Precetti esecutivi Kiril Delev

Precetto esecutivo · Zurigo · 8 dic 2025

Pubblicazione

Tipo
Precetto esecutivo
Cantone
Zurigo
Pubblicato
8 dic 2025
Numero d'esecuzione
430427
Pubblicato da
Betreibungsamt Zürich 3, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich
Numero di pubblicazione
SB02-0000088326
Pubblicato fino al
8 dic 2026

Parti

Creditore

attinente di Zürich · Weststrasse 81, 8003 Zürich

Debitore

Kiril Delev

nato/a il 2 dic 1989

Rappresentante

CHE-100.834.655 · 0106 · Binzstrasse 15, 8045 Zürich

Testo

Ufficio
Betreibungsamt Zürich 3 Sihlfeldstrasse 10 8003 Zürich
Altri rimedi giuridici
Fristverlängerung: Alle dem Schuldner mit der Zustellung dieses Zahlungsbefehls eröffneten Fristen werden um 20 Tage verlängert (Art. 33. Abs. 2 SchKG).
Istruzioni
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.