Precetti esecutivi Heberlein Ceramic Technology Ltd.

Precetto esecutivo · San Gallo · 27 nov 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
San Gallo
Pubblicato
27 nov 2025
Numero d'esecuzione
23003684
Pubblicato da
Betreibungsamt Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil
Numero di pubblicazione
SB02-0000087817
Pubblicato fino al
27 nov 2026

Parti

Creditore

Anhui Sijian Group Holding Company Limited

0441 · CN

Debitore

Heberlein Ceramic Technology Ltd.

0441 · CN

Testo

Osservazioni
Am 11.01.2024 wurde die chinesische Zentralbehörde, in Leitung des Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin in Rechtshilfesachen, beauftragt, den Zahlungsbefehl gegen die obige Schuldnerin zuzustellen. Gemäss chinesischem Zustellzeugnis vom 06.03.2024 konnte die Empfängerin an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden.
Ufficio
Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil
Altri rimedi giuridici
Die Zustellung wurde nach Art. 66 Abs. 3 SchKG versucht. Aufgrund unbekannten Firmensitzes wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 3 durch öffentliche Publikation ersetzt.
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.