überdacht werden.
14. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes kann die Anzahl Abstellplätze reduziert werden.
Freiraum
15. Die Bepflanzung hat mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur Verfügung haben. Die Bepflanzung muss zu einer ökologischen Aufwertung beitragen.
16. Die Aussen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bevölkerung im Sommerhalbjahr vor übermässiger Wärmeentwicklung geschützt ist. Dazu gehören eine ausreichende Beschattung, die Förderung von Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen und Pflanzenbewuchs sowie Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren.
17. Die Freifläche A ist als gemeinschaftlicher Begegnungsraum hindernisfrei und mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig auszustatten.
18. Der "Pianoplatz" ist als Siedlungsplatz auszugestalten sowie als Spiel- und Begegnungsbereich aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar zu gestalten. In diesem Bereich sind einheimische hochstämmige Bäume zu pflanzen.
19. Der öffentliche Fussweg (Pianoweg) von der Hochwachtstrasse zur Oelestrasse muss mit mindestens 2.00 m Breite beibehalten werden.
20. Es sind kindergerechte Spielflächen von mindestens 20 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossflächen zu realisieren und zweckmässig auszustatten.
Umwelt
21. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, ausgenommen sie werden als Terrasse genutzt oder im Bereich technischer Einrichtungen wie PV-Anlagen und dgl.
22. Die Anforderungen der Lärmschutzverordnung müssen erfüllt werden.
23. Neubauten sind nach erhöhten energietechnischen Standards zu erstellen.
Ver- und Entsorgung
24. Das auf den Dächern und im Aussenbereich anfallende Meteorwasser ist sofern möglich auf dem Baugrundstück versickern zu lassen oder der Retention zuzuführen und anschliessend abzuführen.
25. An der Ecke Hochwacht-/Eichholzstrasse ist eine Unterflurcontaineranlage zu realisieren. Diese Anlage ist öffentlich zugänglich und nutzbar.
Schlussbestimmungen
26. Sofern dieser einfache Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von $ 57 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug (V PBG) Ausnahmen gestatten.