Fallimento nella procedura concordataria Edwin Bischof
Fallimento durante il concordato · Appenzello Esterno · 30 ago 2024
Pubblicazione
- Tipo
- Fallimento durante il concordato
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Pubblicato
- 30 ago 2024
- Deciso il
- 26 ago 2024
- Termine fino al
- 9 set 2024
- Pubblicato da
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
- Numero di pubblicazione
- NA05-0000000296
- Pubblicato fino al
- 30 ago 2029
Parti
Debitore
nato/a il 20 gen 1968 · attinente di Nesslau-Stein SG · Scheibe 41, 9100 Herisau
Testo
- Message
- 1. Über das Vermögen des Bischof Edwin, geb. 20.01.1968, von Nesslau-Stein SG, wohnhaft Scheibe 41, 9100 Herisau, wird mit Wirkung ab Montag, 26. August 2024, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Konkurses wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt. 3. Das Honorar des Sachwalters Albert Schumacher, bsb-schumacher, Rheineck, wird auf CHF 1'200.00 (inkl. Barauslagen) festgelegt. Er hat dieses direkt beim Gesuchsteller zu beziehen. 4. Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) hat der Gesuchsteller zu tragen. Sie werden mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 300.00 verrechnet. 5. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Osservazioni
- SV2 24 115
- Rimedi giuridici
- Publikation nach SchKG Art. 296b.
- Ufficio
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen