Fallimento nella procedura concordataria Raphael Lars Thomi
Fallimento durante il concordato · Berna · 28 giu 2023
Pubblicazione
- Tipo
- Fallimento durante il concordato
- Cantone
- Berna
- Pubblicato
- 28 giu 2023
- Deciso il
- 12 giu 2023
- Pubblicato da
- Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Spitalstrasse 14, 2502 Biel/Bienne
- Numero di pubblicazione
- NA05-0000000199
- Pubblicato fino al
- 28 giu 2028
Parti
Debitore
Siebenmatt 1, 3296 Arch
Testo
- Message
- Über Thomi Raphael Lars, Siebenmatt 1, 3296 Arch, wird mit Wirkung ab heute, Montag, 12.06.2023, 14:00 Uhr der Konkurs eröffnet.
- Rimedi giuridici
- Publikation nach SchKG Art. 296b.
- Ufficio
- Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident Nuspliger, Spitalstrasse 14, 2502 Biel/Bienne
- Altri rimedi giuridici
- Rechtsmittelbelehrung Der vorliegende Entscheid kann innert 10 Tagen seit Zustellung mit Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern, Zivilabteilung, Hochschulstrasse 17, Postfach, 3001 Bern, angefochten werden. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Die Beschwerde ist in Papierform in je einem Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei oder elektronisch in einer anerkannten Form einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 130 und 131 ZPO). Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Die Beschwerdeschrift hat Anträge und eine Begründung zu enthalten. In der Begründung ist anzugeben, inwiefern eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Sachverhaltsfeststellung vorliegt (Art. 320 ZPO). Neue Anträge in der Sache, Zurück zur Übersicht neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel sind ausgeschlossen (Art. 326 Abs. 1 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Der Aufschub der Vollstreckung kann beim Obergericht beantragt werden (Art. 325 ZPO).