Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'481
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'481 of 34'721
- Last run
- Sep 24, 2026
Activity
Documents per year
Languages
Share of available renditions
- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'464
- Government Council of the Canton of Zurich18'797
- Zurich Administrative Court11'942
- Zurich Commercial Court4'687
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court885
- Zurich District Court630
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court86
Documents
34'481 documents
Es kann nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Versicherte aufgrund eines Versehens seinerseits nicht am Beratungsgespräch teilnahm.
AL.2024.00045Mar 7, 2025DE
Da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns ihre angestammte Tätigkeit als Sicherheitsfachangestellte aus unfallfremden gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnte, ist nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin das Valideneinkommen gestützt auf die für Hilfsarbeiter geltenden lohnstatistischen Angaben ermittelt hat.
UV.2023.00160Mar 6, 2025DE
Beschwerdelegitimation infolge beantragter Dispoänderung der Verfügung (späterer Rentenbeginn), bei zugrundliegendem Interesse hinsichtlich BV-Leistungen, bejaht; Beginn Rente/Ende des Wartejahres bestätigt
IV.2024.00453Mar 6, 2025DE
Anrechnung eines hypothetischen Einkommens des nicht rentenberechtigten Ehemannes, welches dem Invalideneinkommen entspricht, grundsätzlich nicht zu beanstanden, wobei der Anteil der paritätischen Beiträge des Ehemannes abzuziehen ist; teilweise Gutheissung. - hängig
ZL.2024.00039Mar 5, 2025DE
Prüfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung nach unbestrittenem Fallabschluss. Angesichts der Bestätigung des Invaliditätsgrades von 6 % besteht kein Anspruch auf eine Rente und der korrekt ermittelte Integritätsschaden von 10 % gibt wie von der Suva verfügt Anspruch auf eine Integritätsentschädigung von Fr. 14'820.--. Abweisung der Beschwerde.
UV.2024.00034Mar 5, 2025DE
Erneute Anmeldung. Abstellen auf Gutachten. Seit der letzten Rentenüberprüfung ist keine rentenrelevante Verschlechterung ausgewiesen. Abweisung.
IV.2025.00028Mar 5, 2025DE
Zusprechung einer befristeten ganzen Rente. Da die gesundheitliche Besserung effektiv später eintrat, erfolgte die Rentenaufhebung zeitlich später. Teilweise Gutheissung.
IV.2024.00482Mar 5, 2025DE
Neuanmeldung, im Wesentlichen unveränderter Sachverhalt, Abweisung Beschwerde.
IV.2024.00450Mar 5, 2025DE
Beim aktuellen Aktenstand kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob die beantragten Hilfsmittel (Elektrorollstuhl und Treppenlift) medizinisch notwendig sind. Mehr als nur geringe Zweifel an der RAD-Aktenbeurteilung. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen.
IV.2024.00403Mar 5, 2025DE
Rückwirkende Zusprache einer abgestuften Rente; ab 1. Januar 2022 ist Art. 26bis Abs. 3 IVV in der bis 31. Dezember 2023 geltenden Fassung zum leidensbedingten Abzug anwendbar, wobei ergänzend auf die bisherigen Grundsätze der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug zurückzugreifen ist; gemischte Methode
IV.2024.00353Mar 5, 2025DE