RRB Nr. 1180/2018
Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2018, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2018
1180. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2018)
Erwägungen
A. Die Mittel aus dem Alkoholzehntel des Bundes sind bestimmt für die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz [SR 680]). Der Kanton Zürich weist seinen Kantonsanteil jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus zu (nachfolgend: Alkoholfonds; Bestandteil der Leistungsgruppe «Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht»). Der 2018 durch den Bund ausbezahlte Kantonsanteil (Alkoholzehntel 2017) beträgt Fr. 4 548 919. Fondsguthaben von Fonds im Fremdkapital werden seit 2017 zum Kontokorrentzinssatz von 0% verzinst. Für 2018 bleibt der Ertrag somit bei Fr. 4 548 919.
B. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat den Mitteleinsatz für den Behandlungs- und Nachsorgebereich (Anteil 55%) und stellt die gemeinsame Berichterstattung an den Bund sicher, während die Gesundheitsdirektion den Mitteleinsatz für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung (Anteil 45%) beantragt. Im Bericht des Regierungsrates zum Postulat KR- Nr. 2/2010 betreffend Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wurde zudem dargelegt, dass ab 2013 jährlich zusätzlich Fr. 300 000 zugunsten der zürcherischen Alkoholberatungsstellen eingesetzt werden (Vorlage 4945). Diese zusätzliche Ausschüttung soll bis zu einem Abbau des Alkoholfonds auf die Hälfte des Bestandes am 31. Dezember 2012 erfolgen (Fondsbestand am 31. Dezember 2012: Fr. 4 843 862.15, vgl. RRB Nr. 1307/2012).
C. Aufgrund des Ertrags von Fr. 4 548 919 stehen in Ergänzung zu den zugesicherten ordentlichen Jahresausgaben von Fr. 3 905 442.70 (Sicherheitsdirektion: Fr. 2 120 442.70; Gesundheitsdirektion Fr. 1 785 000) zusätzliche Mittel von Fr. 643 476.30 zur Verfügung. Davon entfallen gemäss üblichem Verteiler Fr. 353 912 auf die Sicherheitsdirektion (55%) und Fr. 289 564.30 auf die Gesundheitsdirektion (45%). Der Anteil der Sicherheitsdirektion am Alkoholzehntel beträgt mit den zusätzlichen Fr. 300 000 für die Alkoholberatungsstellen 2018 somit gesamthaft Fr. 2 774 354.70. Diese Mittel werden wie folgt eingesetzt: 1. D ie zürcherischen Alkoholberatungsstellen erhalten insgesamt Fr. 2 213 092. (Fr. 939 548.25 zulasten des Kontos 3632 2 00000, Beiträge an Gemeinden; Fr. 1 273 543.75 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen).
2. Der Forel Klinik wird wie bisher ein Betriebskostenanteil von Fr. 410 000 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen, ausbezahlt (vgl. RRB Nr. 3075/1992). 3. Für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätserfassung bei Sucht- und Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich werden dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) zulasten des Kontos 3130 0 00000, Dienstleistungen Dritter, Fr. 16 262.70 ausgerichtet. 4. Der Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme (FSKZ) werden Fr. 20 000 an die Betriebskosten des Jahres 2018 zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen, ausgerichtet. 5. Das niederschwellige Angebot von IOGT-Schweiz / Schweizer Guttempler in der Nachsorgearbeit wird mit Fr. 90 000 unterstützt. Der Betrag geht zulasten des Kontos 3636 2 00000, Beiträge an private Organisationen. Hinzu kommen Fr. 25 000 für die Verwaltung des Alkoholfonds durch die Sicherheitsdirektion.
D. Gesetzliche Grundlagen für die Verwendung der Mittel durch die Sicherheitsdirektion für den Behandlungs- und Nachsorgebereich finden sich in den §§ 11, 13 und 46 des Sozialhilfegesetzes (LS 851.1). Da bezüglich der Höhe und des Verwendungszweckes der Bundesgelder keine Handlungsfreiheit besteht, handelt es sich gestützt auf § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um gebundene Ausgaben. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Behandlung und Nachsorge besteht lediglich bei der Zuweisung der Mittel durch den Regierungsrat ein gewisser Spielraum. Die Aufwendungen 2018 der Sicherheitsdirektion von Fr. 2 774 354.70 sind im Budget 2018 eingestellt und werden dem Buchungskreis Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, belastet.
E. Die Gesundheitsdirektion beantragt 2018 die Verwendung von Mitteln aus dem Alkoholfonds von gesamthaft Fr. 2 000 635. Darin inbegriffen sind die zusätzlichen Mittel von Fr. 215 635 aus dem im Vorjahr zugegangenen Kantonsanteil, die jeweils zeitverschoben um ein Jahr eingesetzt werden (vgl. RRB Nr. 1078/2017). Die zusätzlichen Mittel von Fr. 289 564.30 aus dem in diesem Jahr zugegangenen Kantonsanteil werden dagegen 2019 verwendet. Demnach ergibt sich am 31. Dezember 2018 folgender Fondsbestand:
in Franken Fondsbestand am 31. Dezember 2017 gemäss RRB Nr. 1078/2017 3 152 252.75 Erträge 2018 4 548 919.00 Aufwendungen Sicherheitsdirektion –2 774 354.70 Aufwendungen Gesundheitsdirektion –2 000 635.00 Fondsbestand am 31. Dezember 2018 2 926 182.05 Der Fondsbestand liegt damit nach wie vor über der Hälfte des Bestandes vom 31. Dezember 2012 (Fr. 2 421 931, vgl. RRB Nr. 1307/2012).
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Behandlungs- und Nachsorgebereich im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 774 354.70 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, bewilligt.
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des Kantonsanteils am Alkoholzehntel im Frühjahr 2019 Bericht zu erstatten.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli