Diffida in base Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, MIMEHO GmbH
Diffida dell'ufficio del registro di commercio · Zurigo · 19 mag 2021
Pubblicazione
- Tipo
- Diffida dell'ufficio del registro di commercio
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato
- 19 mag 2021
- Termine fino al
- 21 giu 2021
- Pubblicato da
- Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
- Numero di pubblicazione
- BH05-0000005708
Parti
Impresa
CHE-345.350.538 · 0107 · Escherweg 4, 8304 Wallisellen
Testo
- Ufficio
- Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich
- Altri rimedi giuridici
- Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV).
- Other invitation information law
- Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR