Gläubigerbeschluss
Avviso nel fallimento · Zurigo · 3 mar 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Avviso nel fallimento
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato
- 3 mar 2025
- Pubblicato da
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wülflingen-Winterthur - Konkursamt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Numero di pubblicazione
- KK10-0000002973
- Pubblicato fino al
- 3 mar 2030
Parti
Debitore
CHE-277.194.331 · 0107 · Zürcherstrasse 322, 8406 Winterthur
Testo
- Publication
- <p>Über die BENI Plattenbeläge GmbH wurde mit Urteil vom 10.12.2024 der Konkurs eröffnet. Das Verfahren wird voraussichtlich im summarischen Verfahren durchgeführt. Derzeit sichert die Konkursmasse die Aktiven. In diesem Zusammenhang wird sie Bauhandwerkerpfandrechte auf diversen Grundstücken eintragen. Um die prozessualen Hürden zu bewältigen beabsichtigt die Konkursmasse, einen Rechtsanwalt beizuziehen. Die voraussichtlichen Anwaltskosten für die (super-)provisorische Eintragung beläuft sich auf maximal CHF 3'500. Die Gläubiger werden auf die separaten Gerichtskosten (bis maximal CHF 5'000), welche in diesem Betrag nicht enthalten sind, hingewiesen. Diese gelten ebenso als genehmigt.</p><p>Wir beantragen den mutmasslichen Gläubiger, dem Antrag zuzustimmen. Der vorstehende Antrag gilt als genehmigt und zum Beschluss erhoben, falls nicht die Mehrheit der mutmasslichen Gläubiger bis spätestens am 7. März 2025 eingeben (Datum des Poststempels, A-Post oder Einschreiben) bei uns schriftlich gegen diesen Antrag Einsprache erhebt.<br/><br/>Stillschweigen gilt als Genehmigung. Gläubiger sind zur Abstimmung zugelassen, wenn sie dem Konkursamt Wülflingen-Winterthur eine Forderungseingabe mit Beweismittel einreicht und die Forderung seitens der Konkursverwaltung als glaubhaft betrachtet wird.</p><p><br/></p><p><br/></p><p><br/></p>