RRB Nr. 496/2016
Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Baumeisterarbeiten Verwirklichung Etappe 2, Teile 2 und 3, Objektkredit, Freigabe und Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Mai 2016
496. Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Etappe 2, Teile 2 und 3 (Freigabe Objektkredit und Vergabe)
Erwägungen
A. Das Projekt Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung (Thurauenprojekt) wurde mit RRB Nr. 370/2005 festgesetzt. Der Kantonsrat bewilligte mit Beschluss vom 4. Dezember 2006 einen Rahmenkredit von Fr. 42 482 000, zuzüglich Fr. 11 090 000 rechtskräftig zugesicherter Beiträge des Bundes und weiterer Dritter (Vorlage 4300). Dies ergibt einen verfügbaren Rahmenkredit von insgesamt Fr. 53 572 000.
B. Die erste Etappe des Thurauenprojekts wurde zwischen 2008 und 2011 ausgeführt. Der erste Teil der zweiten Etappe (Ellikerbrücke und Eggrank) wurde von 2012 bis 2015 verwirklicht. Auch die Flussaufweitung in der Wolauerhau (Zwischenetappe) ist abgeschlossen. Das Informationszentrum (Naturzentrum Thurauen) ist in Betrieb und der Waldlehrpfad kann genutzt werden. Der Landtausch im Ellikerfeld ist vollzogen. Die Arbeiten am Waldnaturschutzprojekt verlaufen planmässig, was auch für das Thurauenprojekt insgesamt gilt. Nun sollen die letzten ausstehenden Arbeiten der zweiten Etappe (Teile 2 und 3) ausgeführt werden. Diese umfassen: – Wannenmacher: Aufweitung rechtsufrig durch Materialabtrag und Schaffung eines Prallhangs für die weitere Flussdynamik. – Dammöffnungen linksufrig zur Anbindung dahinter liegender Altarme. – Revitalisierung Mederbach: Renaturierung des Uferbereichs im mittleren Abschnitt. – Weiher und Mulden: Schaffung verschiedener Weiher und Mulden im Auenwald mit und ohne Grundwasseranschluss. – Ökologische Aufwertungen im Kulturland: Oberbodenabtrag zur Schaffung neuer Mager- und Riedwiesen sowie Ansaat von Wildäckern zur Ablenkäsung. – Bodenaufwertung: Aufwertung von Landwirtschaftsflächen im Flaacherfeld mittels Bodenmaterial aus den Revitalisierungsmassnahmen. – Hochwasserdämme entlang der landwirtschaftlichen Flächen Neugrüt, Engihäuli und Stalden. Der Baubeginn der verbleibenden Bauarbeiten der zweiten Etappe (Teile 2 und 3) ist für Anfang Juni 2016 geplant. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Sommer 2017 abgeschlossen sein.
Die Kosten für die Ausführung der genannten Massnahmen belaufen sich gemäss neuester Endkostenschätzung auf rund Fr. 4 316 000. Der Kredit von Fr. 660 000 für die Projektierung und Bauleitung wurde mit Verfügung der Baudirektion Nr. 0444/2015 freigegeben. Die Gesamtkosten der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, betragen somit Fr. 4 976 000. Der beitragsberechtigte Anteil dieser Kosten wird vom Bund mit bis zu 80% subventioniert. Ein entsprechender Subventionsantrag wurde beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Die Bauarbeiten werden wie in früheren Etappen mit Kommunikationsmassnahmen begleitet (Orientierungsveranstaltungen, Informationsblätter, Beschilderungen usw.). Zudem fallen verschiedene «Querschnittaufgaben» an, die das Thurauenprojekt insgesamt betreffen und nicht spezifisch einer einzelnen Etappe zuzuordnen sind. Entsprechende Arbeiten werden durch frühere Objektkredite gedeckt und sind nicht Bestandteil dieses Objektkredits.
