Disposizione secondo l'art. 153 ORC, ALEA Software GmbH
Decisione di un'autorità · Lucerna · 22 ott 2020
Pubblicazione
- Tipo
- Decisione di un'autorità
- Cantone
- Lucerna
- Pubblicato
- 22 ott 2020
- Pubblicato da
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Numero di pubblicazione
- BH07-0000001854
Parti
Impresa
CHE-282.641.376 · 0107 · ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo, 6003 Luzern
Testo
- Rimedi giuridici
- Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
- Authority decree
- Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Die ALEA Software GmbH, in Luzern (CHE-282.641.376), wird von Amtes wegen gemäss HRegV 153b Abs. 1 lit. a. aufgelöst. 2. Die eingetragenen Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans (Tino Maul und Heiko Thull) werden als Liquidatoren eingesetzt. 3. Weiterer Inhalt des Eintrags im Handelsregister: Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bisher: Maul, Tino, deutscher Staatsangehöriger, in München (DE), Vorsitzender der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift Thull, Heiko, deutscher Staatsangehöriger, in Günzburg (DE), Geschäftsführer mit Einzelunterschrift Neu: Maul, Tino, deutscher Staatsangehöriger, in München (DE), Vorsitzender der Geschäftsführung und Liquidator mit Einzelunterschrift Thull, Heiko, deutscher Staatsangehöriger, in Günzburg (DE), Geschäftsführer und Liquidator mit Einzelunterschrift Die Firma der Gesellschaft lautet neu: ALEA Software GmbH in Liq. 4. Für zusätzliche Aufwendungen wird eine Gebühr von CHF 100.-- erhoben. 5. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Situazione iniziale
- <p>Es fällt in Betracht:</p><p>1. Im SHAB Nr. 158, vom 17.08.2020 wurde eine Aufforderung gemäss HRegV 153 Abs. 1 publiziert. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>2. Nach Ablauf der Frist von <b>30 Tagen</b> wurde dem Handelsregister kein neues Rechtsdomizil angemeldet.</p>
- Ufficio
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern