Precetti esecutivi Loris Mancuso

Precetto esecutivo · Zurigo · 5 dic 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
Zurigo
Pubblicato
5 dic 2025
Numero d'esecuzione
74388
Pubblicato da
Betreibungsamt Engstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen
Numero di pubblicazione
SB02-0000088262
Pubblicato fino al
5 dic 2026

Parti

Creditore

CHE-105.836.064 · 0106 · Nordstrasse 186, 8037 Zürich

Debitore

Loris Mancuso

nato/a il 15 gen 2000

Rappresentante

CHE-347.741.720 · 0106 · Waldmannstrasse 4, 8001 Zürich

Testo

Ufficio
Betreibungsamt Engstringen Zürcherstrasse 125 8102 Oberengstringen
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.