Commissione bernese degli avvocati

Documenti
67
Periodo
2014–2026
12 giu 2014–11 ago 2026
Lingue
2
Copertura
100%
67 su 67
Ultima esecuzione
18 set 2026

Rapporto di copertura

Attività

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Lingue

Quota delle versioni disponibili

  • tedesco90%
  • francese10%

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Berna

Documenti

67 documenti

3er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern

AA 2022 11112 giu 2024DE

L'avocat doit organiser son étude de manière à ce que le client puisse l'atteindre dans un délai raisonnable. De manière générale, une défaillance dans l'organisation interne de l'avocat (problèmes informatiques, auxiliaire en charge du recours, absences, surcharge de travail ou problèmes de santé) ne constitue pas un empêchement non fautif. La dénoncée n'a pas informé sa cliente du suivi de la procédure ouverte et n'a pas répondu à ses messages SMS, appels téléphoniques et courriers. En ne répondant pas aux demandes de sa cliente et en ne l'informant pas de ses difficultés de santé, sans même lui proposer un mandataire ni lui indiquer comment sauvegarder le délai, la dénoncée a contrevenu à son devoir de diligence.

AA 2022 1335 giu 2024DE

Wird im Falle einer notwendigen Verteidigung der Einvernahme schlafend gar nicht oder "nur" durch das Mobiltelefon, Rätsel oder Zeitungen abgelenkt gefolgt, werden einerseits die Interessen des Klienten nicht gehörig vertreten, es liegt keine wirksame Verteidigung vor und andererseits wird auch der geordnete Gang der Rechtspflege gestört. Davon ausgehend, dass der Beschuldigte verteidigt werden musste, hat sowohl der Klient als auch die Strafverfolgungsbehörde Anspruch darauf, dass der Verteidiger nicht nur körperlich anwesend ist, sondern seine Aufgabe mit voller Konzentration und ohne Ablenkung erfüllt. Dies tut er nicht, wenn er schläft oder auch nur einen abwesenden Eindruck hinterlässt und dies tut er insbesondere auch nicht, wenn er unter dem Tisch seine Nachrichten auf dem Mobiltelefon kontrolliert und/oder liest. Da der Disziplinarbeklagte der Einvernahme nicht ohne Unterbruch, ohne Ablenkung und mit voller Konzentration und Aufmerksamkeit gefolgt ist, hat er die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung verletzt.

AA 2022 15322 mag 2024DE

Verpasst ein Anwalt versehentlich eine Frist, ist dies disziplinarrechtlich nicht von Bedeutung. Die Anwaltsaufsichtsbehörde hat aber einzuschreiten, wenn – wie im vorliegenden Fall – erschwerende Umstände vorliegen, die auf eine unverantwortliche Berufsausübung schliessen lassen. Die Disziplinarbeklagte hat gesetzliche wie auch richterliche Fristen verpasst, was sich jeweils zum Nachteil des vertretenen Klienten ausgewirkt hat. Aufgrund der Umstände muss von wesentlichen Mängeln im Verständnis der Berufsausübung sowie in der Betriebsorganisation in der Kanzlei ausgegangen werden.

AA 2021 877 set 2022DE

5er Besetzung des Obergerichts des Kantons Bern

AA 2022 1930 ago 2022DE

Disziplinarverfahren

AA 2021 3612 lug 2022FR

Anwaltsaufsichtsbehörde

AA 2021 1205 lug 2022DE

Der Disziplinarbeklagte liess sich einerseits als Verteidiger einer AG mandatieren und übernahm anderseits die Verteidigung einer Person, welche beschuldigt wird, sie habe zum Nachteil besagter AG Überweisungen in der Höhe von CHF 650'000.- auf ihr Privatkonto getätigt. Die Anwaltsaufsichtsbehörde kam zum Schluss, dass eine Interessenkollision vorliegt.

AA 2020 20821 gen 2022FR

Interessenkonflikte (Art. 12 lit. c BGFA)

AA 2020 22819 gen 2022DE

Der Disziplinarbeklagte hat sich anlässlich der zweiten Einvernahme des Opfers in einem Strafverfahren, in dem er als notwendiger Verteidiger der beschuldigten Person eingesetzt worden ist, durch seine juristisch nicht ausgebildete Sekretärin vertreten lassen. Dadurch hat er sowohl die Berufsregeln nach Art. 12 lit. g wie auch nach Art. 12 lit. a BGFA verletzt.

AA 2020 1366 dic 2021DE