Sozialversicherungsgericht Zürich

Documenti
34'454
Periodo
2000–2026
13 mar 2000–17 giu 2026
Lingue
1
Copertura
99%
34'454 su 34'696
Ultima esecuzione
19 set 2026

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Erstanmeldung, beweiskräftiges psychiatrisch-orthopädisches Gutachten, das psychische Leiden ist nach Prüfung der Standardindikatoren nicht invalidisierend, kein Rentenanspruch; Abweisung.

IV.2025.001759 mar 2026DE

Rentenrevision, gemischte Methode: Verbesserter Gesundheitszustand gestützt auf beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten nachgewiesen. Haushaltabklärung korrekt. Rentenaufhebung ist nicht zu beanstanden.

IV.2024.006799 mar 2026DE

Revisionsgrund für Rentenaufhebung verneint; die verschlechterten Wirbelsäulenbefunde rechtfertigen weder im Rahmen ihrer geringen zusätzlichen Auswirkungen auf die Restarbeitsfähigkeit noch mit Blick auf Art. 53 ATSG eine Rentenaufhebung, die allein in der abweichenden Beurteilung der bisherigen Wirbelsäulenbefunde im Rahmen einer allseitigen Neuprüfung gründet; Weiterausrichtung der 2006 gerichtlich bestätigten Viertelsrente

IV.2024.004939 mar 2026DE

Anstellung über ein Temporärbüro, Arbeitslosigkeit zu verneinen, Rückforderung rechtens.

AL.2025.002589 mar 2026DE

Verzugszinsen auf Beiträge eines ANOBAG: Verzögerungen aufgrund von Zuständigkeitsabklärungen der Ausgleichskasse. Allfälliges Verschulden der Ausgleichskasse irrelevant. Gerichtliche Hinterlegung nach Art 168 Abs. 1 wäre möglich gewesen. Die Höhe von 5 % ist nicht Straf- sondern Ausgleichszins.

AB.2026.000059 mar 2026DE

Nichteintreten auf Einsprache zufolge verspäteter Einsprache; A-Post Plus-Sendung konnte wegen nicht gemeldetem Adresswechsel nicht zugestellt werden; fraglich ob bei erfolgloser Zustellung einer A-Post Plus-Sendung bei Verletzung Empfangspflicht eine Zustellfiktion greifen kann; Beratungspflicht Art. 27 Abs. 2 ATSG verletzt; Gutheissung und Rückweisung zum materiellen Eintreten auf Einsprache.

UV.2025.000816 mar 2026DE

Nichteintreten, da beantragte berufliche Massnahmen nicht Anfechtungsgegenstand, Überweisung zur Weiterbehandlung

IV.2025.007796 mar 2026DE

Unbestritten, dass 141 Taxilenkende in den Jahren 2016 bis 2017 nicht als Selbständigerwerbende hätten abrechnen sollen, sondern als unselbständigerwerbend abzurechnen gewesen wären. Festlegung der Lohnsumme bei Doppelstatus der betroffenen Taxilenkenden. Die Beiträge der Arbeitgeberin müssen nicht mit den bereits als Selbständigerwerbende bezahlten Beiträge verrechnet, sondern diesen rückerstattet werden.

AB.2023.000646 mar 2026DE

Die zugesprochenen Zusatzleistungen (inkl. Kantonale Beihilfen) sind weder masslich noch mit Bezug auf den Anspruchsbeginn zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde.

ZL.2024.001215 mar 2026DE

Rente nach Umschulung von Koch zu administrativer Tätigkeit mit Handelsdiplom. Der Beschwerdeführer arbeitete während längerer Zeit wieder als Koch. Auf das MEDAS-Gutachten kann abgestellt werden. Das Validen- und Invalideneinkommen wurden korrekt berechnet. Kein Abzug vom Invalideneinkommen. Abweisung. - hängig

IV.2024.005955 mar 2026DE