Ingiunzione generale, i-Wagner
Diffida dell'ufficio del registro di commercio · Friburgo · 29 lug 2021
Pubblicazione
- Tipo
- Diffida dell'ufficio del registro di commercio
- Cantone
- Friburgo
- Pubblicato
- 29 lug 2021
- Termine fino al
- 28 ago 2021
- Pubblicato da
- Service du registre du commerce du canton de Fribourg, Boulevard de Pérolles 25, 1701 Fribourg
- Numero di pubblicazione
- BH00-0000002675
Parti
Impresa
CHE-211.215.936 · 0101 · Büchslenstrasse 4, 3285 Galmiz
Testo
- Ufficio
- Service du registre du commerce du canton de Fribourg, Boulevard de Pérolles 25, CP, 1701 Fribourg, 1701 Fribourg
- Altri rimedi giuridici
- Das oben genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt.
- Istruzioni
- Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.