Disposizione secondo Art. 153 HRegV, Express Trans Izzo
Decisione di un'autorità · Lucerna · 13 ott 2022
Pubblicazione
- Tipo
- Decisione di un'autorità
- Cantone
- Lucerna
- Pubblicato
- 13 ott 2022
- Termine fino al
- 12 nov 2022
- Pubblicato da
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Numero di pubblicazione
- BH07-0000003391
Parti
Impresa
CHE-114.147.101 · 0101 · Hauptstrasse 35, 6034 Inwil
Testo
- Authority off
- Art. 153 HRegV
- Authority decree
- 4. Das Einzelunternehmen Express Trans Izzo, in Inwil (CHE-114.147.101) wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht. 5. Es werden keine Gebühren erhoben. 6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Situazione iniziale
- <p>Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunterneh­men Express Trans Izzo, infolge Todes des Inhabers erloschen.<br/></p><p>1. Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben auf­gefordert, innert <b>30 Tagen</b> die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>2. Das Schreiben vom <b>12.07.2022</b> konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom <b>24.08.2022</b> eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>3. Nach Ablauf der Frist von <b>30 Tagen</b> wurde dem Handelsregister die Löschung des Einzelunternehmens nicht angemeldet.</p>
- Ufficio
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Altri rimedi giuridici
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.