Precetti esecutivi Loris Mancuso
Precetto esecutivo · Zurigo · 5 dic 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Precetto esecutivo
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato
- 5 dic 2025
- Numero d'esecuzione
- 74388
- Pubblicato da
- Betreibungsamt Engstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen
- Numero di pubblicazione
- SB02-0000088262
- Pubblicato fino al
- 5 dic 2026
Parti
Creditore
CHE-105.836.064 · 0106 · Nordstrasse 186, 8037 Zürich
Debitore
Loris Mancuso
nato/a il 15 gen 2000
Rappresentante
CHE-347.741.720 · 0106 · Waldmannstrasse 4, 8001 Zürich
Testo
- Ufficio
- Betreibungsamt Engstringen Zürcherstrasse 125 8102 Oberengstringen
- Istruzioni
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.