Precetti esecutivi Roger Daniel Kaufmann

Precetto esecutivo · Berna · 26 nov 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
Berna
Pubblicato
26 nov 2025
Numero d'esecuzione
225003410
Pubblicato da
Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken
Numero di pubblicazione
SB02-0000087251
Pubblicato fino al
26 nov 2026

Parti

Creditore

Kanton Bern, EG Iseltwald

0223

Debitore

nato/a il 13 lug 1976 · Hübeli 66, 3807 Iseltwald

Rappresentante

Steuerverwaltung des Kantons Bern

0221

Testo

Ufficio
Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost Schloss 5 3800 Interlaken
Altri rimedi giuridici
Erläuterungen: 1.Auf Verlangen des Schuldners wird der Gläubiger aufgefordert, innerhalb der Bestreitungsfrist die Beweismittel für seine Forderung beim Betreibungsamt zur Einsicht vorzulegen. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird der Ablauf der Bestreitungsfrist dadurch nicht gehemmt; in einem nachfolgenden Rechtsstreit hat jedoch der Richter beim Entscheid über die Prozesskosten den Umstand zu berücksichtigen, dass der Schuldner die Beweismittel nicht einsehen konnte (Art. 73 SchKG). 2.2. Betreibungsferien und Rechtsstillstand hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die vorstehende Publikation der Betreibungsurkunden ersetzt die persönliche Zustellung derselben an den Schuldner.
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.