C. Für die Verwirklichung des Thurauenprojekts wurde der Rahmenkredit von insgesamt Fr. 53 572 000 bereits wie folgt belastet: Abgerechnete Objektkredite: – Objektkredit von Fr. 21 220 000 (brutto) für die Ausführung der ersten Etappe des Thurauenprojekts (RRB Nr. 892/2007), – Erhöhung mit Zusatzkredit von Fr. 2 270 000 (brutto) auf Fr. 23 490 000 (brutto) zur Finanzierung der vorgezogenen vollständigen Ausführung der landwirtschaftlichen Schüttungen im Flaacherfeld und zur Notstromversorgung für den Hochwasserschutz in Ellikon am Rhein (RRB Nr. 1576/2009), – Objektkredit von Fr. 2 100 000 (brutto) für den Bau der Flussaufweitung in der Wolauerhau (RRB Nr. 1771/2009), – Objektkredit von Fr. 242 000 (brutto) und Zusatzkredit von Fr. 62 745 (brutto) zur Erstellung des Informationszentrums zum Thurauenprojekt (Verfügung der Baudirektion Nr. 2429/2010 und AWEL-Verfügung Nr. 2274/2013), – Objektkredit von Fr. 100 000 (brutto) zur Erstellung eines Waldlehrpfades zum Thurauenprojekt (Verfügung der Baudirektion Nr. 2461/ 2010), – Objektkredit von Fr. 379 207 (brutto) für die Neophytenbekämpfung (AWEL-Verfügung Nr. 1828/2012), – Objektkredit von Fr. 110 000 (brutto) für den Aufbau des Rangerdienstes (AWEL-Verfügung Nr. 0153/2013). Diese Kredite von insgesamt Fr. 26 483 952 (brutto) wurden mit insgesamt Fr. 19 077 380 (brutto, ohne Teuerung) abgerechnet. Daraus ergeben sich Fr. 7 406 572 (brutto, ohne Teuerung), die innerhalb des Rahmenkredits noch zur Verfügung stehen.
Nicht abgerechnete (offene) Objektkredite: – Objektkredit von Fr. 345 000 (brutto) für einen Landtausch im Ellikerfeld (Verfügung der Baudirektion Nr. 0641/2011), – Objektkredit von Fr. 1 850 000 (brutto) für die Umsetzung des Waldnaturschutzprojekts von 2008 bis 2017 im Bereich der Thurmündung (RRB Nr. 453/2012), – Objektkredit von Fr. 1 100 000 (brutto) für den Landerwerb im Thurauenperimeter (RRB Nr. 1235/2012), – Objektkredit von Fr. 8 900 000 (brutto) für die Bauarbeiten am Eggrank, den Brückenschutz der Ellikerbrücke, die Sanierung des Flaacherbachs sowie diverse Querschnittaufgaben (RRB Nr. 1236/2012), – Objektkredit von Fr. 973 000 (brutto) für verschiedene Monitoringaufgaben (Verfügung der Baudirektion Nr. 1208/2013), – Objektkredit von Fr. 95 000 (brutto) für verschiedene Nachbesserungen und Reparaturarbeiten (AWEL-Verfügung Nr. 2189/2013), – Objektkredit von Fr. 660 000 (brutto) für die Projektierung und Bauleitung der verbleibenden Arbeiten der zweiten Etappe (Verfügung der Baudirektion Nr. 0444/2015). Die nicht abgerechneten (offenen) Kredite betragen insgesamt Fr. 13 923 000 (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Kredite wurde der Rahmenkredit folglich bereits mit Fr. 33 000 380 belastet.
