Cham Bebauungsplan- Sinserstrasse West

Piano d'utilizzazione speciale · Zugo

Documento

Numero
CH-2022-225
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di edificazione
Cantone
Zugo
Livello
Comune
Approvato da
BD
Adottato
11 apr 2024
In vigore dal
11 apr 2024

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Zugo con le zone edificabili.Apri la carta completa

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Testo

Cham Bebauungsplan- Sinserstrasse West.pdf

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KANTON ZUG \y

07. Juni 2023

Situationsplan 1:500

Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. November 2022

Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein

Von der Baudirektion vorgeprüft am 5. Mai 2023

Der Baudirektor: Florian Weber

1. Öffentliche Auflage

Publiziert im Amtsblatt am 16. und 23. Juni 2023

An der Urnenabstimmung beschlossen am 26. November 2023

Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein

2. Öffentliche Auflage

Publiziert im Amtsblatt am 11. und 18. Januar 2024

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 741, APR, 2024

Der Baudirektor: 7 LA

BURKHALTER © Ste Deunge 48 DERUNGS *° Sion

RAUMENTWICKLUNG LANDSCHAFTSPLANUNG www.bdplan.ch

Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis

vom 16. Juni 2028 bis 15. Juli 2023

Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

Der Gemeindeschreiber: Alain Bühlmann

vom 12. Januar 2024 bis 31. Januar 2024

Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

LEGENDE Festsetzungsinhalt Orientierungsinhalt 5777775 Geltungsbereich Bebauungsplan Vordächer Richtprojekt ausserhalb Geltungsbereich Gebäudefussabdruck Richtprojekt Baubereiche Unterirdische Bauten Richtprojekt BE Baubereiche A bis C Unterirdische Bauten Richtprojekt ausserhalb Geltungsbereich = Baubereiche Balkone (ab 1. OG) Rückzubauende Gebäude =) Baubereiche Vordächer (Oberkante EG) -————- ZWangsbaulinie bestehend (gem. Zonenplan) D n. i Baubereich unterirdische Bauten mem Zwangsbaulinie neu (gem. separatem Verfahren) ® Zu erhaltender Baum ausserhalb Geltungsbereich Freiraumtypologien Öffentlicher Fussweg Freiraum öffentlich Denkmalgeschütztes Gebäude Freiräume gemeinschaftlich ij Ortsbildschutzzone (gem. Bauordnung $ 31 Ortsbildschutz) Freiraum privat BR] Bestehende Bauten ausserhalb Geltungsbereich Freiräume extensive Nutzung +___+—m_uVermassung in Meter

© Zu pflanzender Baum (Lage schematisch)

Erschliessung und Parkierung

Erschliessungs- und Verkehrsflächen

Gebäudezugang Wohnen Erdgeschoss (Lage schematisch) Gebäudezugang Gewerbe Erdgeschoss (Lage schematisch) Veloabstellanlage ausserhalb Gebäude (Lage schematisch) Parkplätze Besuchende oberirdisch (Lage schematisch)

Einfahrt Einstellhalle (Lage schematisch)

e|laavv

Anlieferung Gewerbe (Lage schematisch)

Ver- und Entsorgung

Aufstellbereich Grüngutcontainer (Lage schematisch)

Informativ: Skizze Messweise höchster Punkt der Dachkonstruktion = Gesamthöhe gemäss $ 31 PBG Kanton Zug

Dachrand, Brüstung, technische Dachaufbauten Dachhaut Dachhaut, Isolation nicht betroffen

Isolation * Höchster Punkt der Dachkonstruktion

Dachkonstruktion

SITUÄTIONSP Ne À: O)

SCHEMASCHNITT 1:500

Der Schemaschnitt dient der Orientierung und veranschaulicht die Einbettung in die Umgebung. [EI Baubereich A bis C Baubereich für unterirdische Bauten —— Ermessensspielraum gem. Art. 6 und 9 SBV

Baubereich für unterirdische Bauten æ_ min. und max. Gesamthöhe in m. ü. M. gem. $ 31 PBG und Art. 9 SBV nicht durchgängig (Höfe)

434.72 434.12 435.22 434.62 “IMI pi ke ph | eh | to en

are dl SU il

| Bm — Geltungsbereich — —

Art. 14 Freiräume

gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive

Nutzung

Art. 17 Verkehrserschliessung

' Die Freiräume gemeinschaftlich dienen dem Aufenthalt von allen Bewohnerinnen und Bewohnern und sind entsprechend zugänglich zu gestalten.

2 Sie dürfen mit Ausnahme von begrenzenden Stützmauern oder Sitzstufen nicht versiegelt werden.

3 Der Freiraum gemeinschaftlich direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (16.3 m x 8.5 m) zu realisieren und mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen. Teilflächen dieses Freiraums sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

4 Der Freiraum gemeinschaftlich rückwärtig zur Sinserstrasse gelegen ist am südwestlichen Rand mit einer gut gestalteten Sitzstufe zu begrenzen und es ist für einen harmonischen, offenen Übergang in das dahinterliegende Quartier zu sorgen. Teilflächen sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Der Freiraum privat dient dem Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner der direkt angrenzenden Bebauung.

? Mindestens ein Drittel der Fläche darf nicht versiegelt werden und ist ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Die Grünbereiche extensiv dienen dem ökologischen Ausgleich. ? Sie sind als extensive Freiflächen mit hohem ökologischem Wert zu bepflanzen.

3 Innerhalb der Freiräume extensive Nutzung sind insgesamt mindestens drei Niederstammbäume zu pflanzen.

4. VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

* Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist nur an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zulässig und erfolgt von der Sinserstrasse über die Parzelle Nr. 155. Die notwendigen Rechte sind grundbuchrechtlich sichergestellt.

? Die im Situationsplan bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen gewährleisten die interne Erschliessung der Baubereiche und bilden die Anschlüsse an die umliegenden Bebauungen und Plätze sowie die Durchwegung durch das Areal.

® Die bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind mit Ausnahme der nördlichen Zufahrt nicht für den motorisierten Verkehr zulässig.

Die Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind durch räumliche und visuelle Elemente wie Bepflanzungen, Oberflächengestaltungen und dergleichen zu strukturieren und zu gestalten.

5 Die Gebäudezugänge für Gewerbe und Wohnen erfolgen über die im Situationsplan bezeichneten Stellen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 4

Art. 1 Geltungsbereich, Abgrenzung

A e Zweckbestimmungen

An. 8 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen

Richtprojekte

Ubergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

Art. 6 Baubereiche

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Sonderbauvorschriften gelten für den im Bebauungsplan «Sinserstrasse West» begrenzten Perimeter (Geltungsbereich). Die Richtprojekte Architektur und Umgebung machen teilweise auch Aussagen zu Flächen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters. Die Sicherstellung dieser baulichen Anpassungen wird privatrechtlich geregelt.

Mit dem Bebauungsplan «Sinserstrasse West» wird die Grundlage zur Realisierung einer qualitativ hochstehenden, zusammenhängenden Weiterentwicklung der im Geltungsbereich liegenden Parzellen sichergestellt, die sich städtebaulich sehr gut an die historisch gewachsene Situation im Chamer Zentrum anlehnt.

! Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden, rechtsverbindlichen Bestandteilen: a. Situationsplan mit Schnitten 1:500, 7. Juni 2023 b. Sonderbauvorschriften, 7. Juni 2023

? Folgende Bestandteile haben wegleitenden Charakter:

a. Planungsbericht, 18. Dezember 2023

b. Richtprojekt Architektur inkl. Visualisierungen, 7. Juni 2023

c. Richtprojekt Umgebung, 7. Juni 2023 Von den Richtprojekten Architektur und Umgebung darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

* Soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Zonenvorschriften der Bauordnung der Gemeinde Cham.

2 Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan bewilligen.

2. BEBAUUNG UND NUTZUNG

' Im Situationsplan sind folgende Baubereiche vorgesehen:

a. Baubereiche A bis C

b. Baubereiche Balkone (ab 1. OG)

c. Baubereiche Vordächer (Oberkante EG) d. Baubereich unterirdische Bauten

2 Die Baubereiche A bis C, Balkone und Vordächer dürfen um maximal 0.50 m überschritten werden, sofern sich die Grundfläche pro Baubereich (A: 163 m?, B: 498 m?, C: 565 m?) nicht vergrössert. Vorbehalten bleiben die geltenden Grenz- und Gebäudeabstände. Zu berücksichtigen sind Näher- und Grenzbaurechte. Direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist keine Über- und Unterschreitung der Baubereiche A bis C gemäss Situationsplan zulässig. Es gilt die angepasste Zwangsbaulinie. Für den Baubereich unterirdische Bauten ist keine Überschreitung zulässig.

