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Marchio svizzero · 647800 · Marchio denominativo · In vigore

Iscrizione nel registro

Numero di registrazione
647800
Numero della domanda
60975/2012
Stato
In vigore
Tipo
Marchio denominativo
Depositato
12 set 2012
Registrato
27 ago 2013
Pubblicato
27 ago 2013
Protetto fino al
12 set 2032
Lingua della procedura
tedesco

Prodotti e servizi

Elettronica, software e strumenti

Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können.

Carta e stampati

Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke.

Scienza, tecnologia e informatica

Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.

Cronologia

Ciò che l’Istituto Federale della Proprietà Intellettuale ha pubblicato su questo titolo, dal più recente.

  1. 17 dic 2024

    Indirizzo del rappresentante modificato

    Rappresentante
    WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Carmenstrasse 28, 8032 Zürich

    Pubblicato in Swissreg il 17.12.2024

  2. 23 mag 2022

    Rinnovato

    Pubblicato in Swissreg il 23.05.2022

  3. 10 dic 2013

    Rappresentante iscritto

    Rappresentante
    Zimmerli, Wagner & Partner AG, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich

    Pubblicato in Swissreg il 10.12.2013

  4. 12 set 2013

    LPS

    LPS
    9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
    Classificazione internazionale
    9,16,42 → 9,16,42

    Pubblicato in Swissreg il 12.09.2013

  5. 4 set 2013

    LPS

    LPS
    9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
    Classificazione internazionale
    9,16,42 → 9,16,42

    Pubblicato in Swissreg il 04.09.2013

  6. 27 ago 2013

    Registrato

    Pubblicato in Swissreg il 27.08.2013

Parti

Il registro indica ogni parte con nome e indirizzo. Una parte è collegata a un’entità quando esattamente un’entità del registro di commercio porta il suo nome; la via di una parte non così riconosciuta non è mostrata qui.