RRB Nr. 1078/2017
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2017, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. November 2017
1078. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2017)
Erwägungen
A. Die Mittel aus dem Alkoholzehntel des Bundes sind bestimmt für die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz). Der Kanton Zürich weist seinen Kantonsanteil jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus zu (nachfolgend: Alkoholfonds; Bestandteil der Leistungsgruppe «Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht»). Der 2017 durch den Bund ausbezahlte Kantonsanteil (Alkoholzehntel 2016) beträgt Fr. 4 389 837. Fondsguthaben von Fonds im Fremdkapital werden ab 2017 neu zum Kontokorrentzinssatz von 0% verzinst. Für 2017 bleibt der Ertrag somit bei Fr. 4 389 837.
B. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat den Mitteleinsatz für den Behandlungs- und Nachsorgebereich (Anteil 55%) und stellt die gemeinsame Berichterstattung an den Bund sicher, während die Gesundheitsdirektion den Mitteleinsatz für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung (Anteil 45%) beantragt. Im Bericht des Regierungsrates zum Postulat KR-Nr. 2/ 2010 betreffend Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wurde zudem dargelegt, dass ab 2013 jährlich zusätzlich Fr. 300 000 zugunsten der zürcherischen Alkoholberatungsstellen eingesetzt werden (Vorlage 4945). Diese zusätzliche Ausschüttung soll bis zu einem Abbau des Alkoholfonds auf die Hälfte des Bestandes vom 31. Dezember 2012 erfolgen (Fondsbestand am 31. Dezember 2012: Fr. 4 843 862.15, vgl. RRB Nr. 1307/2012).
C. Aufgrund des Ertrags von Fr. 4 389 837 stehen in Ergänzung zu den zugesicherten ordentlichen Jahresausgaben von Fr. 3 910 648 (Sicherheitsdirektion: Fr. 2 125 648; Gesundheitsdirektion: Fr. 1 785 000) zusätzliche Mittel von Fr. 479 189 zur Verfügung. Davon entfallen gemäss üblichem Verteiler Fr. 263 554 auf die Sicherheitsdirektion (55%) und Fr. 215 635 auf die Gesundheitsdirektion (45%). Der Anteil der Sicherheitsdirektion am Alkoholzehntel beträgt mit den zusätzlichen Fr. 300000 für die Alkoholberatungsstellen 2017 somit gesamthaft Fr. 2 689 202. Diese Mittel werden wie folgt eingesetzt: 1. Die zürcherischen Alkoholberatungsstellen erhielten insgesamt Fr. 2 117 894 (Fr. 855 917.25 zulasten des Kontos 3632 2 00000, Beiträge an Gemeinden; Fr. 1 261 976.75 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen).
2. Der Forelklinik wird wie bisher ein Betriebskostenanteil von Fr. 410 000 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen, ausbezahlt (vgl. RRB Nr. 3075/1992). 3. Für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätserfassung bei Sucht- und Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich werden dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) zulasten des Kontos 3130 0 00000, Dienstleistungen Dritter, Fr. 16 308 ausgerichtet. 4. Der Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme (FSKZ) werden Fr. 20 000 an die Betriebskosten des Jahres 2017 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen, ausgerichtet. 5. Das niederschwellige Angebot von IOGT-Schweiz / Schweizer Guttempler in der Nachsorgearbeit wird mit Fr. 100 000 unterstützt. Der Betrag geht zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen. Hinzu kommen Fr. 25 000 für die Verwaltung des Alkoholfonds durch die Sicherheitsdirektion.
D. Gesetzliche Grundlagen für die Verwendung der Mittel durch die Sicherheitsdirektion für den Behandlungs- und Nachsorgebereich finden sich in den §§ 11, 13 und 46 des Sozialhilfegesetzes. Da bezüglich der Höhe und des Verwendungszweckes der Bundesgelder keine Handlungsfreiheit besteht, handelt es sich gestützt auf § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung um gebundene Ausgaben. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Behandlung und Nachsorge besteht lediglich bei der Zuweisung der Mittel durch den Regierungsrat ein gewisser Spielraum. Die Aufwendungen 2017 der Sicherheitsdirektion von Fr. 2 689 202 sind im Budget 2017 eingestellt und werden dem Buchungskreis Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, belastet.
E. Die Gesundheitsdirektion beantragt 2017 die Verwendung von Mitteln aus dem Alkoholfonds von gesamthaft Fr. 2 006 584. Darin inbegriffen sind die zusätzlichen Mittel von Fr. 221 584 aus dem im Vorjahr zugegangenen Kantonsanteil, die jeweils zeitverschoben um ein Jahr eingesetzt werden (vgl. RRB Nr. 1203/2016). Die zusätzlichen Mittel von Fr. 215 635 aus dem in diesem Jahr zugegangenen Kantonsanteil werden dagegen 2018 verwendet. Demnach ergibt sich am 31. Dezember 2017 folgender Fondsbestand: in Franken Fondsbestand am 31. Dezember 2016 gemäss RRB Nr. 1203/2016 3 458 201.75 Erträge 2017 4 389 837.00 Aufwendungen Sicherheitsdirektion –2 689 202.00 Aufwendungen Gesundheitsdirektion –2 006 584.00 Fondsbestand am 31. Dezember 2017 3 152 252.75
Der Fondsbestand am 31. Dezember 2017 liegt nach wie vor über der Hälfte des Bestandes vom 31. Dezember 2012 (Fr. 2 421 931; vgl. RRB Nr. 1307/2012).
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Behandlungs- und Nachsorgebereich im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 689 202 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, bewilligt.
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des Kantonsanteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2018 Bericht zu erstatten.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi