eBau Nr. 2022-14901 ___________________ Bauvorhaben: Neubau 9 Einfamilienhäuser mit Indach-Photovoltaikanlagen, Autogaragen und aussenaufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen / Abbruch bestehendes Gebäude (Haupt- und Nebengebäude) / Fällung alte Linde ___________________ Standort: Jörgässli 8 + 8a/ Bachmatt , 3303 Jegenstorf, Parzelle Nr. 233, Nutzungszone: Wohnzo-ne E (WE), Koordinaten: 2’604’621 / 1’211’002 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: das Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation abgeleitet, das Sauberabwasser wird in den Dorfbach abgeleitet ___________________ Ausnahmen: - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 212 Abs. 5 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SG - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 22 NHG - Antrag zur Aufhebung der Schutzraumbaupflicht, Art. 70 Abs. 1 ZSV i.V.m. Art. 71 Abs. 1 ZSV ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtlich Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie 8 - 10 und 13 FiG - Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkung, Art. 26 Abs. 2 Bst. d und g KGV - Intern erteilte Näherbaurechte, Art. A141 und A144 Abs. 4 GBR ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/164655; eBau Nummer: 2022-14901 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 22. März 2024 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 21. Februar 2023 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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