Diffida generale, Objective Solutions, M. Halid

Diffida dell'ufficio del registro di commercio · Basilea Campagna · 11 gen 2024

Pubblicazione

Tipo
Diffida dell'ufficio del registro di commercio
Cantone
Basilea Campagna
Pubblicato
11 gen 2024
Termine fino al
12 feb 2024
Pubblicato da
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Numero di pubblicazione
BH00-0000012916

Parti

Impresa

CHE-474.302.571 · 0101 · Binningerstrasse 19, 4103 Bottmingen

Testo

Ufficio
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Altri rimedi giuridici
Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, dann muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR).
Istruzioni
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen.