Verwaltungsgericht Zug

Dokumente
1'457
Zeitraum
2019–2026
17.12.2019–08.10.2026
Sprachen
1
Abdeckung
99 %
1'457 von 1'472
Letzter Lauf
07.11.2026

Abdeckungsbericht →

Aktivität

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Sprachen

Anteil der verfügbaren Fassungen

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Dokumente

1'457 Dokumente

Verwaltungsrechtl. Kammer

A 2023 104.02.2025DE

Sozialvers.rechtl. Kammer

S 2024 6831.01.2025DE

Sozialvers.rechtl. Kammer

S 2024 6731.01.2025DE

Ausländerhaft

V 2024 11727.01.2025DE

BVG-Versicherer

S 2024 6122.01.2025DE

Korrespondenz Verwaltungsgericht

V 2023 2313.01.2025DE

Verwaltungsrechtl. Kammer

V 2024 6509.01.2025DE

Zulassung als KVG-Leistungserbringerin

K 2024 508.01.2025DE

Art. 5 Abs. 3, Art. 9 und Art. 29 Abs. 1 und 2 BV; Art. 116 Abs. 1 DBG und § 19 Abs. 1 Ziff. 4 VRG - Der Versand einer auf den 8. April 2024 datierten Veranlagungsverfügung am 4. April 2024 macht die Verfügung mangelhaft, da das kantonale Recht verlangt, dass Entscheide die Daten von Entscheidung und Versand enthalten müssen. Der Mangel ist jedoch nicht als krass einzustufen (E. 3.1 f.). Grundsätzlich dürfen einer Partei als Ausfluss des verfassungsmässigen Vertrauensschutzes aus der mangelhaften Eröffnung eines amtlichen Schriftstücks keine Nachteile erwachsen. Nicht auf den Vertrauensschutz berufen kann sich jedoch nach ständiger Rechtsprechung eine Steuerpflichtige, welche die berufsmässige Vertretung von Parteien in Steuerverfahren zum Gesellschaftszweck hat, und welche einen eingeschrieben versandten Entscheid tatsächlich vor dem darauf aufgedruckten Datum in Empfang genommen hat. Von ihr kann erwartet werden, dass sie im Sinne einer elementaren Sorg-faltspflicht festhält bzw. anhand der Sendungsverfolgungsnummer nachprüft, wann ihr ein fristauslösendes Dokument zugestellt worden ist (E. 3.3). Im Gegensatz dazu muss der unbedarfte Bürger grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Entscheid einer Behörde falsch datiert ist (E. 4). ------------------------------

S 2024 4006.01.2025DE

Anderer Unfallversicherer

S 2023 4803.01.2025DE