Graduatoria Parente AG

Graduatoria e inventario · Argovia · 10 giu 2025

Pubblicazione

Tipo
Graduatoria e inventario
Cantone
Argovia
Pubblicato
10 giu 2025
Termine fino al
30 giu 2025
Pubblicato da
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Numero di pubblicazione
KK04-0000050022
Pubblicato fino al
10 giu 2030

Parti

Debitore

CHE-108.477.027 · Hinterbächlistrasse 1, 5452 Oberrohrdorf

Testo

Osservazioni
AA
Rimedi giuridici
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Altri rimedi giuridici
Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung von zwei Forderungen innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 1. Klasse und einer Forderung in der unversicherten 2. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen. Ansonsten gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt.
Ufficio
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau