Precetti esecutivi Celal Karacar

Precetto esecutivo · Lucerna · 31 ott 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
Lucerna
Pubblicato
31 ott 2025
Numero d'esecuzione
22509801
Pubblicato da
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Numero di pubblicazione
SB02-0000085807
Pubblicato fino al
31 ott 2028

Parti

Creditore

CHE-105.861.375 · 0106 · Stauffacherstrasse 16, 8004 Zürich

Debitore

Celal Karacar

nato/a il 16 gen 1956 · TR

Testo

Ufficio
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Altri rimedi giuridici
Gleichzeitig wird dem obgenannten Arrestschuldner zur Kenntnis gebracht, dass das unterzeichnete Betreibungsamt aufgrund des von der Gläubigerin beantragten Arrestbefehls Nr. 3C1 25 412 des Bezirksgerichts Luzern vom 29. April 2025, die Suva-Rente des Schuldners im Betrage von Fr. 350.-- pro Monat, bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern, arrestiert hat, bis zur Deckung von CHF 30'000.00 nebst Zins und Kosten, längstens bis am 1. Mai 2026. Arrestgrund: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis erhalten hat, beim Arrestrichter Einsprache erheben (Art. 278 SchKG). Die Vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Arresturkunde und Zahlungsbefehl an den Schuldner. Hinweis: Dem Schuldner werden die ordentlichen Fristen jeweils um 10 Tage verlängert, gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27. Rechtsmittelbelehrung: Eine allfällige Beschwerde gegen den Arrestvollzug und/oder den Zahlungsbefehl ist innert 20 Tagen, von heute an gerechnet, beim Bezirksgericht Luzern, Grabenstrasse 2, 6004 Luzern einzureichen. Die Beschwerde sollte einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie im Doppel eingereicht werden.
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.