BURKHALTER DERUNGS AG | 1

Art. 23 Invasive Neophyten

Art. 24 Inkrafttreten,

Etappierung, Änderung

5 Die Infrastruktur für die Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für Abstellplätze von Motorfahrzeugen ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre vorzusehen.

Invasive, gebietsfremde Arten sind nicht zulässig.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

' Der Bebauungsplan tritt mit Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.

? Die Umgebungsgestaltung und der Bau der Tiefgarage sind mit dem ersten Bauvorhaben über das ganze Areal zu realisieren.

8 Die Änderung oder Aufhebung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Bebauungsplanes.

BURKHALTER DERUNGS AG | 6

KANTON ZUG 9 CHAM

07. Juni 2023

Sonderbauvorschriften

Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. November 2022 Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis Von der Baudirektion vorgeprüft am 5. Mai 2023 Der Baudirektor: Florian Weber

1. Öffentliche Auflage vom 16. Juni 2023 bis 15. Juli 2023 Publiziert im Amtsblatt am 16. und 23. Juni 2023

Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

An der Urnenabstimmung beschlossen am 26. November 2023

Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Alain Bühlmann

2. Öffentliche Auflage vom 12. Januar 2024 bis 31. Januar 2024

Publiziert im Amtsblatt am 11. und 18. Januar 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 11. APR. 2024

Der Baudirektor: = an

BURKHALTER summer Deus ae DERUNGS* écostuem |

www.bdplan.ch

ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN SINSERSTRASSE WEST

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Geltungsbereich, Abgrenzung

Art. 2 Zweckbestimmungen

Art. 3 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen Richtprojekte

167 altri articoli

Art. 5 Übergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

BEBAUUNG UND NUTZUNG

dd dad

Art. 6 Baubereiche

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

Art. 11 Gestaltung Fassaden

FREIRÄUME

&@ D N D D |

Art. 12 Freiräume allgemeine Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

Art. 14 Freiräume gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive Nutzung

VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

B2200@|W

Art. 17 Verkehrserschliessung

Art. 18 Parkierung

VER- UND ENTSORGUNG

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

UMWELT

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

Art. 23 Invasive Neophyten

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

al»

ao

na

oo ou |

Art. 24 Inkrafttreten, Etappierung, Änderung

DD

Art. 18 Parkierung

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

6 Die Anlieferung erfolgt über die im Situationsplan bezeichnete Stelle.

* Für den gesamten Geltungsbereich sind insgesamt maximal 36 Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher zulässig.

2 Sämtliche Parkplätze für die Bewohnenden sind unterirdisch anzuordnen. Oberirdisch sind insgesamt maximal zwei, gedeckte Parkplätze für Besuchende sowie Kundinnen und Kunden an im Situationsplan bezeichneter Lage zulässig.

3 Unterirdisch sind zusätzlich mindestens 4 Abstellplätze für Motorräder zu erstellen.

4 Für Fahrräder sind insgesamt mindestens 120 Abstellplätze zu realisieren. Davon sind mindestens 84 Abstellplätze gut zugänglich unterirdisch oder ebenerdig in Gebäuden zu erstellen. Wo möglich sind diese direkt vom Aussenraum zugänglich zu machen. Mindestens 36 Abstellplätze für Fahrräder sind im Aussenraum in Eingangsnähe mit entsprechenden Halterungssystemen vorzusehen. Die Abstellplätze im Aussenraum sind möglichst zu überdachen.

5 Es sind ausreichend, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrradanhänger vorzusehen.

5. VER- UND ENTSORGUNG

* Alle befestigten Flächen wie Fusswege, Plätze und dergleichen sind, soweit technisch möglich und zweckmässig, mit sickerungsfähigem Belag zu versehen.

2 Das verbleibende Meteorwasser soll nach Möglichkeit versickert werden.

' Für den Kehricht ist keine eigene Unterflurcontaineranlage innerhalb des Bebauungsplanperimeters notwendig.

? Die Entsorgung der Grünabfälle erfolgt über eine Sammelstelle an der im Situationsplan bezeichneten Lage. Diese Sammelstelle ist so anzuordnen und zu gestalten, dass möglichst keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft entstehen.

6. UMWELT

Die Planungswerte für den Lärm der Einstellhalle sind prioritär durch Massnahmen an der Quelle oder mit Massnahmen im Ausbreitungsbereich (z. B. Überdachung, absorbierende Verkleidung Einfahrtsbereich etc.) einzuhalten.

! Es ist ein erhöhter Gebäudestandard im Rahmen von Minergie vorzusehen.

? Die Wärme- und Kälteversorgung ist vollständig über erneuerbare Energien abzudecken.

3 Es sind wo möglich und sinnvoll ressourcenschonende ökologische Materialien und Baustoffe wie mineralische Recyclingbaustoffe, nachwachsende organische Baustoffe und generell schadstoffarme Materialien einzusetzen.

4 Auf den Dächern sind Photovoltaikanlagen vorzusehen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 5

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

3 Die rückwärtig zur Sinserstrasse gelegenen Balkone dürfen eine Tiefe von 1.20 m und die Balkone zu den beiden Plätzen/Höfen eine Tiefe von 1.50 m nicht überschreiten.

4 Die Vordächer dürfen eine Tiefe von 1.0 m nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist der nördliche Baubereich Vordach angrenzend an die Sinserstrasse mit einer erlaubten Tiefe von 1.6 m.

' Über den gesamten Perimeter des Bebauungsplanes ist insgesamt eine maximale Ausnützungsziffer von 1.66 zulässig.

2 In den Baubereichen A bis C sind in den Erdgeschossen keine Wohnnutzungen zulässig.

3 In den direkt an der Sinserstrasse gelegenen Erdgeschosseinheiten (Kopfbauten) sind publikumsorientierte Dienstleistungs-, Gastronomie- oder Gewerbenutzungen vorgeschrieben.

4 Die Erdgeschosse sind gegen die Sinserstrasse und gegenüber den internen Plätzen/Höfen transparent zu gestalten.

5 In den Obergeschossen sind Wohnungen vorzusehen. Aus Gründen des Lärmschutzes sind ausnahmsweise auch Dienstleistungs- und Büronutzungen erlaubt.

6 Es ist über den ganzen Geltungsbereich ein breiter Wohnungsmix für verschiedene Anspruchsgruppen zu realisieren.

Hochbauten sind ausschliesslich in den Baubereichen A bis C zulässig.

! Es werden folgende Höhenkoten für die Gesamthöhe gemäss $ 31 V PBG (Oberkante der Dachkonstruktion) festgelegt: a. Baubereich A: 434.42 m. ü. M. +/- 0.30 m b. Baubereich B: 434.92 m. ü. M. +/- 0.30 m c. Baubereich C: 435.42 m. ü. M. +/- 0.30 m

2 Die Erdgeschosse sind pro Baubereich ebenerdig an die Sinserstrasse zu erschliessen. Ein Niveauunterschied im Erdgeschoss zu den beiden Plätzen/Höfen hin ist im Baubereich B für eine bessere Eingliederung ins Terrain zulässig.

3 Die Erdgeschosse haben eine minimale Geschosshöhe von 3.70 m (Oberkante bis Oberkante) aufzuweisen.

4 Mehrhöhen von maximal 2.0 m (gemessen ab Oberkante Dachkonstruktion) für technische Aufbauten sind zulässig, wenn sich diese gut in die Dachgestaltung einfügen und mindestens 4.0 m vom Dachrand entfernt liegen. Namentlich sind dies:

a. Anlagen der Haustechnik b. Feuerpolizeilich erforderliche Anlagen

5 Es sind keine Attikageschosse zulässig.

* Solaranlagen dürfen die Oberkante der Brüstung bzw. des Dachrands nicht überragen. Auf eine extensive Begrünung der Dachflächen kann verzichtet werden.

BURKHALTER DERUNGS AG | 2

Art. 11 Gestaltung Fassaden

Art. 12 Freiräume allgemeine

Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

? Wird die Fläche an Solaranlagen gemäss Richtprojekt reduziert, sind diese Dachflächen extensiv zu begrünen und entsprechend zu pflegen.

' Bei der Materialisierung der Fassaden sind ortstypische, langlebige, unterhaltsarme und witterungsbeständige Materialen einzusetzen.

? Leichte Farbnuancen oder anderweitige gestalterische Differenzierungen zwischen den verschiedenen Gebäuden sind zu realisieren.

8 Mit dem Baugesuch ist ein ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen.

* Es sind Nisthilfen für Gebäudebrüter vorzusehen.

3. FREIRÄUME

' Für die Gestaltung und Bepflanzung der Freiräume ist das Richtprojekt Umgebung massgebend.

