Precetti esecutivi Kiril Delev
Precetto esecutivo · Zurigo · 8 dic 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Precetto esecutivo
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato
- 8 dic 2025
- Numero d'esecuzione
- 430427
- Pubblicato da
- Betreibungsamt Zürich 3, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich
- Numero di pubblicazione
- SB02-0000088326
- Pubblicato fino al
- 8 dic 2026
Parti
Creditore
attinente di Zürich · Weststrasse 81, 8003 Zürich
Debitore
Kiril Delev
nato/a il 2 dic 1989
Rappresentante
CHE-100.834.655 · 0106 · Binzstrasse 15, 8045 Zürich
Testo
- Ufficio
- Betreibungsamt Zürich 3 Sihlfeldstrasse 10 8003 Zürich
- Altri rimedi giuridici
- Fristverlängerung: Alle dem Schuldner mit der Zustellung dieses Zahlungsbefehls eröffneten Fristen werden um 20 Tage verlängert (Art. 33. Abs. 2 SchKG).
- Istruzioni
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.