Comminatoria di fallimento VMAX AG

Comminatoria di fallimento · Lucerna · 3 ott 2025

Pubblicazione

Tipo
Comminatoria di fallimento
Cantone
Lucerna
Pubblicato
3 ott 2025
Numero d'esecuzione
22503630
Pubblicato da
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Numero di pubblicazione
SB07-0000001575
Pubblicato fino al
3 ott 2028

Parti

Creditore

Wil Holthuijsen Beheer B.V.

0441 · NL

Debitore

CHE-114.800.958 · 0106 · Bellerivematte 7a, 6006 Luzern

Rappresentante

Rosenweg 31, 6340 Baar

Testo

Rimedi giuridici
Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen. <br />Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
Ufficio
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Altri rimedi giuridici
Gleichzeitig wird dem obgenannten Arrestschuldner zur Kenntnis gebracht, dass das unterzeichnete Betreibungsamt aufgrund des von der Gläubigerin beantragten Arrestbefehls Nr. 3C1 25 704 des Bezirksgerichts Luzern vom 10. Juli 2025 , sämtliche Guthaben und andere Vermögenswerte der Schuldnerin bei der UBS Switzerland AG, insbesondere das Guthaben auf dem Konto IBAN CH89 0024 8248 4203 5960 T, arrestiert hat bis zur Deckung der Arrestforderung nebst Zins und Kosten, d.h. bis zum Deckungsbetrag von CHF 2'200'000.00 (In Worten: zweimillionenzweihunderttausend 00/100) Arrestgrund: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis erhalten hat, beim Arrestrichter Einsprache erheben (Art. 278 SchKG). Die Vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Arresturkunde und Konkursandrohung an den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Vertreter der Schuldnerin, Herr Knöss Karlheinz Ludwig (Präsident des VR mit Einzelunterschrift), geb. 16.12.1962, letzte bekannte Adresse: Bellerivematte 7a, 6006 Luzern. Hinweis: Dem Schuldner werden die ordentlichen Fristen jeweils um 10 Tage verlängert, gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27. Rechtsmittelbelehrung: Eine allfällige Beschwerde gegen den Arrestvollzug und/oder die Konkursandrohung ist innert 20 Tagen, von heute an gerechnet, beim Bezirksgericht Luzern, Grabenstrasse 2, 6004 Luzern einzureichen. Die Beschwerde sollte einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie im Doppel eingereicht werden.