2 Die einzelnen Freiräume dürfen durch Stützmauern begrenzt werden. Diese sind mit einer minimalen Höhe auszubilden und dürfen eine maximale Höhe von 0.90 m nicht überschreiten, gemessen ab Terrain Oberkante fertig (gestaltetes Terrain). Ausgenommen davon sind die Stützmauern südöstlich des Baubereichs B (zwischen Freiraum extensive Nutzung und Erschliessungs- und Verkehrsfläche) sowie die Stützmauer nördlich des Baubereichs C (zwischen Freiraum gemeinschaftlich und Erschliessungs- und Verkehrsfläche), welche eine maximale Höhe von 1.60 m aufweisen dürfen. Die Stützmauern haben sich durch eine geeignete Materialisierung und/oder Begrünung gut in die Umgebung einzugliedern.

8 Geschlossene Brüstungen sind ausserhalb von Balkonen nicht gestattet.

4 Es sind ausreichend zusammenhängende, aufenthaltsfreundlich gestaltete gemeinschaftliche Freiflächen mit genügend bedarfsgerechten Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen zu erstellen und dauerhaft zu erhalten.

5 Bepflanzungen haben ökologisch wertvoll zu erfolgen und es ist für eine entsprechende Pflege zu sorgen. Mit dem Baugesuch ist ein Pflegeplan einzureichen.

6 Abweichungen vom Richtprojekt Umgebung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind in begründeten Fällen zulässig, sofern die ausgewiesenen Vorteile nicht geschmälert werden und sofern mindestens eine gleichwertige Gestaltungsqualität erzielt und nachgewiesen wird.

' Der Freiraum öffentlich dient dem Aufenthalt und ist öffentlich zugänglich.

2 Er ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (11.5 m x 9.6 m) zu realisieren.

3 Er ist mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen.

4 Teilflächen des Freiraums öffentlich sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 3

Art. 14 Freiräume

gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive

Nutzung

Art. 17 Verkehrserschliessung

' Die Freiräume gemeinschaftlich dienen dem Aufenthalt von allen Bewohnerinnen und Bewohnern und sind entsprechend zugänglich zu gestalten.

2 Sie dürfen mit Ausnahme von begrenzenden Stützmauern oder Sitzstufen nicht versiegelt werden.

3 Der Freiraum gemeinschaftlich direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (16.3 m x 8.5 m) zu realisieren und mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen. Teilflächen dieses Freiraums sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

4 Der Freiraum gemeinschaftlich rückwärtig zur Sinserstrasse gelegen ist am südwestlichen Rand mit einer gut gestalteten Sitzstufe zu begrenzen und es ist für einen harmonischen, offenen Übergang in das dahinterliegende Quartier zu sorgen. Teilflächen sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Der Freiraum privat dient dem Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner der direkt angrenzenden Bebauung.

? Mindestens ein Drittel der Fläche darf nicht versiegelt werden und ist ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Die Grünbereiche extensiv dienen dem ökologischen Ausgleich. ? Sie sind als extensive Freiflächen mit hohem ökologischem Wert zu bepflanzen.

3 Innerhalb der Freiräume extensive Nutzung sind insgesamt mindestens drei Niederstammbäume zu pflanzen.

4. VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

* Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist nur an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zulässig und erfolgt von der Sinserstrasse über die Parzelle Nr. 155. Die notwendigen Rechte sind grundbuchrechtlich sichergestellt.

? Die im Situationsplan bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen gewährleisten die interne Erschliessung der Baubereiche und bilden die Anschlüsse an die umliegenden Bebauungen und Plätze sowie die Durchwegung durch das Areal.

® Die bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind mit Ausnahme der nördlichen Zufahrt nicht für den motorisierten Verkehr zulässig.

Die Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind durch räumliche und visuelle Elemente wie Bepflanzungen, Oberflächengestaltungen und dergleichen zu strukturieren und zu gestalten.

5 Die Gebäudezugänge für Gewerbe und Wohnen erfolgen über die im Situationsplan bezeichneten Stellen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 4

Art. 1 Geltungsbereich,

Abgrenzung

A e Zweckbestimmungen

An. 8 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen

Richtprojekte

Ubergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

Art. 6 Baubereiche

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Sonderbauvorschriften gelten für den im Bebauungsplan «Sinserstrasse West» begrenzten Perimeter (Geltungsbereich). Die Richtprojekte Architektur und Umgebung machen teilweise auch Aussagen zu Flächen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters. Die Sicherstellung dieser baulichen Anpassungen wird privatrechtlich geregelt.

Mit dem Bebauungsplan «Sinserstrasse West» wird die Grundlage zur Realisierung einer qualitativ hochstehenden, zusammenhängenden Weiterentwicklung der im Geltungsbereich liegenden Parzellen sichergestellt, die sich städtebaulich sehr gut an die historisch gewachsene Situation im Chamer Zentrum anlehnt.

! Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden, rechtsverbindlichen Bestandteilen: a. Situationsplan mit Schnitten 1:500, 7. Juni 2023 b. Sonderbauvorschriften, 7. Juni 2023

? Folgende Bestandteile haben wegleitenden Charakter:

a. Planungsbericht, 18. Dezember 2023

b. Richtprojekt Architektur inkl. Visualisierungen, 7. Juni 2023

c. Richtprojekt Umgebung, 7. Juni 2023 Von den Richtprojekten Architektur und Umgebung darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

* Soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Zonenvorschriften der Bauordnung der Gemeinde Cham.

2 Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan bewilligen.

2. BEBAUUNG UND NUTZUNG

' Im Situationsplan sind folgende Baubereiche vorgesehen:

a. Baubereiche A bis C

b. Baubereiche Balkone (ab 1. OG)

c. Baubereiche Vordächer (Oberkante EG) d. Baubereich unterirdische Bauten

2 Die Baubereiche A bis C, Balkone und Vordächer dürfen um maximal 0.50 m überschritten werden, sofern sich die Grundfläche pro Baubereich (A: 163 m?, B: 498 m?, C: 565 m?) nicht vergrössert. Vorbehalten bleiben die geltenden Grenz- und Gebäudeabstände. Zu berücksichtigen sind Näher- und Grenzbaurechte. Direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist keine Über- und Unterschreitung der Baubereiche A bis C gemäss Situationsplan zulässig. Es gilt die angepasste Zwangsbaulinie. Für den Baubereich unterirdische Bauten ist keine Überschreitung zulässig.

BURKHALTER DERUNGS AG | 1

Art. 23 Invasive Neophyten

Art. 24 Inkrafttreten,

Etappierung, Änderung

5 Die Infrastruktur für die Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für Abstellplätze von Motorfahrzeugen ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre vorzusehen.

Invasive, gebietsfremde Arten sind nicht zulässig.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

' Der Bebauungsplan tritt mit Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.

? Die Umgebungsgestaltung und der Bau der Tiefgarage sind mit dem ersten Bauvorhaben über das ganze Areal zu realisieren.

8 Die Änderung oder Aufhebung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Bebauungsplanes.

BURKHALTER DERUNGS AG | 6

KANTON ZUG 9 CHAM

07. Juni 2023

Sonderbauvorschriften

Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. November 2022 Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis Von der Baudirektion vorgeprüft am 5. Mai 2023 Der Baudirektor: Florian Weber

1. Öffentliche Auflage vom 16. Juni 2023 bis 15. Juli 2023 Publiziert im Amtsblatt am 16. und 23. Juni 2023

Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

An der Urnenabstimmung beschlossen am 26. November 2023

Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Alain Bühlmann

2. Öffentliche Auflage vom 12. Januar 2024 bis 31. Januar 2024

Publiziert im Amtsblatt am 11. und 18. Januar 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 11. APR. 2024

Der Baudirektor: = an

BURKHALTER summer Deus ae DERUNGS* écostuem |

www.bdplan.ch

ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN SINSERSTRASSE WEST

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Geltungsbereich, Abgrenzung

Art. 2 Zweckbestimmungen

Art. 3 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen Richtprojekte

Art. 5 Übergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

BEBAUUNG UND NUTZUNG

dd dad

Art. 6 Baubereiche

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

Art. 11 Gestaltung Fassaden

FREIRÄUME

&@ D N D D |

Art. 12 Freiräume allgemeine Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

Art. 14 Freiräume gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive Nutzung

VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

B2200@|W

Art. 17 Verkehrserschliessung

Art. 18 Parkierung

VER- UND ENTSORGUNG

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

UMWELT

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

Art. 23 Invasive Neophyten

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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na

oo ou |

Art. 24 Inkrafttreten, Etappierung, Änderung

DD

Art. 18 Parkierung

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

6 Die Anlieferung erfolgt über die im Situationsplan bezeichnete Stelle.

* Für den gesamten Geltungsbereich sind insgesamt maximal 36 Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher zulässig.

