VECU-STOP SwissType
Marchio svizzero · 523467 · Marchio denominativo · In vigore
Iscrizione nel registro
- Numero di registrazione
- 523467
- Numero della domanda
- 07548/2002
- Stato
- In vigore
- Tipo
- Marchio denominativo
- Depositato
- 2 set 2002
- Registrato
- 6 lug 2004
- Pubblicato
- 20 lug 2004
- Protetto fino al
- 2 set 2032
- Lingua della procedura
- tedesco
- Fonte
- Swissreg
Prodotti e servizi
Metalli e prodotti metallici
Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.
Materiali da costruzione non metallici
Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.
Cronologia
Ciò che l’Istituto Federale della Proprietà Intellettuale ha pubblicato su questo titolo, dal più recente.
- 14 dic 2023
Indirizzo del rappresentante modificato
- Rappresentante
- E. Blum & Co. AG, Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich → E. Blum & Co. AG, Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich
Pubblicato in Swissreg il 14.12.2023
- 26 ago 2022
Rinnovato
Pubblicato in Swissreg il 26.08.2022
- 18 lug 2012
Rinnovato
Pubblicato in Swissreg il 18.07.2012
- 10 dic 2007
Indirizzo del rappresentante modificato
- Rappresentante
- E. Blum & Co., Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich → E. Blum & Co. AG, Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich
Pubblicato nel FUSC no. 239 del 10.12.2007
- 16 ago 2004
LPS
- LPS
- 6, Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege., 19, Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton. Alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft. → 6, Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt., 19, Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.
- Classificazione internazionale
- 6,19 → 6,19
Pubblicato nel FUSC no. 157 del 16.08.2004
- 20 lug 2004
Registrato
Pubblicato nel FUSC no. 138 del 20.07.2004
Parti
Il registro indica ogni parte con nome e indirizzo. Una parte è collegata a un’entità quando esattamente un’entità del registro di commercio porta il suo nome; la via di una parte non così riconosciuta non è mostrata qui.