Avviso di liquidazione PHOENIX PENSIONSKASSE
Liquidazione parziale · Argovia · 24 mag 2023
Pubblicazione
- Tipo
- Liquidazione parziale
- Cantone
- Argovia
- Pubblicato
- 24 mag 2023
- Termine fino al
- 26 giu 2023
- Pubblicato da
- PHOENIX PENSIONSKASSE, Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
- Numero di pubblicazione
- FM09-0000000257
- Pubblicato fino al
- 24 mag 2028
Parti
Assicurazione
CHE-403.282.268 · 0110 · Mellingerstrasse 10, 5443 Niederrohrdorf
Testo
- Publication
- <p>Bei den Vorsorgewerken Vollversicherung, Solid sowie Rentner mit Nachschusspflicht sind per 31.12.2020 die Tatbestände der Teilliquidation erfüllt.</p><ul> <li>Die Vollversicherung weist einen Deckungsgrad von 100% aus. Die Altersguthaben werden zu 100% übertragen.</li> <li>Das Vorsorgewerk Solid weist eine Unterdeckung auf. Die Altersguthaben der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li> <li>Das Vorsorgewerk Rentner mit Nachschusspflicht weist eine Unterdeckung auf. Die Deckungskapitalien der betroffenen ausgetretenen Versicherten werden anteilsmässig individuell gekürzt übertragen.</li> </ul><p><br/></p>
- Custom type of title
- Verminderung der Belegschaft, Aufgabe Geschäftstätigkeit, Auflösung Anschlussvertrag
- Ufficio
- Anfragen für die Terminvereinbarung zur Wahrnehmung des Einsichtsrechts sowie schriftliche Einsprachen sind zu richten an: TL2020@phoenix-pk.ch oder per Postadresse an: PHOENIX Pensionskasse Mellingerstrasse 10 5443 Niederohrdorf
- Altri rimedi giuridici
- • Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene haben die Möglichkeit, während 30 Tagen in die massgebenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Datenschutz wird gewahrt. • Innerhalb der 30-tägigen Frist haben Versicherte und von der Teilliquidation Betroffene das Recht Unklarheiten und Beanstandungen schriftlich beim Stiftungsrat zur Einsprache zu bringen. • Der Stiftungsrat erlässt innert angemessener Frist einen schriftlichen Einsprache-Entscheid mit Begründung. Dabei wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Entscheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.