2 Sämtliche Parkplätze für die Bewohnenden sind unterirdisch anzuordnen. Oberirdisch sind insgesamt maximal zwei, gedeckte Parkplätze für Besuchende sowie Kundinnen und Kunden an im Situationsplan bezeichneter Lage zulässig.

3 Unterirdisch sind zusätzlich mindestens 4 Abstellplätze für Motorräder zu erstellen.

4 Für Fahrräder sind insgesamt mindestens 120 Abstellplätze zu realisieren. Davon sind mindestens 84 Abstellplätze gut zugänglich unterirdisch oder ebenerdig in Gebäuden zu erstellen. Wo möglich sind diese direkt vom Aussenraum zugänglich zu machen. Mindestens 36 Abstellplätze für Fahrräder sind im Aussenraum in Eingangsnähe mit entsprechenden Halterungssystemen vorzusehen. Die Abstellplätze im Aussenraum sind möglichst zu überdachen.

5 Es sind ausreichend, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrradanhänger vorzusehen.

5. VER- UND ENTSORGUNG

* Alle befestigten Flächen wie Fusswege, Plätze und dergleichen sind, soweit technisch möglich und zweckmässig, mit sickerungsfähigem Belag zu versehen.

2 Das verbleibende Meteorwasser soll nach Möglichkeit versickert werden.

' Für den Kehricht ist keine eigene Unterflurcontaineranlage innerhalb des Bebauungsplanperimeters notwendig.

? Die Entsorgung der Grünabfälle erfolgt über eine Sammelstelle an der im Situationsplan bezeichneten Lage. Diese Sammelstelle ist so anzuordnen und zu gestalten, dass möglichst keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft entstehen.

6. UMWELT

Die Planungswerte für den Lärm der Einstellhalle sind prioritär durch Massnahmen an der Quelle oder mit Massnahmen im Ausbreitungsbereich (z. B. Überdachung, absorbierende Verkleidung Einfahrtsbereich etc.) einzuhalten.

! Es ist ein erhöhter Gebäudestandard im Rahmen von Minergie vorzusehen.

? Die Wärme- und Kälteversorgung ist vollständig über erneuerbare Energien abzudecken.

3 Es sind wo möglich und sinnvoll ressourcenschonende ökologische Materialien und Baustoffe wie mineralische Recyclingbaustoffe, nachwachsende organische Baustoffe und generell schadstoffarme Materialien einzusetzen.

4 Auf den Dächern sind Photovoltaikanlagen vorzusehen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 5

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

3 Die rückwärtig zur Sinserstrasse gelegenen Balkone dürfen eine Tiefe von 1.20 m und die Balkone zu den beiden Plätzen/Höfen eine Tiefe von 1.50 m nicht überschreiten.

4 Die Vordächer dürfen eine Tiefe von 1.0 m nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist der nördliche Baubereich Vordach angrenzend an die Sinserstrasse mit einer erlaubten Tiefe von 1.6 m.

' Über den gesamten Perimeter des Bebauungsplanes ist insgesamt eine maximale Ausnützungsziffer von 1.66 zulässig.

2 In den Baubereichen A bis C sind in den Erdgeschossen keine Wohnnutzungen zulässig.

3 In den direkt an der Sinserstrasse gelegenen Erdgeschosseinheiten (Kopfbauten) sind publikumsorientierte Dienstleistungs-, Gastronomie- oder Gewerbenutzungen vorgeschrieben.

4 Die Erdgeschosse sind gegen die Sinserstrasse und gegenüber den internen Plätzen/Höfen transparent zu gestalten.

5 In den Obergeschossen sind Wohnungen vorzusehen. Aus Gründen des Lärmschutzes sind ausnahmsweise auch Dienstleistungs- und Büronutzungen erlaubt.

6 Es ist über den ganzen Geltungsbereich ein breiter Wohnungsmix für verschiedene Anspruchsgruppen zu realisieren.

Hochbauten sind ausschliesslich in den Baubereichen A bis C zulässig.

! Es werden folgende Höhenkoten für die Gesamthöhe gemäss $ 31 V PBG (Oberkante der Dachkonstruktion) festgelegt: a. Baubereich A: 434.42 m. ü. M. +/- 0.30 m b. Baubereich B: 434.92 m. ü. M. +/- 0.30 m c. Baubereich C: 435.42 m. ü. M. +/- 0.30 m

2 Die Erdgeschosse sind pro Baubereich ebenerdig an die Sinserstrasse zu erschliessen. Ein Niveauunterschied im Erdgeschoss zu den beiden Plätzen/Höfen hin ist im Baubereich B für eine bessere Eingliederung ins Terrain zulässig.

3 Die Erdgeschosse haben eine minimale Geschosshöhe von 3.70 m (Oberkante bis Oberkante) aufzuweisen.

4 Mehrhöhen von maximal 2.0 m (gemessen ab Oberkante Dachkonstruktion) für technische Aufbauten sind zulässig, wenn sich diese gut in die Dachgestaltung einfügen und mindestens 4.0 m vom Dachrand entfernt liegen. Namentlich sind dies:

a. Anlagen der Haustechnik b. Feuerpolizeilich erforderliche Anlagen

5 Es sind keine Attikageschosse zulässig.

* Solaranlagen dürfen die Oberkante der Brüstung bzw. des Dachrands nicht überragen. Auf eine extensive Begrünung der Dachflächen kann verzichtet werden.

BURKHALTER DERUNGS AG | 2

Art. 11 Gestaltung Fassaden

Art. 12 Freiräume allgemeine

Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

? Wird die Fläche an Solaranlagen gemäss Richtprojekt reduziert, sind diese Dachflächen extensiv zu begrünen und entsprechend zu pflegen.

' Bei der Materialisierung der Fassaden sind ortstypische, langlebige, unterhaltsarme und witterungsbeständige Materialen einzusetzen.

? Leichte Farbnuancen oder anderweitige gestalterische Differenzierungen zwischen den verschiedenen Gebäuden sind zu realisieren.

8 Mit dem Baugesuch ist ein ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen.

* Es sind Nisthilfen für Gebäudebrüter vorzusehen.

3. FREIRÄUME

' Für die Gestaltung und Bepflanzung der Freiräume ist das Richtprojekt Umgebung massgebend.

2 Die einzelnen Freiräume dürfen durch Stützmauern begrenzt werden. Diese sind mit einer minimalen Höhe auszubilden und dürfen eine maximale Höhe von 0.90 m nicht überschreiten, gemessen ab Terrain Oberkante fertig (gestaltetes Terrain). Ausgenommen davon sind die Stützmauern südöstlich des Baubereichs B (zwischen Freiraum extensive Nutzung und Erschliessungs- und Verkehrsfläche) sowie die Stützmauer nördlich des Baubereichs C (zwischen Freiraum gemeinschaftlich und Erschliessungs- und Verkehrsfläche), welche eine maximale Höhe von 1.60 m aufweisen dürfen. Die Stützmauern haben sich durch eine geeignete Materialisierung und/oder Begrünung gut in die Umgebung einzugliedern.

8 Geschlossene Brüstungen sind ausserhalb von Balkonen nicht gestattet.

4 Es sind ausreichend zusammenhängende, aufenthaltsfreundlich gestaltete gemeinschaftliche Freiflächen mit genügend bedarfsgerechten Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen zu erstellen und dauerhaft zu erhalten.

5 Bepflanzungen haben ökologisch wertvoll zu erfolgen und es ist für eine entsprechende Pflege zu sorgen. Mit dem Baugesuch ist ein Pflegeplan einzureichen.

6 Abweichungen vom Richtprojekt Umgebung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind in begründeten Fällen zulässig, sofern die ausgewiesenen Vorteile nicht geschmälert werden und sofern mindestens eine gleichwertige Gestaltungsqualität erzielt und nachgewiesen wird.

' Der Freiraum öffentlich dient dem Aufenthalt und ist öffentlich zugänglich.

2 Er ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (11.5 m x 9.6 m) zu realisieren.

3 Er ist mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen.

4 Teilflächen des Freiraums öffentlich sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 3

ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN SINSERSTRASSE WEST

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Geltungsbereich, Abgrenzung

Art. 2 Zweckbestimmungen

Art. 3 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen Richtprojekte

Art. 5 Übergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

BEBAUUNG UND NUTZUNG

dd dad

Art. 6 Baubereiche

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

Art. 11 Gestaltung Fassaden

FREIRÄUME

&@ D N D D |

Art. 12 Freiräume allgemeine Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

Art. 14 Freiräume gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive Nutzung

VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

B2200@|W

Art. 17 Verkehrserschliessung

Art. 18 Parkierung

VER- UND ENTSORGUNG

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

UMWELT

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

Art. 23 Invasive Neophyten

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

al»

ao

na

oo ou |

Art. 24 Inkrafttreten, Etappierung, Änderung

DD

Art. 18 Parkierung

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

6 Die Anlieferung erfolgt über die im Situationsplan bezeichnete Stelle.

* Für den gesamten Geltungsbereich sind insgesamt maximal 36 Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher zulässig.

