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Diffida dell'ufficio del registro di commercio · Basilea Campagna · 31 dic 2021

Pubblicazione

Tipo
Diffida dell'ufficio del registro di commercio
Cantone
Basilea Campagna
Pubblicato
31 dic 2021
Termine fino al
31 gen 2022
Pubblicato da
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Numero di pubblicazione
BH00-0000005178

Parti

Impresa

CHE-155.034.859 · 0101 · Unterbiel 10, 4418 Reigoldswil

Testo

Ufficio
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Altri rimedi giuridici
Aufforderung gemäss Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 Abs. 1 HRegV Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation, beim zuständigen Handelsregister die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister gemäss Art. 938 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen vorgenommen.
Istruzioni
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.