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Graduatoria e inventario · Zurigo · 26 lug 2024

Pubblicazione

Tipo
Graduatoria e inventario
Cantone
Zurigo
Pubblicato
26 lug 2024
Pubblicato da
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Numero di pubblicazione
KK04-0000043187
Pubblicato fino al
26 lug 2029

Parti

Debitore

CHE-451.812.401 · Limmatstrasse 50, 8005 Zürich

Testo

Osservazioni
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26.07.2024 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rimedi giuridici
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Dove presentare reclamo
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Dove insinuare crediti e reclami
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Ufficio
Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7 8004 Zürich