Disposizione secondo Art. 153 HRegV, Willi Wigger

Decisione di un'autorità · Lucerna · 25 mar 2021

Pubblicazione

Tipo
Decisione di un'autorità
Cantone
Lucerna
Pubblicato
25 mar 2021
Pubblicato da
Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Numero di pubblicazione
BH07-0000002169

Parti

Impresa

CHE-107.227.999 · 0101 · Schmiedgasse, 6170 Schüpfheim

Testo

Authority off
Art. 153 HRegV
Authority decree
Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Das Einzelunternehmen Willi Wigger, mit Sitz in Schüpfheim (CHE-107.227.999), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
Authority office
Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Situazione iniziale
<p>1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.</p><p>2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 15.02.2021, 16.02.2021 und 17.02.2021 wurde der Inhaber / die Inhaberin des Einzelunternehmens aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.</p><p>3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.</p>
Ufficio
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Altri rimedi giuridici
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.