Sozialversicherungsgericht Zürich
- Documents
- 34'454
- Perioda
- 2000–2026
- 13 mars 2000–17 zercl. 2026
- Linguas
- 1
- Cuvrida
- 99%
- 34'454 da 34'696
- Ultima execuziun
- 19-09-2026
Activitad
Documents per onn
Linguas
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- tudestg100%
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Zürich
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Auf die vorsorglich ohne Begründung erhobene und innert angesetzter und erstreckter Nachfrist nicht ergänzte Einsprache wurde zu Recht nicht eingetreten. Kein Fristwiederherstellungsgrund.
AL.2024.001763 favr. 2026DE
Der Beschwerdeführer führt bei seiner früheren Arbeitgeberin im Wesentlichen dieselbe Tätigkeit aus, die er als Arbeitnehmer versehen würde. Es liegt eine unselbständige Erwerbstätigkeit vor. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Arbeitgeberin ist, unterliegen die an ihn bezahlten Entschädigungen ausserdem der vorliegend nicht widerlegten Vermutung von Art. 7 lit. h AHVV.
AB.2024.000373 favr. 2026DE
Gemäss dem beweiskräftigen Abklärungsbericht ist die Beschwerdeführerin als zu 100 % im Haushalt Tätige zu qualifizieren, wobei in Übereinstimmung mit dem Gutachten eine Einschränkung von rund 30 % ermittelt wurde. Kein Rentenanspruch, Abweisung.
IV.2025.006532 favr. 2026DE
Rentenanspruch zu Recht verneint. Abstellen auf zweites MEDAS-Gutachten nach Rückweisung (IV.2022.00268). Einkommensvergleich; Valideneinkommen bei GmbH-Inhaber.
IV.2024.006602 favr. 2026DE
Einstellung in der Anspruchsberechtigung; Unterlagen betreffend Pflichtinformationsveranstaltung innert mehrfach erstreckter Frist nicht eingereicht.
AL.2025.001082 favr. 2026DE
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bejaht bei einer arbeitgeberähnlichen Person, die in einem Drittbetrieb während mehr als sechs Monaten gearbeitet hat und dort arbeitslos wird, ungeachtet der weiterhin andauernden arbeitgeberähnlichen Stellung in der ersten Firma.
AL.2025.000962 favr. 2026DE
Zusatzleistungen; Rückweisung zur (Neu-)Berechnung von Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung eines Gewinnanteilrechts als Vermögensverzicht
ZL.2025.0002530 schan. 2026DE
Aggravationsverhalten des Beschwerdeführers anlässlich der Begutachtung; kein invalidisierender Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen. Abweisung.
IV.2025.0023330 schan. 2026DE
Der medizinische Sachverhalt erweist sich als ungenügend abgeklärt. Rückweisung an die Bgin zur polydisziplinären Begutachtung.
IV.2025.0018730 schan. 2026DE
Erstanmeldung Rente: Auf das polydisziplinäre Y.___ Gutachten kann abgestellt werden, Wartezeit nicht erfüllt, keine primäre Prüfung von Eingliederungsmassnahmen bei zumutbarer Selbsteingliederung. Abweisung.
IV.2024.0075430 schan. 2026DE