D. Der beantragte Objektkredit von Fr. 4 316 000 geht vollumfänglich zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Die Ausgaben werden wie folgt verbucht: – Umsetzung der Massnahmen (Fr. 4 316 000) auf das Projekt Nr. 85W-768 (Kontierung 8500.5021 0 00000, Wasserbau). Die Investitionen im Rahmen der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, werden jeweils Ende Jahr zu 75% sofort (Renaturierung) und zu 25% über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben (Hochwasserschutz). Diese Wertminderung entspricht dem Vorschlag, den das AWEL 2015 dem Kantonalen Rechnungswesen zum Vorgehen beim Thurauenprojekt vorgelegt hat. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) betragen über die angegebene Nutzungsdauer und mit einem Zins von 1,5% rund Fr. 21 500. Aufgrund der erwarteten Bundesbeiträge vermindern sich die Kapitalfolgekosten entsprechend dem Anteil der Bundesbeiträge an den Gesamtausgaben. Die Kosten für den Unterhalt im Thurauengebiet sind nicht Gegenstand des vorliegenden Objektkredits und werden ausserhalb des Thurauenprojekts geregelt. Die Budgetierung und Umsetzung der Massnahmen gemäss Betriebskonzept steht in der Verantwortung der entsprechenden Verwaltungsstellen.
Die Kostenübersicht der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, stellt sich wie folgt dar: in Franken Projektierung der Etappe 2, Teile 2 und 3 (Projekt Nr. 85W-767) 660 000 (Objektkredit mit Baudirektionsverfügung Nr. 0444/2015) Ausführung der Etappe 2, Teile 2 und 3 (Projekt Nr. 85W-768) 4 316 000 (Objektkredit mit diesem RRB) Total Objektkredit Etappe 2, Teile 2 und 3 4 976 000 Die Investitionen sind in der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, im Budget 2016 mit Fr. 2 709 000 und im KEF 2016–2019 im Planjahr 2017 mit Fr. 2 430 000 und im Planjahr 2018 mit Fr. 396 000 eingestellt. Mit den Investitionen der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, wird der Rahmenkredit mit insgesamt Fr. 37 316 380 belastet. Für den gesamten Objektkredit der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, ist aufgrund der bisherigen Entscheide im Thurauenprojekt ein Bundesbeitrag von 60% bis 80% der beitragsberechtigten Kosten zu erwarten (Einnahmen auf dem Konto 6300 0 00000, Projekt Nr. 85W-768 der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL).
E. Die Baumeisterarbeiten der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben. Es gingen fristgerecht sechs gültige Offerten von Fr. 2 399 973.55 bis Fr. 5 716 969.90 ein. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Arbeiten an die ARGE Toneatti, c/o Toneatti AG, Jona, bestehend aus der Toneatti AG Jona und der Toneatti AG Bilten, zu vergeben. Die Vergabesumme von Fr. 2 399 973.55 (einschliesslich 8% MWSt) gemäss Angebot vom 17. März 2016 kann sich für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 25% auf Fr. 3 000 000 (einschliesslich 8% MWSt) erhöhen. Eine Reserve von 25% rechtfertigt sich, weil Unsicherheiten bestehen bezüglich Zusatzkosten aufgrund von Hochwasserschäden zulasten des Bauherrn und im Zusammenhang mit allfälligen weiteren Bodenschüttungen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für die Verwirklichung des Projekts Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung gemäss Kantonsratsbeschluss vom 4. Dezember 2006 wird für die Ausführung der verbleibenden Arbeiten der zweiten Etappe ein Objektkredit von Fr. 4 316 000 (brutto) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, freigegeben.
II. Dieser Objektkredit wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindex gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Objektkredit × Zielindex ÷ Startindex (Stand Januar 2002)
III. Die Baumeisterarbeiten für die Verwirklichung der zweiten Etappe, Teile 2 und 3, im Thurauenprojekt werden gemäss Angebot vom 17. März 2016 zu Fr. 2 399 973.55 an die ARGE Toneatti AG, Jona, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um rund 25% auf Fr. 3 000 000 erhöhen.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Vergabe der Baumeisterarbeiten auf simap.ch nicht öffentlich.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi