Beiträge an regionale Trägerschaften können gewährt werden, wenn diese mit ihren Tätigkeiten und Projekten die wirtschaftliche Entwicklung auf ihrem Gebiet fördern.
Beiträge an den Personalaufwand regionaler Trägerschaften für die Regionalentwicklung können gewährt werden, wenn die Trägerschaft mindestens zwei Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner einer Region umfasst. *
Die Regierung legt anhand eines Verteilschlüssels alle vier Jahre die Höhe der Beiträge für die jeweiligen Trägerschaften fest. *
Die regionale Trägerschaft reicht jährlich eine Massnahmenplanung sowie einen Tätigkeitsbericht auf der Basis der regionalen Standortentwicklungsstrategie ein. *
Die Förderung erfolgt über einen Leistungsauftrag mit dem Departement. *