Zurich Social Insurance Court

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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Beklagte ist für die psychisch bedingte Invalidität nicht leistungspflichtig, da die Arbeitsunfähigkeit während der Versicherungsdeckung somatisch begründet und nicht durch psychische Beschwerden mitgeprägt war - hängig

BV.2024.00033Jul 15, 2025DE

Beitragsausstand betrifft nur letztes halbes Jahr, aber keine konkreten Sanierungsbemühungen. - hängig

AK.2023.00028Jul 15, 2025DE

Bei einem nur für die Zukunft wirkenden Wechsel des Beitragsstatuts kann dieses — unter Beachtung der gebotenen Zurückhaltung in Grenzfällen — frei geprüft werden. Hier haben sich mit Blick auf die vom Gericht bereits beurteilten Verhältnisse im Jahr 2015 bezüglich des Beitragsstatuts der Beschwerdeführerin im nunmehr zu beurteilenden Jahr 2020 keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Sie ist als Nichterwerbstätige zu qualifizieren.

AB.2024.00040Jul 15, 2025DE

Suizidversuch: keine Leistungspflicht, da beim Sprung von der Überführung keine vollständige Urteilsunfähigkeit bestand; kein weiterer Abklärungsbedarf; Abweisung.

UV.2024.00139Jul 14, 2025DE

Ausgeprägte Fatigue-Problematik nach dreifacher Erkrankung an Covid 19. Leistungsanspruch kann aufgrund der bisher getätigten Abklärungen nicht rechtsgenüglich verneint werden. Weitere Abklärungen sind erforderlich.

IV.2025.00008Jul 14, 2025DE

Es liegen lediglich Berichte der behandelnden Ärzte vor, die sich zudem nur wenig und widersprechend zur Restarbeitsfähigkeit geäussert haben, Rückweisung zur Begutachtung.

IV.2024.00722Jul 14, 2025DE

Befristete Rente, Kritik an Gutachten nicht stichhaltig; bisherige Tätigkeit entspricht angepasster Tätigkeit, Zeitpunkt Rentenbeginn angepasst, teilweise Gutheissung

IV.2024.00411Jul 14, 2025DE

Bei einer leichten Verschlechterung des Gesundheitszustands liegt ein IV-Grad von unter 40 % vor, weshalb kein Rentenanspruch besteht. Abweisung.

IV.2024.00334Jul 14, 2025DE

Neuanmeldung nach vorausgehender zweimaliger Verneinung eines Leistungsanspruchs. Nunmehr Aktenentscheid nach verweigerter Mitwirkung an der im Abklärungsverfahren angeordneten Begutachtung. Ein Leistungsanspruch ist gestützt auf die vorhandenen Akten nicht ausgewiesen. Daher Abweisung der Beschwerde. - hängig

IV.2024.00175Jul 14, 2025DE

Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit rechtens. Abweisung.

AL.2025.00015Jul 14, 2025DE