Fristansetzung gemäss Art. 230a Abs. 1 SchKG
Avviso nel fallimento · Zurigo · 20 ott 2026
Pubblicazione
- Tipo
- Avviso nel fallimento
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato
- 20 ott 2026
- Pubblicato da
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
- Numero di pubblicazione
- KK10-0000004304
- Pubblicato fino al
- 20 ott 2031
Parti
Debitore
nato/a il 4 feb 1937 · attinente di Maur ZH · Schwerzelbodenstrasse 41, 8305 Dietlikon
Testo
- Publication
- Die konkursamtliche Nachlassliquidation über die obgenannte ausgeschlagene Erbschaft wurde mit Urteil vom 31.03.2026 mangels Aktiven eingestellt. Auf unsere Veröffentlichung hin hat kein Gläubiger innert nützlicher Frist die Durchführung des Verfahrens begehrt, sich gleichzeitig zur Übernahme des ungedeckten Teils der Verfahrenskosten verpflichtet und daran vorläufig den von uns verlangten Kostenvorschuss geleistet. Somit gilt das Verfahren seit dem 01.05.2026 als rechtskräftig mangels Aktiven eingestellt. Das Konkursamt Wallisellen konnte Aktiven in der Höhe von CHF 1'178.57 zur Konkursmasse ziehen. Wird die konkursamtliche Liquidation eingestellt, so können nach Art. 230a SchKG die Erben, die Gläubiger oder Dritte - die ein Interesse geltend machen können - die Abtretung der Aktiven verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen. Begehren um Abtretung der Aktiven sind bis am 09.11.2026 schriftlich beim Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, zu stellen. Kommt keine Übertragung gemäss Art. 230a Abs. 1 SchKG zustande, werden die Aktiven dem Staat übertragen.