Sozialversicherungsgericht Zürich
- Documenti
- 34'454
- Periodo
- 2000–2026
- 13 mar 2000–17 giu 2026
- Lingue
- 1
- Copertura
- 99%
- 34'454 su 34'696
- Ultima esecuzione
- 19 set 2026
Attività
Documenti per anno
Lingue
Quota delle versioni disponibili
- tedesco100%
Altre fonti
Zurigo
- Obergericht Zürich28'420
- Consiglio di Stato del Cantone di Zurigo18'777
- Verwaltungsgericht Zürich11'934
- Handelsgericht Zürich4'685
- Kassationsgericht Zürich1'455
- Baurekursgericht Zürich1'151
- Legislazione Zurigo955
- Steuerrekursgericht Zürich885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documenti
34'454 documenti
Erstanmeldung, beweiskräftiges psychiatrisch-orthopädisches Gutachten, das psychische Leiden ist nach Prüfung der Standardindikatoren nicht invalidisierend, kein Rentenanspruch; Abweisung.
IV.2025.001759 mar 2026DE
Rentenrevision, gemischte Methode: Verbesserter Gesundheitszustand gestützt auf beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten nachgewiesen. Haushaltabklärung korrekt. Rentenaufhebung ist nicht zu beanstanden.
IV.2024.006799 mar 2026DE
Revisionsgrund für Rentenaufhebung verneint; die verschlechterten Wirbelsäulenbefunde rechtfertigen weder im Rahmen ihrer geringen zusätzlichen Auswirkungen auf die Restarbeitsfähigkeit noch mit Blick auf Art. 53 ATSG eine Rentenaufhebung, die allein in der abweichenden Beurteilung der bisherigen Wirbelsäulenbefunde im Rahmen einer allseitigen Neuprüfung gründet; Weiterausrichtung der 2006 gerichtlich bestätigten Viertelsrente
IV.2024.004939 mar 2026DE
Anstellung über ein Temporärbüro, Arbeitslosigkeit zu verneinen, Rückforderung rechtens.
AL.2025.002589 mar 2026DE
Verzugszinsen auf Beiträge eines ANOBAG: Verzögerungen aufgrund von Zuständigkeitsabklärungen der Ausgleichskasse. Allfälliges Verschulden der Ausgleichskasse irrelevant. Gerichtliche Hinterlegung nach Art 168 Abs. 1 wäre möglich gewesen. Die Höhe von 5 % ist nicht Straf- sondern Ausgleichszins.
AB.2026.000059 mar 2026DE
Nichteintreten auf Einsprache zufolge verspäteter Einsprache; A-Post Plus-Sendung konnte wegen nicht gemeldetem Adresswechsel nicht zugestellt werden; fraglich ob bei erfolgloser Zustellung einer A-Post Plus-Sendung bei Verletzung Empfangspflicht eine Zustellfiktion greifen kann; Beratungspflicht Art. 27 Abs. 2 ATSG verletzt; Gutheissung und Rückweisung zum materiellen Eintreten auf Einsprache.
UV.2025.000816 mar 2026DE
Nichteintreten, da beantragte berufliche Massnahmen nicht Anfechtungsgegenstand, Überweisung zur Weiterbehandlung
IV.2025.007796 mar 2026DE
Unbestritten, dass 141 Taxilenkende in den Jahren 2016 bis 2017 nicht als Selbständigerwerbende hätten abrechnen sollen, sondern als unselbständigerwerbend abzurechnen gewesen wären. Festlegung der Lohnsumme bei Doppelstatus der betroffenen Taxilenkenden. Die Beiträge der Arbeitgeberin müssen nicht mit den bereits als Selbständigerwerbende bezahlten Beiträge verrechnet, sondern diesen rückerstattet werden.
AB.2023.000646 mar 2026DE
Die zugesprochenen Zusatzleistungen (inkl. Kantonale Beihilfen) sind weder masslich noch mit Bezug auf den Anspruchsbeginn zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde.
ZL.2024.001215 mar 2026DE
Rente nach Umschulung von Koch zu administrativer Tätigkeit mit Handelsdiplom. Der Beschwerdeführer arbeitete während längerer Zeit wieder als Koch. Auf das MEDAS-Gutachten kann abgestellt werden. Das Validen- und Invalideneinkommen wurden korrekt berechnet. Kein Abzug vom Invalideneinkommen. Abweisung. - hängig
IV.2024.005955 mar 2026DE