2 Sämtliche Parkplätze für die Bewohnenden sind unterirdisch anzuordnen. Oberirdisch sind insgesamt maximal zwei, gedeckte Parkplätze für Besuchende sowie Kundinnen und Kunden an im Situationsplan bezeichneter Lage zulässig.

3 Unterirdisch sind zusätzlich mindestens 4 Abstellplätze für Motorräder zu erstellen.

4 Für Fahrräder sind insgesamt mindestens 120 Abstellplätze zu realisieren. Davon sind mindestens 84 Abstellplätze gut zugänglich unterirdisch oder ebenerdig in Gebäuden zu erstellen. Wo möglich sind diese direkt vom Aussenraum zugänglich zu machen. Mindestens 36 Abstellplätze für Fahrräder sind im Aussenraum in Eingangsnähe mit entsprechenden Halterungssystemen vorzusehen. Die Abstellplätze im Aussenraum sind möglichst zu überdachen.

5 Es sind ausreichend, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrradanhänger vorzusehen.

5. VER- UND ENTSORGUNG

* Alle befestigten Flächen wie Fusswege, Plätze und dergleichen sind, soweit technisch möglich und zweckmässig, mit sickerungsfähigem Belag zu versehen.

2 Das verbleibende Meteorwasser soll nach Möglichkeit versickert werden.

' Für den Kehricht ist keine eigene Unterflurcontaineranlage innerhalb des Bebauungsplanperimeters notwendig.

? Die Entsorgung der Grünabfälle erfolgt über eine Sammelstelle an der im Situationsplan bezeichneten Lage. Diese Sammelstelle ist so anzuordnen und zu gestalten, dass möglichst keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft entstehen.

6. UMWELT

Die Planungswerte für den Lärm der Einstellhalle sind prioritär durch Massnahmen an der Quelle oder mit Massnahmen im Ausbreitungsbereich (z. B. Überdachung, absorbierende Verkleidung Einfahrtsbereich etc.) einzuhalten.

! Es ist ein erhöhter Gebäudestandard im Rahmen von Minergie vorzusehen.

? Die Wärme- und Kälteversorgung ist vollständig über erneuerbare Energien abzudecken.

3 Es sind wo möglich und sinnvoll ressourcenschonende ökologische Materialien und Baustoffe wie mineralische Recyclingbaustoffe, nachwachsende organische Baustoffe und generell schadstoffarme Materialien einzusetzen.

4 Auf den Dächern sind Photovoltaikanlagen vorzusehen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 5

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

3 Die rückwärtig zur Sinserstrasse gelegenen Balkone dürfen eine Tiefe von 1.20 m und die Balkone zu den beiden Plätzen/Höfen eine Tiefe von 1.50 m nicht überschreiten.

4 Die Vordächer dürfen eine Tiefe von 1.0 m nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist der nördliche Baubereich Vordach angrenzend an die Sinserstrasse mit einer erlaubten Tiefe von 1.6 m.

' Über den gesamten Perimeter des Bebauungsplanes ist insgesamt eine maximale Ausnützungsziffer von 1.66 zulässig.

2 In den Baubereichen A bis C sind in den Erdgeschossen keine Wohnnutzungen zulässig.

3 In den direkt an der Sinserstrasse gelegenen Erdgeschosseinheiten (Kopfbauten) sind publikumsorientierte Dienstleistungs-, Gastronomie- oder Gewerbenutzungen vorgeschrieben.

4 Die Erdgeschosse sind gegen die Sinserstrasse und gegenüber den internen Plätzen/Höfen transparent zu gestalten.

5 In den Obergeschossen sind Wohnungen vorzusehen. Aus Gründen des Lärmschutzes sind ausnahmsweise auch Dienstleistungs- und Büronutzungen erlaubt.

6 Es ist über den ganzen Geltungsbereich ein breiter Wohnungsmix für verschiedene Anspruchsgruppen zu realisieren.

Hochbauten sind ausschliesslich in den Baubereichen A bis C zulässig.

! Es werden folgende Höhenkoten für die Gesamthöhe gemäss $ 31 V PBG (Oberkante der Dachkonstruktion) festgelegt: a. Baubereich A: 434.42 m. ü. M. +/- 0.30 m b. Baubereich B: 434.92 m. ü. M. +/- 0.30 m c. Baubereich C: 435.42 m. ü. M. +/- 0.30 m

2 Die Erdgeschosse sind pro Baubereich ebenerdig an die Sinserstrasse zu erschliessen. Ein Niveauunterschied im Erdgeschoss zu den beiden Plätzen/Höfen hin ist im Baubereich B für eine bessere Eingliederung ins Terrain zulässig.

3 Die Erdgeschosse haben eine minimale Geschosshöhe von 3.70 m (Oberkante bis Oberkante) aufzuweisen.

4 Mehrhöhen von maximal 2.0 m (gemessen ab Oberkante Dachkonstruktion) für technische Aufbauten sind zulässig, wenn sich diese gut in die Dachgestaltung einfügen und mindestens 4.0 m vom Dachrand entfernt liegen. Namentlich sind dies:

a. Anlagen der Haustechnik b. Feuerpolizeilich erforderliche Anlagen

5 Es sind keine Attikageschosse zulässig.

* Solaranlagen dürfen die Oberkante der Brüstung bzw. des Dachrands nicht überragen. Auf eine extensive Begrünung der Dachflächen kann verzichtet werden.

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Art. 11 Gestaltung Fassaden

Art. 12 Freiräume allgemeine

Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

? Wird die Fläche an Solaranlagen gemäss Richtprojekt reduziert, sind diese Dachflächen extensiv zu begrünen und entsprechend zu pflegen.

' Bei der Materialisierung der Fassaden sind ortstypische, langlebige, unterhaltsarme und witterungsbeständige Materialen einzusetzen.

? Leichte Farbnuancen oder anderweitige gestalterische Differenzierungen zwischen den verschiedenen Gebäuden sind zu realisieren.

8 Mit dem Baugesuch ist ein ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen.

* Es sind Nisthilfen für Gebäudebrüter vorzusehen.

3. FREIRÄUME

' Für die Gestaltung und Bepflanzung der Freiräume ist das Richtprojekt Umgebung massgebend.

2 Die einzelnen Freiräume dürfen durch Stützmauern begrenzt werden. Diese sind mit einer minimalen Höhe auszubilden und dürfen eine maximale Höhe von 0.90 m nicht überschreiten, gemessen ab Terrain Oberkante fertig (gestaltetes Terrain). Ausgenommen davon sind die Stützmauern südöstlich des Baubereichs B (zwischen Freiraum extensive Nutzung und Erschliessungs- und Verkehrsfläche) sowie die Stützmauer nördlich des Baubereichs C (zwischen Freiraum gemeinschaftlich und Erschliessungs- und Verkehrsfläche), welche eine maximale Höhe von 1.60 m aufweisen dürfen. Die Stützmauern haben sich durch eine geeignete Materialisierung und/oder Begrünung gut in die Umgebung einzugliedern.

8 Geschlossene Brüstungen sind ausserhalb von Balkonen nicht gestattet.

4 Es sind ausreichend zusammenhängende, aufenthaltsfreundlich gestaltete gemeinschaftliche Freiflächen mit genügend bedarfsgerechten Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen zu erstellen und dauerhaft zu erhalten.

5 Bepflanzungen haben ökologisch wertvoll zu erfolgen und es ist für eine entsprechende Pflege zu sorgen. Mit dem Baugesuch ist ein Pflegeplan einzureichen.

6 Abweichungen vom Richtprojekt Umgebung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind in begründeten Fällen zulässig, sofern die ausgewiesenen Vorteile nicht geschmälert werden und sofern mindestens eine gleichwertige Gestaltungsqualität erzielt und nachgewiesen wird.

' Der Freiraum öffentlich dient dem Aufenthalt und ist öffentlich zugänglich.

2 Er ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (11.5 m x 9.6 m) zu realisieren.

3 Er ist mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen.

4 Teilflächen des Freiraums öffentlich sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 3

Art. 14 Freiräume

gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive

Nutzung

Art. 17 Verkehrserschliessung

' Die Freiräume gemeinschaftlich dienen dem Aufenthalt von allen Bewohnerinnen und Bewohnern und sind entsprechend zugänglich zu gestalten.

