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Graduatoria e inventario · Zurigo · 26 set 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Graduatoria e inventario
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato
- 26 set 2025
- Pubblicato da
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Küsnacht, Kohlrainstrasse 10, 8700 Küsnacht ZH
- Numero di pubblicazione
- KK04-0000052226
- Pubblicato fino al
- 26 set 2030
Parti
Debitore
CHE-389.819.888 · Im Bruppach 13, 8703 Erlenbach ZH
Testo
- Osservazioni
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Küsnacht schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Rimedi giuridici
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Dove presentare reclamo
- Bezirksgericht Meilen 8706 Meilen
- Dove insinuare crediti e reclami
- Bezirksgericht Meilen 8706 Meilen
- Ufficio
- Konkursamt Küsnacht Kohlrainstrasse 10 8700 Küsnacht ZH