Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten; 80%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit; rentenausschliessender IV-Grad; kein Anspruch auf berufliche Massnahmen

IV.2024.00212Jul 24, 2025DE

Beiträge; Klage teilweise gutgeheissen; Beklagte ist kosten- und entschädigungspflichtig, da sie sich mutwillig verhalten hat.

BV.2025.00044Jul 24, 2025DE

Die gegen die Einforderung der Kostenbeteiligung und ausstehenden Prämien für die obligatorische Grundversicherung vorgebrachten Argumente sind nicht begründet. Insbesondere können die Ausstände nicht mit Gegenforderungen getilgt werden. Daher Abweisung der Beschwerde und Beseitigung des Rechtsvorschlages in der betreffenden Betreibung der Krankenkasse gegen den Versicherten. - BGE 9C_519/2025

KV.2024.00021Jul 22, 2025DE

reformatio in peius

IV.2024.00590Jul 22, 2025DE

Vermittlungsfähigkeit nach Geburt des zweiten Kindes und Stellenverlust verneint mangels ausgewiesener Möglichkeit, die Kinderbetreuung an Drittpersonen zu delegieren

AL.2024.00200Jul 22, 2025DE

Fallabschluss mangels Unfallkausalität der Beschwerden rechtens, versicherungsinterne Beurteilung überzeugend.

UV.2024.00149Jul 18, 2025DE

Krankentaggelder für Symphysenlockerung bejaht; Schwangerschaft ist einer Krankheit zwar gleichgestellt, kann aber per se kein Rezidiv bilden; erneute Schwangerschaftskomplikationen begründen daher einen neuen Leistungsfall, weshalb die im «Rahmenvertrag zur Branchenlösung» (Personalverleih) vorgesehene Skala mit beschränkter Leistungsdauer bei vorbestandenen Leiden trotz gültiger Vereinbarung in der Police selbst nicht anwendbar ist. Eine Teilkausalität im Sinne eines krankhaften Vorzustands nach der ersten Schwangerschaft wurde nicht substantiiert und auch kein Bezug auf den in solchen Fällen reduzierten Deckungsumfang gemäss AVB genommen.

KK.2024.00034Jul 18, 2025DE

Neuanmeldung, Verschlechterung des Gesundheitszustandes mittels eines einzigen Berichtes der behandelnden Psychologin nicht glaubhaft gemacht.

IV.2024.00476Jul 18, 2025DE

angefochtener Entscheid betrifft Erlassgesuch, über Rückforderung wurde jedoch noch nicht rechtskräftig entschieden

AL.2025.00106Jul 18, 2025DE

Versicherungsnotstandsabkommen, Ersatzkasse nach Art. 72 f. UVG, Art. 95 UVV. Verwaltungsreglement der Ersatzkasse. Aufgabe der Ersatzkasse ist es u.a. die lückenlose Versicherungsdeckung in der obligatorischen Versicherung zu gewährleisten. Historie des Notstandsabkommens, Praxis der Ersatzkasse, Änderung der Praxis nach der Revision des UVG per 1. Januar 2017. Die Anwendung des Notstandsabkommens ist nur noch in der freiwilligen Versicherung gerechtfertigt und in Fällen, in denen ein Betrieb explizit die Zuweisung an den bisherigen Versicherer beantragt. Die Zuweisung eines bestehenden Betriebes gestützt auf Art. 73 Abs. 2 UVG, Art. 95 UVV und Art. 4 des Verwaltungsreglementes ist rechtens, es besteht kein Grund zur Anwendung des von der beschwerdeführenden Versicherung angerufenen Versicherungsnotstandsabkommens. - BGE 8C_458/2025

UV.2025.00009Jul 17, 2025DE