2 Sie dürfen mit Ausnahme von begrenzenden Stützmauern oder Sitzstufen nicht versiegelt werden.

3 Der Freiraum gemeinschaftlich direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (16.3 m x 8.5 m) zu realisieren und mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen. Teilflächen dieses Freiraums sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

4 Der Freiraum gemeinschaftlich rückwärtig zur Sinserstrasse gelegen ist am südwestlichen Rand mit einer gut gestalteten Sitzstufe zu begrenzen und es ist für einen harmonischen, offenen Übergang in das dahinterliegende Quartier zu sorgen. Teilflächen sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Der Freiraum privat dient dem Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner der direkt angrenzenden Bebauung.

? Mindestens ein Drittel der Fläche darf nicht versiegelt werden und ist ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Die Grünbereiche extensiv dienen dem ökologischen Ausgleich. ? Sie sind als extensive Freiflächen mit hohem ökologischem Wert zu bepflanzen.

3 Innerhalb der Freiräume extensive Nutzung sind insgesamt mindestens drei Niederstammbäume zu pflanzen.

4. VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

* Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist nur an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zulässig und erfolgt von der Sinserstrasse über die Parzelle Nr. 155. Die notwendigen Rechte sind grundbuchrechtlich sichergestellt.

? Die im Situationsplan bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen gewährleisten die interne Erschliessung der Baubereiche und bilden die Anschlüsse an die umliegenden Bebauungen und Plätze sowie die Durchwegung durch das Areal.

® Die bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind mit Ausnahme der nördlichen Zufahrt nicht für den motorisierten Verkehr zulässig.

Die Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind durch räumliche und visuelle Elemente wie Bepflanzungen, Oberflächengestaltungen und dergleichen zu strukturieren und zu gestalten.

5 Die Gebäudezugänge für Gewerbe und Wohnen erfolgen über die im Situationsplan bezeichneten Stellen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 4

Art. 1 Geltungsbereich,

Abgrenzung

A e Zweckbestimmungen

An. 8 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen

Richtprojekte

Ubergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

Art. 6 Baubereiche

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Sonderbauvorschriften gelten für den im Bebauungsplan «Sinserstrasse West» begrenzten Perimeter (Geltungsbereich). Die Richtprojekte Architektur und Umgebung machen teilweise auch Aussagen zu Flächen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters. Die Sicherstellung dieser baulichen Anpassungen wird privatrechtlich geregelt.

Mit dem Bebauungsplan «Sinserstrasse West» wird die Grundlage zur Realisierung einer qualitativ hochstehenden, zusammenhängenden Weiterentwicklung der im Geltungsbereich liegenden Parzellen sichergestellt, die sich städtebaulich sehr gut an die historisch gewachsene Situation im Chamer Zentrum anlehnt.

! Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden, rechtsverbindlichen Bestandteilen: a. Situationsplan mit Schnitten 1:500, 7. Juni 2023 b. Sonderbauvorschriften, 7. Juni 2023

? Folgende Bestandteile haben wegleitenden Charakter:

a. Planungsbericht, 18. Dezember 2023

b. Richtprojekt Architektur inkl. Visualisierungen, 7. Juni 2023

c. Richtprojekt Umgebung, 7. Juni 2023 Von den Richtprojekten Architektur und Umgebung darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

* Soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Zonenvorschriften der Bauordnung der Gemeinde Cham.

2 Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan bewilligen.

2. BEBAUUNG UND NUTZUNG

' Im Situationsplan sind folgende Baubereiche vorgesehen:

a. Baubereiche A bis C

b. Baubereiche Balkone (ab 1. OG)

c. Baubereiche Vordächer (Oberkante EG) d. Baubereich unterirdische Bauten

2 Die Baubereiche A bis C, Balkone und Vordächer dürfen um maximal 0.50 m überschritten werden, sofern sich die Grundfläche pro Baubereich (A: 163 m?, B: 498 m?, C: 565 m?) nicht vergrössert. Vorbehalten bleiben die geltenden Grenz- und Gebäudeabstände. Zu berücksichtigen sind Näher- und Grenzbaurechte. Direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist keine Über- und Unterschreitung der Baubereiche A bis C gemäss Situationsplan zulässig. Es gilt die angepasste Zwangsbaulinie. Für den Baubereich unterirdische Bauten ist keine Überschreitung zulässig.

BURKHALTER DERUNGS AG | 1

Art. 23 Invasive Neophyten

Art. 24 Inkrafttreten,

Etappierung, Änderung

5 Die Infrastruktur für die Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für Abstellplätze von Motorfahrzeugen ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre vorzusehen.

Invasive, gebietsfremde Arten sind nicht zulässig.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

' Der Bebauungsplan tritt mit Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.

? Die Umgebungsgestaltung und der Bau der Tiefgarage sind mit dem ersten Bauvorhaben über das ganze Areal zu realisieren.

8 Die Änderung oder Aufhebung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Bebauungsplanes.

BURKHALTER DERUNGS AG | 6

KANTON ZUG 9 CHAM

07. Juni 2023

Sonderbauvorschriften

Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. November 2022 Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis Von der Baudirektion vorgeprüft am 5. Mai 2023 Der Baudirektor: Florian Weber

1. Öffentliche Auflage vom 16. Juni 2023 bis 15. Juli 2023 Publiziert im Amtsblatt am 16. und 23. Juni 2023

Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

An der Urnenabstimmung beschlossen am 26. November 2023

Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Alain Bühlmann

2. Öffentliche Auflage vom 12. Januar 2024 bis 31. Januar 2024

Publiziert im Amtsblatt am 11. und 18. Januar 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 11. APR. 2024

Der Baudirektor: = an

BURKHALTER summer Deus ae DERUNGS* écostuem |

www.bdplan.ch

ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN SINSERSTRASSE WEST

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Geltungsbereich, Abgrenzung

Art. 2 Zweckbestimmungen

Art. 3 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen Richtprojekte

Art. 5 Übergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

BEBAUUNG UND NUTZUNG

dd dad

Art. 6 Baubereiche

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

Art. 11 Gestaltung Fassaden

FREIRÄUME

&@ D N D D |

Art. 12 Freiräume allgemeine Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

Art. 14 Freiräume gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive Nutzung

VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

B2200@|W

Art. 17 Verkehrserschliessung

Art. 18 Parkierung

VER- UND ENTSORGUNG

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

UMWELT

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

Art. 23 Invasive Neophyten

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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oo ou |

Art. 24 Inkrafttreten, Etappierung, Änderung

DD

Art. 18 Parkierung

Art. 19 Entwässerung

Art. 20 Abfälle

Art. 21 Lärmschutz

Art. 22 Energie

6 Die Anlieferung erfolgt über die im Situationsplan bezeichnete Stelle.

* Für den gesamten Geltungsbereich sind insgesamt maximal 36 Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher zulässig.

2 Sämtliche Parkplätze für die Bewohnenden sind unterirdisch anzuordnen. Oberirdisch sind insgesamt maximal zwei, gedeckte Parkplätze für Besuchende sowie Kundinnen und Kunden an im Situationsplan bezeichneter Lage zulässig.

3 Unterirdisch sind zusätzlich mindestens 4 Abstellplätze für Motorräder zu erstellen.

4 Für Fahrräder sind insgesamt mindestens 120 Abstellplätze zu realisieren. Davon sind mindestens 84 Abstellplätze gut zugänglich unterirdisch oder ebenerdig in Gebäuden zu erstellen. Wo möglich sind diese direkt vom Aussenraum zugänglich zu machen. Mindestens 36 Abstellplätze für Fahrräder sind im Aussenraum in Eingangsnähe mit entsprechenden Halterungssystemen vorzusehen. Die Abstellplätze im Aussenraum sind möglichst zu überdachen.

5 Es sind ausreichend, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrradanhänger vorzusehen.

5. VER- UND ENTSORGUNG

* Alle befestigten Flächen wie Fusswege, Plätze und dergleichen sind, soweit technisch möglich und zweckmässig, mit sickerungsfähigem Belag zu versehen.

2 Das verbleibende Meteorwasser soll nach Möglichkeit versickert werden.

' Für den Kehricht ist keine eigene Unterflurcontaineranlage innerhalb des Bebauungsplanperimeters notwendig.

? Die Entsorgung der Grünabfälle erfolgt über eine Sammelstelle an der im Situationsplan bezeichneten Lage. Diese Sammelstelle ist so anzuordnen und zu gestalten, dass möglichst keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft entstehen.

6. UMWELT

Die Planungswerte für den Lärm der Einstellhalle sind prioritär durch Massnahmen an der Quelle oder mit Massnahmen im Ausbreitungsbereich (z. B. Überdachung, absorbierende Verkleidung Einfahrtsbereich etc.) einzuhalten.

! Es ist ein erhöhter Gebäudestandard im Rahmen von Minergie vorzusehen.

