Zurich Social Insurance Court

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34'481
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2000–2026
Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
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Sep 24, 2026

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Es kann nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Versicherte aufgrund eines Versehens seinerseits nicht am Beratungsgespräch teilnahm.

AL.2024.00045Mar 7, 2025DE

Da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns ihre angestammte Tätigkeit als Sicherheitsfachangestellte aus unfallfremden gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnte, ist nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin das Valideneinkommen gestützt auf die für Hilfsarbeiter geltenden lohnstatistischen Angaben ermittelt hat.

UV.2023.00160Mar 6, 2025DE

Beschwerdelegitimation infolge beantragter Dispoänderung der Verfügung (späterer Rentenbeginn), bei zugrundliegendem Interesse hinsichtlich BV-Leistungen, bejaht; Beginn Rente/Ende des Wartejahres bestätigt

IV.2024.00453Mar 6, 2025DE

Anrechnung eines hypothetischen Einkommens des nicht rentenberechtigten Ehemannes, welches dem Invalideneinkommen entspricht, grundsätzlich nicht zu beanstanden, wobei der Anteil der paritätischen Beiträge des Ehemannes abzuziehen ist; teilweise Gutheissung. - hängig

ZL.2024.00039Mar 5, 2025DE

Prüfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung nach unbestrittenem Fallabschluss. Angesichts der Bestätigung des Invaliditätsgrades von 6 % besteht kein Anspruch auf eine Rente und der korrekt ermittelte Integritätsschaden von 10 % gibt wie von der Suva verfügt Anspruch auf eine Integritätsentschädigung von Fr. 14'820.--. Abweisung der Beschwerde.

UV.2024.00034Mar 5, 2025DE

Erneute Anmeldung. Abstellen auf Gutachten. Seit der letzten Rentenüberprüfung ist keine rentenrelevante Verschlechterung ausgewiesen. Abweisung.

IV.2025.00028Mar 5, 2025DE

Zusprechung einer befristeten ganzen Rente. Da die gesundheitliche Besserung effektiv später eintrat, erfolgte die Rentenaufhebung zeitlich später. Teilweise Gutheissung.

IV.2024.00482Mar 5, 2025DE

Neuanmeldung, im Wesentlichen unveränderter Sachverhalt, Abweisung Beschwerde.

IV.2024.00450Mar 5, 2025DE

Beim aktuellen Aktenstand kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob die beantragten Hilfsmittel (Elektrorollstuhl und Treppenlift) medizinisch notwendig sind. Mehr als nur geringe Zweifel an der RAD-Aktenbeurteilung. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen.

IV.2024.00403Mar 5, 2025DE

Rückwirkende Zusprache einer abgestuften Rente; ab 1. Januar 2022 ist Art. 26bis Abs. 3 IVV in der bis 31. Dezember 2023 geltenden Fassung zum leidensbedingten Abzug anwendbar, wobei ergänzend auf die bisherigen Grundsätze der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug zurückzugreifen ist; gemischte Methode

IV.2024.00353Mar 5, 2025DE