Precetti esecutivi Thomas Haller

Precetto esecutivo · Argovia · 30 ott 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
Argovia
Pubblicato
30 ott 2025
Numero d'esecuzione
145937
Pubblicato da
Betreibungsamt Reinach, Kirchenbreitestrasse 47, 5734 Reinach AG
Numero di pubblicazione
SB02-0000086004
Pubblicato fino al
30 ott 2026

Parti

Creditore

CHE-108.956.606 · 0117 · Bleichemattstrasse 12, 5000 Aarau

Debitore

Thomas Haller

nato/a il 21 lug 1963 · attinente di 5734 Reinach AG · SA

Testo

Ufficio
Betreibungsamt Reinach Kirchenbreitestrasse 47 5734 Reinach AG
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.