? Die Wärme- und Kälteversorgung ist vollständig über erneuerbare Energien abzudecken.

3 Es sind wo möglich und sinnvoll ressourcenschonende ökologische Materialien und Baustoffe wie mineralische Recyclingbaustoffe, nachwachsende organische Baustoffe und generell schadstoffarme Materialien einzusetzen.

4 Auf den Dächern sind Photovoltaikanlagen vorzusehen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 5

Art. 7 Nutzungen

Art. 8 Hochbauten

Art. 9 Höhen

Art. 10 Gestaltung Dachflächen

3 Die rückwärtig zur Sinserstrasse gelegenen Balkone dürfen eine Tiefe von 1.20 m und die Balkone zu den beiden Plätzen/Höfen eine Tiefe von 1.50 m nicht überschreiten.

4 Die Vordächer dürfen eine Tiefe von 1.0 m nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist der nördliche Baubereich Vordach angrenzend an die Sinserstrasse mit einer erlaubten Tiefe von 1.6 m.

' Über den gesamten Perimeter des Bebauungsplanes ist insgesamt eine maximale Ausnützungsziffer von 1.66 zulässig.

2 In den Baubereichen A bis C sind in den Erdgeschossen keine Wohnnutzungen zulässig.

3 In den direkt an der Sinserstrasse gelegenen Erdgeschosseinheiten (Kopfbauten) sind publikumsorientierte Dienstleistungs-, Gastronomie- oder Gewerbenutzungen vorgeschrieben.

4 Die Erdgeschosse sind gegen die Sinserstrasse und gegenüber den internen Plätzen/Höfen transparent zu gestalten.

5 In den Obergeschossen sind Wohnungen vorzusehen. Aus Gründen des Lärmschutzes sind ausnahmsweise auch Dienstleistungs- und Büronutzungen erlaubt.

6 Es ist über den ganzen Geltungsbereich ein breiter Wohnungsmix für verschiedene Anspruchsgruppen zu realisieren.

Hochbauten sind ausschliesslich in den Baubereichen A bis C zulässig.

! Es werden folgende Höhenkoten für die Gesamthöhe gemäss $ 31 V PBG (Oberkante der Dachkonstruktion) festgelegt: a. Baubereich A: 434.42 m. ü. M. +/- 0.30 m b. Baubereich B: 434.92 m. ü. M. +/- 0.30 m c. Baubereich C: 435.42 m. ü. M. +/- 0.30 m

2 Die Erdgeschosse sind pro Baubereich ebenerdig an die Sinserstrasse zu erschliessen. Ein Niveauunterschied im Erdgeschoss zu den beiden Plätzen/Höfen hin ist im Baubereich B für eine bessere Eingliederung ins Terrain zulässig.

3 Die Erdgeschosse haben eine minimale Geschosshöhe von 3.70 m (Oberkante bis Oberkante) aufzuweisen.

4 Mehrhöhen von maximal 2.0 m (gemessen ab Oberkante Dachkonstruktion) für technische Aufbauten sind zulässig, wenn sich diese gut in die Dachgestaltung einfügen und mindestens 4.0 m vom Dachrand entfernt liegen. Namentlich sind dies:

a. Anlagen der Haustechnik b. Feuerpolizeilich erforderliche Anlagen

5 Es sind keine Attikageschosse zulässig.

* Solaranlagen dürfen die Oberkante der Brüstung bzw. des Dachrands nicht überragen. Auf eine extensive Begrünung der Dachflächen kann verzichtet werden.

BURKHALTER DERUNGS AG | 2

Art. 11 Gestaltung Fassaden

Art. 12 Freiräume allgemeine

Bestimmungen

Art. 13 Freiraum öffentlich

? Wird die Fläche an Solaranlagen gemäss Richtprojekt reduziert, sind diese Dachflächen extensiv zu begrünen und entsprechend zu pflegen.

' Bei der Materialisierung der Fassaden sind ortstypische, langlebige, unterhaltsarme und witterungsbeständige Materialen einzusetzen.

? Leichte Farbnuancen oder anderweitige gestalterische Differenzierungen zwischen den verschiedenen Gebäuden sind zu realisieren.

8 Mit dem Baugesuch ist ein ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen.

* Es sind Nisthilfen für Gebäudebrüter vorzusehen.

3. FREIRÄUME

' Für die Gestaltung und Bepflanzung der Freiräume ist das Richtprojekt Umgebung massgebend.

2 Die einzelnen Freiräume dürfen durch Stützmauern begrenzt werden. Diese sind mit einer minimalen Höhe auszubilden und dürfen eine maximale Höhe von 0.90 m nicht überschreiten, gemessen ab Terrain Oberkante fertig (gestaltetes Terrain). Ausgenommen davon sind die Stützmauern südöstlich des Baubereichs B (zwischen Freiraum extensive Nutzung und Erschliessungs- und Verkehrsfläche) sowie die Stützmauer nördlich des Baubereichs C (zwischen Freiraum gemeinschaftlich und Erschliessungs- und Verkehrsfläche), welche eine maximale Höhe von 1.60 m aufweisen dürfen. Die Stützmauern haben sich durch eine geeignete Materialisierung und/oder Begrünung gut in die Umgebung einzugliedern.

8 Geschlossene Brüstungen sind ausserhalb von Balkonen nicht gestattet.

4 Es sind ausreichend zusammenhängende, aufenthaltsfreundlich gestaltete gemeinschaftliche Freiflächen mit genügend bedarfsgerechten Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen zu erstellen und dauerhaft zu erhalten.

5 Bepflanzungen haben ökologisch wertvoll zu erfolgen und es ist für eine entsprechende Pflege zu sorgen. Mit dem Baugesuch ist ein Pflegeplan einzureichen.

6 Abweichungen vom Richtprojekt Umgebung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind in begründeten Fällen zulässig, sofern die ausgewiesenen Vorteile nicht geschmälert werden und sofern mindestens eine gleichwertige Gestaltungsqualität erzielt und nachgewiesen wird.

' Der Freiraum öffentlich dient dem Aufenthalt und ist öffentlich zugänglich.

2 Er ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (11.5 m x 9.6 m) zu realisieren.

3 Er ist mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen.

4 Teilflächen des Freiraums öffentlich sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

BURKHALTER DERUNGS AG | 3

Art. 14 Freiräume

gemeinschaftlich

Art. 15 Freiraum privat

Art. 16 Freiräume extensive

Nutzung

Art. 17 Verkehrserschliessung

' Die Freiräume gemeinschaftlich dienen dem Aufenthalt von allen Bewohnerinnen und Bewohnern und sind entsprechend zugänglich zu gestalten.

2 Sie dürfen mit Ausnahme von begrenzenden Stützmauern oder Sitzstufen nicht versiegelt werden.

3 Der Freiraum gemeinschaftlich direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (16.3 m x 8.5 m) zu realisieren und mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen. Teilflächen dieses Freiraums sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

4 Der Freiraum gemeinschaftlich rückwärtig zur Sinserstrasse gelegen ist am südwestlichen Rand mit einer gut gestalteten Sitzstufe zu begrenzen und es ist für einen harmonischen, offenen Übergang in das dahinterliegende Quartier zu sorgen. Teilflächen sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Der Freiraum privat dient dem Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner der direkt angrenzenden Bebauung.

? Mindestens ein Drittel der Fläche darf nicht versiegelt werden und ist ökologisch wertvoll zu bepflanzen.

' Die Grünbereiche extensiv dienen dem ökologischen Ausgleich. ? Sie sind als extensive Freiflächen mit hohem ökologischem Wert zu bepflanzen.

3 Innerhalb der Freiräume extensive Nutzung sind insgesamt mindestens drei Niederstammbäume zu pflanzen.

4. VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG

* Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist nur an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zulässig und erfolgt von der Sinserstrasse über die Parzelle Nr. 155. Die notwendigen Rechte sind grundbuchrechtlich sichergestellt.

? Die im Situationsplan bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen gewährleisten die interne Erschliessung der Baubereiche und bilden die Anschlüsse an die umliegenden Bebauungen und Plätze sowie die Durchwegung durch das Areal.

® Die bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind mit Ausnahme der nördlichen Zufahrt nicht für den motorisierten Verkehr zulässig.

Die Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind durch räumliche und visuelle Elemente wie Bepflanzungen, Oberflächengestaltungen und dergleichen zu strukturieren und zu gestalten.

