Diffida secondo altri articoli, Josef Koller-Meyer
Diffida dell'ufficio del registro di commercio · Lucerna · 8 dic 2021
Pubblicazione
- Tipo
- Diffida dell'ufficio del registro di commercio
- Cantone
- Lucerna
- Pubblicato
- 8 dic 2021
- Pubblicato da
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Numero di pubblicazione
- BH00-0000004913
Parti
Impresa
CHE-107.273.568 · 0101 · Industriestrasse 16, 6285 Hitzkirch
Testo
- Ufficio
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Altri rimedi giuridici
- Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen Josef Koller-Meyer infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzel-unternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR).