Disposizione secondo Art. 153 HRegV, Express Trans Izzo

Decisione di un'autorità · Lucerna · 13 ott 2022

Pubblicazione

Tipo
Decisione di un'autorità
Cantone
Lucerna
Pubblicato
13 ott 2022
Termine fino al
12 nov 2022
Pubblicato da
Handelsregister des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Numero di pubblicazione
BH07-0000003391

Parti

Impresa

CHE-114.147.101 · 0101 · Hauptstrasse 35, 6034 Inwil

Testo

Authority off
Art. 153 HRegV
Authority decree
4. Das Einzelunternehmen Express Trans Izzo, in Inwil (CHE-114.147.101) wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 OR von Amtes wegen gelöscht. 5. Es werden keine Gebühren erhoben. 6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt.
Authority office
Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
Situazione iniziale
<p>Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunterneh&#173;men Express Trans Izzo, infolge Todes des Inhabers erloschen.<br/></p><p>1.     Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben auf&#173;gefordert, innert <b>30 Tagen</b> die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>2.     Das Schreiben vom <b>12.07.2022</b> konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom <b>24.08.2022</b> eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.</p><p>3.     Nach Ablauf der Frist von <b>30 Tagen</b> wurde dem Handelsregister die Löschung des Einzelunternehmens nicht angemeldet.</p>
Ufficio
Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Altri rimedi giuridici
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.