Avviso provvisorio di apertura di fallimento GLOBAL LOGISTICS PROJECTS AG
Fallimento annunciato · Basilea Città · 30 ott 2024
Pubblicazione
- Tipo
- Fallimento annunciato
- Cantone
- Basilea Città
- Pubblicato
- 30 ott 2024
- Deciso il
- 16 ott 2024
- Pubblicato da
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
- Numero di pubblicazione
- KK01-0000043203
- Pubblicato fino al
- 30 ott 2029
Parti
Debitore
CHE-408.792.128 · Aeschenplatz 6, 4051 Basel
Testo
- Osservazioni
- Firmenzweck : Zweck der Gesellschaft ist die Planung, Durchführung und Kontrolle von Logistikprojekten vor allem im Bereich des Maschinen- und Anlagebaus sowie die Durchführung von Montagen und Transporte sowie Handel und Vermietung von Gerätschaften und Lagerflächen aus diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann oder die geeignet sind, ihre Entwicklung oder diejenige von Gruppengesellschaften zu fördern. Des Weiteren kann die Gesellschaft direkt oder indirekt an Konzernfinanzierungen teilnehmen, insbesondere indem sie ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern oder anderen Gruppengesellschaften Kredite gewährt oder für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Garantien, Bürgschaften oder andere Sicherheiten aller Art gewährt, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Gesellschaftern oder anderer Gruppengesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden.
- Rimedi giuridici
- Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
- Altri rimedi giuridici
- Wer Vermögenswerte der Schuldnerin besitzt oder darüber Angaben machen kann, wird aufgefordert, sich umgehend beim Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel, zu melden. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nur noch durch Zahlungen an das Konkursamt beglichen werden.