Precetti esecutivi Adrian Burger

Precetto esecutivo · Basilea Campagna · 14 nov 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
Basilea Campagna
Pubblicato
14 nov 2025
Numero d'esecuzione
22567570
Pubblicato da
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
Numero di pubblicazione
SB02-0000086959
Pubblicato fino al
14 nov 2026

Parti

Creditore

Einwohnergemeinde Bottmingen

0223

Debitore

nato/a il 21 mar 1975 · Don Bosco-Strasse 7, 4153 Reinach

Rappresentante

Gemeindeverwaltung Bottmingen

0223

Testo

Osservazioni
GL/Ref.: RG 60648/64899 u.a. / SCH entzieht sich der Zustellung
Ufficio
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.