5 Die Gebäudezugänge für Gewerbe und Wohnen erfolgen über die im Situationsplan bezeichneten Stellen.

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Art. 1 Geltungsbereich,

Abgrenzung

A e Zweckbestimmungen

An. 8 Bestandteile

Art. 4 Abweichungen

Richtprojekte

Ubergeordnetes Recht, kleinere Abweichungen

Art. 6 Baubereiche

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Die Sonderbauvorschriften gelten für den im Bebauungsplan «Sinserstrasse West» begrenzten Perimeter (Geltungsbereich). Die Richtprojekte Architektur und Umgebung machen teilweise auch Aussagen zu Flächen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters. Die Sicherstellung dieser baulichen Anpassungen wird privatrechtlich geregelt.

Mit dem Bebauungsplan «Sinserstrasse West» wird die Grundlage zur Realisierung einer qualitativ hochstehenden, zusammenhängenden Weiterentwicklung der im Geltungsbereich liegenden Parzellen sichergestellt, die sich städtebaulich sehr gut an die historisch gewachsene Situation im Chamer Zentrum anlehnt.

! Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden, rechtsverbindlichen Bestandteilen: a. Situationsplan mit Schnitten 1:500, 7. Juni 2023 b. Sonderbauvorschriften, 7. Juni 2023

? Folgende Bestandteile haben wegleitenden Charakter:

a. Planungsbericht, 18. Dezember 2023

b. Richtprojekt Architektur inkl. Visualisierungen, 7. Juni 2023

c. Richtprojekt Umgebung, 7. Juni 2023 Von den Richtprojekten Architektur und Umgebung darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

* Soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Zonenvorschriften der Bauordnung der Gemeinde Cham.

2 Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan bewilligen.

2. BEBAUUNG UND NUTZUNG

' Im Situationsplan sind folgende Baubereiche vorgesehen:

a. Baubereiche A bis C

b. Baubereiche Balkone (ab 1. OG)

c. Baubereiche Vordächer (Oberkante EG) d. Baubereich unterirdische Bauten

2 Die Baubereiche A bis C, Balkone und Vordächer dürfen um maximal 0.50 m überschritten werden, sofern sich die Grundfläche pro Baubereich (A: 163 m?, B: 498 m?, C: 565 m?) nicht vergrössert. Vorbehalten bleiben die geltenden Grenz- und Gebäudeabstände. Zu berücksichtigen sind Näher- und Grenzbaurechte. Direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist keine Über- und Unterschreitung der Baubereiche A bis C gemäss Situationsplan zulässig. Es gilt die angepasste Zwangsbaulinie. Für den Baubereich unterirdische Bauten ist keine Überschreitung zulässig.

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Art. 23 Invasive Neophyten

Art. 24 Inkrafttreten,

Etappierung, Änderung

5 Die Infrastruktur für die Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für Abstellplätze von Motorfahrzeugen ohne Zugang zu einer Ladestation sind im Minimum Leerrohre vorzusehen.

Invasive, gebietsfremde Arten sind nicht zulässig.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

' Der Bebauungsplan tritt mit Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.

? Die Umgebungsgestaltung und der Bau der Tiefgarage sind mit dem ersten Bauvorhaben über das ganze Areal zu realisieren.

8 Die Änderung oder Aufhebung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Bebauungsplanes.

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KANTON ZUG 9 CHAM

07. Juni 2023

Sonderbauvorschriften

Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. November 2022 Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis Von der Baudirektion vorgeprüft am 5. Mai 2023 Der Baudirektor: Florian Weber

1. Öffentliche Auflage vom 16. Juni 2023 bis 15. Juli 2023 Publiziert im Amtsblatt am 16. und 23. Juni 2023

Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

An der Urnenabstimmung beschlossen am 26. November 2023

Der Gemeindepräsident: Georges Helfenstein Der Gemeindeschreiber: Alain Bühlmann

2. Öffentliche Auflage vom 12. Januar 2024 bis 31. Januar 2024

Publiziert im Amtsblatt am 11. und 18. Januar 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung und Hochbau

Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 11. APR. 2024

Der Baudirektor: = an

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www.bdplan.ch

20240411_Kantonale Genehmigung (3).pdf

Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung ordentlicher Bebauungsplan Gemeinde Cham

Die Baudirektion, gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und 42 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), beschliesst: 1.

Der an der gemeindlichen Urnenabstimmung vom 26. November 2023 beschlossene ordentliche Bebauungsplan <‘Sinserstrasse West‘> wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt der ordentliche Bebauungsplan «Sinserstrasse West>‘ in Kraft, sofern er nicht angefoch ten wird.

3.

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Mitteilung an: Einwohnergemeinde Cham, Abteilung Planung und Hochbau, -

Dorfplatz 6, 6330 Cham (Beilage: 4 Exemplare ordentlicher Bebauungsplan «Sinserstrasse West«) -

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Tiefbauamt ([email protected]) Amt für Denkmalpf lege und Archäologie ([email protected]) Amt für Umwelt ([email protected]) Amt für Wirtschaft und Arbeit ([email protected]) Baudirektionssekretariat (info.bds @zg.ch) Lebensmittelkontrolle ([email protected]) Amt für Raum und Verkehr ([email protected]) (Beilage: 1 Exemplar ordentlicher Bebauungsplan «Sinserstrasse West>‘)

Baudirektion des Kantons Zug

Florian Weber Regierungsrat Zug

/ CH-2022-225

Seite 2/2

A. Der ordentliche Bebauungsplan «Sinserstrasse West>‘ geht aus einer 2020 durchgeführ ten Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Areals sowie einem anschliessend durchgeführten Architekturwettbewerb hervor. Die kantonale Denkmalpflege war als beratende Expertin im Be urteilungsgremium vertreten. Das Siegerprojekt wurde zu einem Richtprojekt weiterentwickelt und dient als Grundlage für den ordentlichen Bebauungsplan «Sinserstrasse West>‘. B. Das Areal befindet sich im Zentrum der Gemeinde Cham in der Kernzone C. Der Bebau ungsplanperimeter umfasst die Grundstücke Nrn. 152, 153, 154, 1405 und 1526. Im Norden wird der Perimeter vom Wohn- und Geschäftsgebäude Sinserstrasse 1 5a und 1 5b und im Sü den vom Neubau der Raiffeisenbank Cham-Steinhausen begrenzt. Westlich des Areals befin det sich die Wohnüberbauung «Herrenmatt» aus den 1970er-Jahren. Östlich ist die Sinserstrasse angrenzend. Parallel zum vorliegenden Bebauungsplan «Sinserstrasse West» wird im Rahmen eines C. Baulinienplans die bestehende Zwangsbaulinie entlang der Sinserstrasse aufgehoben und durch eine neue, leicht veränderte Zwangsbaulinie ersetzt. D. Der ordentliche Bebauungsplan «Sinserstrasse West« wurde am 5. Mai 2023 von der Baudirektion vorgeprüft. Die im Rahmen der Vorprüfung vorgebrachten Vorbehalte wurden voll ständig umgesetzt. Die öffentliche Auflage der Planungsdokumente erfolgte vom 16. Juni 2023 bis am 15. Juli 2023. Während der öffentlichen Auflage wurden keine Einwendungen einge reicht. An der Urnenabstimmung vom 26. November 2023 wurde der ordentliche Bebauungs plan «Sinserstrasse West« angenommen. Der Beschluss wurde am 11. und 18. Januar 2024 im Amtsblatt publiziert. Die Planunterlagen lagen vom 12. Januar bis und mit 31. Januar 2024 öf fentlich auf. Während der Auflage sind keine Beschwerden gegen den Bebauungsplan einge gangen. Der Genehmigungsentscheid für den Bebauungsplan «Sinserstrasse West« und die Bau E. linienplan-Änderung «Sinserstrasse (Kantonsstrasse 25)‘> sind zu koordinieren (42 Abs. 2 PBG) und werden den Verfahrensbeteiligten gleichzeitig zugestellt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. Januar 2023 reichte der Gemeinderat Cham F. den Bebauungsplan «Sinserstrasse West« und die Baulinienplan-Änderung «Sinserstrasse (Kantonsstrasse 25)» an die Baudirektion zur Genehmigung ein. Nach § 5 Abs. 2 Bst. c und § 42 PBG genehmigt die Baudirektion gemeindliche Richtpläne, Bauvorschriften, Zonen- und Sondernutzungspläne unter Vorbehalt von § 3 Abs. 3 PBG. Diese Prüfung erstreckt sich auf Übereinstimmung der gemeindlichen Bauvorschriften und Pläne mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht, besonders mit dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem PBG und dem kantonalen Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinde muss gewahrt werden ( 42 Abs. 1 PBG). Der Genehmigung des ordentlichen Bebauungsplans «Sinserstrasse West« steht nichts entgegen. Die Bestimmungen, welche separat vorliegen und als Sonderbauvorschriften bezeichnet G. werden, sind in den Plan zu integrieren und innert zwei Monaten nach Rechtskraft des Baudi rektionsbeschlusses beim Amt für Raum und Verkehr nachzureichen.