Diffida in base Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, MIMEHO GmbH

Diffida dell'ufficio del registro di commercio · Zurigo · 19 mag 2021

Pubblicazione

Tipo
Diffida dell'ufficio del registro di commercio
Cantone
Zurigo
Pubblicato
19 mag 2021
Termine fino al
21 giu 2021
Pubblicato da
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
Numero di pubblicazione
BH05-0000005708

Parti

Impresa

CHE-345.350.538 · 0107 · Escherweg 4, 8304 Wallisellen

Testo

Ufficio
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
Altri rimedi giuridici
Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).
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Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR